Wo sollen die Schmiergelder denn hin, wenn es keine Steueroasen mehr gibt?
(von Albrecht Müller)
Schließen Sie die Augen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Regeln
für das Zusammenleben der Völker Europas und der Welt neu festzulegen, Sie hätten auch zu klären und zu
bestimmen, wie die Arbeitsteilung zwischen den Völkern aussieht. Sie würden dann vermutlich nicht auf die
Idee kommen zuzulassen, dass die einen für normale Löhne malochen und die anderen das
Geld verwalten und
daran üppig verdienen. Dass ein Land wie Irland oder die Schweiz mit niedrigen Steuern Spitzenverdiener und
Unternehmen aus anderen Ländern anlocken kann, ist in einer wirklichen Gemeinschaft der Völker
unvorstellbar. Dass die Luxemburger und Liechtensteiner vornehmlich das lukrative
Bankgewerbe ausüben und dafür Geld von anderen abziehen, dass ein Land wie Großbritannien in London –
kombiniert mit seinen Kanalinseln – ein lukratives „Casino“ betreibt und dafür
einen messbaren Teil der Wertschöpfung aus anderen Ländern abzieht – grotesk.
Albrecht Müller:
Er war unter den Bundeskanzlern
Willy Brandt und Helmut Schmidt
Leiter der Planungsabteilung
des Bundeskanzleramtes. Der
Volkswirt arbeitet heute als freier
Autor und ist Herausgeber von www.NachDenkSeiten.de.
Die Existenz von Steueroasen ist in einer Gemeinschaft von
gleichberechtigten Völkern nicht akzeptabel. Deshalb ist es richtig, diesem Treiben ein
Ende zu setzen. Dabei hätte ich, wenn es ehrlich gemeint wäre, durchaus
Verständnis für eine harte Gangart. Aber ich traue dieser Diskussion nicht.
Ich fürchte erstens, dass es der Angreifer Steinbrück nicht ernst meint, dass
zweitens seine Kritiker ein breites Klientel schützen wollen, und dass
drittens alle zusammen über den wichtigsten Geschäftsbereich der Steueroasen
schweigen.
Zum ersten: Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Peer Steinbrück hat
ein Problem in seiner Partei. Er gilt bisher gerade mal als rosa eingefärbter Sozialdemokrat. Das Thema
Steueroase bietet ihm die grandiose Möglichkeit, sich im linken Teil der SPD-
Anhänger herzhaft zu verankern – als Wächter der Interessen der kleinen Leute, als Rächer der Gerechten. Franz
Müntefering hat ihm das vorgemacht. Dieser hatte im April 2005 gegen „Heuschrecken“ polemisiert. Das war
sachlich richtig. Aber es war nicht ernst gemeint. Es folgte nach der Wahl keine einzige Tat, etwa zur Beschränkung ihrer Steuerprivilegien. Für
Steinbrück ein fantastisches Lehrstück.
Zum zweiten: Die heftigen Kritiker Steinbrücks in CDU, CSU und FDP
stehen vermutlich unter Druck von einflussreichen Anhängern, die persönlich Geld in Steueroasen deponiert
haben. Es wäre hilfreich, man würde das offen sagen, statt sich über die Grobheiten von Herrn Steinbrück
aufzuregen.
Zum dritten, zum Verborgenen: Steueroasen haben neben der Ersparnis von Steuern auf Kapitaleinkünfte
eine zweite, vermutlich viel wichtigere Funktion. Sie dienen zum Sammeln von Einkünften aus kriminellen Akten,
von Schmiergeldern, unzulässigen
Provisionen, von schwarzem Geld. Die konkreten Beispiele sind so zahlreich, dass der Platz nicht reicht. In
Stichworten:
Siemens zahlte nach staatsanwaltschaftlichen und internen Ermittlungen Schmiergelder in Höhe von 1,4
Milliarden Euro. Das Geld floss über Steueroasen. Ähnlich, wenn auch in kleinerem Maßstab, wird es bei
anderen Unternehmen sein, die „schmieren“ müssen, um an Aufträge heranzukommen.
Um die Höhe der Spenden für die hessische CDU zu verschleiern, wurden mehr als
17 Millionen Euro über
Liechtenstein geleitet.
