Inhalt:
Jemand, der mit Hartz IV noch niemals in Berührung gekommen ist, kann es sich nicht vorstellen, wie es ist, mit und von Hartz IV zu leben. Mit der Einführung des vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, des Arbeitslosengeldes II (ALG II) und damit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe konnte man sich kein Wirtschaftswachstum versprechen. Vielmehr sollte das Gesetz dazu dienen, Einsparungen im Sozialbereich durchzusetzen.
Siggi verlies die Hauptschule mit 17 ohne Abschluss. Wie seine Eltern und viele seiner Verwandten wurde er damit zum Sozialhilfeempfänger. Die Sozialhilfe wurde für Siggi zur existenziellen Lebensgrundlage und damit entfernte er sich immer weiter von einem Einstieg ins Berufsleben. Heute, mittlerweile 24 Jahre alt, lebt er von Hartz IV und immer noch bei den Eltern. Mit der Einführung von Hartz IV jedoch, kam leben in seine Welt.
Wie überall in der ganz Deutschland wurde auch in seiner Stadt eine Beschäftigungsgesellschaft gegründet, die eine Reihe von „Fördern und Fordern“ – Programmen beschreibt. Dabei wurde das Fördern und Fordern in Form von Sanktionen gegen „Arbeitsunwillige“ eingeführt. Anfänglich kam es auch zum Fördern durch die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Aktuell beschränken sich die Intensionen auf das Sanktionieren und dass nicht nur bei Arbeitsunwilligkeit.
Mit jemandem, wie Siggi, wurde Hartz IV legitimiert und heute noch verteidigt. Siggi selber steht zwar stellvertretend für einige Menschen, jedoch kann er sich nicht gegen die Leute wehren, die ihn funktionalisieren. Früher bekam Siggi noch ohne größere Probleme seine Sozialhilfe ausgezahlt, wenn er heute zur ARGE geht, muss er mit Sanktionen rechnen, die aber als Verwaltungsakt zu begründen sind und gegen die er sich, wenn die Begründung nicht ausreicht, wehren kann. Er bekommt heutzutage sogar die Möglichkeit, aktiv ins Arbeitsleben einzutreten. Er wird in einen EinEuroJob vermittelt, in dem er als Hausmeistergehilfe für 1,25 € die Stunde mithelfen kann, die Arbeit aufzufangen, die sonst 5 Hausmeister erledigten.
Damit Siggi dieses Angebot auch wirklich annimmt, wurde er mit „sanftem Druck“ dazu bewogen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, in der er sich verpflichtete, alles in seinen Kräften liegende zu tun, um seine Situation zu verbessern. Würde Siggi gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen, würde seine zuständige Sachbearbeiterin sofort eine Sanktion gegen ihn in die Wege leiten, die – er wohnt noch zuhause – seine ganze Familie treffen würde. Sanktion heißt, man würde seinen Regelsatz kürzen.
Das diese EinEuroJobs keinen Schrei der Empörung hervorrufen hat einen Grund: hier soll niemand ausgebeutet werden und schon gar nicht werden deswegen reguläre Arbeitsplätze vernichtet. EinEuroJobs dienen lediglich der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben oder, wie im Fall von Siggi, jemanden überhaupt ans Erwerbsleben zu gewöhnen.
Übrigens, die Eltern von Siggi werden nicht zu einem solchen EinEuroJob verpflichtet. Sie sind beide krank und beziehen Sozialhilfe. Für eine Rente wegen Erwerbsminderung hat es nicht gereicht, weil beide, bis auf ein paar wenige kurzfristige Jobs, nie gearbeitet haben.
So, wie Siggi geht es vielen jungen Menschen. Ältere Menschen, die eine 15, 20 oder 30jährige Erwerbsbiographie vorweisen, haben etwas andere Erfahrungen gemacht. Nach der Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung wurden sie verpflichtet, alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, um wieder in Arbeit zu kommen. Oftmals wurde ihnen dabei gesagt, sie seien zu alt oder sie könnten nach 2jähriger Arbeitslosigkeit den Arbeitsalltag nicht mehr stemmen. Zwischen den Zeilen gelesen, merken die meisten Arbeitslosen dabei, dass sie schon deswegen keine Chance haben, weil sie Hartz IV beziehen. Und dass, obwohl sie gerade womöglich in einer mehrmonatigen Weiterbildung bewiesen haben, dass sie gut qualifiziert sind.
Alle jedoch haben eines gemein: sie drängen weiterhin auf den Arbeitsmarkt und setzen damit die Menschen in Arbeit unter Druck. Dieser Druck ist so groß, dass es bis auf die Gewerkschaften durchschlägt, die keine vernünftigen Tarifabschlüsse mehr zustande bringen und über Jahre errungene Arbeitnehmerrechte immer mehr aufgeweicht werden.
Junge Leute, wie Siggi sollen allerdings nun die Möglichkeit bekommen, sich für einen Hauptschulabschluss zu qualifizieren, damit sie bessere Chancen am Arbeitmarkt bekommen. Älteren Langzeitarbeitssuchenden jedoch soll die Möglichkeit genommen werden, sich weiterzubilden. Sie sollen massiv in EinEuroJobs gedrängt werden.
Die heutige sogenannte Verfolgungsbetreuung durch die ARGEn und JobCenter verwischt das Problem der Sozialbehörden hinsichtlich ihrer zum Teil konträren Ziele. Der Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden stehen die Einsparungsmaßnahmen der Kommunen im Weg und führen zu Zielkonflikten, die die Mitarbeiter der Behörde und ihre Klientel zu spüren bekommen und als widersprüchlich wahrgenommen werden. Mitarbeiter in den ARGEn und JobCentern haben dabei nicht nur die Aufgabe Hilfsbedürftige zu betreuen und sie wieder in reguläre Arbeit zu bringen, vielmehr sind sie damit beschäftigt, Hilfesuchende ruhig zu stellen, sie zu drangsalieren und zu sanktionieren.
Schon seit vor der Einführung von Hartz IV sind Handbücher im Umlauf, die den Abbau traditioneller "Schutzrechte" des Bürgers "gegenüber hoheitlichen Eingriffen, Bevormundung und Erziehung von staatlicher Seite" propagieren. So zeige solch ein Handbuch ein neues Leitbild für die Mitarbeiter der Sozialbehörde auf: "Der neue Typ des Behördenvertreters ist nicht mehr der gleichmäßig verwaltende Sachbearbeiter, sondern der „Fallmanager“ mit umfassender Steuerungsvollmacht und Entscheidungsfreiheit am Arbeitsmarkt. In Zukunft werden vermutlich auch im Gesundheits- oder Pflegewesen so die zukünftigen Sachbearbeiter aussehen.
Nach der Vorstellung einiger Lobbyisten soll der Fallmanager gegenüber dem Arbeitslosen die Rolle des „teacher, preacher, friend and cop“ einnehmen. So sieht sich der neue Typ des Mitarbeiters in den ARGEn und JobCentern, der heute weitestgehend dem Fallmanager entspricht und teils selbst mit Zeitarbeitsverträgen ausgestattet ist, mit sich widersprechenden Rollen konfrontiert: „Eine Hand“ soll nicht nur Hilfevereinbarungen vorschreiben, den Hilfebedürftigen „fürsorglich belagern“ und „Ungemütlichkeit“ organisieren, sondern durch gleichzeitige Drohung mit Leistungseinstellung oder Zurückhaltung von Geldleistungen auch diktieren dürfen, was zu tun ist. Das ist vor allem Kontrolle aus einer Hand. Selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von „Verfolgungsbetreuung“.
So nimmt dann die Entrechtung, statt Fordern seinen Lauf und Fördern wird größtenteils ganz eingestellt. Wenn man Siggi nach seinen Perspektiven fragt, dann bekommt man zu hören, dass es keine gibt. Er erklärt, dass er sich eigentlich nirgends bewerben braucht, weil die Chefs gleich sehen, in welcher Gegend er wohnt. Er weiß auch nicht, was er sagen soll, wenn er nach dem Job von Vater oder Mutter gefragt wird. Und überhaupt, ihm wird alles vorgeschrieben und wenn er dass dann nicht macht, bekommt er kein Geld vom Amt. Also lässt Siggi dann lieber alles mit sich machen! (Hartzkritik, 20.11.2008)
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Seit Jahren kämpft die Arbeitsloseninitiative Aurich dafür, dass die Rechtssprechung zu Kosten der Unterkunft (KDU) von der zuständigen Auricher ARGE umgesetzt wird.
