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Aus der Presse - Archiv
vom
30.09.2008
Ex-Sachbearbeiter vor Gericht
Wegen gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßigen
Computerbetruges in 45 Fällen hat das Schöffengericht jetzt einen
Ex-Sachbearbeiter des Mönchengladbacher Arbeitsamtes verurteilt.
Der Angeklagte, der bisher noch
nie aufgefallen war, erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Mit einer nicht alltäglichen Masche war es dem Behörden-Mitarbeiter gelungen,
sich 14 Monate lang ein regelmäßiges Nebeneinkommen zu verschaffen.
Schönstes Behörden-Deutsch
Bis zu seiner fristlosen
Entlassung betreute er arbeitslose Leistungsempfänger. „Da kam ich auf diese
Idee“, erinnerte sich der geständige Angeklagte vor den staunenden Zuhörern
im Gerichtssaal. Er sprach vier Leistungsempfängerinnen an. Er sei befugt,
„bei berechtigtem Bedarf die Auszahlung von Barbeträgen anzuordnen“, hatte
er den Frauen im schönsten Behörden-Deutsch klar gemacht. Solche Beträge könne
man sich doch teilen, erfuhren die Leistungsempfängerinnen vom Sachbearbeiter.
Die Frauen waren einverstanden.
Der Angeklagte machte sich ans
Werk. Die dafür vorgesehenen Scheckkarten lud er am PC mit den entsprechenden
Geldbeträgen auf und übergab sie seinen „Kundinnen“. Die gingen zum
Geldautomaten im Haus und ließen sich die Gelder auszahlen. Auf diese Weise
verschwanden bis zum September vergangenen Jahres aus der Kasse immerhin 36 000
Euro. Das hätte noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Denn offenbar war
die Kontrolle in der Behörde nicht ausreichend.
Doch dann sprach der
Sachbearbeiter eine andere Leistungsempfängerin an und versuchte sie ebenfalls
für das einträgliche Zusatzeinkommen zu gewinnen. Doch die Frau war über das
Ansinnen empört und ging zur Polizei. Die Beamten wollten zuerst nicht glauben,
was ihnen mitgeteilt wurde. Doch die Überprüfungen ergaben, dass der
Angeklagte tatsächlich die Gelder veruntreut hatte.
Der Arbeitgeber reagierte sofort
und entließ den Familienvater fristlos. Inzwischen lebt er von der Ehefrau
getrennt. Seine Frau sei ahnungslos gewesen. Sie habe ihn verlassen, gab der
Mann in der Gerichtsverhandlung zu. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist
und ein detailliertes Geständnis abgelegt hat, setzte das Schöffengericht die
zweijährige Strafe für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus.
Allerdings muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.(Quelle:
rp-online)

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vom
12.09.2008
Fälle von Hartz IV-Missbrauch extrem zurückgegangen
Über wohlhabende Steuerhinterzieher und über
lückenhafte Prüfungen von Finanzämtern etwa am Starnberger See wird nur
selten öffentlich berichtet. Über "Missbrauch" beim Bezug von
Sozialleistungen hingegen sehr häufig. Die Bundesagentur für Arbeit
(BA) verkündet nun, die Zahl der "Missbrauchsfälle" bei "Hartz
IV"-Leistungen sei deutlich zurückgegangen. Wie BA-Sprecher Kurt
Eikemeier dem MDR am Mittwoch (10 September) sagte, waren es 2005 noch
206.000 Fälle, 2007 wurden 87.000 Fälle nachgewiesen. Bis Juli dieses
Jahres habe die Bundesagentur nur noch 9000 ungerechtfertigte Zahlungen
erfasst. Als Grund nannte der Sprecher den Einsatz von
Außendienstmitarbeitern und einen "besseren Datenabgleich".
Er
erläuterte: "Wir fragen andere staatliche Organisationen, ist der bei
euch geführt, zahlt der bei euch sozialversicherungspflichtige
Leistungen oder ob er rentenberechtigt ist. Das ist eine Möglichkeit.
Das zweite ist, das wir natürlich auch Banken befragen können. Hat er
mehr Konten, als er bei uns angegeben hat. Und die dritte Möglichkeit
besteht, dass wir durch Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind,
überprüfen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft oder eine
Lebensgemeinschaft handelt, was dann bedingt, dass er einen anderen
Satz bekommt."
Laut BA-Sprecher wird nur bei einem
begründeten Verdacht überprüft. Die Menschen, die Arbeitslosengeld II
bekommen, stünden nicht unter einem Generalverdacht. "Die Agentur für
Arbeit hat nicht die Aufgabe, hinter anderen Menschen hinterher zu
spionieren, sondern in Arbeit zu bringen", so Eikemeier.
Finanzpolitiker
fordern vereinzelt schärfere Prüfungen der Finanzämter und einen
"besseren Datenabgleich" bei Einkommensmillionären. Selbst der
Bundesrechnungshof monierte 2006, dass im Bundesdurchschnitt jährlich
nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre Außenprüfungen über sich
ergehen lassen müssten. Dadurch gingen dem Fiskus erhebliche
Steuereinnahmen verloren. Die Bundesregierung lehnt effektive
Kontrollen von Wohlhabenden aber offenbar ab. Sie konzentriert sich
darauf, "Missbrauch" bei den ärmeren Bevölkerungsteilen zu bekämpfen.
(Quelle:
www.ngo-online.de)

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vom
11.09.2008
Polizeialarm in der ARGE
Unfeine Methoden: Anstatt sich um
die Bedürfnisse einer langzeitarbeitslosen ALG II-Bezieherin zu kümmern, ruft
eine Oldenburger Arge-Mitarbeiterin die Ordnungshüter. Typisch für das Amt,
das bundesweit einen zweifelhaften Ruf genießt.
Da hatte man immer geglaubt, der
Gebrauch des Wortes Kunde durch die ARGEs sei ein besonders fieser Euphemismus,
pure Schönfärberei. Das Wort hat aber mit Dienstleistung ohnehin wenig zu tun.
Ursprünglich heißt Kunde so viel wie Augenzeuge. Und das, was Frau S. in der
Oldenburger ARGE erlebt hat, mag tatsächlich kaum glauben, wer nicht dabei war:
Ihre "Kunden"-Betreuerin wollte sie nicht bedienen, weil sie Beistände
mitgebracht hatte. Der Oberkundenbetreuer rief die Polizei und stellte
Strafanzeige: wegen Hausfriedensbruchs.
Frau S. war arbeitslos und wollte da raus. Also
hat sie Ende 2007 eine Ausbildung begonnen, als Hauswirtschafterin. Von April an
jobbte sie außerdem als Haushaltshilfe. Klar, da verdient man nicht genug zum
Leben, vor allem nicht, wenn man es allein mit einer 13-jährigen Tochter zu bewältigen
hat und deren ältere Schwester wegen einer Behinderung in einem Wilhelmshavener
Heim wohnt. Aber wenigstens hat sie Anrecht auf ALG II.
Das wird, wegen des Jobs, reduziert ausgezahlt: Gängige
Praxis, bestätigt die Regionaldirektion, zunächst eine Pauschale abzuziehen -
und die Differenz zu erstatten, sobald die tatsächlichen Einkünfte bekannt
sind. Im Fall von Frau S. klappt Letzteres nicht. Womit zu rechnen war, schließlich
lebt sie in Oldenburg, und die dortige ARGE hat einen zweifelhaften Ruf: Bei der
online-Umfrage von sozialhilfe24.de
wird sie mit mangelhaft bewertet.
Trotzdem, Frau S. kommt noch über die Runden -
bis die Stelle ausläuft. Sie nimmt einen neuen Job an und "ab dem
Zeitpunkt", sagt sie, "wurde es ganz schlimm". Grund: Ihr Vertrag
würde einen Verdienst von bis zu 600 Euro erlauben. "Es war aber von
Anfang an klar, dass ich nur ab und zu als Aushilfe einspringen würde".
Als Krankheitsvertretung zum Beispiel. Entsprechend hatte sie der ARGE
mitgeteilt, dass sie damit rechne, unter 400 Euro zu bleiben. Die
Sachbearbeiterin erhöhte dennoch den pauschalen Abzug auf 600 Euro. Auf
Nachweise, Bitten und Vorhalte reagiert sie nicht. Hat sie ja auch vorher nicht
getan.
Im Juli verdient S. 111 Euro. Im August nichts,
weil sie sich auf Prüfungen vorbereitet. Anfang September droht der
Energielieferant, Gas- und Strom zu sperren. Ihr Vermieter weist darauf hin,
dass er ihr fristlos kündigen könnte. Schließlich lässt sich vom Konto von
Frau S. nichts mehr abbuchen.
Sie holt sich Unterstützung bei der
Arbeitslosenselbsthilfe (Also). Das Sozialgesetzbuch (SGB) erlaubt das. Es
verpflichtet die Sachbearbeiter sogar, "Bevollmächtigte und Beistände"
anzuhören. "Vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen
werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind", heißt es im
Sozialgesetzbuch. In Oldenburg führt das zum Eklat.
Es war nicht nur ein Beistand, es waren zwei und
der über 70-jährige Vater. "Die Sachbearbeiterin", sagt Volker
Trautmann, der ARGE-Geschäftsführer, "fühlte sich provoziert und
bedroht". Ihr Vorgesetzter hat sie in ihrer Weigerung, den Fall zu
bearbeiten, unterstützt - und darauf bestanden, dass Frau S. nur ein Beistand
zustehe. Dabei hatte ihr Vater für sie die Berechnungen gemacht, "weil ich
einfach nicht mehr durchgeblickt hatte". Einen fachlich versierten Berater
wollte sie unbedingt mitnehmen.
Das SGB gibt keine Auskunft über die Zahl der
Beistände. In einschlägigen Paragraphen tauchen sie mal im Singular, mal im
Plural auf. Solche Streitfragen ließen sich durch die Diskussionen klären.
Oder aber durch Gewalt. Die Also-Leute schlagen vor, dass einer draußen bleibt,
der Obersachbearbeiter holt die Polizei.
"Wir haben dann so ein bisschen auf Spaß-Guerilla
gemacht", sagt Michael Bättig von der Also. Die Polizisten hätten
"eine aufgebrachte Menge vorgefunden", so Sascha Weiß von der zuständigen
Inspektion.
Immerhin weigerte sich der Obersachbearbeiter
nicht mehr, Frau S., ihren Vater und einen weiteren Beistand zu empfangen, als
einer der Beamten konstatiert, dass das ja wohl "kein Problem sein dürfte".
Und immerhin hält er es auch nicht mehr für problematisch, Frau S. ad hoc
schon mal 1.120 Euro fälschlich einbehaltene Leistungen auszuzahlen, bar auf
die Hand. "Was uns stört", resümiert ARGE-Chef Trautmann, "ist,
wenn Druck auf uns ausgeübt wird." Kunden hingegen, die sich gottergeben
auch in falsche Bescheide fügen, wird man jederzeit gern bedienen. (Quelle:
www.taz.de)

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vom
10.09.2008
Massive beschwerden über ARGE Duisburg - Bearbeitung von Anträgen zu lang
Massive Beschwerden von Arbeitslosen, die
KundInnen der ARGE sind, gehen derzeit beim DGB in Duisburg ein. Diese
Beschwerden richten sich vor allem gegen die Tatsache, dass bei der Duisburger
ARGE die Bearbeitungsdauer für Anträge auf das Arbeitslosengeld II immer länger
wird und die KundInnen hierfür keine plausible Erklärung erhielten.
"Unsere Recherchen haben ergeben", so
der DGB-Regionsvorsitzende Rainer Bischoff, "dass sich der
Bearbeitungszeitraum für eingehende Anträge bei der ARGE Duisburg tatsächlich
innerhalb eines Jahres um 50% verlängert hat. Die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer beträgt nun mehr als 20 Werktage, also vier Wochen. Im
Vorjahr dauerte es von Antragstellung bis zum Bescheid durchschnittlich 13,4
Arbeitstage. Diese Entwicklung ist uns schier unerklärlich. Hat doch die ARGE
im gleichen Zeitraum 8,2 % weniger Arbeitslose zu betreuen. Die entstandene
Situation bedeutet: Bei deutlich sinkender Kundenzahl erheblich angestiegene
Bearbeitungsdauer. Erschreckend auch: Diese Entwicklung dauert bereits seit
einem halben Jahr an. Wir fragen uns daher sehr intensiv, warum die Leitung der
ARGE bisher keine Abhilfe geschaffen hat."
Die entstandene Situation ist aus Sicht des DGB
vor allem auch sozialpolitisch und menschlich nicht hinnehmbar: Muss ein
Arbeitsloser in Duisburg doch ca. einen Monat auf die Bearbeitung seines
Antrages warten. Somit auf den Bescheid über die Höhe seiner Zuwendungen und
natürlich auch auf das Geld selbst. Dies sei gerade der betroffenen
Personengruppe absolut nicht zumutbar.
"Die Beschwerden der Arbeitslosen", so
Rainer Bischoff wörtlich, "sind also absolut gerechtfertigt. Wir fordern
daher dringende Abhilfe und Reduzierung der Bearbeitungsdauer der Anträge. Wir
fordern die Leitung der ARGE und die Kontrollgremien auf, sich dringend dieser
Angelegenheit anzunehmen." (Quelle: DGB-Niederrhein,
Pressemeldungen)

