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Aus der Presse - Archiv

 

vom 30.09.2008

Ex-Sachbearbeiter vor Gericht

Wegen gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßigen Computerbetruges in 45 Fällen hat das Schöffengericht jetzt einen Ex-Sachbearbeiter des Mönchengladbacher Arbeitsamtes verurteilt.

Der Angeklagte, der bisher noch nie aufgefallen war, erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Mit einer nicht alltäglichen Masche war es dem Behörden-Mitarbeiter gelungen, sich 14 Monate lang ein regelmäßiges Nebeneinkommen zu verschaffen.

Schönstes Behörden-Deutsch

Bis zu seiner fristlosen Entlassung betreute er arbeitslose Leistungsempfänger. „Da kam ich auf diese Idee“, erinnerte sich der geständige Angeklagte vor den staunenden Zuhörern im Gerichtssaal. Er sprach vier Leistungsempfängerinnen an. Er sei befugt, „bei berechtigtem Bedarf die Auszahlung von Barbeträgen anzuordnen“, hatte er den Frauen im schönsten Behörden-Deutsch klar gemacht. Solche Beträge könne man sich doch teilen, erfuhren die Leistungsempfängerinnen vom Sachbearbeiter. Die Frauen waren einverstanden.

Der Angeklagte machte sich ans Werk. Die dafür vorgesehenen Scheckkarten lud er am PC mit den entsprechenden Geldbeträgen auf und übergab sie seinen „Kundinnen“. Die gingen zum Geldautomaten im Haus und ließen sich die Gelder auszahlen. Auf diese Weise verschwanden bis zum September vergangenen Jahres aus der Kasse immerhin 36 000 Euro. Das hätte noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Denn offenbar war die Kontrolle in der Behörde nicht ausreichend.

Doch dann sprach der Sachbearbeiter eine andere Leistungsempfängerin an und versuchte sie ebenfalls für das einträgliche Zusatzeinkommen zu gewinnen. Doch die Frau war über das Ansinnen empört und ging zur Polizei. Die Beamten wollten zuerst nicht glauben, was ihnen mitgeteilt wurde. Doch die Überprüfungen ergaben, dass der Angeklagte tatsächlich die Gelder veruntreut hatte.

Der Arbeitgeber reagierte sofort und entließ den Familienvater fristlos. Inzwischen lebt er von der Ehefrau getrennt. Seine Frau sei ahnungslos gewesen. Sie habe ihn verlassen, gab der Mann in der Gerichtsverhandlung zu. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist und ein detailliertes Geständnis abgelegt hat, setzte das Schöffengericht die zweijährige Strafe für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Allerdings muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.(Quelle: rp-online)

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vom 12.09.2008

Fälle von Hartz IV-Missbrauch extrem zurückgegangen

Über wohlhabende Steuerhinterzieher und über lückenhafte Prüfungen von Finanzämtern etwa am Starnberger See wird nur selten öffentlich berichtet. Über "Missbrauch" beim Bezug von Sozialleistungen hingegen sehr häufig. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündet nun, die Zahl der "Missbrauchsfälle" bei "Hartz IV"-Leistungen sei deutlich zurückgegangen. Wie BA-Sprecher Kurt Eikemeier dem MDR am Mittwoch (10 September) sagte, waren es 2005 noch 206.000 Fälle, 2007 wurden 87.000 Fälle nachgewiesen. Bis Juli dieses Jahres habe die Bundesagentur nur noch 9000 ungerechtfertigte Zahlungen erfasst. Als Grund nannte der Sprecher den Einsatz von Außendienstmitarbeitern und einen "besseren Datenabgleich".

Er erläuterte: "Wir fragen andere staatliche Organisationen, ist der bei euch geführt, zahlt der bei euch sozialversicherungspflichtige Leistungen oder ob er rentenberechtigt ist. Das ist eine Möglichkeit. Das zweite ist, das wir natürlich auch Banken befragen können. Hat er mehr Konten, als er bei uns angegeben hat. Und die dritte Möglichkeit besteht, dass wir durch Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, überprüfen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft oder eine Lebensgemeinschaft handelt, was dann bedingt, dass er einen anderen Satz bekommt."

Laut BA-Sprecher wird nur bei einem begründeten Verdacht überprüft. Die Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, stünden nicht unter einem Generalverdacht. "Die Agentur für Arbeit hat nicht die Aufgabe, hinter anderen Menschen hinterher zu spionieren, sondern in Arbeit zu bringen", so Eikemeier.

 Finanzpolitiker fordern vereinzelt schärfere Prüfungen der Finanzämter und einen "besseren Datenabgleich" bei Einkommensmillionären. Selbst der Bundesrechnungshof monierte 2006, dass im Bundesdurchschnitt jährlich nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre Außenprüfungen über sich ergehen lassen müssten. Dadurch gingen dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen verloren. Die Bundesregierung lehnt effektive Kontrollen von Wohlhabenden aber offenbar ab. Sie konzentriert sich darauf, "Missbrauch" bei den ärmeren Bevölkerungsteilen zu bekämpfen. (Quelle: www.ngo-online.de)

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vom 11.09.2008

Polizeialarm in der ARGE

Unfeine Methoden: Anstatt sich um die Bedürfnisse einer langzeitarbeitslosen ALG II-Bezieherin zu kümmern, ruft eine Oldenburger Arge-Mitarbeiterin die Ordnungshüter. Typisch für das Amt, das bundesweit einen zweifelhaften Ruf genießt.

Da hatte man immer geglaubt, der Gebrauch des Wortes Kunde durch die ARGEs sei ein besonders fieser Euphemismus, pure Schönfärberei. Das Wort hat aber mit Dienstleistung ohnehin wenig zu tun. Ursprünglich heißt Kunde so viel wie Augenzeuge. Und das, was Frau S. in der Oldenburger ARGE erlebt hat, mag tatsächlich kaum glauben, wer nicht dabei war: Ihre "Kunden"-Betreuerin wollte sie nicht bedienen, weil sie Beistände mitgebracht hatte. Der Oberkundenbetreuer rief die Polizei und stellte Strafanzeige: wegen Hausfriedensbruchs.

Frau S. war arbeitslos und wollte da raus. Also hat sie Ende 2007 eine Ausbildung begonnen, als Hauswirtschafterin. Von April an jobbte sie außerdem als Haushaltshilfe. Klar, da verdient man nicht genug zum Leben, vor allem nicht, wenn man es allein mit einer 13-jährigen Tochter zu bewältigen hat und deren ältere Schwester wegen einer Behinderung in einem Wilhelmshavener Heim wohnt. Aber wenigstens hat sie Anrecht auf ALG II.

Das wird, wegen des Jobs, reduziert ausgezahlt: Gängige Praxis, bestätigt die Regionaldirektion, zunächst eine Pauschale abzuziehen - und die Differenz zu erstatten, sobald die tatsächlichen Einkünfte bekannt sind. Im Fall von Frau S. klappt Letzteres nicht. Womit zu rechnen war, schließlich lebt sie in Oldenburg, und die dortige ARGE hat einen zweifelhaften Ruf: Bei der online-Umfrage von sozialhilfe24.de wird sie mit mangelhaft bewertet.

Trotzdem, Frau S. kommt noch über die Runden - bis die Stelle ausläuft. Sie nimmt einen neuen Job an und "ab dem Zeitpunkt", sagt sie, "wurde es ganz schlimm". Grund: Ihr Vertrag würde einen Verdienst von bis zu 600 Euro erlauben. "Es war aber von Anfang an klar, dass ich nur ab und zu als Aushilfe einspringen würde". Als Krankheitsvertretung zum Beispiel. Entsprechend hatte sie der ARGE mitgeteilt, dass sie damit rechne, unter 400 Euro zu bleiben. Die Sachbearbeiterin erhöhte dennoch den pauschalen Abzug auf 600 Euro. Auf Nachweise, Bitten und Vorhalte reagiert sie nicht. Hat sie ja auch vorher nicht getan.

Im Juli verdient S. 111 Euro. Im August nichts, weil sie sich auf Prüfungen vorbereitet. Anfang September droht der Energielieferant, Gas- und Strom zu sperren. Ihr Vermieter weist darauf hin, dass er ihr fristlos kündigen könnte. Schließlich lässt sich vom Konto von Frau S. nichts mehr abbuchen.

Sie holt sich Unterstützung bei der Arbeitslosenselbsthilfe (Also). Das Sozialgesetzbuch (SGB) erlaubt das. Es verpflichtet die Sachbearbeiter sogar, "Bevollmächtigte und Beistände" anzuhören. "Vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind", heißt es im Sozialgesetzbuch. In Oldenburg führt das zum Eklat.

Es war nicht nur ein Beistand, es waren zwei und der über 70-jährige Vater. "Die Sachbearbeiterin", sagt Volker Trautmann, der ARGE-Geschäftsführer, "fühlte sich provoziert und bedroht". Ihr Vorgesetzter hat sie in ihrer Weigerung, den Fall zu bearbeiten, unterstützt - und darauf bestanden, dass Frau S. nur ein Beistand zustehe. Dabei hatte ihr Vater für sie die Berechnungen gemacht, "weil ich einfach nicht mehr durchgeblickt hatte". Einen fachlich versierten Berater wollte sie unbedingt mitnehmen.

Das SGB gibt keine Auskunft über die Zahl der Beistände. In einschlägigen Paragraphen tauchen sie mal im Singular, mal im Plural auf. Solche Streitfragen ließen sich durch die Diskussionen klären. Oder aber durch Gewalt. Die Also-Leute schlagen vor, dass einer draußen bleibt, der Obersachbearbeiter holt die Polizei.

"Wir haben dann so ein bisschen auf Spaß-Guerilla gemacht", sagt Michael Bättig von der Also. Die Polizisten hätten "eine aufgebrachte Menge vorgefunden", so Sascha Weiß von der zuständigen Inspektion.

Immerhin weigerte sich der Obersachbearbeiter nicht mehr, Frau S., ihren Vater und einen weiteren Beistand zu empfangen, als einer der Beamten konstatiert, dass das ja wohl "kein Problem sein dürfte". Und immerhin hält er es auch nicht mehr für problematisch, Frau S. ad hoc schon mal 1.120 Euro fälschlich einbehaltene Leistungen auszuzahlen, bar auf die Hand. "Was uns stört", resümiert ARGE-Chef Trautmann, "ist, wenn Druck auf uns ausgeübt wird." Kunden hingegen, die sich gottergeben auch in falsche Bescheide fügen, wird man jederzeit gern bedienen. (Quelle: www.taz.de)

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vom 10.09.2008

Massive beschwerden über ARGE Duisburg - Bearbeitung von Anträgen zu lang

Massive Beschwerden von Arbeitslosen, die KundInnen der ARGE sind, gehen derzeit beim DGB in Duisburg ein. Diese Beschwerden richten sich vor allem gegen die Tatsache, dass bei der Duisburger ARGE die Bearbeitungsdauer für Anträge auf das Arbeitslosengeld II immer länger wird und die KundInnen hierfür keine plausible Erklärung erhielten.

"Unsere Recherchen haben ergeben", so der DGB-Regionsvorsitzende Rainer Bischoff, "dass sich der Bearbeitungszeitraum für eingehende Anträge bei der ARGE Duisburg tatsächlich innerhalb eines Jahres um 50% verlängert hat. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt nun mehr als 20 Werktage, also vier Wochen. Im Vorjahr dauerte es von Antragstellung bis zum Bescheid durchschnittlich 13,4 Arbeitstage. Diese Entwicklung ist uns schier unerklärlich. Hat doch die ARGE im gleichen Zeitraum 8,2 % weniger Arbeitslose zu betreuen. Die entstandene Situation bedeutet: Bei deutlich sinkender Kundenzahl erheblich angestiegene Bearbeitungsdauer. Erschreckend auch: Diese Entwicklung dauert bereits seit einem halben Jahr an. Wir fragen uns daher sehr intensiv, warum die Leitung der ARGE bisher keine Abhilfe geschaffen hat."