Die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. hat zwar erreicht, dass im Landkreis Aurich nur noch generell die rechte Spalte nach § 8 WogG (Wohngeldtabelle) angewandt wird, was zwar für das Umland sehr gut ist, jedoch in der Stadt nicht viel bringt. Es wird nicht mehr nach den Baujahren der Wohngeldtabelle gearbeitet, allerdings wird der Mietspiegel der Stadt Aurich immer noch ignoriert und das obwohl die Arge Aurich jeden Prozess in Punkto Mietspiegel vor dem Sozialgericht Aurich (SG) verliert. Dadurch werden Tausende von Euro an Steuergeldern verschleudert und dem SG wird damit unnötig und für wichtigere Fälle nötige Zeit gestohlen. Auch in anderen Städten im Bundesgebiet halten ARGEn und JobCenter an den Wohngeldtabellen fest, obwohl ein Mietspiegel vorliegt, was klar gegen entsprechende Urteile des Bundessozialgerichts verstößt. Dadurch sind die Angemessenheitskriterien zur Anmietung von Wohnraum teils enorm herabgesetzt.
So auch in Ostfriesland: Jeder der in Aurich eine Wohnung anmieten will oder muss, bekommt diese schon abgelehnt, obwohl die KdU angemessen sind, insbesondere dann, wenn die Wohnung nur einen halben Quadratmeter zu groß ist. Das bedeutet für die Menschen, dass sie keine Umzugskostenübernahme sowie kein Kautionsdarlehen erhalten, was wiederum für die Menschen bedeutet, dass sie keine Wohnung bekommen.
Aufgrund der Urteile des Sozialgerichts Aurich fordert die Arbeitsloseninitiative die ARGE Aurich/Norden und den Landrat des Landkreises Aurich auf, mit der rechtsbeugenden Taktik aufzuhören, bekannt zu geben, zu wie vielen Prozessen, Einstweiligen Verfügungen, Untätigkeitsklagen und Vergleichen es seit 2005 gekommen ist und in welcher Höhe Steuergelder wegen dieser Taktik verschwendet wurden. Der Kreis hatte eigens für die ARGE Rechtsanwälte angestellt, die jedoch 70 % der Klagen verlieren.
Auch das zuständige Arbeitsamt wurde von der Arbeitsloseninitiative aufgefordert, richtige Arbeitslosenzahlen bekanntzugeben. Menschen die zwar arbeitslos sind, aber dadurch dass sie entweder krank, in einem Ein-Euro-Job in irgendeiner Maßnahme sind oder dadurch, dass sie unter die 58er Regelung fallen, aus der Statistik sind, sowie die Menschen die aufgrund zu hoher Einkünfte der Eltern oder des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin keine Leistungen beziehen, werden in der Statistik nicht berücksichtigt. Auch die genauen Zahlen der Aufstocker im Landkreis Aurich - Menschen, die von ihrer Hände Arbeit nicht leben können, geschweige denn ihre Familien, weise die Statistik nicht aus.
Jürgen Lüppen, Vorsitzender der Arbeitsloseninitiative Aurich, und Heiko Moll, Fraktionschef der Linken im Rat, hatten die Arge scharf kritisiert. Hilfesuchende würden dort mitunter „wie der letzte Dreck behandelt”, hatte Moll im städtischen Sozialausschuss gesagt.
Arge-Geschäftsführer Hans-Jürgen Holzenkämpfer wehrt sich mit seinem Vertreter Reiner Hexkes und den Teamleitern Wilhelm Strömer und Christian Ewen gegen die Vorwürfe. "Die Vorwürfe haben die Arge und ihre Beschäftigten sehr getroffen und betroffen gemacht. Sie sind aus unserer Sicht durch nichts begründet", sagte Hans-Jürgen Holzenkämpfer. Die ARGE-Leute verwiesen auf "sachliche Erhebungen", die das Gegenteil bewiesen. Bei einer Befragung von 450 Alg II-Beziehern hätten die weitaus meisten geäußert, dass sie mit dem Service zufrieden seien. Das gelte auch für die Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen. Holzenkämpfer verwies auf Befragungen, die die Bundesagentur für Arbeit quartalsweise für alle deutschen Argen in Auftrag gebe. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres hätten 71 Prozent die Freundlichkeit der Mitarbeiter in Aurich mit „gut” oder „sehr gut” bewertet.
Zu den Vorwürfen der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V., wie sich die ARGE in Zukunft nach Urteilen des Sozialgerichts zu den KDU verhalten werde, wurde so weit bekannt, gar keine Stellungsnahme genommen. Anscheinend hält die ARGE weiter an ihrer rechtsbeugenden Taktik fest! (Hartzkritik, 18.11.2008)
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Der Duisburger Planungsdezernent Jürgen Dressler will Arbeitslose erst qualifizieren und dann wegschicken, weil es in Duisburg auf absehbare Zeit nicht genügend Arbeit geben wird. Gemeint werden in ersten Linie ALG I-Bezieher sein, denn Bezieher von ALG II (Hartz IV) werden en Masse in EinEuroJobs gesteckt.
Im Zuge der geplanten Neuausrichtung der Instrumente am Arbeitsmarkt, soll langzeitarbeitslosen Hartz IV-Beziehern die Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, ebenso wie der möglichen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, genommen werden. Daher werden wohl kaum von Hartz IV Betroffene in den Genuss der geplanten Duisburger Qualifizierungsmaßnahmen kommen.
Jürgen Dressler möchte eine Qualifizierung samt Kinderbetreuung anbieten. Die Alternative sähe düster aus, denn trotz aller Duisburger Wirtschaftsförderungen könne man keine arbeitsplatzrelevanten Ansiedlungen vorzeigen, so drohe die "Daueralimentierung" von Arbeitslosen ohne Chance auf Änderung ihrer Lebensumstände.
Gar nicht erwähnt wird dabei, wie viele EinEurojobber anderen Arbeitslosen reguläre Arbeitsplätze wegnehmen, dafür allerdings nun in die Pampa geschickt werden sollen. Arbeitsloseninitiativen prangern zudem das Verhalten der Duisburger ARGE an, wenn es darum geht, bei Antritt eines neuen Jobs ALG II-Beziehern eine Umzugshilfe zu gewähren. Herr Dressler lässt auch völlig ungeachtet, dass es auch anderswo nicht besser aussieht, als in Duisburg. Der Planungsdezernent würde lediglich die Duisburger Stadtsäckel entlasten, um andere Regionen dann zu belasten. Würden zudem während eines Aufschwungs wieder mehr qualifizierte Arbeitskräfte nachgefragt, hätte Duisburg keine mehr.
Immerhin würde Duisburg auch noch Firmen abschrecken, sich dort anzusiedeln, wenn keine qualifizierten Fachleute auf dem Duisburger Arbeitsmarkt zu finden wären. So wird eine Stadt eher kaputt geplant Herr Dezernent! (Hartzkritik, 18.11.2008)
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Die Internetseite war am heutigen Montag leer! Am 13.11.2008 war auf den Seiten von Welt-Online ein Artikel mit der Überschrift "Verfassungsschutz lässt sich alle Info-Stände melden" erschienen, in dem bekannt wurde, dass die Hamburger Bezirksämter Informationen zu Info-Ständen von Bürgerinitiativen, Parteien, Kirchenverbänden und sogar Einzelpersonen an den Verfassungsschutz weiterreichen.
Ebenfalls am heutigen Montag war dann wiederum bei Welt-Online ein Artikel vom 14.11.2008 mit der Überschrift "Bezirke geben massenhaft Daten an Verfassungsschutz weiter" nicht mehr abrufbar! Auf die Seiten der TAZ und das Hamburger Abendblatt zu dem Thema kann man jedoch weiterhin zugreifen.
Die Weiterleitung von Informationen über solche Info-Stände werden wohl seit 1. Oktober weitergeleitet. Während der Hamburger Verfassungsschutz abwiegelt: "Uns interessieren nur die Extremisten", es gebe auch Leute, die sich als Bürgerinitiative organisieren, aber trotzdem extremistische Bestrebungen unterstützen, ist der Datenschutzbeauftragte der Meinung, dass hier über dass Ziel hinausgeschossen worden sei.
Anscheinend kam die Weitergabe solcher Informationen über einen behördlichen Verteiler zu Anträgen von Info-Ständen zu Tage, da in diesem Verteiler der Verfassungsschutz u. a. als Empfänger genannt wurde. In einem Schreiben vom 1. Oktober dieses Jahres an die sieben Hamburger Bezirksämter haben die Verfassungsschützer die Bezirksverwaltungen "ersucht", das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in die Verteilerliste über Infostände aufzunehmen. Dem "Ersuchen" sind fünf Bezirksämter in vollem Umfang nachgekommen, lediglich der Bezirk Wandsbek hat bislang gar keine Daten an den Verfassungsschutz geliefert, "da wir das noch für prüfungswürdig halten", so eine Sprecherin.