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vom
08.09.2008
Bundesarbeitsminister will stärkere Hartz4-Kontrollen
Arbeitsministerium will Firmen
zwingen, Beschäftigte sofort anzumelden - damit soll die Schwarzbarbeit besser
bekämpft werden.
Die Bundesregierung möchte
den Zoll besser ausstatten, um härter gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können.
"Wir statten den Zoll besser aus, damit er Schwarzarbeit noch effizienter
aufdecken kann", sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in einem Interview
mit dem Focus. Seine Äußerungen wollte der Minister auch als Beitrag zu der
Debatte um Missbrauch von Sozialleistungen verstanden wissen, die vor allem die
CSU und die Bild-Zeitung befeuerten. "Wir haben jetzt schon Handhaben gegen
Missbrauchsversuche."
Beim Zoll seien einige
Neuerungen geplant, hieß es am Montag im Arbeitsministerium. "Firmen müssen
zum Beispiel Arbeiter auf einer Baustelle schon vor der Aufnahme einer Beschäftigung
anmelden", sagte Sprecherin Heike Helfer. Bisher haben die Unternehmen vier
Wochen Zeit, bevor sie einen Beschäftigen anmelden - eine Regelung, die es
Firmen erleichterte, Schwarzarbeit zu organisieren. Außerdem hätten Arbeiter
in Zukunft die Pflicht, ihre Personaldokumente bei sich zu führen, sagte Helfer
weiter. Damit soll den Zollbeamten, die zum Beispiel Baustellen kontrollieren,
die Arbeit erleichtert werden.
In dem Interview kündigte
Minister Scholz eine weitere Idee gegen Missbrauch an. Teil einer geplanten
Gesetzesreform sei es, Krankmeldungen zuverlässiger zu überprüfen. Das Gesetz
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird jedoch noch
zwischen Arbeitsministerium und anderen Ressorts abgestimmt, dem Vernehmen nach
wurden die Krankmeldungen herausgestrichen. Das Gesetz soll voraussichtlich in
zwei Wochen im Kabinett beschlossen werden.
Angesichts der Kampagnen um
angebliche Sozialbetrüger, die vor allem Bild und Privatsender fahren, will der
SPD-Minister aber nicht als Hardliner dastehen. Betrüger seien die Ausnahme,
hieß es im Ministerium. Und: Die Kontrollen seien schon jetzt sehr wirksam. (Quelle:
www.taz.de)

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vom
04.09.2008
Hacker knacken weltweites Neonazi-Netz
Eines der weltweit größten Neonazi-Netzwerke
im Internet ist am Freitag zerschlagen worden. Der sogenannten Daten-Antifa
gelang es nach eigenen Angaben, die Zugangscodes zum "Blood and
Honour"-Netzwerk zu knacken und mehr als 30.000 Datensätze zu kopieren,
darunter auch rund 500 aus Deutschland. Dort ist Blood and Honour (B&H)
seit dem September 2000 als verfassungsfeindliche Gruppierung verboten.
Günther Hoffmann vom Zentrum
Demokratische Kultur sagte der Frankfurter Rundschau, die Tragweite dieses
Schlags gegen den militanten Rechtsextremismus sei überhaupt noch nicht
absehbar: "Jetzt werden einige Leute im rechtsextremen Umfeld, darunter
sicher auch Aktivisten der NPD, sehr nervös werden." NPD-Aktivisten halten
Kontakte zu B&H geheim, um die Legalität der Partei nicht zu gefährden.
Selbst Parteichef Udo Voigt trat aber schon vor ungarischen B&H-Anhängern
auf.
Nach Angaben der Daten-Antifa schafften es linksgerichtete Computer-Hacker
"in einer aufwendig vorbereiteten Nacht- und Nebelaktion", den bislang
streng abgeschirmten Server des Netzwerks von B&H zu entern, auf den sonst
nur Mitglieder der Gruppierung mit einem Passwort Zugang haben. Nach einer vorläufigen
Auswertung der 31 948 Datensätze sei klar, dass das Netzwerk nach wie vor auch
von deutschen Neonazis genutzt wird.
Katharina König vom Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts sagte der Frankfurter
Rundschau, es gebe nun Beweise, dass B&H-Konzerte nach wie vor in
Deutschland stattfänden und dass deutsche Rechtsextremisten sich an der
Organisation solcher Konzerte im Ausland beteiligt hätten. Auch habe die
Daten-Antifa sogenannte Red-Watch-Listen sichergestellt: Auf diesen Listen
sammeln Neonazis Namen, Adressen und andere Informationen über ihre politischen
Gegner.
Die gesamten Datensätze, so König, hätten die Antifaschisten zwar auf
illegalem Weg erworben. Aber sie sei sich sicher, "dass auch die Polizei
ihre Schlüsse daraus ziehen wird". Man habe nun endlich Einblick in die
Strukturen eines weltweit agierenden Neonazi-Verbundes.
B&H war in den 80er Jahren unter anderem von Ian Stuart Donaldson gegründet
worden. Das Netzwerk spann seine Fäden über ganz Europa und nutzte als Mittel
zur Verbreitung neonazistischer Ideologie vor allem Musik. Im Lauf der Jahre
gelang es den Organisatoren, eine dichte Vertriebsstruktur aufzubauen, in der
auch deutsche Rechtsextremisten eine entscheidende Rolle spielten.
Vor acht Jahren verbot das Bundesinnenministerium B&H jede Betätigung in
Deutschland, der hiesige Ableger ließ sich davon aber offenkundig nicht beirren
und setzte seine hetzerische Betätigung unter dem Namen "Division 28"
fort. 28 steht für den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets, also für B
und H. Der "bewaffnete Arm" namens "Combat 18" wird in
Verbindung zu illegalen Waffengeschäften gebracht.
Günther Hoffmann vom Zentrum Demokratische Kultur sagte am Freitag, es habe in
den letzten Jahren häufig Indizien gegeben, dass B&H weiter von Deutschland
aus operiere. "Der Nachweis war allerdings sehr sehr schwer zu führen."
Vor diesem Hintergrund sei der erfolgreiche Computer-Hack beinahe sensationell:
"Es wäre natürlich ein absoluter Schlag gegen die organisierte rechte
Szene, wenn jetzt die Weiter-Existenz der deutschen Blood and Honour-Division
nachgewiesen würde."
Insofern seien vor allem die sichergestellten 500 Datensätze aus Deutschland
von besonderem Interesse, so Hoffmann: Könne Teilen der Nutzer eine
Mitgliedschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden, werde das womöglich erhebliche
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So könnten unter Umständen in
braun unterwanderten Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch
andernorts, nun ganze rechtsextremistische Strukturen bloßgelegt werden.
Experten rechneten am Freitag allerdings damit, dass die komplette Auswertung
der gut 30 000 Datensätze noch Wochen dauern könnte. (Quelle:
www.fr-online.de)

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vom
28.08.2008
Offener Brief wegen Fall der ARGE Rhein-Sieg
In dem Fall der ARGE Rhein-Sieg, bei der
einem Arbeitslosen die Unterbringung im Obdachlosenheim angekündigt wurde und
die zeitweilige Übernahme der vollen KDU nach dem Freitod des
Mitbewohners und Freundes verweigert wurde, hat nun der Rechtsanwalt des
betroffenen nachfolgenden offenen Brief verfasst:
Betreff: PM: Offener Brief Aufsichtsbehörden Arge Rhein-Sieg
Offener Brief
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
als Fachaufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Bundesminister Glos
Bezirksregierung Köln, als Fachaufsichtsbehörde
der ARGE Rhein-Sieg Regierungspräsident Lindlar
Bundesagentur für Arbeit, als Aufsichtsbehörde
der ARGE Rhein-Sieg Vorstandsvorsitzender Dr. Weise
Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, als
Aufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Vorsitzende der Geschäftsführung
Schmickler-Herriger
Sehr geehrter Herr Bundesminister Glos, Sehr
geehrter Herr Lindlar, Sehr geehrter Herr Dr. Weise, Sehr geehrte Frau
Schmickler-Herriger,
ein Verwaltungsakt der ARGE Rhein-Sieg
(ARGE) unter dem 11.08.08 durch die Sachbearbeiterin Frau P. (SB P.) gegenüber
dem Kunden der ARGE Herrn Achim H. (Kunde H.) geben Anlass, mich nach reiflicher
Überlegung öffentlich direkt an Sie zu wenden.
Herr H. wohnte gemeinsam mit seinem Freud -
und Kunden der ARGE - Harald G. (Kunde G.) im
Untermietsverhältnis in einer Wohngemeinschaft in Niederkassel. Am 26.07.08
wurde der Kunde G., übrigens nach heftigen Auseinandersetzungen mit der ARGE,
tot aufgefunden nach Suizid. Der Kunde H. wohnt jetzt
alleine in der Wohnung und hat daher bei der ARGE beantragt, dass diese vorübergehend
die Kosten der nunmehr für eine Person zu teuren Wohnung vorläufig übernehmen
möge, bis er eine angemessene kleinere Wohnung gefunden habe.
Mit Bescheid unter dem 11.08.08 hat die ARGE
diesen Antrag ablehnend beschieden. Der Ablehnungsbescheid ist an den Kunden H.,
wohnhaft beim Kunden G., adressiert.
Angenommen, ein Ihnen nahe stehender Mensch
sei soeben verschieden, wie würden Sie reagieren, würde eine Behörde in
Kenntnis des Todesfalles dies im Adressfeld ignorierte?
Im Ablehnungsbescheid wird ausgeführt, dass
ein Untermieter den Nachteil habe, gegenüber dem Vermieter kein Wohnrecht zu
haben, wenn der Vermieter versterbe. Überdies sei nachteilig, dass bei Tod des
Hauptmieters der Untermieter einen neuen Hauptmietvertrag abschließen oder den
bisherigen Vertrag übernehmen müsse. Der Vorteil dieser Konstruktion sei, dass
die verschiedenen Bewohner nicht als Haushaltsgemeinschaft gesehen würden.
Abgesehen davon, dass die Abgrenzung
zwischen Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft nach anderen Kriterien
erfolgt, abgesehen davon, dass nach dem Tod des Vermieters der Mietvertrag
bestehen bleibt, abgesehen davon, dass der Untermieter bei Tod des Hauptmieters
keinen Anspruch auf einen Hauptmietvertrag oder die Übernahme des bisherigen
Vertrages hat, abgesehen davon, dass diese Überlegungen nicht
entscheidungserheblich sind und abgesehen davon, dass ?vergessen? worden ist,
das pflichtgemäße Ermessen auszuüben, was würden Sie empfinden, wenn Ihnen
nach dem Tod des nahestehenden Menschen eine abstrakte Abhandlung in
Bescheidform zugeht, in der Ihnen die Vor- und Nachteile von
Rechtskonstruktionen in Hinblick auf den Todesfall erläutert wird? Was, wenn
Ihnen - bei Ihren sozialen Verhältnissen allerdings undenkbar - mit
freundlichen Grüßen übermittelt würde, dass nunmehr eine Unterbringung in
einem Obdachlosenheim statt einer Wohnung hinreichend sei? Was, wenn Ihr
bisheriger Umgang mit Ihren Kindern dadurch nicht mehr möglich wäre? Was, wenn
sich all dies noch vor der Beerdigung stattfände?
Sachbearbeiter, deren Kenntnisse noch nicht
einmal die Grundzüge des Rechts umfassen, sollten kein Amt innehaben, welches
ihnen Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie das Recht
bewusst falsch anwenden.
Auch Sachbearbeiter, die ? ohne es zu merken
? Kunden verhöhnen und ihnen Missachtung entgegenbringen, sollten kein Amt
innehaben, welches ihr Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn
sie sich bewusst so verhalten.
Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich
ausschließlich mit den Problemen der Kunden bei verschiedenen ARGEn. Ich
beobachte mit Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Fall um den bisherigen Höhepunkt
einer Tendenz handelt.
Aber auch Tendenzen hinterlassen Fakten, nämlich
die zunehmende Verbitterung der Kunden.
Die Weimarer Republik ist letztendlich an
einer Sanierung der Solidarkassen auf Kosten der Versicherten gescheitert, ein
Punkt, den wir schon hinter uns haben. Am Ende wollte niemand mehr für den
Staat eine Hand rühren, um ihn zu retten.
Ich lade Sie ein, mit mir die Sorgen um den
Rechtsstaat zu teilen und der unheilvollen Tendenz entgegenzuwirken.
Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Martin Reucher
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Martin Reucher
Castroper Hellweg 49
44805 Bochum
Tel.: 0234 / 45 29 22 5
Fax: 0234 / 45 29 22 3
(Quelle:PR-Sozial,
das Presseportal)