Die entstandene Situation ist aus Sicht des DGB vor allem auch sozialpolitisch und menschlich nicht hinnehmbar: Muss ein Arbeitsloser in Duisburg doch ca. einen Monat auf die Bearbeitung seines Antrages warten. Somit auf den Bescheid über die Höhe seiner Zuwendungen und natürlich auch auf das Geld selbst. Dies sei gerade der betroffenen Personengruppe absolut nicht zumutbar.

"Die Beschwerden der Arbeitslosen", so Rainer Bischoff wörtlich, "sind also absolut gerechtfertigt. Wir fordern daher dringende Abhilfe und Reduzierung der Bearbeitungsdauer der Anträge. Wir fordern die Leitung der ARGE und die Kontrollgremien auf, sich dringend dieser Angelegenheit anzunehmen." (Quelle: DGB-Niederrhein, Pressemeldungen)

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vom 08.09.2008

Bundesarbeitsminister will stärkere Hartz4-Kontrollen

Arbeitsministerium will Firmen zwingen, Beschäftigte sofort anzumelden - damit soll die Schwarzbarbeit besser bekämpft werden.

Die Bundesregierung möchte den Zoll besser ausstatten, um härter gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. "Wir statten den Zoll besser aus, damit er Schwarzarbeit noch effizienter aufdecken kann", sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in einem Interview mit dem Focus. Seine Äußerungen wollte der Minister auch als Beitrag zu der Debatte um Missbrauch von Sozialleistungen verstanden wissen, die vor allem die CSU und die Bild-Zeitung befeuerten. "Wir haben jetzt schon Handhaben gegen Missbrauchsversuche."

Beim Zoll seien einige Neuerungen geplant, hieß es am Montag im Arbeitsministerium. "Firmen müssen zum Beispiel Arbeiter auf einer Baustelle schon vor der Aufnahme einer Beschäftigung anmelden", sagte Sprecherin Heike Helfer. Bisher haben die Unternehmen vier Wochen Zeit, bevor sie einen Beschäftigen anmelden - eine Regelung, die es Firmen erleichterte, Schwarzarbeit zu organisieren. Außerdem hätten Arbeiter in Zukunft die Pflicht, ihre Personaldokumente bei sich zu führen, sagte Helfer weiter. Damit soll den Zollbeamten, die zum Beispiel Baustellen kontrollieren, die Arbeit erleichtert werden.

In dem Interview kündigte Minister Scholz eine weitere Idee gegen Missbrauch an. Teil einer geplanten Gesetzesreform sei es, Krankmeldungen zuverlässiger zu überprüfen. Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird jedoch noch zwischen Arbeitsministerium und anderen Ressorts abgestimmt, dem Vernehmen nach wurden die Krankmeldungen herausgestrichen. Das Gesetz soll voraussichtlich in zwei Wochen im Kabinett beschlossen werden.

Angesichts der Kampagnen um angebliche Sozialbetrüger, die vor allem Bild und Privatsender fahren, will der SPD-Minister aber nicht als Hardliner dastehen. Betrüger seien die Ausnahme, hieß es im Ministerium. Und: Die Kontrollen seien schon jetzt sehr wirksam. (Quelle: www.taz.de)

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vom 04.09.2008

Hacker knacken weltweites Neonazi-Netz

Eines der weltweit größten Neonazi-Netzwerke im Internet ist am Freitag zerschlagen worden. Der sogenannten Daten-Antifa gelang es nach eigenen Angaben, die Zugangscodes zum "Blood and Honour"-Netzwerk zu knacken und mehr als 30.000 Datensätze zu kopieren, darunter auch rund 500 aus Deutschland. Dort ist Blood and Honour (B&H) seit dem September 2000 als verfassungsfeindliche Gruppierung verboten.


Günther Hoffmann vom Zentrum Demokratische Kultur sagte der Frankfurter Rundschau, die Tragweite dieses Schlags gegen den militanten Rechtsextremismus sei überhaupt noch nicht absehbar: "Jetzt werden einige Leute im rechtsextremen Umfeld, darunter sicher auch Aktivisten der NPD, sehr nervös werden." NPD-Aktivisten halten Kontakte zu B&H geheim, um die Legalität der Partei nicht zu gefährden. Selbst Parteichef Udo Voigt trat aber schon vor ungarischen B&H-Anhängern auf.

Nach Angaben der Daten-Antifa schafften es linksgerichtete Computer-Hacker "in einer aufwendig vorbereiteten Nacht- und Nebelaktion", den bislang streng abgeschirmten Server des Netzwerks von B&H zu entern, auf den sonst nur Mitglieder der Gruppierung mit einem Passwort Zugang haben. Nach einer vorläufigen Auswertung der 31 948 Datensätze sei klar, dass das Netzwerk nach wie vor auch von deutschen Neonazis genutzt wird.

Katharina König vom Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts sagte der Frankfurter Rundschau, es gebe nun Beweise, dass B&H-Konzerte nach wie vor in Deutschland stattfänden und dass deutsche Rechtsextremisten sich an der Organisation solcher Konzerte im Ausland beteiligt hätten. Auch habe die Daten-Antifa sogenannte Red-Watch-Listen sichergestellt: Auf diesen Listen sammeln Neonazis Namen, Adressen und andere Informationen über ihre politischen Gegner.

Die gesamten Datensätze, so König, hätten die Antifaschisten zwar auf illegalem Weg erworben. Aber sie sei sich sicher, "dass auch die Polizei ihre Schlüsse daraus ziehen wird". Man habe nun endlich Einblick in die Strukturen eines weltweit agierenden Neonazi-Verbundes.

B&H war in den 80er Jahren unter anderem von Ian Stuart Donaldson gegründet worden. Das Netzwerk spann seine Fäden über ganz Europa und nutzte als Mittel zur Verbreitung neonazistischer Ideologie vor allem Musik. Im Lauf der Jahre gelang es den Organisatoren, eine dichte Vertriebsstruktur aufzubauen, in der auch deutsche Rechtsextremisten eine entscheidende Rolle spielten.

Vor acht Jahren verbot das Bundesinnenministerium B&H jede Betätigung in Deutschland, der hiesige Ableger ließ sich davon aber offenkundig nicht beirren und setzte seine hetzerische Betätigung unter dem Namen "Division 28" fort. 28 steht für den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets, also für B und H. Der "bewaffnete Arm" namens "Combat 18" wird in Verbindung zu illegalen Waffengeschäften gebracht.

Günther Hoffmann vom Zentrum Demokratische Kultur sagte am Freitag, es habe in den letzten Jahren häufig Indizien gegeben, dass B&H weiter von Deutschland aus operiere. "Der Nachweis war allerdings sehr sehr schwer zu führen." Vor diesem Hintergrund sei der erfolgreiche Computer-Hack beinahe sensationell: "Es wäre natürlich ein absoluter Schlag gegen die organisierte rechte Szene, wenn jetzt die Weiter-Existenz der deutschen Blood and Honour-Division nachgewiesen würde."

Insofern seien vor allem die sichergestellten 500 Datensätze aus Deutschland von besonderem Interesse, so Hoffmann: Könne Teilen der Nutzer eine Mitgliedschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden, werde das womöglich erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So könnten unter Umständen in braun unterwanderten Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch andernorts, nun ganze rechtsextremistische Strukturen bloßgelegt werden. Experten rechneten am Freitag allerdings damit, dass die komplette Auswertung der gut 30 000 Datensätze noch Wochen dauern könnte. (Quelle: www.fr-online.de)

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vom 28.08.2008

Offener Brief wegen Fall der ARGE Rhein-Sieg

In dem Fall der ARGE Rhein-Sieg, bei der einem Arbeitslosen die Unterbringung im Obdachlosenheim angekündigt wurde und die zeitweilige  Übernahme der vollen KDU nach dem Freitod des Mitbewohners und Freundes verweigert wurde, hat nun der Rechtsanwalt des betroffenen nachfolgenden offenen Brief verfasst:

Betreff: PM: Offener Brief Aufsichtsbehörden Arge Rhein-Sieg

 

Offener Brief

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, als Fachaufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Bundesminister Glos

Bezirksregierung Köln, als Fachaufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Regierungspräsident Lindlar

Bundesagentur für Arbeit, als Aufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Vorstandsvorsitzender Dr. Weise

Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, als Aufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Vorsitzende der Geschäftsführung Schmickler-Herriger

Sehr geehrter Herr Bundesminister Glos, Sehr geehrter Herr Lindlar, Sehr geehrter Herr Dr. Weise, Sehr geehrte Frau Schmickler-Herriger,

ein Verwaltungsakt der ARGE Rhein-Sieg (ARGE) unter dem 11.08.08 durch die Sachbearbeiterin Frau P. (SB P.) gegenüber dem Kunden der ARGE Herrn Achim H. (Kunde H.) geben Anlass, mich nach reiflicher Überlegung öffentlich direkt an Sie zu wenden.

Herr H. wohnte gemeinsam mit seinem Freud - und Kunden der ARGE - Harald G. (Kunde G.) im Untermietsverhältnis in einer Wohngemeinschaft in Niederkassel. Am 26.07.08 wurde der Kunde G., übrigens nach heftigen Auseinandersetzungen mit der ARGE, tot aufgefunden nach Suizid. Der Kunde H. wohnt jetzt alleine in der Wohnung und hat daher bei der ARGE beantragt, dass diese vorübergehend die Kosten der nunmehr für eine Person zu teuren Wohnung vorläufig übernehmen möge, bis er eine angemessene kleinere Wohnung gefunden habe.

Mit Bescheid unter dem 11.08.08 hat die ARGE diesen Antrag ablehnend beschieden. Der Ablehnungsbescheid ist an den Kunden H., wohnhaft beim Kunden G., adressiert.

Angenommen, ein Ihnen nahe stehender Mensch sei soeben verschieden, wie würden Sie reagieren, würde eine Behörde in Kenntnis des Todesfalles dies im Adressfeld ignorierte?

Im Ablehnungsbescheid wird ausgeführt, dass ein Untermieter den Nachteil habe, gegenüber dem Vermieter kein Wohnrecht zu haben, wenn der Vermieter versterbe. Überdies sei nachteilig, dass bei Tod des Hauptmieters der Untermieter einen neuen Hauptmietvertrag abschließen oder den bisherigen Vertrag übernehmen müsse. Der Vorteil dieser Konstruktion sei, dass die verschiedenen Bewohner nicht als Haushaltsgemeinschaft gesehen würden.

Abgesehen davon, dass die Abgrenzung zwischen Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft nach anderen Kriterien erfolgt, abgesehen davon, dass nach dem Tod des Vermieters der Mietvertrag bestehen bleibt, abgesehen davon, dass der Untermieter bei Tod des Hauptmieters keinen Anspruch auf einen Hauptmietvertrag oder die Übernahme des bisherigen Vertrages hat, abgesehen davon, dass diese Überlegungen nicht entscheidungserheblich sind und abgesehen davon, dass ?vergessen? worden ist, das pflichtgemäße Ermessen auszuüben, was würden Sie empfinden, wenn Ihnen nach dem Tod des nahestehenden Menschen eine abstrakte Abhandlung in Bescheidform zugeht, in der Ihnen die Vor- und Nachteile von Rechtskonstruktionen in Hinblick auf den Todesfall erläutert wird? Was, wenn Ihnen - bei Ihren sozialen Verhältnissen allerdings undenkbar - mit freundlichen Grüßen übermittelt würde, dass nunmehr eine Unterbringung in einem Obdachlosenheim statt einer Wohnung hinreichend sei? Was, wenn Ihr bisheriger Umgang mit Ihren Kindern dadurch nicht mehr möglich wäre? Was, wenn sich all dies noch vor der Beerdigung stattfände?

Sachbearbeiter, deren Kenntnisse noch nicht einmal die Grundzüge des Rechts umfassen, sollten kein Amt innehaben, welches ihnen Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie das Recht bewusst falsch anwenden.