Die Linksfraktion startete daraufhin eine kleine Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft. Der Senat gab an, dass bislang 164 Stände gemeldet worden sind. Darüber ist auch Christiane Schneider, die Innenexpertin der Linken, empört: "Der Verfassungsschutz stellt seit dem 1. Oktober alle Menschen in Hamburg, die sich in Bürgerinitiativen, Parteien und Kirchenverbänden engagieren, unter Generalverdacht."
In vielen Städten haben gerade Sozialverbände und Initiativen, die sich mit der Hartz IV-Problematik befassen, vor Bezirksämtern, bzw. Stadtämtern, in denen häufig auch ARGEn und JobCenter untergebracht sind, Info-Stände eingerichtet, um Vorort die Betroffenen besser erreichen und gegebenenfalls beraten zu können. Der Verfassungsschutz muss sich die Frage gefallen lassen, ob auch in anderen Städten solche Informationen gesammelt werden. Die Datenschutzbeauftragten sollten hiergegen einschreiten. (Hartzkritik, 17.11.2008)
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Es scheint eine großangelegte Aktion gewesen zu sein,
damit die Arbeitslosenstatistik gut aussieht. Mit dem zurückfahren von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für
ALG II-Bezieher finden sich viele in einem EinEuroJob wieder. Alleine in einer
Stadt wie Essen werden ca. 1.000 Betroffene pro Quartal in eine solche Maßnahme
abgeschoben.
Viele Betroffene können mit fundierten Qualifikationen
aufwarten. So sind nicht nur gelernte Handwerker beliebte Hausmeistergehilfen,
auch Bürokaufleute jeglicher Art werden in öffentlichen Einrichtungen
eingesetzt.
Dabei sehen sich eben gerade qualifizierte Groß- und Außenhandels-,
Industrie- und Bürokaufleute damit konfrontiert, wie umständlich es in öffentlichen
Verwaltungen zugeht. Da gönnt man Druckern nur Originaltinten, dafür wird am
Aktenordner gespart, wo eigentlich 3 gebraucht werden. Viele Fachkräfte machen
Erfahrungen in öffentlichen Einrichtungen, die der Bürger schon immer geahnt
hat.
Der qualifizierte Büromensch muss sich von einem
Sozialarbeiter sagen lassen, dass Effektivität nicht gewünscht ist und schließlich
wurde vieles schon immer so gemacht und dass könne man nicht einfach so ändern,
weil es einfacher und kostensparender sei.
Anstatt die Fachkenntnisse der EinEuroJobber zu nutzen, um eventuell kostenbewusster und zeiteffektiver die täglichen Aufgaben zu erledigen, werden die Fachleute noch selbst da zurückgehalten! Von der Privatwirtschaft ausgegrenzt und von der Öffentlichen Verwaltung eingebremst, anders kann man es in Kurzform nicht auf den Punkt bringen! (Hartzkritik, 11.11.2008)
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In Köln hat er schon dreimal stattgefunden, dazu
kleinere unangekündigte Aktionen. In Oldenburg machte man es auch schon,
Zahltagaktionen in den ARGEn!
Viele kennen das: der Monatserste ist vorbei und das ALG II
bleibt aus. Oftmals liegt es daran, dass in den ARGEn Folgeanträge verschlampt
oder verspätet bearbeiten wurden. Als Hilfsbedürftiger rennt man zur ARGE und
bekommt erst mal nach Stunden des Wartens keinen direkt Termin bei seinem
Sachbearbeiter. Die Dame am Empfang oder der Information gibt einem einen Termin
in 3 Tagen, früher sei es nicht möglich, während dessen die ersten Daueraufträge
auf dem Konto platzen.
Nach 3 Tagen sitzt man endlich vor einem Sachbearbeiter.
Nur der ist inzwischen ein anderer und weiß über nichts bescheid und sowieso,
die Akte schwirrt gerade durchs Haus und sei nicht zu finden. Wut kocht bei den
Betroffenen hoch, mit der nicht weiß, wohin damit!
Den Anfang hat die Initiative Kölner
Erwerbslose in Aktion e. V. (KEAs) ins Leben gerufen. Aufgrund von permanent
verweigerten oder verzögerten Auszahlungen und
Antragsannahmen, Schikanen, Demütigungen und das Ausschnüffeln der
Persönlichkeit und Privatsphäre von Erwerbslosen findet nun vom 1. – 5.
Dezember die 4. Aktion „Zahltag“ statt.
Die Schikanen der ARGEn – die KEAs vermutet System
dahinter – ruft die nun anstehende Aktion zum Zahltag XXL aus. Schon mehrmals
haben „Zahltag-Aktionen“ für Unruhe bei den ARGEn gesorgt. Das Ergebnis
war, dass zahlreiche Erwerbslose ihr Geld bekamen oder andere Anliegen durchgesetzten
werden konnten. Angekündigt sind am Aktionstag u. a. eine offene Hartz
IV-Beratung durch Vereine „Tacheles“ und „ KEAs“ so wie Versammlung und
Infos zu Hartz 4, Streiks und Widerstand gegen Lohn- u. Sozialraub.
Am 16. September fand auch in Oldenburg eine Zahltagaktion
statt. Die Oldenburger initiative „ALSO“
rief dort zum „Großen Zahltag“ auf.
Bei diesen Aktionen geht es in erster Linie darum, Anliegen
von Betroffenen durchzusetzen und ihnen Begleitschutz zu gewähren. Auch hier
bei Hartzkritik findet man in Goldenen Regel den Hinweis, nie ohne Begleitung
zur ARGE zu gehen. Zu viele Betroffene vertrauen zu sehr auf die Richtigkeit
dessen, was in Form von Bescheiden vom Amt kommt. Die Aktionen in Köln und
Oldenburg erreichen auch die Menschen, die keine Möglichkeit haben, ihre
Informationen aus dem Internet zu ziehen.
So ist zu hoffen, dass auch in anderen Städten die Arbeitslosen- und Sozialinitiativen solche Aktionen durchführen. Schließlich haben die Betroffenen eines längst erkannt, Hartz IV muss weg! (Hartzkritik, 11.11.2008)
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150,- € im Monat mehr für einen Hartz IV-Bezieher ist
mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein-Euro-Jobs (EEJ) oder offiziell
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bedeuten für viele
Betroffene in erster Linie raus aus dem Hartz IV-Trott, der sich oftmals dadurch
kennzeichnet, dass man sich mit ARGEn und JobCentern um seine Rechte streiten
muss.
Im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen im Bereich Hartz IV sollen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ALG II-Bezieher gänzlich entfallen. In der
Ruhrgebietsmetropole Essen ist man gerade sehr glücklich darüber, dass im
Oktober die Arbeitslosenzahlen stark zurückgegangen sind. Unberücksichtigt
bleibt bei den neuesten Erhebungen am Essener Arbeitsmarkt jedoch, dass viele
ALG II-Bezieher mit „sanftem Druck“ in Ein-Euro-Jobmaßnahmen getrieben
wurden und somit aus der Statistik herausfallen. Quartalsmäßig werden die
Betroffenen an die Neue Arbeit der Diakonie Essen übergeben. Insgesamt werden
dort ca. 1.000 Menschen „verwaltet“! Die Neue Arbeit Essen berichtet gegenüber
Betroffenen von über ca. 1000 Maßnahmeteilnehmern!
Die Neue Arbeit in Essen erhält vom JobCenter Essen pro
Ein-Euro-Jobber angeblich 500,- €. Alle Betroffenen müssen eine einwöchige
Orientierung durchlaufen. Danach werden sie teils entweder in Gruppen- oder Einzelmaßnahmen
an andere öffentliche oder gemeinnützige Träger vermittelt. Ist man für eine
Einzelmaßnahme vorgesehen, durchläuft man noch eine einwöchige Einzelmaßnahmenqualifikation.
Von Seiten der zuständigen Fachstelle wird in einem Einzelgespräch ein
Profiling durchgeführt, bei dem festgestellt wird, was der Betroffene bisher
beruflich gemacht hat und wofür und welche Art von EEJ er qualifiziert ist.
Bei der Neuen Arbeit Essen werden die Betroffenen immer
wieder auf die Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten hingewiesen. Ist man
qualifiziert genug, wird man in einer entsprechenden Einzelmaßnahme
untergebracht. In einer solchen Einzelmaßnahme ist man dann mehr oder weniger
auf sich allein gestellt, was viele Vorgesetzte anscheinend auszunutzen
versuchen, da die Arbeiten oftmals über die Zusätzlichkeit hinausgehen.
Weigert man sich, Arbeiten über das Maß der Zusätzlichkeit hinaus auszuführen,
kann man je nach Fall damit rechnen, aus der Maßnahme zu fliegen und vom
JobCenter mit Sanktionen belegt zu werden.
