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Der Soldat lebt, der Natur seines Berufs nach, immer in einem Getümmel. - Christian Garve ( deutscher Philosoph ) |
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Die Bundeswehr ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wie in allen Berufsgruppen, so findet sich natürlich auch das Problem der Alkoholerkrankung und des Alkoholmissbrauchs in den Streitkräften wieder. Durch freiwillig Wehrdienst Leistende, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und zivilen Mitarbeitern hat die Bundeswehr ein breites Spektrum an unterschiedlichen Menschen. |
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Es wäre sicher falsch, dem Vorurteil zu verfallen, " Die Bundeswehr ist die Saufschule der Nation ". Hier würde man vielen Tausend Soldaten und Mitbürgern unrecht tun. Die Zeiten, wie auch die Menschen haben sich geändert. Der Alkohol spielt sicher nicht mehr eine so große Rolle bei der Bundeswehr, wie etwa in den 60er -und 70er Jahren. Hierzu hat auch beigetragen, dass die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt wurde und freiwillig Wehrdienst leistende Soldaten nach der Grundausbildung in der Regel " Heimatnah " eingesetzt werden und so immer noch, nach dem Dienst, eine Bindung an das zivile Leben und vor allem Ihre sozialen Kontakte haben. |
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Wie im zivilen Leben, so sind von der Alkoholerkrankung natürlich alle Alterschichten und Dienstgradgruppen betroffen. Vor allem Berufs- und Zeitsoldaten haben im Gegensatz zu vielen anderen Mitbürgern Probleme, die mit einem zivilen Beruf schwer zu vergleichen sind. Diese sind im einzelnen: |
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Beförderungsstau ( Frust ). |
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Der Alkoholmissbrauch bzw. die Alkoholerkrankung kann vor allem für Zeit- und Berufssoldaten aber auch für freiwillig Wehrdienst leistende Soldarten gravierende Folgen haben. Sie können bei Dienstvergehen, hier vor allem unter Alkoholeinfluss, ( auch im privaten Bereich < Führerscheinentzug usw. > ) und Verstößen gegen das Soldatengesetz ( SG ) und das Wehrstrafgesetz ( WStG ) nicht nur zivil- und / oder strafrechtlich, sondern auch noch zusätzlich disziplinarisch nach der Wehrdisziplinarordnung ( WDO ) durch den Disziplinarvorgesetzten bzw. das Truppendienstgericht belangt werden.
- siehe hierzu auch § 17 Soldatengesetz ( Verhalten im und außer Dienst ) |
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Natürlich können Sie auch die zivilen Hilfs- und Beratungsangebote, die auf dieser Homepage näher definiert sind, in Anspruch nehmen, bevor Sie dienstlich etwas unternehmen.
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Hilfsangebote
Für zivile Mitarbeiter der Bundeswehr - Alkohol am Arbeitsplatz
siehe auch
- Straftaten unter Alkoholeinfluss