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vom
22.08.2008
Leiter eines Jobcenters angeklagt
In einem Heim wurden vierzig 1-Euro-Jobber wie reguläre
Arbeitskräfte eingesetzt. Gegen den Leiter des Jobcenters ist Anklage erhoben
worden. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen.
Die Auseinandersetzung um 1-Euro-Jobs für Arbeitslose
gewinnt neue Dramatik. Wohl zum ersten Mal wurde gegen einen der
Verantwortlichen eine strafrechtliche Anklage erhoben. Ulrich Lammers, der
ehemalige Leiter des Recklinghausener Jobcenters, soll sich wegen Untreue und
anderer Delikte vor Gericht verantworten, weil die von seiner Behörde
bewilligten Jobs nicht "zusätzlich" gewesen sollen. Sein Anwalt Klaus
Rüthers findet das absurd: "Wenn es hier zu einer Verurteilung kommt, müssten
die Leiter aller Jobcenter angeklagt werden."
Konkret geht es um das Seniorenzentrum Grullbad in
Recklinghausen. Das kommunale Altenheim beantragte Mitte 2005 auf einen Schlag
vierzig 1-Euro-Jobber, die auch genehmigt wurden. Die "Zusatzjobs"
sollten zugleich der Qualifizierung der Arbeitslosen dienen.
Nach Ansicht der Bochumer Staatsanwaltschaft hätten die
Jobs nicht bewilligt werden dürfen. Die 1-Euro-Jobber seien als vollwertige
Arbeitskräfte eingesetzt worden und hätten sogar Schichtdienst verrichtet.
Ihre Tätigkeiten gehörten zu den Kernaufgaben eines Altenheims: Essensausgabe,
Zimmer reinigen, Wäsche transportieren. Ein besonders qualifizierter
1-Euro-Jobber wurde sogar zum Systemadministrator der heimeigenen EDV. Die
Qualifizierung der Arbeitslosen bestand im Wesentlichen in einem
Erste-Hilfe-Kurs. Ansonsten galt das Prinzip "Learning by doing".
Besonders heikel an der Sache ist, dass Ulrich Lammers
nicht nur das Jobcenter in Recklinghausen führte, sondern im Nebenberuf auch
Geschäftsführer des Altenheims war. Und dieses Heim steckte in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten und musste Kosten sparen. Die Vermutung liegt
nahe, dass die Mitarbeiter des Jobcenters wohl auch deshalb die 1-Euro-Jobs im
Seniorenzentrum ihres Chefs nicht näher prüften.
Angeklagt wird der 50-jährige Lammers nun vor allem
wegen Untreue. Er soll Staatsgelder für einen rechtswidrigen Zweck ausgegeben
haben. Den Gesamtschaden bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 450.000 Euro. Das
ist die gesamte Summe, die das Heim bis zur Beendigung der Maßnahme Ende 2006
als Betreuungspauschale für 1-Euro-Jobber erhalten hat. Von diesem Geld mussten
zwar noch die Fahrtkosten und die 1,10 Euro Mehraufwandsentschädigung bezahlt
werden, die die formell Arbeitslosen neben ihrem ALG-2-Scheck bekommen. Doch pro
Monat brachte die Maßnahme dem Heim wohl einen Mehrertrag von rund 7.300 Euro,
vermutet die Staatsanwaltschaft.
Weitere Anklagepunkte sind Lohnwucher und Nötigung. Die
Arbeitslosen hätten für ihre Tätigkeit zu geringe Löhne erhalten. Außerdem
sei ihre Notlage ausgenutzt worden. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiter des
Jobcenters und der Heimleiter.
Vor allem wehrt sich Anwalt Rüthers gegen den Vorwurf,
die Arbeitslosen seien nicht richtig qualifiziert worden. Die 1-Euro-Jobber
seien deshalb in den normalen Arbeitsablauf integriert worden, weil sie so Schlüsselqualifikationen
wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit hätten lernen
können.
Bundesweit arbeiteten sehr viele Projekte für
1-Euro-Jobber nach der Methode "Learning by doing", betont Rüthers.
Außerdem sei es besser, die Arbeitslosen an realistische Berufsfelder in der
Haustechnik oder Hauswirtschaft heranzuführen, als sie mit "zusätzlichen"
Tätigkeiten fehlzuqualifizieren. "Den Berufsstand des Diplomspaziergängers,
Laubfegers und Rollstuhlschiebers gibt es nun mal nicht", sagte Rüthers
zur taz.
Der Prozess gegen Lammers soll beim Landgericht Bochum
stattfinden, nicht beim Amtsgericht. Daraus ist zu schließen, dass die
Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung über vier Jahre Freiheitsstrafe
ausgeht. Noch ist allerdings die Anklage nicht zugelassen und ein Prozesstermin
nicht anberaumt. (Quelle: www.taz.de)
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vom
20.08.2008
Was tun, wenn die ARGE Probleme macht?
Die Rechte und Pflichten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
sind klar definiert - so wie die teils deftigen Strafen für Verletzungen dieser
Regeln. Dennoch müssen sich Betroffene nicht immer alles gefallen lassen. Wir
sagen, welche Hilfen es bei Problemen mit der Arge gibt.
Die Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind eng umrissen: 351 Euro
Arbeitslosengeld II plus Geld für die Wohnung; Einkommen und Vermögen werden
bis auf geringe Freibeträge angerechnet. Und bei Verstößen gegen die
gesetzlichen Auflagen drohen Sanktionen. Dennoch gibt es Spielraum, falls es mit
der zuständigen Arge (eine Liste der bundesweiten Arge/Jobcenter finden Sie hier)
mal Probleme gibt.
Fördern und fordern
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, hat gewisse Verpflichtungen: So
muss er Vermögen und Einkommen offen legen, regelmäßige Termine mit dem
Arbeitsvermittler wahrnehmen und gegebenenfalls an Weiterbildungen teilnehmen.
Zum Pflichtprogramm gehört es außerdem, sich immer wieder zu bewerben und jede
zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die einem angeboten wird. Wer sich nicht an
die Spielregeln hält, muss mir Sperrzeiten und Kürzungen - bis hin zur totalen
Streichung des Arbeitslosengeldes - rechnen. Auf der anderen Seite kann man sich
Weiterbildungen wie einen Englischkurs oder Führerschein von der Arge
finanzieren lassen.Doch obwohl das alles in
Eingliederungsvereinbarungen schriftlich genau festgehalten wird, kommt es immer
wieder zu Problemen - wie zum Beispiel im Fall einer ALG-II-Empfängerin, der
eine Stelle als Hausmeisterin in einer Schule angeboten wurde. Allerdings lag
sie zu diesem Zeitpunkt mit einem Beinbruch im Krankenhaus und erfuhr erst nach
Ihrer Entlassung von dem Angebot. Da war ihr jedoch das Arbeitslosengeld II
schon um 30 Prozent gekürzt worden, weil sie den Job nicht angenommen hatte.
Keine Frage, dass die Betroffene das nicht einfach so hinnehmen musste.
Was aber können Betroffene bei Stress mit der Arge wirklich tun? stern.de
zeigt, welche Schwierigkeiten im Umgang mit der Arge auftreten können - und wie
Sie darauf reagieren können. (Quelle: www.stern.de)

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vom
13.08.2008
Unglaublich: Ein Job kostet 1785 Euro
Arbeitsagentur in Frankfurt am Main grenzt Arbeitssuchende
mit Hilfe privater Zwischenhändler vom Jobmarkt aus, droht Sanktionen an und
feuert sie aus der Erwerbslosenstatistik!
Dietmar Fettel (Name von der Redakion geändert) hat Pech. Sein Arbeitslosengeld
I ist ausgelaufen. Für ihn gibt es kein Hartz IV, keine Grundsicherung von 351
Euro, plus Finanzierung der Miete und anteilige Heiz- und Energiekosten von
21,87 Euro monatlich. Denn seine Frau hat als Freiberuflerin ein jährliches
Einkommen von rund 10000 Euro und noch einige Ersparnisse für ihre Rente auf
der hohen Kante. Diese muß Katja Fettel erst aufbrauchen. bevor ihr Mann auch
nur einen Cent Stütze vom Staat erhält. Klartext: Seine Partnerin muß erst
selber in der Armutsfalle landen. Bis es soweit ist, ist er von seiner Frau
finanziell abhängig und als Arbeit suchend gemeldet, ohne Leistungsbezug. Das
ist nicht schön. Doch was Fettel noch deprimierender findet: Als
Arbeitssuchender wird er obendrein vom Jobmarkt ausgegrenzt – dabei scheint im
Rhein-Main-Gebiet geradezu Aufbruchsstimmung zu herrschen. »Innovatives
Unternehmen sucht 160 Postzusteller in Frankfurt am Main«, annonciert
beispielsweise Dirk Sachse von der privaten Arbeitsvermittlung Jobleister unter meinestadt.de.
Im Anzeigenteil der Frankfurter Rundschau sucht ein anderer privater Zwischenhändler
händeringend 160 Verkäufer, 30 Postsortierer, 75 Botenfahrer für einen neuen
Arbeitgeber in der Bankenmetropole. Carsten Haas, Geschäftsführer der
Consulting & Service GmbH, lockt: »Keine Zeitarbeit, 37,5-Stunden-Woche.«
Genau das sucht Fettel.
Vermittlungsgutschein
Die Sache hat jedoch einen Haken. In Zeitungsanzeigen und im Internet sind
Voraussetzungen festgeschrieben: »Sie sind derzeit mindestens acht Wochen
arbeitslos, um sich somit einen Vermittlungsgutschein von der Arbeitsagentur
ausstellen zu lassen«, heißt es da etwa. 2000 Euro plus 19 Prozent
Mehrwertsteuer zahlt das Amt einem Vermittler für einen Gutschein, erklärt
Haas gegenüber junge Welt. Was aber ist mit Fettel, der keine Leistung bezieht?
Ein Anruf bei Haas ernüchtert ihn. Der Arbeitsvermittler schlägt ihm vor, für
die angebotene Stelle privat 1500 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 1785
Euro zu zahlen. Dafür erhalte er einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Um
Arbeit zu bekommen, müßte er also tief ins Portemonnaie greifen. Und das ist
leer. Die Adresse des Unternehmers will Haas nicht herausrücken.
Dietmar Fettels Frau Katja ist entsetzt und schreibt an die zuständige
Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur. Sie will wissen, wie ihr Mann eigentlich
jemals eine Stelle erhalten soll, wenn diese jetzt nur noch kapitalträchtig
gehandelt werden. Sie fragt, ob er nicht doch eine Chance erhält, sich bei dem
neuen Post- und Paketlogistik-Unternehmen zu bewerben. Die Antwort: Einen
Vermittlungsschein könne er leider nicht erhalten, wegen der »gewissen
Voraussetzungen«, welche man erfüllen müsse: unter anderem im Leistungsbezug
zu sein. »Da Ihr Mann aber keine Leistungen der Agentur mehr erhält, kann auch
dieser Gutschein nicht ausgestellt werden, und damit können auch nicht die
Kosten eines privaten Arbeitsvermittlers seitens der Agentur übernommen werden«,
erklärt die Sachbearbeiterin.
Katja Fettel ist fassungslos: »Heißt das etwa, daß meinem Mann künftig der
Weg in den Arbeitsmarkt versperrt wird, mit Unterstützung und Wissen der von
Steuergeldern finanzierten Arbeitsagentur, weil Hasardeure und Profitjäger den
Markt bestimmen und nicht mehr Angebot und Nachfrage?« Und weiter will sie
wissen: »Sieht die Arbeitsagentur neuerlich als ihre Aufgabe an, die
Vermittlung zu verhindern?« Die Antwort erfolgt diesmal sehr pragmatisch,
jedenfalls aus Sicht der Behörde. Zunächst erhält Fettel eine sogenannte »Eingliederungsvereinbarung«.
In dieser wird er aufgefordert, auch Zeitarbeitsfirmen in seine Suche mit
einzubeziehen. Unterschreiben soll er, darüber informiert worden zu sein, daß
er sich ansonsten »große Chancen« verbaue. Des weiteren wird er aus der
Agentur ausgegliedert. Das wird die Rentenkassen entlasten, weil
Anrechnungszeiten in Fettels Erwerbsbiographie fehlen. Die Arbeitslosenstatistik
ist wieder aufpoliert. Die »Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne
Leistungsbezug« ist in seinem Fall besonderer Hohn: Eigenbemühungen und Verfügbarkeit
müßten vorliegen, heißt es darin.
Zwischenhändler
Der private Zwischenhändler Carsten Haas will von solchen Problemen nichts gehört
haben. Auf Nachfrage von junge Welt, wie er denn mit Arbeitssuchenden umgeht,
die keinen Vermittlungsschein erhalten, weil ihr Partner berufstätig ist, sagt
er: Wenn Firmen 45 Mitarbeiter suchten, sich aber nur 37 meldeten, seien
Unternehmen mitunter bereit, Kosten für die Vermittlung zu übernehmen.
Arbeitswillige nehme er auf eine Liste, und rufe sie bei Bedarf an. Nun staunt
Fettel. Von diesem großherzigen Angebot weiß er nichts, seine Telefonnummer
habe Haas nicht notiert.
Haas, der pro Monat nach eigenen Angaben 60 bis 65 Vermittlungen vornimmt, hat
eigene Probleme: »Die Bilanzen müssen stimmen.« Von den 2000 Euro würden
seit der Hartz-IV-Gesetzgebung 50 Prozent erst nach sechs Wochen an den
Vermittler gezahlt, die restlichen 50 Prozent erst nach überstandener Probezeit
von sechs Monaten. 60 bis 80 Euro pro Kopf blieben als Gewinn, nach allen Abzügen
und Auszahlung der Gehälter für den Geschäftsführer und seine 14 freien und
festen Mitarbeiter. Vor allem aber hat Haas, wie er sagt, ein Problem: Für all
die zu vermittelnden Stellen, die seine Außendienstmitarbeiter akquirieren und
die ihm gutes Geld bringen sollen, gebe es nicht genügend Bewerber – auf
hunderte Vermittlungsaufträge würden sich mitunter nur drei oder vier melden.
Und so empfiehlt Haas all denen, die bis jetzt noch nichts wissen, »ins
Steigenberger Hotel einzuchecken, und dann mal einen Tag bei mir hereinzuschauen
und sich zu überzeugen, was ich mir täglich für Ausreden anhören muß«.
Diese münden für Haas alle in eine einzige Erkenntnis: »Der Hartz-IV-Empfänger
geht Bewerbungsgesprächen am liebsten aus dem Weg«, und sei sehr kreativ
dabei. Vom Bandscheibenvorfall bis zum Tierarztbesuch, immer sei Wichtigeres zu
tun.
Dietmar Fettel hat nun schon zweimal mit Haas telefoniert. Er würde gern als
Bote arbeiten. Aber rund 1800 Euro zahlen – die Kosten auf Arbeitslose abzuwälzen,
findet er skandalös. (Quelle: www.jungewelt.de)