Abgelehnt wird man z. B. in einem Altenheim trotz Eignung,
wenn man Rückenprobleme hat. So sollen Ein-Euro-Jobber zwar nur zusätzliche
Arbeiten ausführen, jedoch muss man hinterfragen, warum dies mit Rückenproblemen
nicht gehen sollte. Böse ist, wer daran denkt, dass Ein-Euro-Jobber auch für
Arbeiten herangezogen werden, die eigentlich dem Fachpersonal obliegen. Auch wer
im Infobereich oder am Empfang in einer der vielen Essener Bildungseinrichtungen
untergebracht ist, muss sich darauf einstellen, mit Arbeiten betraut zu werden,
die über die Zusätzlichkeit hinausgehen. Zu den Arbeiten zählen z. B.
vorbereitende Buchhaltung, Kassenführung oder gegen Fahrtkostenerstattung
Fahrten mit dem eigenen PKW. Arbeiten, die objektiv betrachtet, nicht zusätzlich
sind, sondern die in solchen Einrichtungen einfach immer anfallen.
Vor kurzem war einem Essener Wochenblatt zu
entnehmen, dass Hausmeister an öffentlichen Schulen entlassen wurden. Nun
betreut ein Hausmeister bis zu 5 Schulen und bekommt von der Neuen Arbeit dafür
ausreichend EinEuroJobber zugeteilt. Was daran zusätzlich sein soll, muss erst
mal dahingestellt bleiben.
30 Stunden pro Woche sollen EinEuroJobber zusätzliche
Arbeiten verrichten, damit kein regulärer Job vernichtet wird. Die
30-Stunden-Woche wird in den Eingliederungsvereinbarungen schon geregelt, die
die Betroffenen unterschreiben sollen und damit einen festen Vertrag mit den
JobCentern eingehen. Immerhin erließ aktuell das Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz ein Urteil (vom 18.03.2008 - Az.:
L 3 AS 127/07), in dem die Zumutbarkeit von EEJs deutlich eingeschränkt
wird: Bei 30 Wochenstunden und einer entsprechenden Anfahrtszeit zum Job
bliebe kaum noch Zeit, um sich weiterhin zu bewerben, damit die Hilfebedürftigkeit
entfällt.
Wenn die geplanten Gesetzesänderungen durchgesetzt werden, können Betroffene sogar dazu gezwungen werden, ihren Minijob aufzugeben, bei dem der Staat eigentlich eher entlastet wird. Der Betroffene muss dann dafür einen EEJ annehmen und wird so über das Maß der Zusätzlichkeit hinaus verheizt. Hat man Arbeiten innerhalb eines EEJ verrichtet, die über das Maß der Zusätzlichkeit hinausgehen, besteht keine Möglichkeit, etwa zusätzlichen Lohn beim Arbeitsgericht einzuklagen. Dass man für Arbeiten, die die Zusätzlichkeit übersteigen, keinen gerechten Lohn einklagen kann, ist nachvollziehbar, denn dann müssten für diesen Lohn auch die Sozialversicherungsbeiträge fließen. (Hartzkritik, 10.11.2008)
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Der Niedergang der "Bildungsrepublik Deutschland" wurde eigentlich schon vor rund 30 Jahren eingeläutet, als man begann, tiefgreifende Kürzungen im Bildungssystem durchzusetzen. Das schlechte Abschneiden bei den PISA-Studien in den letzten Jahren zeigt die Tragweite des ganzen Dilemmas auf. Die Menschen bewegt das Bildungsthema Land auf, Land ab!
Das politische und das Medienecho fielen vernichtend aus: "Aufgewärmte Ladenhüter", "absolutes Armutszeugnis", "Schiffbruch" "bildungspolitische Nullnummer", "reine Symbolpolitik". Insbesondere Bildungsorganisationen, Wirtschaft wie auch die Opposition haben die Ergebnisse des Bildungsgipfels von Bund und Ländern zum Teil scharf kritisiert. Die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu erhöhen, wurde zwar grundsätzlich begrüßt. Wegen der unklaren Finanzaufteilung zwischen Bund und Ländern bleibe dieses Versprechen aber viel zu vage, hieß es am Donnerstag in zahlreichen Stellungnahmen.
Auf dem Gipfel hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darüber verständigt, den milliardenschweren Hochschulpakt zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze und zur Verbesserung der Forschung über 2012 hinaus bis 2020 zu verlängern. Weitere Vereinbarungen betreffen Sprachkurse für Migrantenkinder und benachteiligte Jugendliche, verbindliche Sprachtests vor der Einschulung, die Halbierung der Abbrecher-Zahlen in Schule und Lehre durch mehr vorbeugende Hilfen sowie nachträgliche Bildungschancen für Arbeitslose.
Insbesondere die Gruppe der Arbeitslosen dürfte nur Bezieher von ALG I betreffen. Dabei würde die Gewichtung auf Bezieher von ALG II, insbesondere die bildungsfernen Menschen unter ihnen, viel wichtiger sein. Oftmals prangern Politiker hier die Problematik an, dass Menschen in der zweiten oder dritten Generation sich im Hartz IV-Bezug einrichten würden. Gezielte Bildungsinitiativen gerade in dieser Bevölkerungsschicht würde jedoch das Bildungsdilemma für folgenden Generationen wesentlich verbessern und damit auch die Teilhabe am Erwerbsleben.
Allerdings ist der Bildungsgipfel zur Sammlung vager Zielformulierungen, politischer Absichtserklärungen und abermals vertagter Entscheidungen verkümmert. Die Teilnehmer des Bildungsgipfels müssen sich die Frage gefallen lassen, ob überhaupt eine Förderung von bildungsfernen und einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen gewollt ist? So soll in einem neuen Gesetzentwurf zu weiteren Entrechtungen von Hartz IV-Betroffenen, im völligen Gegensatz zu mehr Bildung, die Stärkung der beruflichen Aus - und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung weiter eingeschränkt werden und das Recht auf einen Hauptschulabschluss verkümmert lediglich zu einem Recht auf die Vorbereitung eines Hauptschulabschlusses.
Solange die jetzigen, wie kommenden Regierenden an der Hartz IV-Gesetzgebung festhalten, müssen sie sich auch unterstellen lassen, dass sie weiterhin ganze Bevölkerungsschichten eher dumm halten wollen. Wenn irgendwann ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle eingeführt werden würde, müsste dieses mit Bildung, Bildung und noch mal Bildung einhergehen, damit durch Bildung auch ein Bewusstsein in der Gesellschaft entstehen kann, wie man sich auch dann in die Gesellschaft einbringen kann, wenn nicht genug Erwerbsmöglichkeiten für alle vorhanden sind. (Hartzkritik, 10.11.2008)
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Das Forum "Aktive Erwerbslose" ( AEiD) bitte um eure Mithilfe! In letzter Zeit vermehrt sind bei den Argen seltsame Bestrebungen zu bemerken. Schwerbehinderte und chronisch Kranke, welche über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( AU ) krankgeschrieben sind, werden zu Terminen in die Arge bestellt oder mit Maßnahmen trotz AU drangsaliert.
ARGEn und JobCenter vertreten die Meinung, das eine AU zwar für die Arbeitsunfähigkeit eine Aussage trifft, aber man trotzdem an solchen Maßnahmen und Terminen teilzunehmen hat. Sollte das nicht möglich sein wird ein Attest über die Bettlägerigkeit oder Gehunfähigkeit verlangt. Dieses verursacht zusätzliche Kosten für den Hilfebedürftigen und ist eine unnütze Angelegenheit. Viele Behinderte oder Chronisch Kranke lassen sich aber verwirren und gehen entweder zu solchen Terminen oder zahlen 10 € oder mehr für ein solches Attest.
Ein Mitglied des Bundestages und des Sozialausschusses wurde bereits informiert und war entsetzt über die Vorgehensweise der Ämter. Die AEiD bitten alle Betroffenen sich zu melden, um ihren persönlichen Fall zu beschreiben. Natürlich können die Fälle auch per E-Mail oder mit persönlicher Nachricht im Forum geschildert werden. Anonymität wird selbstverständlich zu gesagt. Je mehr Fälle bekannt werden, umso erfolgreicher kann man gegen diese Vorgehensweise agieren. (Hartzkritik, 07.11.2008)
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Im Bundestag wird am 13.11.2008 in einer ersten Lesung ein Gesetzentwurf behandelt der Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Betroffene noch weiter entrechten wird, als es die bisherige Gesetzgebung schon macht.
Was ist geplant?