Auch Sachbearbeiter, die ? ohne es zu merken ? Kunden verhöhnen und ihnen Missachtung entgegenbringen, sollten kein Amt innehaben, welches ihr Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie sich bewusst so verhalten.

Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich ausschließlich mit den Problemen der Kunden bei verschiedenen ARGEn. Ich beobachte mit Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Fall um den bisherigen Höhepunkt einer Tendenz handelt.

Aber auch Tendenzen hinterlassen Fakten, nämlich die zunehmende Verbitterung der Kunden.

Die Weimarer Republik ist letztendlich an einer Sanierung der Solidarkassen auf Kosten der Versicherten gescheitert, ein Punkt, den wir schon hinter uns haben. Am Ende wollte niemand mehr für den Staat eine Hand rühren, um ihn zu retten.

Ich lade Sie ein, mit mir die Sorgen um den Rechtsstaat zu teilen und der unheilvollen Tendenz entgegenzuwirken.

Ich verbleibe

 

Mit freundlichen Grüssen

Martin Reucher

Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Martin Reucher

Castroper Hellweg 49

44805 Bochum

Tel.: 0234 / 45 29 22 5

Fax: 0234 / 45 29 22 3

(Quelle:PR-Sozial, das Presseportal)

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vom 22.08.2008

Leiter eines Jobcenters angeklagt

In einem Heim wurden vierzig 1-Euro-Jobber wie reguläre Arbeitskräfte eingesetzt. Gegen den Leiter des Jobcenters ist Anklage erhoben worden. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen.

Die Auseinandersetzung um 1-Euro-Jobs für Arbeitslose gewinnt neue Dramatik. Wohl zum ersten Mal wurde gegen einen der Verantwortlichen eine strafrechtliche Anklage erhoben. Ulrich Lammers, der ehemalige Leiter des Recklinghausener Jobcenters, soll sich wegen Untreue und anderer Delikte vor Gericht verantworten, weil die von seiner Behörde bewilligten Jobs nicht "zusätzlich" gewesen sollen. Sein Anwalt Klaus Rüthers findet das absurd: "Wenn es hier zu einer Verurteilung kommt, müssten die Leiter aller Jobcenter angeklagt werden."

Konkret geht es um das Seniorenzentrum Grullbad in Recklinghausen. Das kommunale Altenheim beantragte Mitte 2005 auf einen Schlag vierzig 1-Euro-Jobber, die auch genehmigt wurden. Die "Zusatzjobs" sollten zugleich der Qualifizierung der Arbeitslosen dienen.

Nach Ansicht der Bochumer Staatsanwaltschaft hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen. Die 1-Euro-Jobber seien als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt worden und hätten sogar Schichtdienst verrichtet. Ihre Tätigkeiten gehörten zu den Kernaufgaben eines Altenheims: Essensausgabe, Zimmer reinigen, Wäsche transportieren. Ein besonders qualifizierter 1-Euro-Jobber wurde sogar zum Systemadministrator der heimeigenen EDV. Die Qualifizierung der Arbeitslosen bestand im Wesentlichen in einem Erste-Hilfe-Kurs. Ansonsten galt das Prinzip "Learning by doing".

Besonders heikel an der Sache ist, dass Ulrich Lammers nicht nur das Jobcenter in Recklinghausen führte, sondern im Nebenberuf auch Geschäftsführer des Altenheims war. Und dieses Heim steckte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und musste Kosten sparen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Mitarbeiter des Jobcenters wohl auch deshalb die 1-Euro-Jobs im Seniorenzentrum ihres Chefs nicht näher prüften.

Angeklagt wird der 50-jährige Lammers nun vor allem wegen Untreue. Er soll Staatsgelder für einen rechtswidrigen Zweck ausgegeben haben. Den Gesamtschaden bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 450.000 Euro. Das ist die gesamte Summe, die das Heim bis zur Beendigung der Maßnahme Ende 2006 als Betreuungspauschale für 1-Euro-Jobber erhalten hat. Von diesem Geld mussten zwar noch die Fahrtkosten und die 1,10 Euro Mehraufwandsentschädigung bezahlt werden, die die formell Arbeitslosen neben ihrem ALG-2-Scheck bekommen. Doch pro Monat brachte die Maßnahme dem Heim wohl einen Mehrertrag von rund 7.300 Euro, vermutet die Staatsanwaltschaft.

Weitere Anklagepunkte sind Lohnwucher und Nötigung. Die Arbeitslosen hätten für ihre Tätigkeit zu geringe Löhne erhalten. Außerdem sei ihre Notlage ausgenutzt worden. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiter des Jobcenters und der Heimleiter.

Vor allem wehrt sich Anwalt Rüthers gegen den Vorwurf, die Arbeitslosen seien nicht richtig qualifiziert worden. Die 1-Euro-Jobber seien deshalb in den normalen Arbeitsablauf integriert worden, weil sie so Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit hätten lernen können.

Bundesweit arbeiteten sehr viele Projekte für 1-Euro-Jobber nach der Methode "Learning by doing", betont Rüthers. Außerdem sei es besser, die Arbeitslosen an realistische Berufsfelder in der Haustechnik oder Hauswirtschaft heranzuführen, als sie mit "zusätzlichen" Tätigkeiten fehlzuqualifizieren. "Den Berufsstand des Diplomspaziergängers, Laubfegers und Rollstuhlschiebers gibt es nun mal nicht", sagte Rüthers zur taz.

Der Prozess gegen Lammers soll beim Landgericht Bochum stattfinden, nicht beim Amtsgericht. Daraus ist zu schließen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung über vier Jahre Freiheitsstrafe ausgeht. Noch ist allerdings die Anklage nicht zugelassen und ein Prozesstermin nicht anberaumt. (Quelle: www.taz.de)

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vom 20.08.2008

Was tun, wenn die ARGE Probleme macht?

Die Rechte und Pflichten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind klar definiert - so wie die teils deftigen Strafen für Verletzungen dieser Regeln. Dennoch müssen sich Betroffene nicht immer alles gefallen lassen. Wir sagen, welche Hilfen es bei Problemen mit der Arge gibt.

Die Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind eng umrissen: 351 Euro Arbeitslosengeld II plus Geld für die Wohnung; Einkommen und Vermögen werden bis auf geringe Freibeträge angerechnet. Und bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen drohen Sanktionen. Dennoch gibt es Spielraum, falls es mit der zuständigen Arge (eine Liste der bundesweiten Arge/Jobcenter finden Sie hier) mal Probleme gibt.

Fördern und fordern
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, hat gewisse Verpflichtungen: So muss er Vermögen und Einkommen offen legen, regelmäßige Termine mit dem Arbeitsvermittler wahrnehmen und gegebenenfalls an Weiterbildungen teilnehmen. Zum Pflichtprogramm gehört es außerdem, sich immer wieder zu bewerben und jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die einem angeboten wird. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss mir Sperrzeiten und Kürzungen - bis hin zur totalen Streichung des Arbeitslosengeldes - rechnen. Auf der anderen Seite kann man sich Weiterbildungen wie einen Englischkurs oder Führerschein von der Arge finanzieren lassen.

Doch obwohl das alles in Eingliederungsvereinbarungen schriftlich genau festgehalten wird, kommt es immer wieder zu Problemen - wie zum Beispiel im Fall einer ALG-II-Empfängerin, der eine Stelle als Hausmeisterin in einer Schule angeboten wurde. Allerdings lag sie zu diesem Zeitpunkt mit einem Beinbruch im Krankenhaus und erfuhr erst nach Ihrer Entlassung von dem Angebot. Da war ihr jedoch das Arbeitslosengeld II schon um 30 Prozent gekürzt worden, weil sie den Job nicht angenommen hatte. Keine Frage, dass die Betroffene das nicht einfach so hinnehmen musste.

Was aber können Betroffene bei Stress mit der Arge wirklich tun? stern.de zeigt, welche Schwierigkeiten im Umgang mit der Arge auftreten können - und wie Sie darauf reagieren können. (Quelle: www.stern.de)

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vom 13.08.2008

Unglaublich: Ein Job kostet 1785 Euro

Arbeitsagentur in Frankfurt am Main grenzt Arbeitssuchende mit Hilfe privater Zwischenhändler vom Jobmarkt aus, droht Sanktionen an und feuert sie aus der Erwerbslosenstatistik!

Dietmar Fettel (Name von der Redakion geändert) hat Pech. Sein Arbeitslosengeld I ist ausgelaufen. Für ihn gibt es kein Hartz IV, keine Grundsicherung von 351 Euro, plus Finanzierung der Miete und anteilige Heiz- und Energiekosten von 21,87 Euro monatlich. Denn seine Frau hat als Freiberuflerin ein jährliches Einkommen von rund 10000 Euro und noch einige Ersparnisse für ihre Rente auf der hohen Kante. Diese muß Katja Fettel erst aufbrauchen. bevor ihr Mann auch nur einen Cent Stütze vom Staat erhält. Klartext: Seine Partnerin muß erst selber in der Armutsfalle landen. Bis es soweit ist, ist er von seiner Frau finanziell abhängig und als Arbeit suchend gemeldet, ohne Leistungsbezug. Das ist nicht schön. Doch was Fettel noch deprimierender findet: Als Arbeitssuchender wird er obendrein vom Jobmarkt ausgegrenzt – dabei scheint im Rhein-Main-Gebiet geradezu Aufbruchsstimmung zu herrschen. »Innovatives Unternehmen sucht 160 Postzusteller in Frankfurt am Main«, annonciert beispielsweise Dirk Sachse von der privaten Arbeitsvermittlung Jobleister unter meinestadt.de. Im Anzeigenteil der Frankfurter Rundschau sucht ein anderer privater Zwischenhändler händeringend 160 Verkäufer, 30 Postsortierer, 75 Botenfahrer für einen neuen Arbeitgeber in der Bankenmetropole. Carsten Haas, Geschäftsführer der Consulting & Service GmbH, lockt: »Keine Zeitarbeit, 37,5-Stunden-Woche.« Genau das sucht Fettel.

Vermittlungsgutschein

Die Sache hat jedoch einen Haken. In Zeitungsanzeigen und im Internet sind Voraussetzungen festgeschrieben: »Sie sind derzeit mindestens acht Wochen arbeitslos, um sich somit einen Vermittlungsgutschein von der Arbeitsagentur ausstellen zu lassen«, heißt es da etwa. 2000 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlt das Amt einem Vermittler für einen Gutschein, erklärt Haas gegenüber junge Welt. Was aber ist mit Fettel, der keine Leistung bezieht? Ein Anruf bei Haas ernüchtert ihn. Der Arbeitsvermittler schlägt ihm vor, für die angebotene Stelle privat 1500 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 1785 Euro zu zahlen. Dafür erhalte er einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Um Arbeit zu bekommen, müßte er also tief ins Portemonnaie greifen. Und das ist leer. Die Adresse des Unternehmers will Haas nicht herausrücken.

Dietmar Fettels Frau Katja ist entsetzt und schreibt an die zuständige Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur. Sie will wissen, wie ihr Mann eigentlich jemals eine Stelle erhalten soll, wenn diese jetzt nur noch kapitalträchtig gehandelt werden. Sie fragt, ob er nicht doch eine Chance erhält, sich bei dem neuen Post- und Paketlogistik-Unternehmen zu bewerben. Die Antwort: Einen Vermittlungsschein könne er leider nicht erhalten, wegen der »gewissen Voraussetzungen«, welche man erfüllen müsse: unter anderem im Leistungsbezug zu sein. »Da Ihr Mann aber keine Leistungen der Agentur mehr erhält, kann auch dieser Gutschein nicht ausgestellt werden, und damit können auch nicht die Kosten eines privaten Arbeitsvermittlers seitens der Agentur übernommen werden«, erklärt die Sachbearbeiterin.