Ein hoher Brüsseler Beamter verwaltet einen üppigen Fonds der
Europäischen Union. Sein Partner, Vermittler von Aufträgen, verschafft Unternehmen in den vom Fonds geförderten Ländern Aufträge; der Brüsseler Partner sorgt für die Subvention
aus EU-Kassen; die Provision für den Vermittler und den Beamten wird selbstverständlich nicht auf das Konto
in Brüssel und das Heimatkonto des Vermittlers eingezahlt. Dafür braucht man eine Steueroase, die wir
sinnvollerweise Steuer- und Schmiergeldoase nennen. Ein praktisches Beispiel für
vermutlich viele andere.
Die Berliner Wasserwerke wurden teilprivatisiert. Der lange geheim
gehaltene Vertrag garantiert den beiden Käufern eine ansehnliche Rendite von 2 Prozent über der durchschnittlichen
Rendite zehnjähriger Bundesanleihen. Die Wasserpreise stiegen nach der Teilprivatisierung überdurchschnittlich. Die Provision für das
Basisgeschäft der international tätigen Konzerne landet vermutlich nicht auf Konten der Berliner Sparkasse.
Viele Kommunen in Deutschland haben ihre Stadtwerke, ihre
Kanalisation, ihren öffentlichen Nahverkehr usw. an US-amerikanische „Investoren“ verkauft und zurück geleast. Man
nennt das Cross Border Leasing (CBL). Heute sitzen viele dieser Kommunen in der Patsche. Aber auch ohne
Finanzkrise sind diese Verträge rational nicht zu erklären. Wie kann ein Kämmerer, wie kann ein Oberbürgermeister oder ein Landrat wichtige Teile der
kommunalen Infrastruktur über 1000seitige, in englischer Sprache verfasste Verträge an ausländische Investoren
verkaufen!? – Die international tätigen Investoren brauchen zum Entgelt der Verantwortlichen Schmiergeld- und
Steueroasen.
Das gleiche gilt für so genannte PPP- oder ÖPP-Projekte – für Projekte der
Daseinsvorsorge, die in PublicPrivate-Partnership durchgeführt und/oder finanziert werden. Wie der
Bundesrechnungshof am 5. Januar feststellte, sind Zweifel an der Wirtschaftlichkeit
dieser Modelle angebracht. Aber sie laufen weiter. Massiv gefördert von der Bundesregierung, in der Verantwor-
tung des Bauministers Tiefensee und gefördert vom Bundesfinanzminister Steinbrück. Ohne Koalitionskrach übrigens, denn darüber schwebt
wohlwollend drein schauend auch Angela Merkel und die Union. Auch dies bestätigt übrigens die
Vermutung, dass die Kampagne unseres Bundesfinanzministers gegen Steueroasen allenfalls im Ansatz ernst
gemeint ist. Er müsste sofort alle Privatisierungsmaßnahmen stoppen, wenn er vermeiden wollte, dass die
Schmiergeld- und Steueroasen weiter gefüttert werden. Wo sollen die Schmiergelder
denn hin, wenn es keine Steueroasen mehr gibt?
(Quelle: nachdenkseiten.de Schlagwörter: Steinbrück,
Müntefering, Steueroasen, Deutschland, Nachdenkseiten, Kapitaleinkünfte,
Lichtenstein, Kanalinseln)
Die Bundesregierung darf nach Einschätzung
des obersten deutschen Sozialrichters Hartz-IV-Empfängern die Abwrackprämie
nicht verwehren und muss ihre Rechtsauffassung zu Gunsten der Betroffenen
korrigieren.
"Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als
zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als
Einkommen zu berücksichtigen ist", sagte der Präsident des
Bundessozialgerichtes (BSG), Peter Masuch auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung.
Damit wird immer deutlicher, dass die Bundesregierung mit ihren Nein auf eine
juristische Niederlage zusteuert. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) beharrt
darauf, dass Hartz IV-Beziehern nach geltender Gesetzeslage die Abwrackprämie
abgezogen werden müsse. Verschrottet also ein Langzeitarbeitsloser seinen alten
Pkw, bekäme er zunächst wie jeder andere auch die 2500 Euro. Anschließend
aber sollen sich die Arbeitsagenturen den Betrag zurückholen, indem sie den
Hartz IV-Regelsatz von 351 Euro über mehrere Monate streichen beziehungsweise kürzen.