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vom 11.08.2008
DStGB: Ausgaben für Sozialleistungen steigen immer weiter
Bund muss mehr Kosten tragen – Investitionen in Bildung
und Infrastruktur stärken
Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge
den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten Sozialausgaben um 700 Mio. €
auf 18,8 Mrd. Euro. „Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte
und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe
gewinnen“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin. Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden Ausgaben bei
der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum anderen bei der Hilfe zur
Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, für die die
Kommunen 2007 3,5 Mrd. Euro aufwenden mussten, 12,7 % mehr als im Vorjahr. Bei
Einführung im Jahr 2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die
Eingliederungshilfe stiegen erneut um 100 Mio. € netto auf rund 10,6 Mrd.
Euro. Dramatisch entwickelt sich die so genannte Hilfe zur Pflege mit einem
Anstieg um 5,4 % auf 2,7 Mrd.€ .
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der Eingliederungshilfe und bei der
Hilfe zur Pflege werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter
steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Dass Menschen auf Transferleistungen angewiesen sind, ist eine
gesamtstaatliche Herausforderung, die nicht immer mehr den Kommunen angelastet
werden darf. Die Zahlen zeigen zugleich, dass der deutsche Sozialstaat
immer mehr Leistungen bereitstellt. Vor diesem Hintergrund geht die politische
Diskussion um immer neue und bessere Sozialleistungen (z.B. Sozialtarife beim
Strom, höhere Hartz IV-Sätze) in die falsche Richtung. Die Politik sollte sich
vielmehr auf eine Infrastrukturoffensive konzentrieren. Wer
durch Reformen Spielraum für Investitionen in Bildung und Infrastruktur
schafft, sichert die Lebensqualität, schafft Arbeitsplätze und gibt damit
vielen Menschen die Chance, auch ohne Transferleistungen eine Perspektive am
Arbeitsmarkt zu finden. Gerade vor dem Hintergrund der sich abschwächenden
Konjunktur ist dies eine zentrale Herausforderung.
Der Sozialstaat wird nur zukunftsfest, wenn wir vor grundlegenden Reformen nicht
immer wieder zurückschrecken. Das zeigt sich z.B. an der Pflegeversicherung.
Das gerade in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beinhaltet zwar
begrüßenswerte Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale
Frage der finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den Bürgern
ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der muss dafür auch
mehr bezahlen. Die Politik hat über Jahrzehnte den Bürger daran gewöhnt, dass
er immer mehr und bessere Leistungen vom Staat erhält und niemand hat gefragt
woher das Geld dafür kommt. Das Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld
verteilen kann, das er vorher den Bürgern abgenommen hat, ist
bedauerlicherweise etwas verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung
und Eigenvorsorge von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und
bleibt eine Teilkaskoversicherung. Es sollte deshalb über die Einführung einer
privaten Pflegezusatzversicherung nachgedacht werden, so Landsberg abschließend.
(Quelle: Pressemitteilung des DStGB)

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vom 01.08.2008
Seit Drei Jahren Arbeitslos – DANK ARGE
(Breisgau-Hochschwarzwald)
Seit
drei Jahren ist Bruno S. erwerbslos und klagt die Hartz-IV Behörde an. So
schafft die Hartz-IV-Behörde Breisgau-Hochschwarzwald gezielt Dauerarbeitslose,
verschwendet Steuergelder.
Schwarzwald/Breisgau
- Es hätte so einfach sein können. Als Ende März der Vertrag von
Bruno S. auslief, war er schon im Gespräch für eine neue Dauerstelle. Dazu war
ein Umzug notwendig und er hat mehrfach bei seinen Fallmanager nach
Informationen gefragt. Nach dem mit sehr gut bestandenen Unternehmenstest bekam
er den Arbeitsvertrag zum 1. Aug. Von der ARGE gab es keine Informationen zum
Umzug. Verschiebung des Arbeitsbeginns auf den 1. Sep. – immer noch keine
Informationen. Das war's dann – Arbeitsvertrag geplatzt. Der Abstieg in die
Dauerarbeitslosigkeit begann. Das ereignete sich 2005. Im Dezember erhielt Bruno
S. mit dem Fallmanagerbericht die schriftliche Bestätigung der Sabotage: "Eine
Vermittlung nach xxx konnte wegen fehlender Umzugskostenerklärung der Arge
nicht erfolgen". Die ARGE hat den Umzug nicht einmal abgelehnt – ein
Darlehen hätte ausgereicht – sondern rein gar nichts getan. Rückfragen und
Beschwerden wurden vom Geschäftsführer abgewimmelt. "Weitere
Nachforschungen sind nicht zielführend" – basta. Schaden alleine an
ALG-II über € 25.000. Forderungen nach Aufklärung, Schadensminimierung oder
gar Problemlösung werden durch ARGE, AA u. BA (Direktoren), Landkreis,
Regierungspräsidium, BMAS, usw. stur ignoriert.
Seit
3 Jahren geschieht nichts. Dafür tobt sich die ARGE willkürlich aus. Kein
Mittel wird ausgelassen, um die Forderung nach Aufklärung zu hintertreiben und
alles unter den Teppich zu kehren. Von Nötigung zur Blankounterschrift unter
einen 1€J-Vertrag über eine verdunstete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
ARGE Geschäftsführer; verschwundene Unterlagen und Anträge; schriftlich
zugesagte und trotzdem verweigerte Bewerbungs- u. Fahrtkosten; Mietkürzung um
€ 40 ohne irgendeine Wirtschaftlichkeitsberechnung; Diabetesmehrbedarf wird
verweigert; Daten der ARGE fanden sich in einem privaten Prozess gegen Bruno S.;
zwei identische, provozierte Sanktionen – eine zurückgenommen, eine nun vor
Gericht; dadurch erzeugter Nahrungsmangel wurde stoisch ignoriert; weitere
Stellensabotagen, Informationsverweigerungen folgten; bis zum absoluten Gipfel.
Die ARGE belog eiskalt den Petitionsausschuss bei den Fahrtkosten zur ARGE. Wie
kann, wie darf so etwas sein? Beamte führen den Bundestag, den Gesetzgeber vor.
So zeigt ein einfacher ARGE Geschäftsführer, im Verbund mit AA/BA/BMAS der
gesetzgebenden Vertretung der Bürger seine Bedeutungslosigkeit auf.
Pünktlich zum 3. Jahrestag wird die ARGE im Bereich Vermittlung aktiv. Drei
Angebote wurden Bruno S. geschickt. Völlig unklar bleibt jedem denkenden
Menschen wie dem Freiburger z.B. ein Teilzeitjob in einem Hamburger Call-Center
aus der Arbeitslosigkeit helfen soll. Erschwerend kommt hinzu, dass die ARGE
jahrelang Informationen zu notwendigen Umzügen bei von Bruno S.
selbstgefundenen Stellen verweigerte und damit die Arbeitslosigkeit aktiv förderte.
Das ist kein blinder, dummer Aktionismus mehr. Hier zeigt der Moloch ARGE mit
aller Häme seine Macht, Arroganz und Menschenverachtung. Verfolgungsbetreuung
und Bürokratieterror sind deutlich sichtbar.
Wieso ließ Angela
Merkel
dazu nur ein "Gott segne Sie" ausrichten?
Wer stoppt diese Verfolgungsbetreuung? Diesen Wahnsinn der schon Ansätze von
Euthanasie zeigt? Wer haftet für den ganzen Schaden? Wieso schmarotzen die
Verantwortlichen weiterhin Steuergelder? Wo bleibt die neutrale, öffentliche
Untersuchung?
Darf die ARGE weiter unkontrolliert rumwursteln und großen Schaden verursachen?
Wieso schützen die Verantwortlichen und Kollegen die Täter? Wie lange dürfen
die Verantwortlichen noch untertauchen? Wieso schweigen die Abgeordneten zum Belügen
des Petitionsausschusses? Dienen die Arbeitslosen nur als Feigenblatt für
politische Hetzkampagnen? Wie viele solcher argen ARGEn gibt es noch?(Quelle:PR-Sozial,
das Presseportal)
Details unter www.kassensturz-jetzt.de