Katja Fettel ist fassungslos: »Heißt das etwa, daß meinem Mann künftig der Weg in den Arbeitsmarkt versperrt wird, mit Unterstützung und Wissen der von Steuergeldern finanzierten Arbeitsagentur, weil Hasardeure und Profitjäger den Markt bestimmen und nicht mehr Angebot und Nachfrage?« Und weiter will sie wissen: »Sieht die Arbeitsagentur neuerlich als ihre Aufgabe an, die Vermittlung zu verhindern?« Die Antwort erfolgt diesmal sehr pragmatisch, jedenfalls aus Sicht der Behörde. Zunächst erhält Fettel eine sogenannte »Eingliederungsvereinbarung«. In dieser wird er aufgefordert, auch Zeitarbeitsfirmen in seine Suche mit einzubeziehen. Unterschreiben soll er, darüber informiert worden zu sein, daß er sich ansonsten »große Chancen« verbaue. Des weiteren wird er aus der Agentur ausgegliedert. Das wird die Rentenkassen entlasten, weil Anrechnungszeiten in Fettels Erwerbsbiographie fehlen. Die Arbeitslosenstatistik ist wieder aufpoliert. Die »Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug« ist in seinem Fall besonderer Hohn: Eigenbemühungen und Verfügbarkeit müßten vorliegen, heißt es darin.

Zwischenhändler

Der private Zwischenhändler Carsten Haas will von solchen Problemen nichts gehört haben. Auf Nachfrage von junge Welt, wie er denn mit Arbeitssuchenden umgeht, die keinen Vermittlungsschein erhalten, weil ihr Partner berufstätig ist, sagt er: Wenn Firmen 45 Mitarbeiter suchten, sich aber nur 37 meldeten, seien Unternehmen mitunter bereit, Kosten für die Vermittlung zu übernehmen. Arbeitswillige nehme er auf eine Liste, und rufe sie bei Bedarf an. Nun staunt Fettel. Von diesem großherzigen Angebot weiß er nichts, seine Telefonnummer habe Haas nicht notiert.

Haas, der pro Monat nach eigenen Angaben 60 bis 65 Vermittlungen vornimmt, hat eigene Probleme: »Die Bilanzen müssen stimmen.« Von den 2000 Euro würden seit der Hartz-IV-Gesetzgebung 50 Prozent erst nach sechs Wochen an den Vermittler gezahlt, die restlichen 50 Prozent erst nach überstandener Probezeit von sechs Monaten. 60 bis 80 Euro pro Kopf blieben als Gewinn, nach allen Abzügen und Auszahlung der Gehälter für den Geschäftsführer und seine 14 freien und festen Mitarbeiter. Vor allem aber hat Haas, wie er sagt, ein Problem: Für all die zu vermittelnden Stellen, die seine Außendienstmitarbeiter akquirieren und die ihm gutes Geld bringen sollen, gebe es nicht genügend Bewerber – auf hunderte Vermittlungsaufträge würden sich mitunter nur drei oder vier melden. Und so empfiehlt Haas all denen, die bis jetzt noch nichts wissen, »ins Steigenberger Hotel einzuchecken, und dann mal einen Tag bei mir hereinzuschauen und sich zu überzeugen, was ich mir täglich für Ausreden anhören muß«. Diese münden für Haas alle in eine einzige Erkenntnis: »Der Hartz-IV-Empfänger geht Bewerbungsgesprächen am liebsten aus dem Weg«, und sei sehr kreativ dabei. Vom Bandscheibenvorfall bis zum Tierarztbesuch, immer sei Wichtigeres zu tun.

Dietmar Fettel hat nun schon zweimal mit Haas telefoniert. Er würde gern als Bote arbeiten. Aber rund 1800 Euro zahlen – die Kosten auf Arbeitslose abzuwälzen, findet er skandalös. (Quelle: www.jungewelt.de)

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vom 11.08.2008

DStGB: Ausgaben für Sozialleistungen steigen immer weiter

Bund muss mehr Kosten tragen – Investitionen in Bildung und Infrastruktur stärken

Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten Sozialausgaben um 700 Mio. € auf 18,8 Mrd. Euro. „Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum anderen bei der Hilfe zur Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, für die die Kommunen 2007 3,5 Mrd. Euro aufwenden mussten, 12,7 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung im Jahr 2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe stiegen erneut um 100 Mio. € netto auf rund 10,6 Mrd. Euro. Dramatisch entwickelt sich die so genannte Hilfe zur Pflege mit einem Anstieg um 5,4 % auf 2,7 Mrd.€ .

Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Dass Menschen auf Transferleistungen angewiesen sind, ist eine gesamtstaatliche Herausforderung, die nicht immer mehr den Kommunen angelastet werden darf. Die Zahlen zeigen zugleich, dass der deutsche Sozialstaat immer mehr Leistungen bereitstellt. Vor diesem Hintergrund geht die politische Diskussion um immer neue und bessere Sozialleistungen (z.B. Sozialtarife beim Strom, höhere Hartz IV-Sätze) in die falsche Richtung. Die Politik sollte sich vielmehr auf eine Infrastrukturoffensive konzentrieren. Wer durch Reformen Spielraum für Investitionen in Bildung und Infrastruktur schafft, sichert die Lebensqualität, schafft Arbeitsplätze und gibt damit vielen Menschen die Chance, auch ohne Transferleistungen eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu finden. Gerade vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Konjunktur ist dies eine zentrale Herausforderung.

Der Sozialstaat wird nur zukunftsfest, wenn wir vor grundlegenden Reformen nicht immer wieder zurückschrecken. Das zeigt sich z.B. an der Pflegeversicherung. Das gerade in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beinhaltet zwar begrüßenswerte Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale Frage der finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den Bürgern ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der muss dafür auch mehr bezahlen. Die Politik hat über Jahrzehnte den Bürger daran gewöhnt, dass er immer mehr und bessere Leistungen vom Staat erhält und niemand hat gefragt woher das Geld dafür kommt. Das Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, das er vorher den Bürgern abgenommen hat, ist bedauerlicherweise etwas verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung. Es sollte deshalb über die Einführung einer privaten Pflegezusatzversicherung nachgedacht werden, so Landsberg abschließend. (Quelle: Pressemitteilung des DStGB)

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vom 01.08.2008

Seit Drei Jahren Arbeitslos – DANK ARGE (Breisgau-Hochschwarzwald)

Seit drei Jahren ist Bruno S. erwerbslos und klagt die Hartz-IV Behörde an. So schafft die Hartz-IV-Behörde Breisgau-Hochschwarzwald gezielt Dauerarbeitslose, verschwendet Steuergelder.

Schwarzwald/Breisgau - Es hätte so einfach sein können. Als Ende März der Vertrag von Bruno S. auslief, war er schon im Gespräch für eine neue Dauerstelle. Dazu war ein Umzug notwendig und er hat mehrfach bei seinen Fallmanager nach Informationen gefragt. Nach dem mit sehr gut bestandenen Unternehmenstest bekam er den Arbeitsvertrag zum 1. Aug. Von der ARGE gab es keine Informationen zum Umzug. Verschiebung des Arbeitsbeginns auf den 1. Sep. – immer noch keine Informationen. Das war's dann – Arbeitsvertrag geplatzt. Der Abstieg in die Dauerarbeitslosigkeit begann. Das ereignete sich 2005. Im Dezember erhielt Bruno S. mit dem Fallmanagerbericht die schriftliche Bestätigung der Sabotage: "Eine Vermittlung nach xxx konnte wegen fehlender Umzugskostenerklärung der Arge nicht erfolgen". Die ARGE hat den Umzug nicht einmal abgelehnt – ein Darlehen hätte ausgereicht – sondern rein gar nichts getan. Rückfragen und Beschwerden wurden vom Geschäftsführer abgewimmelt. "Weitere Nachforschungen sind nicht zielführend" – basta. Schaden alleine an ALG-II über € 25.000. Forderungen nach Aufklärung, Schadensminimierung oder gar Problemlösung werden durch ARGE, AA u. BA (Direktoren), Landkreis, Regierungspräsidium, BMAS, usw. stur ignoriert.

Seit 3 Jahren geschieht nichts. Dafür tobt sich die ARGE willkürlich aus. Kein Mittel wird ausgelassen, um die Forderung nach Aufklärung zu hintertreiben und alles unter den Teppich zu kehren. Von Nötigung zur Blankounterschrift unter einen 1€J-Vertrag über eine verdunstete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ARGE Geschäftsführer; verschwundene Unterlagen und Anträge; schriftlich zugesagte und trotzdem verweigerte Bewerbungs- u. Fahrtkosten; Mietkürzung um € 40 ohne irgendeine Wirtschaftlichkeitsberechnung; Diabetesmehrbedarf wird verweigert; Daten der ARGE fanden sich in einem privaten Prozess gegen Bruno S.; zwei identische, provozierte Sanktionen – eine zurückgenommen, eine nun vor Gericht; dadurch erzeugter Nahrungsmangel wurde stoisch ignoriert; weitere Stellensabotagen, Informationsverweigerungen folgten; bis zum absoluten Gipfel. Die ARGE belog eiskalt den Petitionsausschuss bei den Fahrtkosten zur ARGE. Wie kann, wie darf so etwas sein? Beamte führen den Bundestag, den Gesetzgeber vor. So zeigt ein einfacher ARGE Geschäftsführer, im Verbund mit AA/BA/BMAS der gesetzgebenden Vertretung der Bürger seine Bedeutungslosigkeit auf.

Pünktlich zum 3. Jahrestag wird die ARGE im Bereich Vermittlung aktiv. Drei Angebote wurden Bruno S. geschickt. Völlig unklar bleibt jedem denkenden Menschen wie dem Freiburger z.B. ein Teilzeitjob in einem Hamburger Call-Center aus der Arbeitslosigkeit helfen soll. Erschwerend kommt hinzu, dass die ARGE jahrelang Informationen zu notwendigen Umzügen bei von Bruno S. selbstgefundenen Stellen verweigerte und damit die Arbeitslosigkeit aktiv förderte. Das ist kein blinder, dummer Aktionismus mehr. Hier zeigt der Moloch ARGE mit aller Häme seine Macht, Arroganz und Menschenverachtung. Verfolgungsbetreuung und Bürokratieterror sind deutlich sichtbar.

Wieso ließ Angela Merkel dazu nur ein "Gott segne Sie" ausrichten?
Wer stoppt diese Verfolgungsbetreuung? Diesen Wahnsinn der schon Ansätze von Euthanasie zeigt? Wer haftet für den ganzen Schaden? Wieso schmarotzen die Verantwortlichen weiterhin Steuergelder? Wo bleibt die neutrale, öffentliche Untersuchung?

Darf die ARGE weiter unkontrolliert rumwursteln und großen Schaden verursachen? Wieso schützen die Verantwortlichen und Kollegen die Täter? Wie lange dürfen die Verantwortlichen noch untertauchen? Wieso schweigen die Abgeordneten zum Belügen des Petitionsausschusses? Dienen die Arbeitslosen nur als Feigenblatt für politische Hetzkampagnen? Wie viele solcher argen ARGEn gibt es noch?(Quelle:PR-Sozial, das Presseportal)

Details unter
www.kassensturz-jetzt.de

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vom 29.07.2008

Thilo Sarrazin: Genosse Rambo schlägt wieder zu

"Manchmal freut man sich, wenn er auch mal nichts sagt", seufzte Berlins Regierender Bürgermeister einst über Finanzsenator Thilo Sarrazin. Die Bauchschmerzen des Klaus Wowereit sind verständlich. Sarrazin hat Talent, mit scheinbar einfachen Wahrheiten viel Porzellan zu zerschlagen. Jüngst zu beobachten bei seinem Vorschlag, die Deutschen sollten im Winter daheim einen Pullover anziehen.

Der Vorschlag des 63-jährigen SPD-Politikers klingt banal. Um die bundesweit steigenden Energiekosten im Winter abzufedern, sollten die Deutschen die Heizung abdrehen und sich dicke Pullover anziehen. Seine Eltern hätten damals das Gleiche gemacht, sagte Sarrazin unserer Redaktion. Dass sich sozial schwächer gestellte Bürger von diesen Äußerungen verletzt fühlen, scheint den Genossen wenig zu interessieren. Dass er mit Vorschlägen wie diesem dem Ansehen seiner Partei bei Stammwählern schaden könnte, ebenso. 

