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Hartz IV und die Würde des Menschen

Schikane, Entrechtung, Nötigung, Repressionen und Sanktionen sind in den Behörden, die Hartz IV umsetzen, an der der Tagesordnung. Meist heißen diese Behörden ARGEn oder JobCenter, in denen Erwerbslose oft nach einem Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld I - immer öfter nach einer Kündigung oder Entlassung direkt - ihre Grundsicherung zum Leben beantragen müssen. Dabei empfinden viele Betroffene selbst den Gang zu einer solchen Behörde schon als entwürdigend.

    

Zwei Beispiele machen das offensichtliche Dilemma bei der Umsetzung der Gesetzgebung deutlich: In Köln ist eine Frau mit ihren zwei Kinder aus der Wohnung, in der sie mit ihren Kindern (8 und 3 Jahre alt) und ihrem Ehemann lebte, geflüchtet. Sie war aufgrund häuslicher Gewalt zur Familie ihres Bruders geflüchtet, ohne irgendwelche Bekleidung zum wechseln und ohne jeglichen Einrichtungsgegenstände. In der Familie ihres Bruders leben 3 Kinder, somit leben sie seit vier Wochen in sehr beengten Verhältnissen. Der Ehemann drangsaliert seine Frau mit täglichen Anrufen und hat das Schloss in der Tür zur ehemals gemeinsamen Wohnung ausgetauscht. Die Frau ist völlig am Ende!

Bisher hatte die Familie von ALG II gelebt, da auch der Ehemann der Betroffenen arbeitslos ist. Bei der ARGE wird diese gebeutelte Frau nun mit einem Lebensmittelgutschein abgestempelt und es wird auf die nächste Zahlung verwiesen. Nach vier Wochen, in denen sie von geliehenem Geld der Familie ihres Bruders lebt, geht am nächsten Monatsanfang kein Geld auf ihr neues Konto ein. Bei dem darauffolgenden Besuch bei der ARGE stellt sich heraus, dass ihr Geld auf das Konto ihres Ehemannes ging. Sie erklärt dem Sachbearbeiter, dass sie ihren Ehemann nicht sehen will und nicht mit ihm reden könnte. Die Frau erklärt dem Sachbearbeiter, dass sie ohne Kleidung zum Wechseln bei ihrem Bruder lebt und sie nicht wüsste, wie lange sie seine Hilfe noch in Anspruch nehmen könnte. Der Sachbearbeiter zeigt keine Reaktion, außer einem Achselzucken.

Erst auf massiven Druck durch 3 Beistände, die die Betroffene zum nächsten Besuch bei der ARGE begleiteten, bekommt die Frau das ihr zustehende Arbeitslosengeld ausgezahlt.

In einem anderen Beispiel geht es auch um häusliche Gewalt: Eine Frau mit einem Kind, das unter ADHS leidet, wird von ihrer Tochter aus ihrem Zuhause geholfen und lebt nun 600 km entfernt vom schlagenden Ehemann bei ihrer Tochter. Wegen ihres Mannes hat die Betroffene über 10.000 Euro Schulden und muss Insolvenz beantragen.

Sie beantragt Anfang Mai diesen Jahres  ALG II und bekommt vom Sachbearbeiter mitgeteilt, sie könne keine Insolvenz beantragen, da ihr dafür kein Anwalt zustünde. Natürlich eine völlige Fehlinformation des Sachbearbeiters. Sie möchte Erstausstattung beantragen, bekommt aber vom Sachbearbeiter die Auskunft, dass dies nur über ein Darlehen möglich sei, was ebenso eine Fehlinformation ist, da die Betroffene über keinerlei Einrichtungsgegenstände verfügen kann. Das ALG II wird erst ab 1. Juni gewährt, obwohl die Betroffene schon für Mai Anspruch darauf hat. Die Betroffene selbst, als auch ihr unter ADHS leidender Sohn sind psychisch völlig am Ende und haben sich in psychologische Behandlung begeben, trotzdem pocht der Sachbearbeiter darauf, sie in Arbeit zu vermitteln, andernfalls müsse sie in einer Maßnahme untergebracht werden.

In beiden Fällen gehen die Sachbearbeiter in keinster Weise auf die persönlichen Umstände der Antragstellerinnen ein. Wie Bittsteller hoffen die Betroffenen auf die Hilfe, die ihnen vom Gesetzgeber her zugestanden werden und ihren schwierigen Umständen Rechnung tragen. Doch nicht nur in diesen zwei besonderen Fällen geht es um die menschenwürdige Behandlung und eine Rücksichtnahme auf die besonderen Umstände. Selbst wenn keine besonderen Umstände vorliegen, sind Antragsteller den Fehlinformationen der Sachbearbeiter aufgelegen. 

Fast jeder Antragsteller muss mit Kürzungen und Streichungen, wiederholt falschen Leistungsbescheiden und dem Ignorieren und Verschleppen von Anträgen und Widersprüchen an die ARGE rechnen. Es hat System! Es sind auch keine Einzelfälle – vieles ist von den Betroffenen dokumentiert und vieles kann man in diversen Hartz IV-Foren nachlesen. Es sind auch keine Unzulänglichkeiten eines komplexen Systems namens Hartz IV, es ist die ausgereifte, komplexe Schikane eines kranken Systems, das auch noch darauf abzielt, die Sozialgerichtsbarkeit mit immer neuen so provozierten Fällen zusätzlich zu beschäftigen. Es ist ein System, dass von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen selbst aus dem Bezug von menschenunwürdig niedriger Sozialleistung heraus zu gängeln versucht.

Nicht nur in Hartz IV-Foren kann man solche Geschichten nachlesen, auch die Beratungsstellen der zahlreichen Erwerbsloseninitiativen können davon berichten: „Ich musste eine Eingliederungsvereinbarung sofort und ohne Diskussion unterschreiben, sonst hätte man mir das Arbeitslosengeld II gestrichen.“ – „Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wird seit Wochen verzögert. Ich habe nun kein Geld mehr, mir etwas zu Essen zu kaufen. Trotzdem erhalte ich nicht einmal eine Abschlagszahlung.“

Um wenigstens die schlimmsten Unwürdigkeiten abzufangen, die einem in einer ARGE oder einem JobCenter widerfahren kann, sollte man niemals alleine einen Termin wahrnehmen. jeder hat das Recht auf einen Beistand oder eine Begleitung. Es kommt auch nicht zwingend darauf an, ob dieser Beistand über Kenntnisse der Sozialgesetzgebung verfügt, vielmehr ist es wichtig, selbstbewusst, solidarisch und in Absprache mit dem Betroffenen selbst einem Sachbearbeiter gegenüber zu treten. Auch die zahl der Beistände ist nicht festgelegt, es können auch drei Beistände einen Betroffenen begleiten, um seine rechte durchzusetzen.

Nicht nur die Beistände, auch die Betroffenen selbst sollten unbedingt die "Goldenen Regeln" beachten! Solange dieses unwürdige Hartz IV existent ist, kann man nur über Beistände versuchen, einigermaßen die Würde der Betroffenen zu bewahren. Unwürdig ist das System selbst viel zu sehr, daher muss es einfach weg!  (©Hartzkritik, 16.05.2009, Schlagwörter:  HartzIV, ARGE, Jobcenter, Menschenwürde, Würde, ALG II, Zahltag, Aktion)

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