Im vorgelegten Gesetzentwurf sind weitreichende Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III vorgesehen. Ziel ist die Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Die Zahl der Instrumente soll reduziert werden und gleichzeitig die Handlungsspielräume der Arbeitsvermittler/Fall-Manager erhöht werden.Sanktionen, Zumutbarkeit, Eingliederungsvereinbarung
Neuausrichtung der Instrumente
Fazit
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Hauptlinien der bisherigen Arbeitsmarktpolitik weiter geführt werden. Der repressive Charakter der Arbeitsmarktpolitik wird im Sinne der Agenda 2010 verschärft. Es besteht die Gefahr, dass die vorgenommen Änderungen vor dem Hintergrund der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und den sich bereits für die nächsten Jahre anbahnenden Defiziten der BA dazu genutzt werden, zu Lasten der Erwerbslosen zu sparen. Die Ermessensspielräume der Vermittler werden größer, sodass sie auf eben solche Sparziele verpflichtet werden können. Rechtsansprüche haben Erwerbslose kaum. Nicht zuletzt führen die Vorschläge dazu, dass eine einheitliche Arbeitsmarktpolitik für alle Erwerbslose noch weiter in den Hintergrund rückt. Vor allem was zur Verfügung stehende Instrumente anbelangt. Hinsichtlich der Sanktionen werden SGB II und III allerdings immer mehr angeglichen – auf dem Niveau des repressiveren SGB II.
Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung am 13. November 2008 im Bundestag behandelt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, da die Änderungen bereits ab Januar 2009 greifen sollen.
Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) macht also seine arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien noch wasserdichter. Schließlich muss mann im Angesicht der drohende Einbrüche am Arbeitsmarkt die sowieso schon entrechteten Hartz-Betroffenen verstärkt im Zaum halten. (Hartzkritik, 05.11.2008, Quelle: Manuela Wischmann, arbeitsmarkpolitische Referentin)
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Viele ALG II- bzw. Hartz IV - Bezieher stellen sich seit dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts die Frage, ob sie Nachzahlungen erwarten können. Einige Erwerbsloseninitiativen haben schon entsprechende Widersprüche und Klagen vorformuliert online gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann durchaus entscheiden, dass die Regelsatzhöhe gegen das Grundgesetz verstößt und zu niedrig ist. § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II bestimmt, dass die Vorschriften des § 330 Abs. 1 SGB III für die Aufhebung von Verwaltungsakten anzuwenden sind. § 330 Abs. 1 SGB III bestimmt, dass Verwaltungsakte nach § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X nur für den Zeitraum NACH der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder ab dem Bestehen einer „ständigen Rechtsprechung” zurückgenommen werden können. Wobei die Bundesregierung bereist mehrfach betont hat, dass sie als ständige Rechtsprechung i.d.R. nur Urteile und Beschlüsse oberster Gerichte, wie z.B. dem Bundessozialgericht anerkennt.
Das heißt, sollte das BVerfG also tatsächlich entscheiden, dass der Regelsatz zu niedrig ist, oder falsch berechnet wurde - oder beides - dann ist diese Entscheidung ausschließlich für den Zeitraum NACH diesem Urteil für die Höhe des Regelsatzes relevant und wird zu einer automatischen Neuerteilung von laufenden Bescheiden und Nachzahlungen führen.
Viel warscheinlicher ist jedoch, dass das BVerfG - wie bereits in ähnlichen Fällen - der Bundesregierung eine Frist zur Abhilfe (Neuberechnung der Regelsatzhöhe) setzen wird, wobei die bisherige Regelsatzhöhe erst nach Ablauf dieser Frist verfassungswidrig wird.
Im SGB XII gibt es eine derartige Regelung nicht. Sofern also von der Entscheidung des BVerfG auch die Regelsatzhöhe des SGB XII betroffen ist, können Bedürftige, die (ergänzende) Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, hier Forderungen rückwirkend geltend machen.
Wer dennoch seine Ansprüche sichern möchte, bzw. Leistungen nach dem SGB XII erhält kann z. B. die vorformulierten Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen des Erwerbsforum Deutschland nutzen. Das Eloforum weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahresfrist, nicht mehr berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass für rechtskräftige Bescheide, wo die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Klagen durch die Sozialgerichte abgewiesen wurden, Überprüfungsanträge gestellt werden. Für zukünftige Bescheide muss Widerspruch eingelegt werden. Allen Anträgen liegt gleichzeitig der Antrag zu Grunde, dass im Fall der Regelleistungen die Behörde das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass damit zu rechnen sei, dass
Behörden den Anträgen nicht folgen würden. Auch für diesen Fall hält das
Erwerbslosen Forum Deutschland ein Muster für eine Klage beim Sozialgericht
bereit. Dabei ist zu beachten, dass zuerst Widerspruch gegen die Ablehnung des
Überprüfungsantrags eingereicht werden muss. Nur wenn dem Widerspruch nicht
abgeholfen wurde, kann Klage eingereicht werden, die für Hartz IV-Bezieher
kostenlos ist.
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/ueberpruef.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/widerspruch.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/klage.pdf
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Zum 01.10.2008 wurde in Stuttgart der neue Sozialverein für Arbeitslose und Kleinverdiener gegründet.
Das Angebot richtet sich vor allem an Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz IV), die verschuldet sind. Dem Hartz IV-Empfänger wird bei Problemen mit Ämtern und mit der Beantragung des Arbeitslosengeld II-Antrags geholfen. Verschuldeten Personen wird geholfen mit den Schulden umzugehen und diese abzubauen. Die Hilfe kann bis zum Privatinsolvenzverfahren gehen. Menschen in Not wird versucht über Stiftungen zu helfen, dort wo Behörden nicht können oder nicht wollen. Rechtsberatung wird über Juristen angeboten. Das Ziel ist verschuldete SGB II-Empfänger bei Behörden zu helfen und diese dann zu entschulden. bei der Jobsuche wird über ein Bewerberpool der sich mit Arbeitgebern austauscht, geholfen. Anderen Arbeitslosenvereinen wird durch die vereinseigene Technologie der Onlineinsolvenzabwicklung geholfen. Das heißt, der Verein bietet diese Dienstleistung anderen Arbeitslosenvereinen bundesweit an. Des Weiteren werden diese Vereine im Bereich SGB II und Schuldnerberatung über das virtuelle Klassenzimmer geschult. Wer Mitglied werden möchte oder sich nur informieren möchte, steht folgende Website zur Verfügung: www.oekumenitas.eu
Stuttgart, 25.10.2008
Zweiter Vorstand: Bernd Klumpp
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Große Solidarität für RA Kroll
Der durch die Behörden verklagte Rechtsanwalt Alfred Kroll erlebte eine große Solidarität von Betroffenen bei Prozess-Beginn in Oldenburg. Über 200 Menschen waren gekommen!
Hartzkritik berichtete über den Anwalt, der sich für behinderte und sozial schwache Menschen einsetzt. Kroll ist ein Anwalt für Sozialrecht und vertrat bereits zahlreiche Menschen, die durch die Behörden in Not geraten waren. Sein anwaltschaftliches Engagement gilt insbesondere behinderten Menschen, um ihnen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Kroll tat dies auch immer aus innerer Überzeugung und seine Positionen waren immer eindeutig. Doch das sehen die Ämter nicht gern und verklagten RA Alfred Kroll wegen angeblicher Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot. Auf Betreiben der Landkreise Oldenburg und Friesland sowie der Stadt Oldenburg musste sich Kroll deswegen am vergangenen Montag in einem Standesverfahren vor dem Oldenburger Anwaltsgericht verantworten.
Der Vorsitzende Richter der Anwaltskammer wandte sich sofort nach Beginn der Verhandlung an den Generalstaatsanwalt und wies diesen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.04.2008 hin. Darin heißt es: "Mit Blick auf die Berufsfreiheit können herabsetzende Äußerungen, die ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung und der dabei zulässigen Kritik abgibt, nur dann Anlass für berufsrechtliche Maßnahmen sein, wenn besondere Umstände hinzutreten. Dies ist der Fall, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein. Darüber hinaus ist das Sachlichkeitsgebot dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt unprofessionell handelt, indem er entweder bewusst Unwahrheiten verbreitet oder eine rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzungen belastet, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben habe
Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Rembert Brieske, Bremen, hatte spontan eine anwaltliche Verteidigung vor der Anwaltskammer zugesagt und Kroll heute in Oldenburg anwaltlich vertreten. Er wies unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass die Kroll von den Sozialleistungsbehörden vorgehaltenen Mandantenfälle im untrennbaren Zusammenhang mit vielen anderen Fällen der Jugend- und Sozialämter gesehen und in das hiesige Verfahren eingeführt werden müssten, wobei die Aufarbeitung dieser Fälle einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Anwaltskammer war nach geheimer Beratung der Anregung des Verteidigers gefolgt und hat eine Entscheidung vertagt.