Politisches Kalkül ist offenbar nicht die Sache des studierten Volkswirts. Im Frühjahr erklärte er den Millionen Hartz-IV-Empfängern, dass es bereits für 3,76 Euro drei volle Mahlzeiten am Tag gibt. Penibel rechnete der Vater zweier Kinder die Preise für Brotscheiben, Bratwurstlängen und Marmelade-Mengen vor. SPD-Genossen schüttelten nur den Kopf, Sarrazin legte nach. Bei einer Leser-Aktion der "Berliner Zeitung" schlug er einer Arbeitslosen vor, sie solle Leitungswasser trinken, um Geld zu sparen. Er selbst tue das auch, das Berliner Wasser sei ausgezeichnet.

Generell geraten Arbeitslose immer wieder ins Visier von Genosse Rambo. "Nirgendwo sieht man so viele Menschen, die öffentlich in Trainingsanzügen rumschlurfen wie in Berlin", bilanzierte Sarrazin bereits im Jahr 2002 süffisant. Im Frühjahr legte er bei einem TV-Interview nach: "Ehe jetzt einer im 20. Stock sitzt und den ganzen Tag fernsieht, bin ich schon fast erleichtert, wenn er ein bisschen schwarz arbeitet."

Auch Parteifreunde geht der Finanzexperte frontal an. Im Februar stellte er der Schulpolitik seiner Partei ein Armutszeugnis aus. Schüler aus Bayern könnten ohne Schulabschluss mehr als Berliner Kinder mit Abschluss. In München dürfte es bei dieser Aussage strahlende Gesichter gegeben haben.

An Sarrazin scheiden sich die Geister. "Herrlich ehrlich" (Der Spiegel) nennen ihn die einen. Als beleidigenden Polit-Rüpel sehen ihn andere. Der Mann mit dem Schnauzbart kann sich das bisher leisten. Seine Leistungen als Finanzsenator gelten in Berlin als unbestritten. Sarrazin hat der Stadt ein Spar-Programm verschrieben, an das er sich so strikt hält, wie dies in Berlin eben möglich ist.

Und schließlich vergehen gelegentlich Wochen, ohne neuen Rambo-Spruch von Thilo Sarrazin. Klaus Wowereit wird diese Zeit besonders genießen. Denn der nächste Spruch kommt bestimmt.(Quelle: rheinische Post Online)

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vom 25.07.2008

Scharfe Rüge für Job-Center

Bundesrechnungshof beklagt Gesetzesverstöße. Hartz-IV-Empfänger müssen wochenlang warten.

Schwere Mängel, Versäumnisse und sogar Gesetzesverstöße bemängelt der Bundesrechnungshof an der Arbeit der Jobcenter. Vor allem Hartz-IV-Empfänger werden häufig nur nachlässig betreut. Viele Arbeitssuchende würden nicht beraten und mit Ein-Euro-Jobs werde in großem Stil Missbrauch getrieben. Das geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hervor, der der NRZ vorliegt.

Das Bundesarbeitsministerium nimmt die Kritik nach den Worten seines Sprechers Stefan Giffeler „sehr ernst”. Man werde allen Anmerkungen nachgehen - und habe bereits reagiert, um Missbrauch bei den Ein-Euro-Jobs einen Riegel vorzuschieben. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sprach hingegen von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei überholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt.

Bei der Prüfung der Arbeit von Jobcentern Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart stellte der Bundesrechnungshof extremen Missbrauch sogenannter Ein-Euro-Jobs fest. „Bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen war mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt”, heißt es. Als Beispiele nennt der Bericht „Reinigungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden und leichte Bürotätigkeiten”. Damit sollten normale Arbeitskräfte eingespart oder Personalmangel behoben werden. In diesen Fällen ist der Einsatz von Ein-Euro-Jobs aber per Gesetz genauso ausgeschlossen wie bei fehlendem öffentlichen Interesse.

So sei die Instandhaltung von Bootsmaterial in einem Segelverein rechtswidrig gewesen. In der Hälfte der geprüften Ein-Euro-Jobs lag laut Bundesrechnungshof kein öffentliches Interesse an der Arbeit vor.

Erhebliche Mängel kritisiert der Rechnungshof auch bei der Betreuung: Hartz-IV-Empfänger warteten im Durchschnitt neun Wochen auf ein qualifiziertes Erstgespräch mit einer Vermittlungskraft.

Bis zur Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall würden überhaupt keine Vereinbarungen geschlossen. Bei drohender Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr stellten die Ämter in einem Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld I die weitere Beratung ein. Ohne, dass nennenswerte Kosten durch die Arbeitgeber nachgewiesen wurden, zahlten die Jobcenter zudem in sechs von zehn Fällen mindestens 200 Euro monatlich als Pauschale. In einem Fall erhielt eine städtische Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft eine Trägerpauschale von 360 Euro im Monat, für die „notwendige” Anleitung bei der Reinigung von öffentlichen Gehwegen und Parkflächen. (Quelle: NRZ)

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vom 23.07.2008

Scholz findet deutsche Gesellschaft ungerecht

In Deutschland geht es nicht gerecht zu, und der deutsche Aufschwung geht an der Bevölkerung vorbei. Diese Kritik kommt ausgerechnet vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Nicht jeder, der sozial aufsteigen will, schaffe es auch, sagte Scholz – und präsentierte zwei Ideen, wie man das ändern kann.

Nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht es in Deutschland nicht gerecht zu. Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Jahre sei „bei vielen im Portemonnaie nicht angekommen. Und nicht jeder, der sozial aufsteigen will, schafft es auch“, sagte Scholz dem Hamburger Magazin „Stern“.

Auf die Frage, ob es in dieser Gesellschaft noch gerecht zugehe, antwortete Scholz mit einem „Nein“. Um die Aufstiegschancen zu vergrößern, plädierte der SPD-Politiker unter anderem für erweiterte Bildungsmöglichkeiten.

Scholz versuchte außerdem, seine Mindestlohn-Politik in das der Agenda 2010 zugrunde liegende Konzept vom „Fordern und Fördern“ der Arbeitslosen einzupassen: „Gerade weil wir eine hohe Mobilität auf dem Arbeitsmarkt brauchen, brauchen wir auch Mindestlöhne. Das eine geht nicht ohne das andere.“ Wenn der Staat von Arbeitslosen verlange, sich aktiv um Arbeit zu bemühen und auch eine Stelle auf niedrigerem Niveau anzunehmen, dann hätten die Betroffenen „aber auch Anspruch auf einen ordentlich bezahlten Job. Sie dürfen nicht ausgebeutet werden.“

Im Streit über die Ausweitung von Mindestlöhnen hatte die SPD dem Koalitionspartner Union vorgeworfen, sich nicht an die Absprachen zu halten. Die stellvertretende Parteichefin Andrea Nahles wies am Dienstag zudem Forderungen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach Korrekturen an den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfen zurück. Dessen Forderungen „nach weiteren Einschränkungen der Mindestlohngesetze sind nicht nachvollziehbar“, sagte Nahles. „Weitere Restriktionen würden zulasten der Beschäftigten gehen.“

Sozialminister Scholz widersprach dem Eindruck, dass Menschen lieber von „Hartz IV“ lebten, statt eine weniger gut bezahlte Stelle anzunehmen. „Millionen Menschen in diesem Land verdienen wenig, viel zu wenig, und gehen trotzdem jeden Tag zur Arbeit, oft ihr Leben lang. Das sind für mich die wahren Helden unserer Zeit.“ (Quelle: WELT Online)

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vom 22.07.2008

 

Neuer Senat an Bundesgericht für Hartz IV

Nach der Klageflut um die Arbeitsmarktreform Hartz IV bekommt das Bundessozialgericht in Kassel einen zweiten Senat nur für das Arbeitslosengeld II.

Vom 1. August an werde „wegen fortlaufend hoher Eingänge“ neben dem 14. auch der 4. Senat ausschließlich Verfahren um Hartz IV klären, teilte das oberste deutsche Sozialgericht am Freitag mit. Derzeit seien 98 Revisionen und 38 Nichtzulassungsbeschwerden aus diesem Rechtsgebiet anhängig. Zum Vorsitzenden Richter des Senats wurde Rainer Schlegel ernannt, der bislang im für Fragen um die Krankenversicherung zuständigen 1. Senat arbeitete.

Um der Flut der Klagen Herr zu werden, hatte das Bundessozialgericht vor einem Jahr einen neuen Senat gebildet, der nur für die Hartz-Fälle zuständig ist. Der nun dazugekommene 4. Senat hat bislang Fragen der Rentenversicherung geklärt, was jetzt andere Richter übernehmen. 2007 waren an deutschen Sozialgerichten in der ersten Instanz 153 858 Hartz- Klagen eingegangen – gut 37 000 Fälle mehr als im Jahr davor. Auch die Zahl der deutschen Sozialrichter stieg in den ersten drei Jahren der Arbeitsmarktreform von 837 auf 1073. Die mit Abstand meisten Fälle drehten sich um die Bedarfsberechnung und Fragen, ob Einkommen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssen. Dabei gebe es ein deutliches Nordost-Südwest-Gefälle: In Berlin/Brandenburg habe es im vergangenen Jahr 25 594 Klagen in der ersten Instanz gegeben. In Bayern und Baden-Württemberg zusammen, obwohl mit viermal so vielen Einwohnern, nur 18 481. Die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte in Brandenburg sind angesichts der „Hartz IV“-Klagen nach eigenen Angaben vollkommen überlastet. Allein beim Sozialgericht Potsdam ist die Gesamtzahl der Verfahren von 7944 im ersten Halbjahr 2007 auf 8772 gestiegen.

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vom 03.07.2008

Steinbrück gegen reine Kindergelderhöhung

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat seine Bedenken gegen eine bloße Kindergelderhöhung zur Entlastung von Familien bekräftigt. «Eine Erhöhung um acht oder zehn Euro hat den Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten oder zwei großen Pils.»

«Ich fürchte, das Geld kommt bei den Kindern in vielen Fällen nicht an», sagte er den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Es sei besser, in Betreuung, Schulessen und Sprachkompetenz zu investieren.

Steinbrück war bereits früher kritisiert worden, weil sein Sprecher gemutmaßt haben soll, manche Eltern würden ein höheres Kindergeld für Alkohol und Zigaretten statt für ihre Kinder verwenden.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich bislang nicht auf bestimmte Beträge für die geplante Erhöhung vom 1. Januar 2009 an festgelegt. Im Gespräch ist eine Anhebung für die ersten beiden Kinder von derzeit 154 Euro auf jeweils 160 Euro, für das dritte Kind auf 204 und für alle weiteren Kinder auf 229 Euro.

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vom 02.07.2008

Hartz IV kostet den Staat immer weniger, Bremer Studie kritisiert Einsparungen

 

Die Bundesregierung spart, auch zu Lasten von Hartz IV-Empfängern, wie eine neue Untersuchung belegt.

Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bekannt gab, sanken die Ausgaben des Bundes für die »Grundsicherung für Arbeitssuchende« auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Hartz IV-Gesetze. Der Bund gab demnach zwischen Juni 2007 und Mai 2008 etwa 34,9 Milliarden Euro für Hartz IV-Empfänger aus. Zwei Jahre zuvor stellte der Bund noch 38 Milliarden Euro bereit.