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vom 29.07.2008
Thilo Sarrazin: Genosse Rambo schlägt wieder zu
"Manchmal freut man sich, wenn er auch mal nichts
sagt", seufzte Berlins Regierender Bürgermeister einst über Finanzsenator
Thilo Sarrazin. Die Bauchschmerzen des Klaus Wowereit sind verständlich.
Sarrazin hat Talent, mit scheinbar einfachen Wahrheiten viel Porzellan zu
zerschlagen. Jüngst zu beobachten bei seinem Vorschlag, die Deutschen sollten
im Winter daheim einen Pullover anziehen.
Der Vorschlag des 63-jährigen SPD-Politikers klingt banal. Um
die bundesweit steigenden Energiekosten im Winter abzufedern, sollten die Deutschen
die Heizung abdrehen und sich dicke Pullover anziehen. Seine Eltern hätten
damals das Gleiche gemacht, sagte Sarrazin unserer Redaktion. Dass sich
sozial schwächer gestellte Bürger von diesen Äußerungen verletzt fühlen,
scheint den Genossen wenig zu interessieren. Dass er mit Vorschlägen wie
diesem dem Ansehen seiner Partei bei Stammwählern schaden könnte,
ebenso.
Politisches Kalkül ist offenbar nicht die Sache des
studierten Volkswirts. Im Frühjahr erklärte er den Millionen
Hartz-IV-Empfängern, dass es bereits für 3,76 Euro drei volle Mahlzeiten
am Tag gibt. Penibel rechnete der Vater zweier Kinder die Preise für Brotscheiben,
Bratwurstlängen und Marmelade-Mengen vor. SPD-Genossen schüttelten nur den
Kopf, Sarrazin legte nach. Bei einer Leser-Aktion der "Berliner
Zeitung" schlug er einer Arbeitslosen vor, sie solle Leitungswasser
trinken, um Geld zu sparen. Er selbst tue das auch, das Berliner Wasser sei
ausgezeichnet.
Generell geraten Arbeitslose immer wieder ins Visier von
Genosse Rambo. "Nirgendwo sieht man so viele Menschen, die öffentlich in
Trainingsanzügen rumschlurfen wie in Berlin", bilanzierte Sarrazin bereits
im Jahr 2002 süffisant. Im Frühjahr legte er bei einem TV-Interview nach:
"Ehe jetzt einer im 20. Stock sitzt und den ganzen Tag fernsieht, bin ich
schon fast erleichtert, wenn er ein bisschen schwarz arbeitet."
Auch Parteifreunde geht der Finanzexperte frontal an. Im Februar stellte er
der Schulpolitik seiner Partei ein Armutszeugnis aus. Schüler aus Bayern könnten
ohne Schulabschluss mehr als Berliner Kinder mit Abschluss. In München dürfte
es bei dieser Aussage strahlende Gesichter gegeben haben.
An Sarrazin scheiden sich die Geister. "Herrlich ehrlich" (Der
Spiegel) nennen ihn die einen. Als beleidigenden Polit-Rüpel sehen ihn andere.
Der Mann mit dem Schnauzbart kann sich das bisher leisten. Seine Leistungen als
Finanzsenator gelten in Berlin als unbestritten. Sarrazin hat der Stadt ein
Spar-Programm verschrieben, an das er sich so strikt hält, wie dies in
Berlin eben möglich ist.
Und schließlich vergehen gelegentlich Wochen, ohne neuen Rambo-Spruch von
Thilo Sarrazin. Klaus Wowereit wird diese Zeit besonders genießen. Denn der nächste
Spruch kommt bestimmt.(Quelle: rheinische Post Online)

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vom 25.07.2008
Scharfe Rüge für Job-Center
Bundesrechnungshof beklagt Gesetzesverstöße. Hartz-IV-Empfänger
müssen wochenlang warten.
Schwere Mängel, Versäumnisse und sogar Gesetzesverstöße bemängelt der
Bundesrechnungshof an der Arbeit der Jobcenter. Vor allem Hartz-IV-Empfänger
werden häufig nur nachlässig betreut. Viele Arbeitssuchende würden nicht
beraten und mit Ein-Euro-Jobs werde in großem Stil Missbrauch getrieben. Das
geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales des Deutschen Bundestages hervor, der der NRZ vorliegt.
Das Bundesarbeitsministerium nimmt die Kritik nach den Worten seines
Sprechers Stefan Giffeler „sehr ernst”. Man werde allen Anmerkungen
nachgehen - und habe bereits reagiert, um Missbrauch bei den Ein-Euro-Jobs
einen Riegel vorzuschieben. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit
sprach hingegen von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende
Kritik sei überholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt.
Bei der Prüfung der Arbeit von Jobcentern Berlin, Hannover, Köln, München
und Stuttgart stellte der Bundesrechnungshof extremen Missbrauch sogenannter
Ein-Euro-Jobs fest. „Bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen war
mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt”, heißt es. Als
Beispiele nennt der Bericht „Reinigungsarbeiten in öffentlichen
Verkehrsmitteln und Gebäuden und leichte Bürotätigkeiten”. Damit sollten
normale Arbeitskräfte eingespart oder Personalmangel behoben werden. In
diesen Fällen ist der Einsatz von Ein-Euro-Jobs aber per Gesetz genauso
ausgeschlossen wie bei fehlendem öffentlichen Interesse.
So sei die Instandhaltung von Bootsmaterial in einem Segelverein
rechtswidrig gewesen. In der Hälfte der geprüften Ein-Euro-Jobs lag laut
Bundesrechnungshof kein öffentliches Interesse an der Arbeit vor.
Erhebliche Mängel kritisiert der Rechnungshof auch bei der Betreuung:
Hartz-IV-Empfänger warteten im Durchschnitt neun Wochen auf ein
qualifiziertes Erstgespräch mit einer Vermittlungskraft.
Bis zur Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall würden
überhaupt keine Vereinbarungen geschlossen. Bei drohender
Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr stellten die Ämter in einem
Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld
I die weitere Beratung ein. Ohne, dass nennenswerte Kosten durch die
Arbeitgeber nachgewiesen wurden, zahlten die Jobcenter zudem in sechs von zehn
Fällen mindestens 200 Euro monatlich als Pauschale. In einem Fall erhielt
eine städtische Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft eine Trägerpauschale
von 360 Euro im Monat, für die „notwendige” Anleitung bei der Reinigung
von öffentlichen Gehwegen und Parkflächen. (Quelle: NRZ)

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vom 23.07.2008
Scholz findet deutsche Gesellschaft
ungerecht
In Deutschland geht es nicht gerecht zu, und der
deutsche Aufschwung geht an der Bevölkerung vorbei. Diese Kritik kommt
ausgerechnet vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Nicht jeder, der sozial
aufsteigen will, schaffe es auch, sagte Scholz – und präsentierte zwei Ideen,
wie man das ändern kann.
Nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht es
in Deutschland nicht gerecht zu. Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen
Jahre sei „bei vielen im Portemonnaie nicht angekommen. Und nicht jeder, der
sozial aufsteigen will, schafft es auch“, sagte Scholz dem Hamburger Magazin
„Stern“.
Auf die Frage, ob es in dieser Gesellschaft noch gerecht zugehe,
antwortete Scholz mit einem „Nein“. Um die Aufstiegschancen zu vergrößern,
plädierte der SPD-Politiker unter anderem für erweiterte Bildungsmöglichkeiten.
Scholz versuchte außerdem, seine Mindestlohn-Politik in das der Agenda 2010
zugrunde liegende Konzept vom „Fordern und Fördern“ der Arbeitslosen
einzupassen: „Gerade weil wir eine hohe Mobilität auf dem Arbeitsmarkt
brauchen, brauchen wir auch Mindestlöhne. Das eine geht nicht ohne das
andere.“ Wenn der Staat von Arbeitslosen verlange, sich aktiv um Arbeit zu bemühen
und auch eine Stelle auf niedrigerem Niveau anzunehmen, dann hätten die
Betroffenen „aber auch Anspruch auf einen ordentlich bezahlten Job. Sie dürfen
nicht ausgebeutet werden.“
Im Streit über die Ausweitung von Mindestlöhnen hatte die SPD
dem Koalitionspartner Union vorgeworfen, sich nicht an die Absprachen zu halten.
Die stellvertretende Parteichefin Andrea Nahles wies am Dienstag zudem
Forderungen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach Korrekturen an den vom
Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfen zurück. Dessen Forderungen „nach
weiteren Einschränkungen der Mindestlohngesetze sind nicht nachvollziehbar“,
sagte Nahles. „Weitere Restriktionen würden zulasten der Beschäftigten
gehen.“
Sozialminister Scholz widersprach dem Eindruck, dass Menschen
lieber von „Hartz IV“ lebten, statt eine weniger gut bezahlte Stelle
anzunehmen. „Millionen Menschen in diesem Land verdienen wenig, viel zu wenig,
und gehen trotzdem jeden Tag zur Arbeit, oft ihr Leben lang. Das sind für mich
die wahren Helden unserer Zeit.“ (Quelle: WELT Online)

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vom 22.07.2008
Neuer Senat an Bundesgericht für Hartz IV
Nach der Klageflut um die Arbeitsmarktreform Hartz IV bekommt das
Bundessozialgericht in Kassel einen zweiten Senat nur für das Arbeitslosengeld
II.
Vom 1. August an werde „wegen fortlaufend hoher Eingänge“ neben dem 14.
auch der 4. Senat ausschließlich Verfahren um Hartz IV klären, teilte das
oberste deutsche Sozialgericht am Freitag mit. Derzeit seien 98 Revisionen und
38 Nichtzulassungsbeschwerden aus diesem Rechtsgebiet anhängig. Zum
Vorsitzenden Richter des Senats wurde Rainer Schlegel ernannt, der bislang im
für Fragen um die Krankenversicherung zuständigen 1. Senat arbeitete.
Um der Flut der Klagen Herr zu werden, hatte das Bundessozialgericht vor einem
Jahr einen neuen Senat gebildet, der nur für die Hartz-Fälle zuständig ist.
Der nun dazugekommene 4. Senat hat bislang Fragen der Rentenversicherung
geklärt, was jetzt andere Richter übernehmen. 2007 waren an deutschen
Sozialgerichten in der ersten Instanz 153 858 Hartz- Klagen eingegangen – gut
37 000 Fälle mehr als im Jahr davor. Auch die Zahl der deutschen Sozialrichter
stieg in den ersten drei Jahren der Arbeitsmarktreform von 837 auf 1073. Die mit
Abstand meisten Fälle drehten sich um die Bedarfsberechnung und Fragen, ob
Einkommen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssen.
Dabei gebe es ein deutliches Nordost-Südwest-Gefälle: In Berlin/Brandenburg
habe es im vergangenen Jahr 25 594 Klagen in der ersten Instanz gegeben. In
Bayern und Baden-Württemberg zusammen, obwohl mit viermal so vielen Einwohnern,
nur 18 481. Die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte in Brandenburg sind
angesichts der „Hartz IV“-Klagen nach eigenen Angaben vollkommen
überlastet. Allein beim Sozialgericht Potsdam ist die Gesamtzahl der Verfahren
von 7944 im ersten Halbjahr 2007 auf 8772 gestiegen.

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vom 03.07.2008
Steinbrück
gegen reine Kindergelderhöhung
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat
seine Bedenken gegen eine bloße Kindergelderhöhung zur Entlastung
von Familien bekräftigt. «Eine Erhöhung um acht oder zehn Euro hat
den Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten oder zwei großen
Pils.»
«Ich fürchte, das Geld kommt bei den Kindern in vielen Fällen
nicht an», sagte er den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Es sei
besser, in Betreuung, Schulessen und Sprachkompetenz zu
investieren.
Steinbrück war bereits früher kritisiert worden, weil sein
Sprecher gemutmaßt haben soll, manche Eltern würden ein höheres
Kindergeld für Alkohol und Zigaretten statt für ihre Kinder
verwenden.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat
sich bislang nicht auf bestimmte Beträge für die geplante Erhöhung
vom 1. Januar 2009 an festgelegt. Im Gespräch ist eine Anhebung für
die ersten beiden Kinder von derzeit 154 Euro auf jeweils 160 Euro,
für das dritte Kind auf 204 und für alle weiteren Kinder auf 229
Euro.

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vom 02.07.2008
Hartz IV kostet den Staat
immer weniger
,
Bremer Studie
kritisiert Einsparungen
Die Bundesregierung spart, auch zu Lasten von
Hartz IV-Empfängern, wie eine neue Untersuchung belegt.
Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und
Jugendberufshilfe (BIAJ) bekannt gab, sanken die Ausgaben des
Bundes für die »Grundsicherung für Arbeitssuchende« auf den
niedrigsten Stand seit Einführung der Hartz IV-Gesetze. Der Bund
gab demnach zwischen Juni 2007 und Mai 2008 etwa 34,9 Milliarden
Euro für Hartz IV-Empfänger aus. Zwei Jahre zuvor stellte der Bund
noch 38 Milliarden Euro bereit.
Die Höhe der Einsparungen überrascht, denn die Zahl der
Langzeitarbeitslosen ist in den letzten drei Jahren keineswegs
zurückgegangen. Im Gegenteil: Bei den über 55-Jährigen wurde eine
starke Zunahme an Hartz IV-Empfängern registriert. Besonders rasant
ist der Anstieg in Ostdeutschland ausgefallen. Wie das
BIAJ-Institut bereits im Mai dieses Jahres meldete, seien vor allem
Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. In den
drei Bundesländern nahm die Zahl der Betroffenen um mehr als 12
Prozent zu. Wie also kommt es zu den Einsparungen bei der
»Grundsicherung für Arbeitssuchende«? Ganz einfach: Seit dem 1.
Januar 2007 erwerben Langzeitarbeitslose kaum noch
Rentenanwartschaften, denn der Bund kürzte einfach die
Rentenzuschüsse. Während der Bund vor der Änderung 78 Euro pro
Monat einzahlte, sind es nun noch ganze 40 Euro. Für die ALG
II-Empfänger bedeutet das empfindliche Einbußen bei der Rente. Aber
nicht nur bei den Rentenanwartschaften wurde und wird gespart: Der
Bund will auch seinen Anteil an den Kosten bei Unterkunft und
Heizung weiter senken. So hofft man, zukünftig über 400 Millionen
Euro einzusparen. Die Mehrkosten werden den ohnehin klammen
Kommunen aufgebürdet. Grundlage für die Zuschüsse des Bundes ist
eine komplizierte Formel, deren entscheidender Faktor die relative
Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist. Dabei spielt
die Größe der Bedarfsgemeinschaften sowie deren Ausgaben für
Unterkunft und Heizung allerdings keine Rolle.
Angesichts steigender Preise für Heizöl und Energie müsste hier
eigentlich nachverhandelt werden. Doch die Große Koalition in
Berlin hat sich gegen eine für 2010 vorgesehene Überprüfung der
»Angemessenheit der Beteiligung des Bundes« ausgesprochen. In
diesem Zusammenhang kritisiert das BIAJ-Papier, dass die Hartz
IV-Finanzbeziehungen kein Thema für die Föderalismuskommission
sind. Langzeitarbeitslose scheinen hier keine große Lobby zu
haben.