Das Ergebnis der heutigen Sitzung zeigt meines Erachtens erfreuliche Tendenzen dahingehend auf, dass Sozialleistungsbehörden einen engagierten und unbequemen Anwalt nicht - wie wohl gedacht - so einfach ausschalten können. Die Freiheit der Advokatur im Sinne einer wirksamen Interessenvertretung steht unter dem Schutz von Art. 12 GG. Die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten insbesondere unter dem Aspekt einer Tätigkeit als ‚Organ der Rechtspflege' hat heute einen wichtigen Etappensieg im Kampf um das Recht erzielt. Der Glaube an den Rechtsstaat hat am heutigen Tage zugenommen. Darüber freue ich mich persönlich sehr und meine behinderten Mandanten hoffentlich auch", so Kroll. (Hartzkritik, 30.10.2008 Ouelle: kobinet-nachrichten)
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Die Datenleitungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) scheinen ein Leck zu haben. Anders ist es nicht zu erklären, wie diese Anweisung an die ARGEn und JobCenter nach außen drinnen konnte. Es ist eine Bestätigung dessen, was viele schon lange vermuten: alle Entrechtung den Empfängern von Hartz IV-Leistungen!
Die Suche nach einer Deutschen Fabienne blieb bisher erfolglos. Fabienne Brutus, das ist eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit in Frankreich, die anfangs anonym, später in einem Buch ihre Arbeit in einer französischen Arbeitsagentur verarbeitet und aufzeigt, wie sehr die Hilfesuchenden, aber auch die Mitarbeiter in der Arbeitsagentur leiden.
Nach außen wird die Realität in den Argen und JobCenter auch hier verschwiegen. Durch den Einsatz von inkompetenten Sachbearbeitern allein ist die Entrechtungsmaschinerie der ARGEn nicht zu erklären. Vermutet wurde bisher, dass es entsprechende Anweisungen für Sachbearbeiter gibt. Eine solche Anweisung ist nun ans Licht befördert worden und sie steht für die Anweisungen, die nie das Licht der Öffentlichkeit erreichen werden.
In erster Linie geht es darum, Kosten zu sparen. Kosten werden dort am besten gespart, wo Geld ausgegeben wird, bei den Betroffenen! Da werden die Betroffenen nicht über ihre Rechte aufgeklärt, was ihnen eigentlich zusteht. Schwangere bekommen nach vorlegen des Mutterpasses ihren Mehraufwand meist problemlos genehmigt, allerdings, wer nicht weiß, dass es gleichzeitig auch ein Recht auf eine einmalige Beihilfe gibt, hat schon verloren. Bewilligt ein Sachbearbeiter diese Beihilfe ohne Antrag, kann er sicher sein, dass er zum Rapport gebeten wird. Da wird der Hilfesuchende von dem Sachbearbeiter genauestens beobachtet, ob es sich um jemanden handelt, der alles klaglos hin nimmt oder ob es sich um jemanden handelt, der sich halbwegs seiner Rechte bewusst ist. Sitzt vor dem Sachbearbeiter ein klagloses Häufchen Elend, dann kann sich derjenige gewiss sein, dass er nicht alles bekommt, was ihm zusteht. Ist man sich seiner Rechte bewusst, wird eher bewilligt, was einem zusteht. Da werden Eingliederungsvereinbarungen – rechtsgültige Verträge – mit den Hilfesuchenden getroffen, die gar nicht einhaltbar sind. Unter Androhung von Sanktionen werden die Betroffenen gezwungen, diese Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Nun will man der Flut der Widersprüche und Klagen Herr werden, und stellt fest, dass die Qualität der Aufgabenerledigung in der Sachbearbeitung und in den Widerspruchsstellen weiterhin unzureichend ist. Die Punkte der Maßnahmen sind unter anderem:
Wie kann man diese Punkte nun deuten? Soll den Betroffenen ordentliche Bescheide vorenthalten werden? Soll Hilfesuchenden durch fachlich versierte ARGE-Mitarbeiter das Klagen ausgeredet werden? Man kann die Dinge so oder so deuten. Eines wird immerhin zugegeben: Die Sachbearbeiter sind oftmals mangelhaft ausgebildet. Oder möchte man interne Anweisungen, die die Sachbearbeiter zum entrechten der Betroffenen aufrief nun unter dem Deckmantel mangelnder Qualität der Sachbearbeiter verschwinden lassen? Das es solche Anweisungen gibt, aus denen man zwischen den Zeilen lesen kann, wie mit Betroffenen umgegangen werden soll und dass dies zum Nachteil der Betroffenen sein kann, lässt einen zornig werden. Unweigerlich schleichen sich dahingehende Gedanken ein, welche Anweisungen in ARGEn noch kursieren, die nicht von der BA stammen, jedoch sich an den Sparzwängen der Kommunen orientieren. Vor allem ist es ein schlechtes Zeugnis der BA, dass sie so lange nach der Einführung von Hartz IV gebraucht haben, um zu erkennen, wie schlecht die Sachbearbeiter qualifiziert sind.
Das diese Anweisung nun nach der kommenden Erhöhung der Selbstbeteilung für anwaltliche Beratung auftaucht, lässt darauf schließen, dass die Veröffentlichung dieser Anweisung alleine schon die Menschen einschüchtern soll. Es ist allen Betroffenen weiterhin nur zu empfehlen, sich nicht gutglaublich auf das zu verlassen, was einem die ARGEn und JobCenter mitteilen. Nutzt die vielen Foren im Internet, um euch schlau zu machen. In vielen Foren und auf vielen Seiten zum Thema Hartz IV findet man vorformulierte Widersprüche und Klageschriften als Orientierungshilfen. Betroffene sollten sich unbedingt bei Widersprüchen an folgende Checkliste halten, nach denen die Sachbearbeiter auch prüfen:
An dieser Stelle ist auch noch mal auf die „Goldenen Regeln“ hingewiesen, die man im Umgang mit den ARGEn unbedingt beachten sollte. Die Anweisung der BA kann hier heruntergeladen werden: BA-Anweisung 290908.pdf
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Armut und Ungleichheit der Einkommen in Deutschland haben nach einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit dem Jahr 2000 stärker zugenommen als in den anderen Industriestaaten. Unterhalb der Armutsschwelle lebten bis zu elf Prozent der Bevölkerung. Auch Kinderarmut ist hier am stärksten gewachsen.
"Trotz anhaltender staatlicher Umverteilung durch Steuern und Transfers erhöhte sich die Kluft zwischen Reich und Arm", hieß es in der am Dienstag in Berlin vorgestellten Untersuchung der OECD. Der Anstieg zwischen 2000 und 2005 habe dabei die Zunahme in den gesamten vorherigen 15 Jahren übertroffen. Die Armutsquote liege inzwischen knapp über dem OECD-Durchschnitt, während sie Anfang der 90er Jahre um ein Viertel niedriger ausgefallen sei.
Die OECD macht mehrere Entwicklungen für die Zunahme von Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland verantwortlich. Seit Mitte der 90er Jahre hätten sich die Löhne und Gehälter drastisch auseinander bewegt. Außerdem trage in der Bundesrepublik die Arbeitslosigkeit mehr als in den meisten OECD-Ländern zur ungleichen Einkommensverteilung bei: Zwischen 1995 und 2005 sei der Anteil der Menschen, die in Haushalten ohne jedes Erwerbseinkommen leben, auf 19,4 Prozent gestiegen. Das ist der höchste Wert innerhalb der OECD. Schließlich haben der Studie zufolge Veränderungen bei der Haushaltsstruktur zu mehr Ungleichheit in Deutschland geführt. In den vergangenen Jahren habe sich die Zahl der Single-Haushalte und Alleinerziehenden deutlich erhöht. Kleinere Haushalte benötigten jedoch ein höheres Pro-Kopf-Einkommen als größere, um denselben Lebensstandard zu erreichen.
Noch ungleicher verteilt sind die Vermögen. Die obersten zehn Prozent besitzen etwa die Hälfte des Gesamtvermögens - die einkommensstärksten zehn Prozent erzielen dagegen nur etwas mehr als ein Viertel des Gesamteinkommens. Deutlich zugenommen hat den Angaben nach die Kinderarmut. 1985 lebten noch sieben Prozent der Kinder in einem Haushalt, der weniger als die Hälfte des deutschen Durchschnittseinkommens bezog. 2005 seien es bereits 16 Prozent gewesen. Bei Kindern von Alleinerziehenden weise Deutschland nach Japan, Irland, den USA, Kanada und Polen die höchste Armutsquote auf. Dagegen blieb die Armutsrate älterer Menschen stabil bei rund neun Prozent, während sie im OECD-Durchschnitt 13 Prozent beträgt.