Die Höhe der Einsparungen überrascht, denn die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in den letzten drei Jahren keineswegs zurückgegangen. Im Gegenteil: Bei den über 55-Jährigen wurde eine starke Zunahme an Hartz IV-Empfängern registriert. Besonders rasant ist der Anstieg in Ostdeutschland ausgefallen. Wie das BIAJ-Institut bereits im Mai dieses Jahres meldete, seien vor allem Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. In den drei Bundesländern nahm die Zahl der Betroffenen um mehr als 12 Prozent zu. Wie also kommt es zu den Einsparungen bei der »Grundsicherung für Arbeitssuchende«? Ganz einfach: Seit dem 1. Januar 2007 erwerben Langzeitarbeitslose kaum noch Rentenanwartschaften, denn der Bund kürzte einfach die Rentenzuschüsse. Während der Bund vor der Änderung 78 Euro pro Monat einzahlte, sind es nun noch ganze 40 Euro. Für die ALG II-Empfänger bedeutet das empfindliche Einbußen bei der Rente. Aber nicht nur bei den Rentenanwartschaften wurde und wird gespart: Der Bund will auch seinen Anteil an den Kosten bei Unterkunft und Heizung weiter senken. So hofft man, zukünftig über 400 Millionen Euro einzusparen. Die Mehrkosten werden den ohnehin klammen Kommunen aufgebürdet. Grundlage für die Zuschüsse des Bundes ist eine komplizierte Formel, deren entscheidender Faktor die relative Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist. Dabei spielt die Größe der Bedarfsgemeinschaften sowie deren Ausgaben für Unterkunft und Heizung allerdings keine Rolle.

Angesichts steigender Preise für Heizöl und Energie müsste hier eigentlich nachverhandelt werden. Doch die Große Koalition in Berlin hat sich gegen eine für 2010 vorgesehene Überprüfung der »Angemessenheit der Beteiligung des Bundes« ausgesprochen. In diesem Zusammenhang kritisiert das BIAJ-Papier, dass die Hartz IV-Finanzbeziehungen kein Thema für die Föderalismuskommission sind. Langzeitarbeitslose scheinen hier keine große Lobby zu haben.

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vom 01.07.2008

Ein Bild von einem Armen

Als gäbe es noch immer die Armenpolizei: Die Deutschen betrachten arme Mitbürger eher als eine Störung der öffentlichen Ordnung denn als Hilfsbedürftige. Ein Gespräch mit dem Armutsforscher Ernst-Ulrich Huster.

sueddeutsche.de: Ist man in Deutschland heute arm, wenn man nicht mindestens einmal im Jahr in Urlaub fahren kann?

Ernst-Ulrich Huster: Armut ist immer eine relative Größe. Nehmen wir das Beispiel einer Stange Zigaretten: Wer vor dem 20. Juni 1948, also der Einführung der D-Mark, eine Stange amerikanischer Zigaretten besessen hat, war ein reicher Mensch. Wer heute irgendwo bei uns eine Stange Zigaretten illegal verkauft, ist ein armes Schwein. Die Frage des Reichtums oder der Armut definiert sich durch die Möglichkeiten einer Gesellschaft: Einerseits haben wir zum Beispiel glamouröse Münchner Straßen, in denen sich Wohlstand verbreitet. Andererseits Menschen, die mit 347 Euro klarkommen und mit Sonderangeboten das Leben meistern müssen.

sueddeutsche.de: Stimmt der Spruch „Arme erkennt man an ihren Zähnen“ noch?

Huster: Das war in den Sechzigerjahren sehr deutlich zu sehen. Das hat sich teilweise verändert, weil wir jetzt auch für Sozialhilfeempfänger eine bessere Versorgung im Gesundheitsbereich haben. Aber in letzter Zeit beobachten wir wieder eine stärkere Segmentierung im Gesundheitswesen. Es gibt zunehmend Barrieren - und ich will nicht nur die Praxisgebühr anführen. Wir wissen aus langfristigen Untersuchungen, dass Menschen, die keine Perspektive mehr in ihrem Erwerbsleben sehen, auch ihre eigene und die Gesundheit ihrer Kinder vernachlässigen. Auch die Symptomtoleranz ist häufig größer, das heißt, man ignoriert Anzeichen von Krankheiten in den unteren sozialen Schichten eher als in den Mittel- und Oberschichten, wo sehr schnell ein Spezialist aufgesucht wird.

sueddeutsche.de: Wie zeigt sich Armut noch?

Huster: Im Gesichtsausdruck. Ich erlebe oft trostlose Gesichter, die zerfurcht und traurig sind, aus denen eine gewisse Perspektivlosigkeit spricht. Gerade Langfristarbeitslose sehen oft deutlich älter aus, als sie sind. Vor kurzem habe ich in einer Kirche in Halle an der Saale eine Wandtafel mit Gebeten von Kirchgängern gesehen. Auf einem Zettel stand: „Lieber Gott, herzlichen Dank, dass diese große Schande Hartz IV jetzt vorbei ist.“ Diese Schande, diese Stigmatisierung durch das Umfeld - das zeichnet sich häufig in den Gesichtern ab.

sueddeutsche.de: Suggeriert die Gesellschaft den Armen, dass ihre Lebensumstände eine Schande sind?

Huster: Das Schlimme ist, das wir bei uns keine Kultur haben, die das verwirklicht, was in der katholischen Soziallehre im Subsidiaritätsprinzip verankert ist. Nach diesem gibt es eine vorleistungsfreie Gerechtigkeit in der Gesellschaft, denn jeder Mensch hat eine unaufhebbare Würde, und daraus leitet sich ab, dass er Hilfe zur Selbsthilfe bekommt, wenn er in Not ist. Stattdessen führen wir periodisch Missbrauchsdebatten.

Ich erinnere: Am 1. Januar 2005 wurde das Sozialgesetzbuch II, vulgo Hartz IV, in die Welt gesetzt. Keine acht Monate später ist der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister mit einer Dokumentation sogenannter Missbrauchsfälle an die Öffentlichkeit getreten – zu einem Zeitpunkt also, zu dem noch nicht einmal die Arbeitsgemeinschaften zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gebildet worden waren, zu dem der schwierige Integrationsprozess zwischen den Agenturen und den Sozialämtern noch nicht ansatzweise geleistet worden war. Schon in diesem Augenblick entstand eine neue Missbrauchsdebatte.

sueddeutsche.de: Welche die Empfänger alle in eine Ecke stellt.

Huster: Ja. Die materielle Minimalausstattung wurde sofort begleitet von der Generalunterstellung: Das sind alles Leute, die unberechtigterweise Leistungen entgegennehmen. Meiner Meinung nach ist das in der Tat nicht vereinbar mit dem Grundsatz, dass ein Mensch, der in Not ist, Anrecht auf vorleistungsfreie subsidiäre Leistung hat.

sueddeutsche.de: Welches Bild herrscht in unserer Gesellschaft von Armen?

Huster: Arme sind selbst schuld, zu faul oder zu unfähig, ihre Situation zu ändern. Im Regelfall ist es so, dass diese Zuweisungen erfolgen. Obwohl wir aus internationalen Vergleichen von Bildungsuntersuchungen wissen, dass hier soziale Selektionsfilter laufen, die Kindern aus unteren Sozialschichten letztlich die schlechteren Startchancen im Bildungswesen verschaffen. Obwohl wir aus einer Vielzahl von Untersuchungen wissen, dass sich die soziale Schicht auf den gesundheitlichen Status auswirkt, dass also gerade Kinder aus unteren sozialen Schichten weniger gesunde Lebens- und Ernährungsbedingungen haben, dass sie weniger Förderungsmöglichkeiten erfahren. Kurz: Wir wissen so viel über soziale Ursachen von Verarmung - gerade bei Kindern und Jugendlichen - dass ich denke, dass eine solche Stigmatisierung eher auf die sozialen Strukturen zeigt, die die Verarmung verursachen.

sueddeutsche.de: Wie reagieren Menschen, wenn jemand im näheren Umfeld „arm“ wird, also zum Beispiel länger keine Arbeit findet und finanziell zurückstecken muss?

Huster: Das hängt von den Rahmendaten ab. Bei Arbeitslosenquoten von 25 Prozent wie in Ostdeutschland ist es „einfacher“, dort zu leben, weil es dort eher ein Stück „Normalität“ ist, wenn man so will. Das sieht im Münchner Raum oder Teilen des Rhein-Main-Gebiets völlig anders aus, wo die Arbeitslosenquoten sehr viel niedriger sind und wo es sehr viel schwieriger ist, sich selbst in dieser Situation zurecht zu finden, wenn das Umfeld fragt: Wieso haben hier so viele Leute Arbeit, nur Du nicht?

sueddeutsche.de: Werden diese Menschen dann gemieden?

Huster: Meistens findet ohnehin eine Selbstisolation statt, das heißt, der Betroffene zieht sich zunehmend aus sozialen Bezügen heraus. Nach einer wissenschaftlichen Analyse mit dem Titel von Ali Wacker: „Vom Schock zum Fatalismus“ kommt es beim Eintreten der Arbeitslosigkeit erst zu einem Schock, gegen den man sich aufbäumt. Dann flacht die Aktivitätskurve allmählich ab und geht in eine fatalistische Struktur über. Am Anfang tut man noch so, als würde man arbeiten gehen. Irgendwann ist es nach außen nicht mehr zu verbergen, und man versucht, sich durch Selbstisolation aus kommunikativen Situationen zu befreien, in denen man als Loser dastehen würde.

sueddeutsche.de: Wie geht das Umfeld mit diesen Menschen um?

Huster: Da gibt es keine einheitlichen Reaktionen. In einer Ruhrgebietsstadt gibt es z.Zt. eine Initiative, bei der sich eine Art ‚Paten’ melden sollen, damit sie sich der Kinder aus von sozialer Ausgrenzung betroffenen Familien annehmen; mit ihnen nehmen sie dann etwa an Freizeitveranstaltungen teil, die sich die Eltern nicht mehr leisten können. Aber es gibt natürlich auch Gegenbeispiele, bei denen sich das Umfeld zurückzieht, keine Lust mehr hat, mit demjenigen Kontakt zu halten. Oder es ergibt sich einfach nicht mehr, weil es zu Situationen kommt, in denen es der Betroffene nicht mehr aushält, dass die anderen um ihn herum fröhlich sind, und er als Einziger nicht. Dinge wie diese soziale Patenschaft sollten unbedingt stärker propagiert werden.

sueddeutsche.de: Menschen für ehrenamtliche Arbeit zu begeistern, ist in Deutschland allerdings schwieriger als in anderen Ländern...

Huster: Der Grundsatz des Forderns und Förderns, den wir bei uns als Motto bei der Hartz-Gesetzgebung hatten, stammt aus Skandinavien, Dänemark, den Niederlanden. Dort hat die ehrenamtliche neben der amtlichen Tätigkeit einen hohen Stellenwert. Das Verfolgen einer Eingliederungsstrategie, bei der man Menschen wieder in die Gesellschaft hinein holt, ist auch von der christlichen Tradition geprägt. Bei der man einerseits fördert, aber den Einzelnen animiert, wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Das ist ein vernünftiges Wechselverhältnis, das als Kultur in skandinavischen Ländern oder den Niederlanden beobachtet werden kann. Bei uns ist das so nicht üblich.

sueddeutsche.de: Woher kommen diese tiefgreifenden Unterschiede im Umgang mit Armut?

Huster: Wir haben in Deutschland die Tradition der Armenpolizei - für Armut war lange die Polizei zuständig. Bis in die Weimarer Republik hinein. Arme hatten in Deutschland bis zur Verfassungsgebenden Versammlung der Weimarer Republik 1918 kein Wahlrecht. Arme wurden als Ruhestörung oder Störung der öffentlichen Ordnung begriffen. Das erleben wir bis heute: Wenn in manchen Kommunen alleinstehende Wohnungslose mit dem Bus in andere Landkreise gekarrt werden. Bei uns wird Armut als eine Störung der öffentlichen Ordnung, des öffentlichen Wohlbefindens empfunden, und nicht als eine Sache, mit der sich die Gesellschaft identifizieren kann und muss. Wir haben die Mentalität: Jeder ist seines Glückes Schmied. Und wer da runter fällt, ist selbst dran schuld.

sueddeutsche.de: Wie wird sich das bei uns noch weiter entwickeln?

