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Hartz IV: Es wird immer teurer!

Eigentlich sollte durch die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe, mit der Einführung von Hartz IV, alles günstiger werden. Doch das Gegenteil ist der Fall, denn von Jahr zu Jahr wird es immer teurer.

 
      

Bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ging man von Kosten in Höhe von 14,6 Milliarden Euro aus. Daraus geworden waren satte 25,6 Milliarden Euro. Im Jahr darauf kamen dann 24,6 Milliarden heraus. Nun waren es in 2008 rund 34,8 Milliarden Euro, die zu Buche stehen und in diesem Jahr sollen es 37,7 Milliarden werden. Ist für Arbeitnehmer der Kurzarbeiterstatus in der Krise nicht mehr aufrecht zu erhalten, werden die Kosten explodieren und damit für eine noch höhere Neuverschuldung für das Jahr 2010 sorgen. Auch so rechnet man schon mit rund 44, 6 Milliarden Euro für 2010! 

Waren 2004 noch rund 2 Millionen Arbeitslosenhilfe-Bezieher über die Arbeitslosenversicherung finanziert worden und die damals rund 1 Million Sozialhilfeempfänger vom Staat, muss nun alles über Steuern finanziert werden. Lediglich das Arbeitslosengeld I bleibt eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung. Ein erheblicher Teil wird dabei für die sogenannten Aufstocker ausgegeben, die Trotz Vollzeitbeschäftigung nicht von ihren Einkünften leben können. So subventioniert der Staat Jobs, die sonst gar nicht entstanden wären. 

Die erheblichen Mehrkosten sind auch wegen der teils unklaren Gesetzgebung oder der willkürlichen Auslegung der Gesetzgebung durch die ARGEn und JobCenter entstanden. So hatte der Bund nicht damit gerechnet, dass die Zahl der strittigen Hartz IV-Fälle vor den Sozialgerichten solch eine Höhe erreicht. Schon gar nicht hatte man damit gerechnet, dass rund 60 Prozent dieser Fälle von den Betroffenen gewonnen wird. Die Dunkelziffer der Betroffenen, die ihre Rechte nicht vor Gericht durchsetzen wollen, ist aufgrund der oft falschen Beratung in den ARGEn und Jobcentern hoch. Enormes Einsparpotenzial sehen die meisten ARGEn und JobCenter immer noch im erfüllen von Sanktionsquoten, bei ungerechtfertigt niedrigen Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft (KDU) und dem Verpaaren von Zusammenlebenden in Wohngemeinschaften. 

Die Kosten für einen von Hartz IV Betroffenen sollen sich zur Zeit bei rund 17.000 Euro bewegen, wovon lediglich rund 8.300 Euro tatsächlich beim Betroffenen ankommen. (©Hartzkritik, 19.05.2009, Schlagwörter:  HartzIV, ALG II, Kosten, Steuern, Arbeitslosenversicherung)

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