Wirkung
des Alkohols in Bezug auf die Teilnahme im Straßenverkehr
Unseren Kindern geben
wir die Nötige Vorsicht mit auf den Weg, denken wir aber selber dran ?
- Björn Petermann (
deutscher Hobbyphilosoph )
Alkohol wirkt in einschneidender Weise auf die visuelle Wahrnehmung:
1.
Tunnelblick
Das Gesichtsfeld wird eingeschränkt, so dass man
wie durch eine Röhre sieht. Wichtige Bestandteile der Verkehrssituation werden
nicht mehr wahrgenommen, z. B. Radfahrer, Fußgänger usw.
2.
Entfernungsschätzen.
Das Zusammenwirken der Augen wird so
gestört, dass
Entfernungen nicht mehr richtig geschätzt werden können. Damit wächst
das Unfallrisiko, da man die tatsächlichen Abstände unter- und/oder
überschätzt.
3. Umschalten von
Nah auf Fern und umgekehrt.
Die Sehschärfe
von Nah auf Fern und umgekehrt kann nicht mehr so schnell reguliert werden.
Unscharfes Sehen ist die Folge.
4. Hell-Dunkel-Anpassung
Das
reflexartige Öffnen und Schließen der Pupille, das heißt die Anpassung
des Auges auf unterschiedlichen Lichteinfall ist verlangsamt. Dadurch besteht
erhöhte Blendgefahr bei Nachtfahrten.
5. Rotschwäche
Unter
Alkoholeinfluss vermindert sich die Empfindlichkeit des Auges für rotes Licht.
Während dies die Erkennbarkeit roter Verkehrsampeln kaum verringert, können
aber möglicherweise Rück- und Bremslichter nicht mehr so gut unterschieden
werden. Damit besteht die erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen.
6.
Motorik und Reaktion
Das Zusammenspiel und die richtige Dosierung
von Bewegungen der Hände, Arme und Beine werden mit steigender Alkoholisierung
immer mehr gestört. Es kommt zu Fahr- und Schaltfehlern. Die Wirkung des
Alkohols auf die Leitungsgeschwindigkeit der Nervenfasern, d. h. Reaktionsschnelligkeit
wird vermindert.
Beeinträchtigung
der Fahrsicherheit
0,3
Promille
"
kurzsichtig " - das heißt Fehleinschätzung von Abständen
0,5
Promille
" farbenblind " - das heißt, Rot wird nicht
mehr wahrgenommen, die Sehleistung ist um 15 % eingeschränkt, die Augen können
sich auf Hell - Dunkel nur langsam einstellen.
0,8
Promille
" enthemmt " - das heißt, die Enthemmung
setzt ein. Gleichzeitig verliert man die Kontrolle über die Augenbewegungen.
Das Blickfeld wird eingeschränkt. Reaktionen werden bis zu 50 % langsamer.
Die Sehkraft ist bis zu 25 % verringert.
1,1 Promille
"
verwirrt " - das heißt Verwirrtheit, Sprachstörungen. Hier beginnt
per Gesetz die absolute Fahruntauglichkeit. Gesteigerte Enthemmung, sowie maßlose
Selbstüberschätzung
sind häufig feststellbar.