Huster: Ich sehe zwei gegenläufige Tendenzen: In den Fünfziger- und Sechzigerjahren bestand die Armutspopulation vor allem aus Flüchtlingen und Kriegsopfern, etwa den Kriegswitwen. In den Siebzigern und Achtzigern kamen erste Zeichen von Langfristarbeitslosen, und man sprach davon, dass Armut sozial entgrenzt wurde. Das heißt: Wir haben zunehmend Leute mit höherem Bildungsgraden, die abrutschen können. Auf der anderen Seite haben wir nach neuen Untersuchungen zwischen sieben und neun Prozent an Menschen, die völlig abgekoppelt sind, die keine Hoffnung mehr haben, überhaupt wieder zurückzukommen in den gesellschaftlichen Austausch.

Beides zusammen könnte eine sehr schwierige Stimmung verursachen. Die vom Abstieg bedrohten Mittelschichten könnten nach irrationalen Strategien suchen und andere für ihre Gefährdung verantwortlich machen, Ausländer, die Europäische Union, wen auch immer. Und ob dieser unterste, gleichsam ‚stillgelegte’ Teil der Bevölkerung irgendwann rebelliert, weiß man ebenfalls nicht.

sueddeutsche.de: Was hilft gegen ein solches Szenario?

Huster: Dagegen hilft nur eine ganz vernünftige Mindestsicherungspolitik. Wir müssen das Mindestsicherungssystem so gestalten, dass Menschen damit in Würde leben können, sich ihrer Würde bewusst bleiben, und sich nicht als Menschen betrachten, die eigentlich, obwohl sie noch atmen, längst tot sind.

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vom 27.06.2008

Wohngeld-Erhöhung wackelt wieder

Im zweiten Anlauf hat der Bundestag der Wohngeld-Erhöhung zugestimmt. Doch Schleswig-Holstein kündigte sein Nein im Bundesrat an.

Der Bundestag hat die Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener und Rentner in einem neuen Anlauf gebilligt. Die Hilfen sollen um rund 60 Prozent ab Januar 2009 steigen, beschloss das Parlament am Freitag in Berlin.

Wohngeldempfänger sollen dann im Durchschnitt monatlich rund 140 Euro statt derzeit 90 Euro erhalten. Etwa 800.000 Haushalte werden nach den Planungen durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa 300.000 Rentner. Erstmals ist vorgesehen, auch die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter zu berücksichtigen.

Ein früherer Bundestags-Beschluss zur Erhöhung war vom Bundesrat aufgehalten worden, weil sich Bund und Länder nicht über die Verteilung der Kosten von jährlich etwa 520 Millionen Euro verständigen konnten. Im Vermittlungsausschuss konnte jedoch eine Lösung gefunden werden. Der Erhöhung muss jetzt abschließend noch der Bundesrat zustimmen.

Trotz dieses Kompromisses kündigte Schleswig-Holstein Widerstand an: Nach Informationen der Süddeutsche Zeitung schrieb Ministerpräsident Peter Harry Carstensen einen Brief an Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU), in dem er das Nein seines Landes in der Länderkammer in Aussicht stellte. Die Kommunen werden seiner Meinung nach bei den Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger, die voraussichtlich weiter steigen werden, zu stark belastet. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard bekräftigte die Drohung am Freitag.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Belastung für Unterkunft und Heizung zu hoch, die zu über 70 Prozent von den Kommunen getragen würden.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Reform etwa 70.000 Haushalte mit 150.000 Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug zum Wohngeld wechseln. Familien mit geringem Einkommen sollen auch von der Ausweitung des Kinderzuschlages profitieren, die im Laufe des Jahres beschlossen werden soll. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat soll bereits bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt werden und verhindern, dass Eltern nur aufgrund ihrer Kinder Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen.

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vom 24.06.2008

Digitale Jobkarte für alle Arbeitnehmer

Die Bundesregierung will die Lohn- und Gehaltsdaten jedes Arbeitnehmers auf einem elektronischen Ausweis speichern. Die Chipkarte soll Unternehmen von lästigem Papierkram befreien. Bezahlen müssen das die Arbeitnehmer.

Die Einführung der digitalen Jobkarte wird das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums entlastet der elektronische Einkommensnachweis (Elena) Unternehmen von der Pflicht Millionen von Papierbescheiden auszufertigen. Die sind bisher notwendig, wenn ihre Beschäftigten staatliche Leistungen beantragen.

Ab 2012 soll die Chipkarte eingesetzt werden, wenn Nachweise für Kinder-, Wohn- oder Elterngeld vorgelegt werden müssen. Die Karte wird mit einer elektronischen Signatur versehen. Erst damit sollen die Arbeitnehmer Zugang zu bestimmten Leistungen erhalten, die an Einkommens- und Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers gebunden sind.

Die Bundesregierung sieht das Vorhaben als einen Meilenstein beim Abbau von Bürokratie. Es soll die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Mio. Euro an Bürokratiekosten entlasten. Aber auch die staatliche Verwaltung soll profitieren. Für Bürger wird das Verfahren zunächst aber Kosten wegen der Gebühr für die Jobkarte mit sich bringen. Derzeit würde eine solche Karte mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren nach Angaben aus Ministeriumskreisen 40 Euro im Jahr kosten. Längerfristig sollen es aber nur noch rund 10 Euro alle drei Jahre sein.

Aktuell stellen die rund drei Millionen deutschen Unternehmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform an Behörden aus, um den Beschäftigten Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. In dem neuen System sollen die Arbeitgeber künftig jeden Monat Daten in einen zentralen Rechner einspeisen. Zugriff darauf sollen nur Sachbearbeiter in Behörden haben, die für die Vergabe der entsprechenden Leistungen zuständig sind und die sich ebenfalls mit einer Signaturkarte legitimieren müssen. Gegen den Willen des Bürger soll niemand Zugriff haben. Für den Bund ist von einer Anschubfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. Euro die Rede.

Von der Idee über die Erprobung in Modellvorhaben bis hin zum Referentenentwurf hat das Vorhaben dem Ministerium zufolge mehr als fünf Jahre gedauert. Über die Eckpunkte des Entwurfes besteht zwischen den Ressorts Einigkeit. Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2008 verabschiedet werden, damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung geschaffen werden können.

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vom 19.06.2008

Wirtschaftsweiser mahnt Unternehmer

"Geiz bei der Entlohnung schafft Unzufriedenheit"

Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger hat die deutschen Unternehmer aufgefordert, sich 60 Jahre nach der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft an deren Grundregeln zu erinnern.

"Dazugehört eine angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufschwung", sagte Bofinger der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstagsausgabe). Diese Regel sei "im vergangenen Jahrzehnt außer Kraft gesetzt worden". Seit drei Jahren erlebe Deutschland einen sehr kräftigen Aufschwung. In dieser Zeit seien die Löhne weniger gestiegen als die Inflation. "Die Unternehmer haben die Situation über Jahre schlecht geredet. Sie wären in der Lage gewesen, sehr viel mehr für ihre Mitarbeiter zu leisten", sagte der Wirtschaftsweise.

Die Wirtschaft sei erfolgreich, die Menschen jedoch hätten immer weniger Geld zur Verfügung, konstatierte Bofinger. Es gebe Ausgliederungen, um Tariflöhne zu umgehen und dazu kämen noch Top-Manager, die sich ungeniert riesige Gehaltssteigerungen genehmigten. "Dieses Nebeneinander von Maßlosigkeit und unglaublichem Geiz bei der Entlohnung von Mitarbeitern schafft Unzufriedenheit", stellt der Professor für Volkswirtschaftslehre fest.

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vom 18.06.2008

Hartz-IV-Empfänger werden kaum vermittelt

Bitteres Studienergebnis: Pro Monat werden nur 3,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen in Jobs vermittelt. BA-Chef Weise sieht den Grund im Organisationschaos. Arbeitsagenturen und kommunale Träger streiten seit langem, wer besser vermittelt - die Leidtragenden sind die Arbeitslosen.

Hamburg - Die Integration von Hartz-IV-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt gelingt nach einer Studie der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) nur äußerst selten. Gerade einmal 3,4 Prozent der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen schaffen demnach jeden Monat im Bundesdurchschnitt den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.


Wie die Studie weiter ergab, gelang es den Arbeitsagenturen besser, diese Härtefälle in Jobs zu führen als den kommunalen Trägern, auch Optionskommunen genannt. Seit der Arbeitsmarktreform 2005 sind diese Kommunen mit der Betreuung von Arbeitslosen betraut. Ihre Erfolge blieben allerdings hinter ihren Möglichkeiten zurück, sagte eine BA-Sprecherin.

So kamen die Arbeitsagenturen in den von ihnen alleine verantworteten Bereichen auf eine Vermittlungsquote von 4,1 Prozent, die kommunalen Träger aber nur auf 3,6 Prozent. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus Agenturen und Kommunen, die etwa 90 Prozent der Fälle abdecken, kommen im Schnitt auf 3,4 Prozent. Die höhere Zahl bei den Optionskommunen sei darauf zurückzuführen, dass sie sich überwiegend in Regionen mit günstiger Arbeitsmarktlage befänden, erläuterte die BA.

Behördenchef Frank-Jürgen Weise zeigte sich mit dem Gesamtergebnis unzufrieden: "Die Vermittlung Langzeitarbeitsloser und erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger ist insgesamt noch nicht gut", sagte er der "Frankfurter Rundschau". Weise nannte die zersplitterten Zuständigkeiten einen Grund für die niedrigen Vermittlungszahlen. "Es kann nicht sein, dass wir bei der gegenwärtigen guten Konjunktur und den sonstigen Erfolgen bei der Arbeitsvermittlung wegen Organisationsfragen dem Teil der Menschen schlechter helfen können, die es besonders schwer haben", kritisierte er. Besserung könne die Neuordnung der Arbeitsmarktinstrumente bringen, für die Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen guten Entwurf vorgelegt habe, sagte Weise der Zeitschrift "impulse".

Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Neuordnung der Zuständigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte voriges Jahr die Mischzuständigkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Arbeitsminister Olaf Scholz strebt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung an, wobei Agenturen und Kommunen aber unter dem Dach eines "Jobcenters" eng zusammenarbeiten sollen.

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aktuell - Archiv

OECD Studie: Armut in Deutschland gewachsen!

Armut und Ungleichheit der Einkommen in Deutschland haben nach einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit dem Jahr 2000 stärker zugenommen als in den anderen Industriestaaten. Unterhalb der Armutsschwelle lebten bis zu elf Prozent der Bevölkerung. Auch Kinderarmut ist hier am stärksten gewachsen. 

"Trotz anhaltender staatlicher Umverteilung durch Steuern und Transfers erhöhte sich die Kluft zwischen Reich und Arm", hieß es in der am Dienstag in Berlin vorgestellten Untersuchung der OECD. Der Anstieg zwischen 2000 und 2005 habe dabei die Zunahme in den gesamten vorherigen 15 Jahren übertroffen. Die Armutsquote liege inzwischen knapp über dem OECD-Durchschnitt, während sie Anfang der 90er Jahre um ein Viertel niedriger ausgefallen sei.

Viele Single- und Alleinerziehenden-Haushalte

Die OECD macht mehrere Entwicklungen für die Zunahme von Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland verantwortlich. Seit Mitte der 90er Jahre hätten sich die Löhne und Gehälter drastisch auseinander bewegt. Außerdem trage in der Bundesrepublik die Arbeitslosigkeit mehr als in den meisten OECD-Ländern zur ungleichen Einkommensverteilung bei: Zwischen 1995 und 2005 sei der Anteil der Menschen, die in Haushalten ohne jedes Erwerbseinkommen leben, auf 19,4 Prozent gestiegen. Das ist der höchste Wert innerhalb der OECD. Schließlich haben der Studie zufolge Veränderungen bei der Haushaltsstruktur zu mehr Ungleichheit in Deutschland geführt. In den vergangenen Jahren habe sich die Zahl der Single-Haushalte und Alleinerziehenden deutlich erhöht. Kleinere Haushalte benötigten jedoch ein höheres Pro-Kopf-Einkommen als größere, um denselben Lebensstandard zu erreichen.

