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Schutz
vor Hehlerware:
In letzter Zeit
wurde in den
Medien die sogenannte „Hehlerware“ oft
Thematisiert. Das
Problem ist, dass wenn man ein gestohlenes Gut erwirbt (auch
Gutgläubig), so ist man dem Rechtmäßigen
Eigentümer gegenüber zur Ersatzlosen Herausgabe
verpflichtet.
Sie haben dann nur einen Anspruch gegenüber dem
„Dieb“
wegen ungerechtfertigter Bereicherung § 812 BGB.
So
können Sie sich schützen:
Bei Ebay ist es
üblich
die Gebote mit einem Startpreis von EUR 1,00 zu beginnen. Studien zu
folge soll sich dadurch am Ende sogar oft ein Höherer Preis
bewirken lassen. Dies alles stellt also keinen berechtigten Verdacht
auf Hehlerware dar!
Nach der
Rechtssprechung ist
es aber so, dass bei extrem günstigen
„Sofort-Kauf-Angeboten“ davon ausgegangen werden
muss. Z.B.
Sollte ein sehr aktueller PC/Laptop für EUR 50,- angeboten
werden. Dann
lieber Finger weg!!!
Denn Sie können sich damit strafbar machen!
Mit
freundlichen Grüßen,
Banker @ Sda
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