Die leidige Observierungs-Anweisung, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Mai an die ARGEn und JobCenter erlies, ist gekippt. Der öffentliche Protest, nicht zuletzt durch die gemeinsame Presseerklärung der Initiativen ELO-Forum und gegen-hartz.de hat gefruchtet! Auch die Links-Partei reagierte empört über die Anweisungen der BA.

"Bürgerrechte müssen auch für Erwerbslose gelten", so Katja Kipping zur Anweisung der Bundesagentur für Arbeit über Observationen von Hartz IV- Bezieherinnen und -Beziehern
"Die Bundesagentur für Arbeit nimmt sich jetzt offiziell das Recht heraus,
Erwerbslose wie Schwerverbrecher zu behandeln. Auch private Spitzeldienste können
dafür eingesetzt werden. Wieder trägt die herrschende Politik mit einer alten
Masche ihr totales Versagen auf dem Rücken der Erwerbslosen aus. Deren Recht
auf Unantastbarkeit der Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung
soll damit abgeschafft werden. Dies ist besonders perfide in Zeiten der von der
herrschenden Politik selbst verursachten Wirtschaftskrise, die massenhaft
Menschen in die Erwerbslosigkeit treibt.
Zu begrüßen ist die Initiative des Erwerbslosenforums, gerichtlich eine
Unterlassung der Bespitzelung von Erwerbslosen zu erwirken. Die Bespitzelung von
Erwerbslosen muss sofort aufhören und der Sanktionsparagraf bei Hartz IV
abgeschafft werden", so Kipping weiter in einer Presseerklärung!
Noch am Vormittag hatte die BA ihr Vorgehen verteidigt, im Kampf gegen Sozialmissbrauch von Hartz-IV-Empfängern in bestimmten Fällen Erkundigungen bei Banken, Bildungsträgern und Nachbarn über Verdächtige einzuholen. In besonders schwerwiegenden Fällen würden auch Detektive eingesetzt, sagte eine Sprecherin.
Dann die unerwartete Wende: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am
Donnerstag die Beobachtung von Empfängern von Arbeitslosengeld II gestoppt,
die des Leistungsmissbrauchs verdächtig sind. Wie es in einer gemeinsamen
Mitteilung von BA und dem Arbeitsministerium heißt, sei man "sich
einig, dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden. Daher wird der
entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen".
"Grundsätzlich ist eine Observation unzulässig. Nur in begründeten
Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch ist
sie als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung zulässig", heißt es wörtlich
in der nun zu Fall gebrachten Dienstanweisung, gegen die zu recht von den
Arbeitsloseninitiativen heftiger Protest vorgebracht worden war. Schließlich
diente die Anweisung auch dazu, eventuell Wohngemeinschaften in
Bedarfsgemeinschaften umzudeklarieren, womit die ARGEn und JobCenter weiteres
Einsparpotenzial in der Hand gehabt hätten. Doch einer Wohngemeinschaft
unterstellen zu wollen, sie eigentlich eine Bedarfsgemeinschaft, dürfte nicht
zu den besonders schwerwiegenden fällen gehören! (©Hartzkritik, 04.05.2009, Schlagwörter:
HartzIV, Observierung, Stasimethoden,Kontrollen, Arbeitslosigkeit, ALG II, Schnüffler, ARGE, JobCenter)