Ende des Trends zu mehr Ungleichheit nicht absehbar
Zwar sagte Michael Förster, einer der Hauptautoren der Studie, er erwarte für Deutschland ein vorzeitiges Ende des Trends zu mehr Ungleichheit, jedoch scheint die Wirklich anders auszusehen. Trotz Einführung eines Mindestlohnes in einigen Branchen, gibt es in Deutschland weiterhin zu viele Niedriglohnjobs. Durch die aktuelle Finanzkrise ist damit zu rechnen, dass die Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten wieder steigen werden.
Einer Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) sei eine Teilhabe an sozialem und gesellschaftlichem kaum
noch möglich, da die Regelsätze des Arbeitslosengelds II bzw. Hartz IV nur noch
das aller Nötigste abdeckten. Auch materielle Entbehrungen seien in Deutschland
seltener als in vielen anderen Ländern. Etwa acht Prozent der Bevölkerung müssten
deutliche Abstriche am Lebensstandard machen - im OECD-Schnitt seien es zwölf
Prozent. Dies scheint ein Beleg dafür, dass es den Menschen vor ihrem sozialen
Abstieg durch Arbeitslosigkeit noch besser ging.
In den Industrieländern gilt die höher angesiedelte Definition der
"relativen Armut". Die EU hat die relative Armut 1984 wie folgt
beschriebenen: "Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und
Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und
soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die
in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind."
Laut drittem Armutsbericht der Bundesregierung (September 2008) lebt ein
Alleinstehender in Deutschland mit einem Einkommen von weniger als 781 Euro
netto monatlich an der Armutsgrenze. Im zweiten Armutsbericht, der vor drei
Jahren vorgestellt wurde, lag die Schwelle bei 938 Euro. Damals waren andere
Daten zugrunde gelegt worden. Eine Familie mit zwei Kindern gilt als arm, wenn
ihr monatliches Einkommen unter 1640 Euro netto liegt. (Hartzkritik,
21.10.2008)
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In Oldenburg spielt sich unglaubliches ab! Dem sich für behinderte und sozial
Viele Hartz IV-Betroffene können von Behördenwillkür ein Lied singen. Geschriebenes Gesetz wird bis zur Unkenntlichkeit zurecht gebogen und Betroffene damit ihrer Rechte beraubt. Viele Rechtsanwälte raten ihren sozial schwachen Mandanten zudem oft, von Klagen abzusehen. Viele Anwälte wollen solche Fälle oft schnell vom Tisch haben und spielen den oftmals heillos in Arbeit versinkenden Sozialgerichten in die Hände. Anstatt die Einzelschicksale von Menschen zu beleuchten und wie ihnen unrecht geschieht, wird an einer eiskalten Sachlichkeit festgehalten, die einzig der Politik in die Hände spielt.
In dieses System einer lupenreinen Prozessökonomie passt ein sich engagierender Rechtsanwalt nicht und es wird von Seiten der Staatsanwaltschaft und Behörden versucht, sich diesem, für sie unbequemen Mann zu endledigen. Herr Rechtsanwalt Kroll gebührt alle Hochachtung und Anerkennung! (Hartzkritik, 20.10.2008)
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Kein Herz für Hartz IV-Kinder, effiziente Kühlschränke und ein Schulpaket, was so gar nicht zur Bildungspolitik der Bundeskanzlerin passt, sind die Ergebnisse einer ereignisreichen Woche, die im Zeichen der Finanzkrise stand.
Da werden mal eben binnen einer Woche 500 Milliarden Euro locker gemacht, um den Banken, die sich verspekulierten und den Hals nicht voll genug bekamen, den rücken zu stärken. Dabei ist das Vertrauen in die Finanzwelt mit diesem Rettungsfond kaum zu kitten.
Herr Steinbrück hat immer dann Geld, wenn es um Hilfesuchende geht. Die unter der Globalisierung und dem sich selbst regulierenden Markt Leidenden, von Hartz IV betroffenen Menschen hilft man in keiner Weise, wenn Bundesumweltminister Gabriel meint, ihnen neueste, mit der Effizienzklasse A++ ausgestatteten Kühlschränke zu bezuschussen. Auch die Kindergelderhöhung von Bundesfamilienministerin von der Leyen wird zur Heuchelei, wenn diese Erhöhung von Hartz IV betroffene Kinder nicht erreicht, weil sie vom Regelsatz abgezogen wird. Dafür kommt zwar das angebotene Schulpaket bei den Kindern an, allerdings erst zur Einschulung 2009, denn 2008 hat man die Zeit anscheinend bewusst verstreichen lassen.
So wird denn die Bildungsoffensive der Frau Merkel zur Farce, wenn die Beteiligten erst meinen, es sei Geld für Schulmaterial im Regelsatz für Kinder enthalten. Es musste wohl erst eine bekennende Studie des arbeitsagentureigenen Instituts für Arbeitmarkt- und Berufsforschung ( IAB )her, in der offengelegt wurde, dass die Regelsätze der Betroffenen nur noch zum nötigsten reiche.
Bundesumweltminister Gabriel hingegen möchte mit Hartz IV-Geldern gerne die Elektrogroßgeräteindustrie sponsern. Er rechnet vor, dass für einen besonders energiesparenden Kühlschrank für 500 € dann 150 € als Zuschuss zu bekommen sind. Der Rest soll von dem eingesparten Stromgeld dann abgestottert werden. Ob die Preissteigerungen bei den Stromtarifen damit auch aufgefangen werden, verschweigt Herr Gabriel tunlichst.
500 Milliarden Euro sind mal eben auf der Stelle da. Den viel zu niedrigen Regelsatz für die Ärmsten in unserer Gesellschaft kann man allerdings aufgrund der von Herrn Bundesfinanzminister Steinbrück auferlegten Sparzwänge nicht anheben. Im Aufschwung, der bei den wenigsten angekommen war, sollte sich der Markt selber regulieren. Er hat geregelt, dass Niedriglohnjobs entstanden sind, von denen keiner leben kann und er hat sich in die Pleite reguliert. Wie gut das Hartz-Betroffenen nichts zum sparen bleibt, sonst wäre selbst das Gesparte noch in Gefahr.(Hartzkritik, 17.10.2008)
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Düster sehen es die Wirtschaftsweisen, wenn sie in die Zukunft blicken. Bis zu 400.000 Arbeitslose mehr könnte der kommende wirtschaftliche Abschwung kosten, wenn die Finanzkrise voll auf die Wirtschaft durchschlägt.
Eine tragende rolle dabei spielt, dass Deutschland sich als Exportweltmeister viel zu sehr international abhängig gemacht hat. Fehlen die Absatzmärkte im Ausland, können die globalisierten Firmen ihre Produkte und Waren nicht mehr absetzen.
Anstatt mit dem Notfond, der die Krise am Finanzmarkt abfedern soll, auch gleichzeitig die Binnenwirtschaft zu stärken, beschränken sich die Politiker scheuklappengleich auf die Rettung der krisengeschüttelten Bankenwelt.
Im Laufe des nächsten Jahres werden viele tausend Arbeitslose hinzukommen. Im besonderen Maße wird es dabei Zeit- und Leiharbeiter treffen. Wie viele Arbeitsplätze darüber hinaus noch gestrichen werden, ist nicht abzusehen und wann und ob die Arbeitslosen nach einem Jahr wieder in Arbeit sind, kann niemand sagen.
Schwer hat es schon die Automobilindustrie getroffen, die ihre Bänder teilweise schon stillstehen lassen haben. Unzweifelhaft wird es auch die Zulieferindustrie treffen. Innerhalb Deutschland wird die Kaufkraft sinken und viele werden sich nach einem Jahr im Hartz IV-Strudel wiederfinden. Die Hartz-Reform wird sich dabei nicht als das entpuppen, wofür viele Politiker es gerne anpreisen. Anreize, die Menschen dann wieder in Lohn und Brot zu bringen wird Hartz IV nicht geben. Man kann den kommenden Hartz IV-Betroffenen nur sagen: Willkommen im Club!
Was bleibt, ist im nächsten Jahr den Politkern bei der Bundestagswahl einen heftigen Denkzettel zu verpassen, die meinen, der Markt würde sich weiterhin von alleine regulieren. Dabei kann man sich nun überlegen, ob man sich seinem Schicksal ergibt und nicht wählt oder aber ob man wenigstens eines ruhigeren Gewissens habhaft wird und wählen geht.