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vom
01.07.2008
Ein Bild
von einem Armen
Als gäbe es noch
immer die Armenpolizei: Die Deutschen betrachten arme Mitbürger
eher als eine Störung der öffentlichen Ordnung denn als
Hilfsbedürftige. Ein Gespräch mit dem Armutsforscher Ernst-Ulrich
Huster.
sueddeutsche.de: Ist man in Deutschland heute arm, wenn
man nicht mindestens einmal im Jahr in Urlaub fahren kann?
Ernst-Ulrich Huster: Armut ist immer eine relative Größe.
Nehmen wir das Beispiel einer Stange Zigaretten: Wer vor dem 20.
Juni 1948, also der Einführung der D-Mark, eine Stange
amerikanischer Zigaretten besessen hat, war ein reicher Mensch. Wer
heute irgendwo bei uns eine Stange Zigaretten illegal verkauft, ist
ein armes Schwein. Die Frage des Reichtums oder der Armut definiert
sich durch die Möglichkeiten einer Gesellschaft: Einerseits haben
wir zum Beispiel glamouröse Münchner Straßen, in denen sich
Wohlstand verbreitet. Andererseits Menschen, die mit 347 Euro
klarkommen und mit Sonderangeboten das Leben meistern müssen.
sueddeutsche.de: Stimmt der Spruch „Arme erkennt
man an ihren Zähnen“ noch?
Huster: Das war in den Sechzigerjahren sehr deutlich zu
sehen. Das hat sich teilweise verändert, weil wir jetzt auch für
Sozialhilfeempfänger eine bessere Versorgung im Gesundheitsbereich
haben. Aber in letzter Zeit beobachten wir wieder eine stärkere
Segmentierung im Gesundheitswesen. Es gibt zunehmend Barrieren -
und ich will nicht nur die Praxisgebühr anführen. Wir wissen aus
langfristigen Untersuchungen, dass Menschen, die keine Perspektive
mehr in ihrem Erwerbsleben sehen, auch ihre eigene und die
Gesundheit ihrer Kinder vernachlässigen. Auch die Symptomtoleranz
ist häufig größer, das heißt, man ignoriert Anzeichen von
Krankheiten in den unteren sozialen Schichten eher als in den
Mittel- und Oberschichten, wo sehr schnell ein Spezialist
aufgesucht wird.
sueddeutsche.de: Wie zeigt sich Armut noch?
Huster: Im Gesichtsausdruck. Ich erlebe oft trostlose
Gesichter, die zerfurcht und traurig sind, aus denen eine gewisse
Perspektivlosigkeit spricht. Gerade Langfristarbeitslose sehen oft
deutlich älter aus, als sie sind. Vor kurzem habe ich in einer
Kirche in Halle an der Saale eine Wandtafel mit Gebeten von
Kirchgängern gesehen. Auf einem Zettel stand: „Lieber Gott,
herzlichen Dank, dass diese große Schande Hartz IV jetzt vorbei
ist.“ Diese Schande, diese Stigmatisierung durch das Umfeld -
das zeichnet sich häufig in den Gesichtern ab.
sueddeutsche.de: Suggeriert die Gesellschaft den Armen,
dass ihre Lebensumstände eine Schande sind?
Huster: Das Schlimme ist, das wir bei uns keine Kultur
haben, die das verwirklicht, was in der katholischen Soziallehre im
Subsidiaritätsprinzip verankert ist. Nach diesem gibt es eine
vorleistungsfreie Gerechtigkeit in der Gesellschaft, denn jeder
Mensch hat eine unaufhebbare Würde, und daraus leitet sich ab, dass
er Hilfe zur Selbsthilfe bekommt, wenn er in Not ist. Stattdessen
führen wir periodisch Missbrauchsdebatten.
Ich erinnere: Am 1. Januar
2005 wurde das Sozialgesetzbuch II, vulgo Hartz IV, in die Welt
gesetzt. Keine acht Monate später ist der damalige Arbeits- und
Wirtschaftsminister mit einer Dokumentation sogenannter
Missbrauchsfälle an die Öffentlichkeit getreten – zu einem
Zeitpunkt also, zu dem noch nicht einmal die Arbeitsgemeinschaften
zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gebildet worden
waren, zu dem der schwierige Integrationsprozess zwischen den
Agenturen und den Sozialämtern noch nicht ansatzweise geleistet
worden war. Schon in diesem Augenblick entstand eine neue
Missbrauchsdebatte.
sueddeutsche.de: Welche die Empfänger alle in eine Ecke
stellt.
Huster: Ja. Die materielle Minimalausstattung wurde
sofort begleitet von der Generalunterstellung: Das sind alles
Leute, die unberechtigterweise Leistungen entgegennehmen. Meiner
Meinung nach ist das in der Tat nicht vereinbar mit dem Grundsatz,
dass ein Mensch, der in Not ist, Anrecht auf vorleistungsfreie
subsidiäre Leistung hat.
sueddeutsche.de: Welches Bild herrscht in unserer
Gesellschaft von Armen?
Huster: Arme sind selbst schuld, zu faul oder zu unfähig,
ihre Situation zu ändern. Im Regelfall ist es so, dass diese
Zuweisungen erfolgen. Obwohl wir aus internationalen Vergleichen
von Bildungsuntersuchungen wissen, dass hier soziale
Selektionsfilter laufen, die Kindern aus unteren Sozialschichten
letztlich die schlechteren Startchancen im Bildungswesen
verschaffen. Obwohl wir aus einer Vielzahl von Untersuchungen
wissen, dass sich die soziale Schicht auf den gesundheitlichen
Status auswirkt, dass also gerade Kinder aus unteren sozialen
Schichten weniger gesunde Lebens- und Ernährungsbedingungen haben,
dass sie weniger Förderungsmöglichkeiten erfahren. Kurz: Wir wissen
so viel über soziale Ursachen von Verarmung - gerade bei Kindern
und Jugendlichen - dass ich denke, dass eine solche Stigmatisierung
eher auf die sozialen Strukturen zeigt, die die Verarmung
verursachen.
sueddeutsche.de: Wie reagieren Menschen, wenn jemand im
näheren Umfeld „arm“ wird, also zum Beispiel länger
keine Arbeit findet und finanziell zurückstecken muss?
Huster: Das hängt von den Rahmendaten ab. Bei
Arbeitslosenquoten von 25 Prozent wie in Ostdeutschland ist es
„einfacher“, dort zu leben, weil es dort eher ein Stück
„Normalität“ ist, wenn man so will. Das sieht im
Münchner Raum oder Teilen des Rhein-Main-Gebiets völlig anders aus,
wo die Arbeitslosenquoten sehr viel niedriger sind und wo es sehr
viel schwieriger ist, sich selbst in dieser Situation zurecht zu
finden, wenn das Umfeld fragt: Wieso haben hier so viele Leute
Arbeit, nur Du nicht?
sueddeutsche.de: Werden diese Menschen dann gemieden?
Huster: Meistens findet ohnehin eine Selbstisolation
statt, das heißt, der Betroffene zieht sich zunehmend aus sozialen
Bezügen heraus. Nach einer wissenschaftlichen Analyse mit dem Titel
von Ali Wacker: „Vom Schock zum Fatalismus“ kommt es
beim Eintreten der Arbeitslosigkeit erst zu einem Schock, gegen den
man sich aufbäumt. Dann flacht die Aktivitätskurve allmählich ab
und geht in eine fatalistische Struktur über. Am Anfang tut man
noch so, als würde man arbeiten gehen. Irgendwann ist es nach außen
nicht mehr zu verbergen, und man versucht, sich durch
Selbstisolation aus kommunikativen Situationen zu befreien, in
denen man als Loser dastehen würde.
sueddeutsche.de: Wie geht das Umfeld mit diesen Menschen
um?
Huster: Da gibt es keine einheitlichen Reaktionen. In
einer Ruhrgebietsstadt gibt es z.Zt. eine Initiative, bei der sich
eine Art ‚Paten’ melden sollen, damit sie sich der
Kinder aus von sozialer Ausgrenzung betroffenen Familien annehmen;
mit ihnen nehmen sie dann etwa an Freizeitveranstaltungen teil, die
sich die Eltern nicht mehr leisten können. Aber es gibt natürlich
auch Gegenbeispiele, bei denen sich das Umfeld zurückzieht, keine
Lust mehr hat, mit demjenigen Kontakt zu halten. Oder es ergibt
sich einfach nicht mehr, weil es zu Situationen kommt, in denen es
der Betroffene nicht mehr aushält, dass die anderen um ihn herum
fröhlich sind, und er als Einziger nicht. Dinge wie diese soziale
Patenschaft sollten unbedingt stärker propagiert werden.
sueddeutsche.de: Menschen für ehrenamtliche Arbeit zu
begeistern, ist in Deutschland allerdings schwieriger als in
anderen Ländern...
Huster: Der Grundsatz
des Forderns und Förderns, den wir bei uns als Motto bei der
Hartz-Gesetzgebung hatten, stammt aus Skandinavien, Dänemark, den
Niederlanden. Dort hat die ehrenamtliche neben der amtlichen
Tätigkeit einen hohen Stellenwert. Das Verfolgen einer
Eingliederungsstrategie, bei der man Menschen wieder in die
Gesellschaft hinein holt, ist auch von der christlichen Tradition
geprägt. Bei der man einerseits fördert, aber den Einzelnen
animiert, wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Das ist ein
vernünftiges Wechselverhältnis, das als Kultur in skandinavischen
Ländern oder den Niederlanden beobachtet werden kann. Bei uns ist
das so nicht üblich.
sueddeutsche.de: Woher kommen diese tiefgreifenden
Unterschiede im Umgang mit Armut?
Huster: Wir haben in Deutschland die Tradition der
Armenpolizei - für Armut war lange die Polizei zuständig. Bis in
die Weimarer Republik hinein. Arme hatten in Deutschland bis zur
Verfassungsgebenden Versammlung der Weimarer Republik 1918 kein
Wahlrecht. Arme wurden als Ruhestörung oder Störung der
öffentlichen Ordnung begriffen. Das erleben wir bis heute: Wenn in
manchen Kommunen alleinstehende Wohnungslose mit dem Bus in andere
Landkreise gekarrt werden. Bei uns wird Armut als eine Störung der
öffentlichen Ordnung, des öffentlichen Wohlbefindens empfunden, und
nicht als eine Sache, mit der sich die Gesellschaft identifizieren
kann und muss. Wir haben die Mentalität: Jeder ist seines Glückes
Schmied. Und wer da runter fällt, ist selbst dran schuld.
sueddeutsche.de: Wie wird sich das bei uns noch weiter
entwickeln?
Huster: Ich sehe zwei gegenläufige Tendenzen: In den
Fünfziger- und Sechzigerjahren bestand die Armutspopulation vor
allem aus Flüchtlingen und Kriegsopfern, etwa den Kriegswitwen. In
den Siebzigern und Achtzigern kamen erste Zeichen von
Langfristarbeitslosen, und man sprach davon, dass Armut sozial
entgrenzt wurde. Das heißt: Wir haben zunehmend Leute mit höherem
Bildungsgraden, die abrutschen können. Auf der anderen Seite haben
wir nach neuen Untersuchungen zwischen sieben und neun Prozent an
Menschen, die völlig abgekoppelt sind, die keine Hoffnung mehr
haben, überhaupt wieder zurückzukommen in den gesellschaftlichen
Austausch.
Beides zusammen könnte eine sehr schwierige Stimmung
verursachen. Die vom Abstieg bedrohten Mittelschichten könnten nach
irrationalen Strategien suchen und andere für ihre Gefährdung
verantwortlich machen, Ausländer, die Europäische Union, wen auch
immer. Und ob dieser unterste, gleichsam ‚stillgelegte’
Teil der Bevölkerung irgendwann rebelliert, weiß man ebenfalls
nicht.
sueddeutsche.de: Was hilft gegen ein solches
Szenario?
Huster: Dagegen hilft
nur eine ganz vernünftige Mindestsicherungspolitik. Wir müssen das
Mindestsicherungssystem so gestalten, dass Menschen damit in Würde
leben können, sich ihrer Würde bewusst bleiben, und sich nicht als
Menschen betrachten, die eigentlich, obwohl sie noch atmen, längst
tot sind.

