Straftaten
unter Alkoholeinfluss |
Der Weinstock trägt drei Trauben: Die erste bringt die Sinneslust, die zweite den Rausch, die dritte das Verbrechen ( Epiktet < 60 - 140 n Chr. > )
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Alkohol trägt vielfach zum Ausbruch von Aggressivität und Gewalt gegen andere bei. Als alkoholtypische Vergehen gelten Körperverletzung, Totschlag, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch- und Misshandlung, Gewalt in der Familie, sowie auch Beleidigung, Sachbeschädigung und Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr. Straftaten unter Alkoholeinfluss haben erheblich zugenommen. Das belegen die Kriminalstatistiken 2006 der großen Bundesländer. Besonders deutlich wird dies in der Altersgruppe der Heranwachsenden ( 18 bis 21 Jahre ), aber auch bei Jugendlichen ( 14 bis 18 Jahre). Bei den unter 21-jährigen Tatverdächtigen standen im Bereich Gewaltdelikte 30,4 Prozent unter Alkoholeinfluss. |
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Nach polizeilichen Erkenntnissen stehen fast ein Viertel aller eines Gewaltdeliktes Verdächtigen unter Alkoholeinfluss. ( Insgesamt waren es z. B. im Jahr 1999 acht Prozent aller Tatverdächtigen - 92 % männlich, 8 % weiblich. ). Als Beispiel kann hier die polizeiliche Kriminalstatistik 1999 aufgeführt werden. |
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Der Grund für die erhöhte Strafrate nach Alkoholgenuss liegt hauptsächlich in der Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Körper und die Psyche. Risiken und Streit werden unter Alkoholeinfluss teilweise gezielt gesucht. Gesteigerte Enthemmung, sowie maßlose Selbstüberschätzung sind häufig feststellbar. Alkohol verändert die Selbstwahrnehmung und die Einschätzung von Situationen, die Gefühle und das Verhalten. Viele Männer neigen unter Alkoholeinfluss dazu, aggressiv zu werden. Ab ca. 0,2 Promille verändert sich das subjektive Erleben und persönliche Verhalten. Man fühlt sich zwangloser und freier. Sehfähigkeit, Konzentrationsvermögen und die Bewegungskoordination lassen nach. Der Widerstand gegen weiteren Alkoholkonsum sinkt. |
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Für die Wissenschaft gilt der enge räumliche und zeitliche Zusammenhang zwischen Alkoholtrinken, insbesondere Alkoholintoxikation, und übermäßig aggressivem Verhalten als hinlänglich bewiesen. (BUSHMAN & COOPER 1990; MOSS & TARTER 1993). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Alkoholiker wegen eines schwerwiegenden Verbrechens verurteilt wird, ist dreimal höher als bei einem Nicht-Alkoholiker (Mc CORD 1995). Mehrere umfangreiche Untersuchungen zu Tötungsdelikten ergeben Alkoholisierungsquoten der Täter von um oder über 50%. COLLINS (1982) Bei 88% der Tatverdächtigen von Messerstechereien lag eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0.1‰ vor. (Joane Mc CORD 1995). |
§
Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss.
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STRAFTATEN
(GRUPPEN)
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Anteil
alkoholisierter Tatverdächtiger in % |
| Widerstand gegen die Staatsgewalt |
57,0 |
| Gewaltkriminalität |
24,5 |
| darunter: | |
| Totschlag und Tötung auf Verlangen |
38,1 |
| Körperverletzung mit Todesfolge |
38,0 |
| Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gem. §§ 177 Abs. 2,3 und 4, 178 StgB |
31,0 |
| gefährliche und schwere Körperverletzung |
26,6 |
| Mord |
22,4 |
| Raubdelikte |
15,1 |
| darunter: | |
| Zechanschlussraub |
56,1 |
| sonstige sex. Nötigung gem. § 177 Abs 1 u. 5 StGB |
22,0 |
| Sachbeschädigung |
20,9 |
| vorsätzliche Brandstiftung / Herbeiführen einer Brandgefahr |
19,0 |
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Link: |
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Die neueste Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes liefert ein gutes Beispiel für Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden.
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Für Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen andere Urteilskriterien - siehe näheres bei Gesetzen für Straftaten unter Alkoholeinfluss. |
siehe auch:
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