Vermögen noch ungleicher verteilt

Noch ungleicher verteilt sind die Vermögen. Die obersten zehn Prozent besitzen etwa die Hälfte des Gesamtvermögens - die einkommensstärksten zehn Prozent erzielen dagegen nur etwas mehr als ein Viertel des Gesamteinkommens. Deutlich zugenommen hat den Angaben nach die Kinderarmut. 1985 lebten noch sieben Prozent der Kinder in einem Haushalt, der weniger als die Hälfte des deutschen Durchschnittseinkommens bezog. 2005 seien es bereits 16 Prozent gewesen. Bei Kindern von Alleinerziehenden weise Deutschland nach Japan, Irland, den USA, Kanada und Polen die höchste Armutsquote auf. Dagegen blieb die Armutsrate älterer Menschen stabil bei rund neun Prozent, während sie im OECD-Durchschnitt 13 Prozent beträgt.

Ende des Trends zu mehr Ungleichheit nicht absehbar

Zwar sagte Michael Förster, einer der Hauptautoren der Studie, er erwarte für Deutschland ein vorzeitiges Ende des Trends zu mehr Ungleichheit, jedoch scheint die Wirklich anders auszusehen. Trotz Einführung eines Mindestlohnes in einigen Branchen, gibt es in Deutschland weiterhin zu viele Niedriglohnjobs. Durch die aktuelle Finanzkrise ist damit zu rechnen, dass die Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten wieder steigen werden.

Einer Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sei eine Teilhabe an sozialem und gesellschaftlichem kaum noch möglich, da die Regelsätze des Arbeitslosengelds II bzw. Hartz IV nur noch das aller Nötigste abdeckten. Auch materielle Entbehrungen seien in Deutschland seltener als in vielen anderen Ländern. Etwa acht Prozent der Bevölkerung müssten deutliche Abstriche am Lebensstandard machen - im OECD-Schnitt seien es zwölf Prozent. Dies scheint ein Beleg dafür, dass es den Menschen vor ihrem sozialen Abstieg durch Arbeitslosigkeit noch besser ging.
 
In den Industrieländern gilt die höher angesiedelte Definition der "relativen Armut". Die EU hat die relative Armut 1984 wie folgt beschriebenen: "Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind."

Laut drittem Armutsbericht der Bundesregierung (September 2008) lebt ein Alleinstehender in Deutschland mit einem Einkommen von weniger als 781 Euro netto monatlich an der Armutsgrenze. Im zweiten Armutsbericht, der vor drei Jahren vorgestellt wurde, lag die Schwelle bei 938 Euro. Damals waren andere Daten zugrunde gelegt worden. Eine Familie mit zwei Kindern gilt als arm, wenn ihr monatliches Einkommen unter 1640 Euro netto liegt. (Hartzkritik, 21.10.2008)

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Einsatz von RA Kroll für Rechte von Behinderten durch Behördenwillkür gefährdet!

In Oldenburg spielt sich unglaubliches ab! Dem sich für behinderte und sozial schwache Menschen einsetzende Rechtsanwalt Kroll droht ein anwaltliches Verfahren. Zudem wird sein Einsatz immer wieder durch Willkür von Sozial- und Jugendbehörden beschnitten. Damit dieses einen breiten Öffentlichkeit bekannt wird, veröffentlicht Hartzkritik die Leserpost aus dem Sozialticker vom 29.09.2008: 

Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO).

Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.

Die vom Anwalt - u. a. auch für Vorlesungen an der Universität Oldenburg/Fachbereich Sonderpädagogik - erstellten Falldokumentationen „Christoph“ und „Adrian“ sollen exemplarisch aufzeigen und verdeutlichen, dass behinderte Menschen im Einzugsbereich des tätigen Anwalts ungeachtet

  • von schützenden Grundrechten (Artikel 1, 3, 6, 19, 20 GG),
  • einer behördlichen Verpflichtung zur Beachtung von Gesetzen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit/Artikel 20 Abs. 3 GG),
  • einer Behördenpflicht zur objektiven und neutralen Amtsermittlung (§ 20 SGB X)
  • von elementaren Verwaltungsvorschriften (Gesetzgeber garantiert Bürgern ein beschleunigtes und faires Verwaltungsverfahren/ SGB I, SGB IX, SGB X),

der Willkür von Sozialleistungsbehörden nahezu schutzlos ausgeliefert sind und nicht das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl (Art 6 GG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) Beachtung findet, sondern die Einsparung von Sozialleistungen auf dem Rücken von behinderten Kindern im Vordergrund steht.

Die von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Anwalt in der Anschuldigungsschrift vom 05.05.2008/EV 55/07 insbesondere einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43a BRAO) vor. Besonders hervorzuheben wäre in diesem Zusammenhang, dass die anwaltlich für die behinderten Kinder gerügten Tatsachenbehauptungen in Form von tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen sowie eklatanten Verstöße gegen verfahrensrechtliche Schutzbestimmungen für die Generalstaatsanwaltschaft keine Bedeutung haben, sondern sich diese trotz eklatanter und willkürlicher Amtsführung bis hin zur Rechtbeugung schützend vor Behörden gestellt hat. Im Ergebnis hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtbetrachtung und Bewertung der Umstände weder unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch unter Einbeziehung der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) vorgenommen.

Ein Rechtsanwalt ist gem. § 1 BRAO als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowie unter Einbeziehung von § 193 StGB standesrechtlich verpflichtet und berechtigt, die Interessen seiner Mandantschaft nachhaltig und engagiert zu vertreten, um diese vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren und zu beschützen (vgl. hierzu auch ausgewählte Rechtssprechung zu § 1 BRAO, § 43a BRAO , Artikel 5 GG, Artikel 12 GG, § 193 StGB, § 339 StGB). Von daher will der Anwalt das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen, die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte Behördenwillkür zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt, damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den Behördenumgang gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende, skandalöse Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.

Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).

Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).

Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).

Wirtschaftlich in Not geratene und behinderte Menschen haben gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Sicherstellung ihres verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und im Falle einer Behinderung einen Anspruch auf Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Einige Mandanten des Anwalts haben in der Vergangenheit trotz umfangreicher staatlicher Leistungs- und Schutzgesetze in ihrer Verzweiflung dennoch Suizid begangen. Warum in Not geratene Mandanten gegenüber dem Anwalt aktuell - angesichts erlittener Behördenwillkür - wiederholt suizidale Absichten ankündigen, soll im Rahmen der vom Anwalt ausdrücklich beantragten öffentlichen Verhandlung (§ 135 BRAO) näher dargelegt werden, nicht zuletzt, um den in Not geratenen Hilfebedürftigen und behinderten Menschen Mut und Hoffnung für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegenüber Sozialleistungsbehörden zu machen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!

Quelle: Pressemeldung [1] Rechtsanwalt Kroll ( Fachanwalt für Sozialrecht )

Viele Hartz IV-Betroffene können von Behördenwillkür ein Lied singen. Geschriebenes Gesetz wird bis zur Unkenntlichkeit zurecht gebogen und Betroffene damit ihrer Rechte beraubt. Viele Rechtsanwälte raten ihren sozial schwachen Mandanten zudem oft, von Klagen abzusehen. Viele Anwälte wollen solche Fälle oft schnell vom Tisch haben und spielen den oftmals heillos in Arbeit versinkenden Sozialgerichten in die Hände. Anstatt die Einzelschicksale von Menschen zu beleuchten und wie ihnen unrecht geschieht, wird an einer eiskalten Sachlichkeit festgehalten, die einzig der Politik in die Hände spielt.

In dieses System einer lupenreinen Prozessökonomie passt ein sich engagierender Rechtsanwalt nicht und es wird von Seiten der Staatsanwaltschaft und Behörden versucht, sich diesem, für sie unbequemen Mann zu endledigen. Herr Rechtsanwalt Kroll gebührt alle Hochachtung und Anerkennung! (Hartzkritik, 20.10.2008)

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Hartz IV: Kühlschrank, Schulpaket und kein Kindergeld!

Kein Herz für Hartz IV-Kinder, effiziente Kühlschränke und ein Schulpaket, was so gar nicht zur Bildungspolitik der Bundeskanzlerin passt, sind die Ergebnisse einer ereignisreichen Woche, die im Zeichen der Finanzkrise stand.

Da werden mal eben binnen einer Woche 500 Milliarden Euro locker gemacht, um den Banken, die sich verspekulierten und den Hals nicht voll genug bekamen, den rücken zu stärken. Dabei ist das Vertrauen in die Finanzwelt mit diesem Rettungsfond kaum zu kitten.

Herr Steinbrück hat immer dann Geld, wenn es um Hilfesuchende geht. Die unter der Globalisierung und dem sich selbst regulierenden Markt Leidenden, von Hartz IV betroffenen Menschen hilft man in keiner Weise, wenn Bundesumweltminister Gabriel meint, ihnen neueste, mit der Effizienzklasse A++ ausgestatteten Kühlschränke zu bezuschussen. Auch die Kindergelderhöhung von Bundesfamilienministerin von der Leyen wird zur Heuchelei, wenn diese Erhöhung von Hartz IV betroffene Kinder nicht erreicht, weil sie vom Regelsatz abgezogen wird. Dafür kommt zwar das angebotene Schulpaket bei den Kindern an, allerdings erst zur Einschulung 2009, denn 2008 hat man die Zeit anscheinend bewusst verstreichen lassen.

So wird denn die Bildungsoffensive der Frau Merkel zur Farce, wenn die Beteiligten erst meinen, es sei Geld für Schulmaterial im Regelsatz für Kinder enthalten. Es musste wohl erst eine bekennende Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitmarkt- und Berufsforschung ( IAB )her, in der offengelegt wurde, dass die Regelsätze der Betroffenen nur noch zum nötigsten reiche.

Bundesumweltminister Gabriel hingegen möchte mit Hartz IV-Geldern gerne die Elektrogroßgeräteindustrie sponsern. Er rechnet vor, dass für einen besonders energiesparenden Kühlschrank für 500 €  dann 150 € als Zuschuss zu bekommen sind. Der Rest soll von dem eingesparten Stromgeld dann abgestottert werden. Ob die Preissteigerungen bei den Stromtarifen damit auch aufgefangen werden, verschweigt Herr Gabriel tunlichst.

500 Milliarden Euro sind mal eben auf der Stelle da. Den viel zu niedrigen Regelsatz für die Ärmsten in unserer Gesellschaft kann man allerdings aufgrund der von Herrn Bundesfinanzminister Steinbrück auferlegten Sparzwänge nicht anheben. Im Aufschwung, der bei den wenigsten angekommen war, sollte sich der Markt selber regulieren. Er hat geregelt, dass Niedriglohnjobs entstanden sind, von denen keiner leben kann und er hat sich in die Pleite reguliert. Wie gut das Hartz-Betroffenen nichts zum sparen  bleibt, sonst wäre selbst das Gesparte noch in Gefahr.(Hartzkritik, 17.10.2008)

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Willkommen im Club!

Düster sehen es die Wirtschaftsweisen, wenn sie in die Zukunft blicken. Bis zu 400.000 Arbeitslose mehr könnte der kommende wirtschaftliche Abschwung kosten, wenn die Finanzkrise voll auf die Wirtschaft durchschlägt.

Eine tragende rolle dabei spielt, dass Deutschland sich als Exportweltmeister viel zu sehr international abhängig gemacht hat. Fehlen die Absatzmärkte im Ausland, können die globalisierten Firmen ihre Produkte und Waren nicht mehr absetzen.

Anstatt mit dem Notfond, der die Krise am Finanzmarkt abfedern soll, auch gleichzeitig die Binnenwirtschaft zu stärken, beschränken sich die Politiker scheuklappengleich auf die Rettung der krisengeschüttelten Bankenwelt.

Im Laufe des nächsten Jahres werden viele tausend Arbeitslose hinzukommen. Im besonderen Maße wird es dabei Zeit- und Leiharbeiter t