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vom
27.06.2008
Wohngeld-Erhöhung wackelt wieder
Im zweiten Anlauf hat
der Bundestag der Wohngeld-Erhöhung zugestimmt. Doch
Schleswig-Holstein kündigte sein Nein im Bundesrat an.
Der Bundestag hat die Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener
und Rentner in einem neuen Anlauf gebilligt. Die Hilfen sollen um
rund 60 Prozent ab Januar 2009 steigen, beschloss das Parlament am
Freitag in Berlin.
Wohngeldempfänger sollen dann im Durchschnitt monatlich rund 140
Euro statt derzeit 90 Euro erhalten. Etwa 800.000 Haushalte werden
nach den Planungen durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa
300.000 Rentner. Erstmals ist vorgesehen, auch die Heizkosten mit
einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter zu
berücksichtigen.
Ein früherer Bundestags-Beschluss zur Erhöhung war vom Bundesrat
aufgehalten worden, weil sich Bund und Länder nicht über die
Verteilung der Kosten von jährlich etwa 520 Millionen Euro
verständigen konnten. Im Vermittlungsausschuss konnte jedoch eine
Lösung gefunden werden. Der Erhöhung muss jetzt abschließend noch
der Bundesrat zustimmen.
Trotz dieses Kompromisses
kündigte Schleswig-Holstein Widerstand an: Nach Informationen der Süddeutsche Zeitung schrieb Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen einen Brief an Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU), in
dem er das Nein seines Landes in der Länderkammer in Aussicht
stellte. Die Kommunen werden seiner Meinung nach bei den Heizkosten
für Hartz-IV-Empfänger, die voraussichtlich weiter steigen werden,
zu stark belastet. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer
Wiegard bekräftigte die Drohung am Freitag.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Belastung
für Unterkunft und Heizung zu hoch, die zu über 70 Prozent von den
Kommunen getragen würden.
Die Bundesregierung geht
davon aus, dass durch die Reform etwa 70.000 Haushalte mit 150.000
Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug zum Wohngeld wechseln. Familien mit
geringem Einkommen sollen auch von der Ausweitung des
Kinderzuschlages profitieren, die im Laufe des Jahres beschlossen
werden soll. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat soll
bereits bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt werden und
verhindern, dass Eltern nur aufgrund ihrer Kinder
Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen.

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vom
24.06.2008
Digitale
Jobkarte für alle Arbeitnehmer
Die Bundesregierung will die Lohn- und
Gehaltsdaten jedes Arbeitnehmers auf einem elektronischen Ausweis
speichern. Die Chipkarte soll Unternehmen von lästigem Papierkram
befreien. Bezahlen müssen das die Arbeitnehmer.
Die Einführung der digitalen Jobkarte wird das Bundeskabinett am
Mittwoch verabschieden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums
entlastet der elektronische Einkommensnachweis (Elena) Unternehmen
von der Pflicht Millionen von Papierbescheiden auszufertigen. Die
sind bisher notwendig, wenn ihre Beschäftigten staatliche
Leistungen beantragen.
Ab 2012 soll die Chipkarte
eingesetzt werden, wenn Nachweise für Kinder-, Wohn- oder
Elterngeld vorgelegt werden müssen. Die Karte wird mit einer
elektronischen Signatur versehen. Erst damit sollen die
Arbeitnehmer Zugang zu bestimmten Leistungen erhalten, die an
Einkommens- und Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers gebunden
sind.
Die Bundesregierung sieht das Vorhaben als einen Meilenstein
beim Abbau von Bürokratie. Es soll die Unternehmen ab 2012 um
jährlich 85,6 Mio. Euro an Bürokratiekosten entlasten. Aber auch
die staatliche Verwaltung soll profitieren. Für Bürger wird das
Verfahren zunächst aber Kosten wegen der Gebühr für die Jobkarte
mit sich bringen. Derzeit würde eine solche Karte mit einer
Gültigkeitsdauer von drei Jahren nach Angaben aus
Ministeriumskreisen 40 Euro im Jahr kosten. Längerfristig sollen es
aber nur noch rund 10 Euro alle drei Jahre sein.
Aktuell stellen die rund drei Millionen deutschen Unternehmen
nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr rund 60 Millionen
Bescheinigungen in Papierform an Behörden aus, um den Beschäftigten
Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. In dem neuen
System sollen die Arbeitgeber künftig jeden Monat Daten in einen
zentralen Rechner einspeisen. Zugriff darauf sollen nur
Sachbearbeiter in Behörden haben, die für die Vergabe der
entsprechenden Leistungen zuständig sind und die sich ebenfalls mit
einer Signaturkarte legitimieren müssen. Gegen den Willen des
Bürger soll niemand Zugriff haben. Für den Bund ist von einer
Anschubfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. Euro die Rede.
Von der Idee über die Erprobung in
Modellvorhaben bis hin zum Referentenentwurf hat das Vorhaben dem
Ministerium zufolge mehr als fünf Jahre gedauert. Über die
Eckpunkte des Entwurfes besteht zwischen den Ressorts Einigkeit.
Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2008 verabschiedet werden,
damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die
Datenspeicherung geschaffen werden können.

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vom
19.06.2008
Wirtschaftsweiser mahnt
Unternehmer
"Geiz bei der Entlohnung schafft
Unzufriedenheit"
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger hat die deutschen Unternehmer aufgefordert, sich 60 Jahre
nach der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft an deren Grundregeln zu erinnern.
"Dazugehört eine angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am
Aufschwung", sagte Bofinger der "Passauer Neuen Presse"
(Donnerstagsausgabe). Diese Regel sei "im vergangenen Jahrzehnt
außer Kraft gesetzt worden". Seit drei Jahren erlebe Deutschland
einen sehr kräftigen Aufschwung. In dieser Zeit seien die Löhne
weniger gestiegen als die Inflation. "Die Unternehmer haben die
Situation über Jahre schlecht geredet. Sie wären in der Lage
gewesen, sehr viel mehr für ihre Mitarbeiter zu leisten", sagte der
Wirtschaftsweise.
Die Wirtschaft sei erfolgreich, die Menschen jedoch hätten immer
weniger Geld zur Verfügung, konstatierte Bofinger. Es gebe
Ausgliederungen, um Tariflöhne zu umgehen und dazu kämen noch
Top-Manager, die sich ungeniert riesige Gehaltssteigerungen
genehmigten. "Dieses Nebeneinander von Maßlosigkeit und
unglaublichem Geiz bei der Entlohnung von Mitarbeitern schafft
Unzufriedenheit", stellt der Professor für Volkswirtschaftslehre
fest.

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vom
18.06.2008
Hartz-IV-Empfänger werden kaum vermittelt
Bitteres Studienergebnis: Pro Monat
werden nur 3,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen in Jobs vermittelt.
BA-Chef Weise sieht den Grund im Organisationschaos.
Arbeitsagenturen und kommunale Träger streiten seit langem, wer
besser vermittelt - die Leidtragenden sind die
Arbeitslosen.
Hamburg - Die Integration von Hartz-IV-Empfängern in den ersten
Arbeitsmarkt gelingt nach einer Studie der Nürnberger Bundesagentur
für Arbeit (BA) nur äußerst selten. Gerade einmal 3,4 Prozent der
erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen schaffen demnach jeden Monat im
Bundesdurchschnitt den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung.
Wie die Studie weiter ergab, gelang es den Arbeitsagenturen besser,
diese Härtefälle in Jobs zu führen als den kommunalen Trägern, auch
Optionskommunen genannt. Seit der Arbeitsmarktreform 2005 sind
diese Kommunen mit der Betreuung von Arbeitslosen betraut. Ihre
Erfolge blieben allerdings hinter ihren Möglichkeiten zurück, sagte
eine BA-Sprecherin.
So kamen die Arbeitsagenturen in den von ihnen alleine
verantworteten Bereichen auf eine Vermittlungsquote von 4,1
Prozent, die kommunalen Träger aber nur auf 3,6 Prozent. Die
Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus Agenturen und Kommunen, die etwa
90 Prozent der Fälle abdecken, kommen im Schnitt auf 3,4 Prozent.
Die höhere Zahl bei den Optionskommunen sei darauf zurückzuführen,
dass sie sich überwiegend in Regionen mit günstiger
Arbeitsmarktlage befänden, erläuterte die BA.
Behördenchef Frank-Jürgen Weise zeigte sich mit dem
Gesamtergebnis unzufrieden: "Die Vermittlung Langzeitarbeitsloser
und erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger ist insgesamt noch nicht gut",
sagte er der "Frankfurter Rundschau". Weise nannte die
zersplitterten Zuständigkeiten einen Grund für die niedrigen
Vermittlungszahlen. "Es kann nicht sein, dass wir bei der
gegenwärtigen guten Konjunktur und den sonstigen Erfolgen bei der
Arbeitsvermittlung wegen Organisationsfragen dem Teil der Menschen
schlechter helfen können, die es besonders schwer haben",
kritisierte er. Besserung könne die Neuordnung der
Arbeitsmarktinstrumente bringen, für die Arbeitsminister Olaf
Scholz (SPD) einen guten Entwurf vorgelegt habe, sagte Weise der
Zeitschrift "impulse".
Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Neuordnung der
Zuständigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte voriges Jahr
die Mischzuständigkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den
Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt.
Arbeitsminister Olaf Scholz strebt eine getrennte
Aufgabenwahrnehmung an, wobei Agenturen und Kommunen aber unter dem
Dach eines "Jobcenters" eng zusammenarbeiten sollen.

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aktuell - Archiv
OECD Studie: Armut in Deutschland gewachsen!
Armut und Ungleichheit der Einkommen in Deutschland haben nach einer
Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) seit dem Jahr 2000 stärker zugenommen als in den anderen
Industriestaaten. Unterhalb der Armutsschwelle lebten bis zu elf Prozent der Bevölkerung.
Auch Kinderarmut ist hier am stärksten gewachsen.
"Trotz anhaltender staatlicher Umverteilung durch Steuern und Transfers
erhöhte sich die Kluft zwischen Reich und Arm", hieß es in der am
Dienstag in Berlin vorgestellten Untersuchung der OECD. Der Anstieg zwischen
2000 und 2005 habe dabei die Zunahme in den gesamten vorherigen 15 Jahren übertroffen.
Die Armutsquote liege inzwischen knapp über dem OECD-Durchschnitt, während sie
Anfang der 90er Jahre um ein Viertel niedriger ausgefallen sei.
Viele Single- und Alleinerziehenden-Haushalte
Die OECD macht mehrere Entwicklungen für die Zunahme von
Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland verantwortlich. Seit Mitte der
90er Jahre hätten sich die Löhne und Gehälter drastisch auseinander bewegt.
Außerdem trage in der Bundesrepublik die Arbeitslosigkeit mehr als in den
meisten OECD-Ländern zur ungleichen Einkommensverteilung bei: Zwischen 1995 und
2005 sei der Anteil der Menschen, die in Haushalten ohne jedes Erwerbseinkommen
leben, auf 19,4 Prozent gestiegen. Das ist der höchste Wert innerhalb der OECD.
Schließlich haben der Studie zufolge Veränderungen bei der Haushaltsstruktur
zu mehr Ungleichheit in Deutschland geführt. In den vergangenen Jahren habe
sich die Zahl der Single-Haushalte und Alleinerziehenden deutlich erhöht.
Kleinere Haushalte benötigten jedoch ein höheres Pro-Kopf-Einkommen als größere,
um denselben Lebensstandard zu erreichen.
Vermögen noch ungleicher verteilt
Noch ungleicher verteilt sind die Vermögen. Die obersten zehn Prozent
besitzen etwa die Hälfte des Gesamtvermögens - die einkommensstärksten zehn
Prozent erzielen dagegen nur etwas mehr als ein Viertel des Gesamteinkommens.
Deutlich zugenommen hat den Angaben nach die Kinderarmut. 1985 lebten noch
sieben Prozent der Kinder in einem Haushalt, der weniger als die Hälfte des
deutschen Durchschnittseinkommens bezog. 2005 seien es bereits 16 Prozent
gewesen. Bei Kindern von Alleinerziehenden weise Deutschland nach Japan,
Irland, den USA, Kanada und Polen die höchste Armutsquote auf. Dagegen blieb
die Armutsrate älterer Menschen stabil bei rund neun Prozent, während sie im
OECD-Durchschnitt 13 Prozent beträgt.
Ende des Trends zu mehr Ungleichheit nicht absehbar
Zwar sagte Michael Förster, einer der Hauptautoren der Studie, er erwarte
für Deutschland ein vorzeitiges Ende des Trends zu mehr Ungleichheit, jedoch
scheint die Wirklich anders auszusehen. Trotz Einführung eines Mindestlohnes in
einigen Branchen, gibt es in Deutschland weiterhin zu viele Niedriglohnjobs.
Durch die aktuelle Finanzkrise ist damit zu rechnen, dass die Arbeitslosenzahlen
in den kommenden Monaten wieder steigen werden.
Einer Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) sei eine Teilhabe an sozialem und gesellschaftlichem kaum
noch möglich, da die Regelsätze des Arbeitslosengelds II bzw. Hartz IV nur noch
das aller Nötigste abdeckten. Auch materielle Entbehrungen seien in Deutschland
seltener als in vielen anderen Ländern. Etwa acht Prozent der Bevölkerung müssten
deutliche Abstriche am Lebensstandard machen - im OECD-Schnitt seien es zwölf
Prozent. Dies scheint ein Beleg dafür, dass es den Menschen vor ihrem sozialen
Abstieg durch Arbeitslosigkeit noch besser ging.
In den Industrieländern gilt die höher angesiedelte Definition der
"relativen Armut". Die EU hat die relative Armut 1984 wie folgt
beschriebenen: "Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und
Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und
soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die
in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind."
Laut drittem Armutsbericht der Bundesregierung (September 2008) lebt ein
Alleinstehender in Deutschland mit einem Einkommen von weniger als 781 Euro
netto monatlich an der Armutsgrenze. Im zweiten Armutsbericht, der vor drei
Jahren vorgestellt wurde, lag die Schwelle bei 938 Euro. Damals waren andere
Daten zugrunde gelegt worden. Eine Familie mit zwei Kindern gilt als arm, wenn
ihr monatliches Einkommen unter 1640 Euro netto liegt. (Hartzkritik,
21.10.2008)

