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Disclaimer, Links und Haftungsfragen :
Mit Urteil vom 12. Mai 1998
- 312 O 85/98 - 'Haftung für Links' hat das Landgericht (LG) in Hamburg
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links ..usw. .blaablaaablaa
.....mit zu verantworten hat.....usw ...(Hiermit distanziere ich
mich..).../. Völlig unabhängig von der Begründung des Urteils
bleibt festzuhalten, daß dem deutschen Recht die Möglichkeit einer pauschalen Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd
ist.
Erst im letzten Jahr erklärte der
Bundesgerichtshof, die Vorschriften seien auf Links gar nicht anwendbar.
Und das Oberlandesgericht Schleswig sprach einem Disclaimer doch eine
gewisse, konstruktive Wirkung zu, ebenso das Landgericht Potsdam.
Andererseits erklärten die Landgerichte Köln und Trier sowie die
Oberlandesgerichte Hamburg und Düsseldorf Disclaimer für wirkungslos.
Und vielleicht schaden sie sogar. Denn bedeutsam ist der
Haftungsausschluss nur bei Links zu rechtlich zweifelhaften
Inhalten.______________________________________________________________________________________________
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