Immerhin befleißigen sich die Regierenden der Finanzkrise her zu werden, was sicherlich von Nöten ist. Allerdings kann man den Menschen kaum glaubhaft machen, dass einerseits schnell Geld beschafft wird und auf der anderen Seite Menschen zu den Tafeln laufen, weil sie kein Geld für Lebensmittel haben. Dem Finanzmarkt greift man schnell unter die Arme und damit auch den Börsenspekulanten, die sich schnell erholen. Ein Hartz IV-Betroffener würde sich manches mal ebenso schnelle Hilfe wünschen! (Hartzkritik, 15.10.2008)
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Kommenden Freitag wird der Bundesrat über den skandalösen Gesetzentwurf von fünf Bundesländern entscheiden, bei dem Die anwaltschaftliche Rechtsberatung für Hartz IV-Betroffene um 200 Prozent ansteigen soll.
Bewirken möchte der Gesetzgeber offensichtlich, dass dadurch die Klageflut vor den Sozialgerichten abnimmt. bei einer 200prozentigen Steigerung würde diese Rechtsberatung für Betroffene, die bis jetzt 10 € zahlen müssen, unerschwinglich.
Gerade erst wurden bei den Sozialverbänden, Initiativen und Organisationen die Zuschüsse für die Rechtsberatung erheblich gekürzt, teils, wie in NRW, ganz gestrichen. Man verweist darauf, dass die Betroffenen in den ARGEn und JobCenter ausreichend beraten werden. Dies steht im krassen Gegensatz zur bisherigen Klageflut. Innerhalb des vergangen Jahres wurden vielerorts an den Sozialgerichten die Richterstellen aufgestockt und zusätzliche Senate eingerichtet.
"Bei der zusätzlichen Gebühr handelt es sich um ein Einsparprogramm“, kritisierte der Caritas-Sozialrechtsanwalt Manfred Hammel den Entwurf. Eine Eigenbeteiligung von insgesamt 30 Euro könnten Hartz-IV-Empfänger nur schwer aufzubringen. Völlig absurd ist in dem Zusammenhang der Vorschlag, dass die Amtsgerichte gesetzlich verpflichtet werden, Listen von Verbänden und Organisationen zu führen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die Amtsgerichte sollen die Betroffenen auf diese Adressen verweisen, die es teilweise in Bundesländern, wie NRW gar nicht mehr geben wird, weil Beratungszentren geschlossen werden, denen die Zuschüsse gestrichen wurden.
Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland dazu: "Es ist schon ein starkes Stück, was hier die Bundesländer fordern. Die jetzige Klageflut wäre nicht notwendig gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung zu Hartz IV auf die Betroffenenverbände gehört hätte. Hellseherische Fähigkeiten bedurfte es 2003 und 2004 nicht, um ab zusehen, was auf die Gerichte zukommt. Jetzt sollen soll den Betroffenen mit einer 200-prozentigen Gebührensteigerung der Gang zum Anwalt verunmöglicht werden. Nach wie vor sind 70-80 Prozent der Bescheide, Sanktionen falsch oder rechtswidrig, weil wir es mit unfähigen Behörden und äußerst schlecht geschulten Mitarbeitern zu tun haben. Es ist unverständlich, warum nicht dort der Hebel angesetzt wird. Es ist eine Frechheit, jetzt die Amtsgerichte gesetzlich dazu verpflichten, dass diese die Betroffenen an Verbände und Organisationen verweisen".
Den Gesetzesentwurf haben die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingebracht. Stimmt der Bundesrat diesem Entwurf zu, wird er in den Bundestag eingebracht.
Den Betroffenen bleibt meist nur die Internetrecherche und der Besuch in Internetforen, falls sich der Gesetzentwurf durchsetzt. Viele Betroffene verfügen allerdings nicht über internetfähiges Equipment oder einen entsprechenden Anschluß und so bleibt vielen Betroffenen der Gang ins Internetcafe nicht erspart.(Hartzkritik 10.10.2008)
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3.081.000 weist die aktuell geschönte Arbeitslosenstatistik aus. Hartz IV-Betroffene können der Statistik wenig abgewinnen, insbesondere dann, wenn sie in Maßnahmen geparkt werden, um die Statistik zu schönen oder der Weg in den 1. Arbeitsmarkt durch Taktiken der ARGEn versperrt wird.
Wenn man nach einem Jahr noch in dieser Statistik steht, wird alles daran gesetzt, dass man daraus schnell wieder verschwindet. Dies geschieht allerdings nicht, in dem man den Betroffenen zurück in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, sondern dies geschieht eben dadurch, ihn in Maßnahmen "verschwinden" zu lassen.
Wer sich den aktuellen Arbeitsmarktbericht mal genauer anschaut, stellt fest, dass in dem Bericht ca. 1 Million der BA bekannten offenen Stellen ausgewiesen sind. Um diese offenen Stellen bemühen sich aber nun nicht nur die etwas über 3 Mio. Arbeitslosen aus der Statistik, sondern eben auch die Millionen Arbeitsuchenden, die diese geschönte Statistik verschweigt.
Dazu gehören nicht nur diejenigen, die in EinEuroJobs stecken, sondern auch die, die gerade an einer Trainings-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Wer es dabei schlecht getroffen hat, nimmt an der 5 oder 6 Trainingsmaßnahme teil, die dem Betroffenen zeigt, das er bisher miserable Bewerbungsschreiben verfasst hat. Es gehören auch diejenigen Arbeitslosen dazu, die aufgrund des Umstandes, dass ihr Partner genug Geld verdient, keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Diese befinden sich durch die Gesetzgebung in einer Abhängigkeitslage von ihrem Lebenspartner, in der sie womöglich noch nie steckten. Zu den Arbeitssuchenden gehören weiterhin die Menschen, die in Niedriglohnjobs gefangen sind und versuchen, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.
Es gehört scheinbar zum ARGE-Alltag, dass man versucht, Hartz IV-Betroffene davon abzuhalten, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dazu gehören Taktiken wie, das Fahrgeld verweigern, um einen Job antreten zu können, Umzugshilfen nicht bereitzustellen, wenn der neue Job in einer anderen Stadt ist oder den Vermittlungsgutschein zu verweigern, wenn man aus einer bestehende Trainigsmaßnahme heraus einen neuen Job antreten könnte. Es gibt noch viele Steine mehr, die eine ARGE dem Betroffenen in den Weg legen könnte.
Die Hartz-Gesetzgebung ist insbesondere unter dem Aspekt in Frage zu stellen, ob dass fordern irgendeinen Sinn hat, wenn die offenen Stellen nicht der tatsächlichen Zahl der Abeitslosen entspricht. Vielmehr hat der Staat, vertreten durch die ARGEn und JobCenter einzig die Möglichkeit, bei den Ärmsten der Armen zu sparen. Hilfreich sind dabei, Eingliederungsvertäge abzuschließen, die gar nicht einzuhalten möglich sind.
Die Wirtschaft ist darauf bedacht, möglichst junge Menschen einzustellen, bzw. Arbeitskräfte zu suchen, die wenig Ausfälle in ihrer Arbeitsbiografie aufweisen. Dabei kommt es nicht mal so sehr auf die Qualifikationen an. Denn viele von Hartz IV Betroffene können insbesondere durch Fortbildungsmaßnahmen eine teils bessere Qualifikation aufweisen, die von Personalentscheidern keine Beachtung findet. Auch die über 50jährigen haben eher eine Chance, als die geburtenstarken Jahrgänge dazwischen. So sind die heute 35- 49jährigen die am meisten Betroffenen, die unter Hartz IV leiden und die jüngeren, die von den Einsparungen der letzten Jahre im Bildungssektor betroffen sind.
Jeder, der sich um einen freien Job bewirbt, ist bis in die Haarspitzen motiviert, gute Arbeit zu leisten. Damit er diesen Job nicht wieder verliert, wird er eben den Arbeitsalltag bewältigen, besonders dann, wenn er sich länger ausruhen konnte. Der Vorwurf aus der Wirtschaft, Hartz IV-Betroffene könnten den Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen, verliert dann spätestens, wenn die Betroffenen in diversen Maßnahmen nachgewiesen haben, dass sie dies locker schaffen.
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In dem aufklärenden Buch "Im Dschungel der Maßnahmen" berichtet eine Bewerbungstrainerin über ihre erschütternden Erfahrungen, wie mit Arbeitssuchenden und Hartz-Betroffene umgegangen wird.
Die promovierte Literaturwissenschaftlerin Isabel Horstmann hat sich nun in einem Interview bei Ohrfunk.de zu Wort gemeldet. In dem Gespräch mit Mirien Plarre wird nicht nur das Buch vorgestellt, sondern die Autorin plaudert auch über ihre gesammelten Eindrücke während ihres Berufsalltags und legt ihre Standpunkte dar!
Das Interview kann hier bei Hartzkritik angehört werden. Das 202 Seiten fassende Buch ist im EWK-Verlag - ISBN 978-3-938175-40-8 erschienen. Auf den Seiten des Verlags findet man auch eine Leseprobe.