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Einsatz von RA Kroll für Rechte von Behinderten durch Behördenwillkür gefährdet!
In Oldenburg spielt sich unglaubliches ab! Dem sich für behinderte und
sozial schwache Menschen einsetzende Rechtsanwalt
Kroll droht ein anwaltliches Verfahren. Zudem wird sein Einsatz immer wieder
durch Willkür von Sozial- und Jugendbehörden beschnitten. Damit dieses einen
breiten Öffentlichkeit bekannt wird, veröffentlicht Hartzkritik die Leserpost
aus dem Sozialticker vom 29.09.2008:
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter,
wollen einen engagierten Rechtsanwalt durch Einleitung eines anwaltlichen
Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen
und beschneiden (§ 114 BRAO).
Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer
Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im
Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere
behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch
Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches
Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt,
der jährlich ca. 1.000 Fälle im Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im
Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur
Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten
Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer
potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation
Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht
teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den
verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten
durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339
StGB) ausgesetzt.
Die vom Anwalt - u. a. auch für Vorlesungen an der Universität
Oldenburg/Fachbereich Sonderpädagogik - erstellten Falldokumentationen
„Christoph“ und „Adrian“ sollen exemplarisch aufzeigen und
verdeutlichen, dass behinderte Menschen im Einzugsbereich des tätigen Anwalts
ungeachtet
- von schützenden Grundrechten (Artikel 1, 3, 6, 19, 20 GG),
- einer behördlichen Verpflichtung zur Beachtung von Gesetzen (Grundsatz
der Gesetzmäßigkeit/Artikel 20 Abs. 3 GG),
- einer Behördenpflicht zur objektiven und neutralen Amtsermittlung (§
20 SGB X)
- von elementaren Verwaltungsvorschriften (Gesetzgeber garantiert Bürgern
ein beschleunigtes und faires Verwaltungsverfahren/ SGB I, SGB IX, SGB X),
der Willkür von Sozialleistungsbehörden nahezu schutzlos ausgeliefert
sind und nicht das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl (Art 6 GG i. V.
m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) Beachtung findet, sondern die Einsparung von
Sozialleistungen auf dem Rücken von behinderten Kindern im Vordergrund steht.
Die von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft wirft dem
Anwalt in der Anschuldigungsschrift vom 05.05.2008/EV 55/07 insbesondere einen
Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43a BRAO) vor. Besonders
hervorzuheben wäre in diesem Zusammenhang, dass die anwaltlich für die
behinderten Kinder gerügten Tatsachenbehauptungen in Form von tiefgreifenden
Grundrechtsverletzungen sowie eklatanten Verstöße gegen verfahrensrechtliche
Schutzbestimmungen für die Generalstaatsanwaltschaft keine Bedeutung haben,
sondern sich diese trotz eklatanter und willkürlicher Amtsführung bis hin
zur Rechtbeugung schützend vor Behörden gestellt hat. Im Ergebnis hat die
Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtbetrachtung und Bewertung der Umstände
weder unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch
unter Einbeziehung der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5
GG) vorgenommen.
Ein Rechtsanwalt ist gem. § 1 BRAO als unabhängiges Organ der
Rechtspflege sowie unter Einbeziehung von § 193 StGB standesrechtlich
verpflichtet und berechtigt, die Interessen seiner Mandantschaft nachhaltig
und engagiert zu vertreten, um diese vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren
und zu beschützen (vgl. hierzu auch ausgewählte Rechtssprechung zu § 1
BRAO, § 43a BRAO , Artikel 5 GG, Artikel 12 GG, § 193 StGB, § 339 StGB).
Von daher will der Anwalt das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen,
die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte Behördenwillkür
zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt,
damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den Behördenumgang
gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende, skandalöse
Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie
ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte
einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit
in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in
ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom
05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür
ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder-
und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom
04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines
Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten
(§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen
und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher
Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom
30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte
Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Wirtschaftlich in Not geratene und behinderte Menschen haben gegenüber dem
Staat einen Anspruch auf Sicherstellung ihres verfassungsrechtlich
garantierten Existenzminimums und im Falle einer Behinderung einen Anspruch
auf Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Einige Mandanten
des Anwalts haben in der Vergangenheit trotz umfangreicher staatlicher
Leistungs- und Schutzgesetze in ihrer Verzweiflung dennoch Suizid begangen.
Warum in Not geratene Mandanten gegenüber dem Anwalt aktuell - angesichts
erlittener Behördenwillkür - wiederholt suizidale Absichten ankündigen,
soll im Rahmen der vom Anwalt ausdrücklich beantragten öffentlichen
Verhandlung (§ 135 BRAO) näher dargelegt werden, nicht zuletzt, um den in
Not geratenen Hilfebedürftigen und behinderten Menschen Mut und Hoffnung für
die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegenüber Sozialleistungsbehörden zu
machen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom
24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der
öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von
Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die
schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B.
NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von
Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen
Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern
lassen!
Quelle: Pressemeldung [1] Rechtsanwalt
Kroll ( Fachanwalt für Sozialrecht )
Viele Hartz IV-Betroffene können von
Behördenwillkür ein Lied singen. Geschriebenes Gesetz wird bis zur
Unkenntlichkeit zurecht gebogen und Betroffene damit ihrer Rechte beraubt. Viele
Rechtsanwälte raten ihren sozial schwachen Mandanten zudem oft, von Klagen
abzusehen. Viele Anwälte wollen solche Fälle oft schnell vom Tisch haben und
spielen den oftmals heillos in Arbeit versinkenden Sozialgerichten in die
Hände. Anstatt die Einzelschicksale von Menschen zu beleuchten und wie ihnen
unrecht geschieht, wird an einer eiskalten Sachlichkeit festgehalten, die einzig
der Politik in die Hände spielt.
In dieses System einer lupenreinen
Prozessökonomie passt ein sich engagierender Rechtsanwalt nicht und es wird von
Seiten der Staatsanwaltschaft und Behörden versucht, sich diesem, für sie
unbequemen Mann zu endledigen. Herr Rechtsanwalt Kroll gebührt alle Hochachtung
und Anerkennung! (Hartzkritik, 20.10.2008)

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Hartz IV: Kühlschrank, Schulpaket und kein Kindergeld!
Kein Herz für Hartz IV-Kinder,
effiziente Kühlschränke und ein Schulpaket, was so gar nicht zur
Bildungspolitik der Bundeskanzlerin passt, sind die Ergebnisse einer ereignisreichen
Woche, die im Zeichen der Finanzkrise stand.
Da werden mal eben binnen einer
Woche 500 Milliarden Euro locker gemacht, um den Banken, die sich verspekulierten
und den Hals nicht voll genug bekamen, den rücken zu stärken.
Dabei ist das Vertrauen in die Finanzwelt mit diesem Rettungsfond kaum zu
kitten.
Herr Steinbrück hat immer dann
Geld, wenn es um Hilfesuchende geht. Die unter der Globalisierung und dem sich
selbst regulierenden Markt Leidenden, von Hartz IV betroffenen Menschen hilft
man in keiner Weise, wenn Bundesumweltminister Gabriel meint, ihnen neueste, mit
der Effizienzklasse A++ ausgestatteten Kühlschränke zu bezuschussen. Auch die
Kindergelderhöhung von Bundesfamilienministerin von der Leyen wird zur
Heuchelei, wenn diese Erhöhung von Hartz IV betroffene Kinder nicht erreicht,
weil sie vom Regelsatz abgezogen wird. Dafür kommt zwar das angebotene
Schulpaket bei den Kindern an, allerdings erst zur Einschulung 2009, denn 2008
hat man die Zeit anscheinend bewusst verstreichen lassen.
So wird denn die Bildungsoffensive
der Frau Merkel zur Farce, wenn die Beteiligten erst meinen, es sei Geld für
Schulmaterial im Regelsatz für Kinder enthalten. Es musste wohl erst eine
bekennende Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitmarkt- und
Berufsforschung ( IAB )her, in der offengelegt wurde, dass die Regelsätze der
Betroffenen nur noch zum nötigsten reiche.
Bundesumweltminister Gabriel
hingegen möchte mit Hartz IV-Geldern gerne die Elektrogroßgeräteindustrie
sponsern. Er rechnet vor, dass für einen besonders energiesparenden
Kühlschrank für 500 € dann 150 € als Zuschuss zu bekommen sind. Der
Rest soll von dem eingesparten Stromgeld dann abgestottert werden. Ob die
Preissteigerungen bei den Stromtarifen damit auch aufgefangen werden,
verschweigt Herr Gabriel tunlichst.
500 Milliarden Euro sind mal eben auf
der Stelle da. Den viel zu niedrigen Regelsatz für die Ärmsten in unserer
Gesellschaft kann man allerdings aufgrund der von Herrn Bundesfinanzminister
Steinbrück auferlegten Sparzwänge nicht anheben. Im Aufschwung, der bei den
wenigsten angekommen war, sollte sich der Markt selber regulieren. Er hat
geregelt, dass Niedriglohnjobs entstanden sind, von denen keiner leben kann und
er hat sich in die Pleite reguliert. Wie gut das Hartz-Betroffenen nichts zum
sparen bleibt, sonst wäre selbst das Gesparte noch in Gefahr.(Hartzkritik,
17.10.2008)

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Willkommen im Club!
Düster sehen es die
Wirtschaftsweisen, wenn sie in die Zukunft blicken. Bis zu 400.000 Arbeitslose
mehr könnte der kommende wirtschaftliche Abschwung kosten, wenn die Finanzkrise
voll auf die Wirtschaft durchschlägt.
Eine tragende rolle dabei
spielt, dass Deutschland sich als Exportweltmeister viel zu sehr international
abhängig gemacht hat. Fehlen die Absatzmärkte im Ausland, können die
globalisierten Firmen ihre Produkte und Waren nicht mehr absetzen.
Anstatt mit dem Notfond, der
die Krise am Finanzmarkt abfedern soll, auch gleichzeitig die Binnenwirtschaft
zu stärken, beschränken sich die Politiker scheuklappengleich auf die Rettung
der krisengeschüttelten Bankenwelt.
Im Laufe des nächsten Jahres
werden viele tausend Arbeitslose hinzukommen. Im besonderen Maße wird es dabei
Zeit- und Leiharbeiter t