Masuch hält dies mit der Rechtslage nicht für vereinbar. Zwar betont er, dies
sei seine private Meinung und noch nicht die Auffassung des
Bundessozialgerichtes, bei dem Klagen ja erst mit Verzögerung landen werden.
Aber nach allem, was er höre, decke sich seine Position mit der "überwiegenden
Einschätzung unter den Kollegen". Nach FR-Informationen gingen bei den
Experten im Bundesarbeitsministerium die Meinungen auseinander und waren
keineswegs so eindeutig, wie Scholz es später darstellte.
In Paragraph 11 des Sozialgesetzbuches II heißt es zur Anrechnung bei Hartz IV:
"Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen sind (...) zweckbestimmte
Einnahmen." Die 2500 Euro der Abwrackprämie aber stehen nicht zur freien
Verfügung, sondern können nur für den einen Zweck, den Kauf eines Autos,
eingesetzt werden. In diesem Sinne hat das BSG früher bei der Eigenheimzulage
entschieden, die seitdem ebenfalls nicht mehr angerechnet wird.
In dem Streit geht es nur um eine kleine Zahl von Betroffenen. Nach Schätzung
der SPD-Arbeitsmarktexpertin Andrea Nahles können sich auch mit Unterstützung
durch die Abwrackprämie voraussichtlich nur einige Hundert Hartz-IV-Beziehers
ein neues Auto leisten. Derzeit steht ihnen für Ersparnisse als Schonvermögen
ein Freibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu, mindestens jedoch 3100 Euro und
maximal zwischen 9750 Euro und 10 050 Euro (je nach Alter).
Nahles hatte aber die Sache als eine "prinzipielle Frage der
Gerechtigkeit" bezeichnet. Die SPD und Scholz drängen mittlerweile darauf,
das Gesetz zu ändern, damit Hartz IV-Empfänger die Prämie nutzen können.
Dies lehnt die Union jedoch ab.
Den Betroffenen dürfte daher kaum helfen, dass sie im Recht sind. Denn wenn die
Kläger vor dem Bundessozialgericht gewonnen haben, gibt es die Abwrackprämie längst
nicht mehr.
Gebühren fürs Sozialgericht?
Auf der Tagung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung
ging es auch um die Forderung des Bundesrates, Gebühren an Sozialgerichten
einzuführen, um die Hartz-IV-Klagewelle zu stoppen. Armin Höland von der Uni
Halle-Wittenberg warnte davor, schutzbedürftige Menschen davon abzuhalten, ihr
Recht wahrzunehmen. Eine Entlastung der Sozialgerichte sei nicht zu erwarten.
Denn die müssten sich dann mit noch mehr Anträgen auf Prozesskostenhilfe
befassen.
(Quelle: fr-online.de Schlagwörter: HartzIV, Abwrackprämie,
ALGII, Bundessozialgericht, Olaf Scholz)
Wir sind gezwungen, zu längst überwunden geglaubten
Formen der sozialen Betreuung zurückzukehren - Suppenküchen, Obdachlosenhilfe,
Spendenaktionen, stellte Silvia Steinbach, stellvertretende Landesvorsitzende
des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität in Brandenburg, am
Donnerstag in Berlin fest. Das erinnere an die Gründungszeit des Verbandes nach
dem 2. Weltkrieg. Ursache der heutigen Entwicklung sei die aktuelle Sozial- und
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, so Steinbach. Sie sprach auf einer
Fachtagung der Volkssolidarität zu Fragen der Armen- und Obdachlosenhilfe.
Als “politisches Scheitern” bezeichnete auf der
Veranstaltung Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, den Sozialabbau unter dem Stichwort Hartz IV sowie die
wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. “Die Chancen, aus Armut wieder
herauszukommen, haben abgenommen, Millionen Kinder wachsen ohne Perspektive auf
- das sollte uns Angst machen.” Schneider verwies unter anderem darauf, dass
gegenwärtig in der Bundesrepublik jedes vierte Kind in Armut aufwächst oder
davon bedroht ist. Während die Reichen immer reicher würden, werde Armut für
Millionen Menschen ein Dauerzustand. “Die Politik ist gescheitert, während
sie die Situation selber ganz bewusst herbeigeführt hat.” Schneider wandte
sich dagegen, die sozial Benachteiligten als selbstverantwortlich für ihre
Situation abzustempeln.
“Ein Kind muss sich auf morgen freuen können”, zitierte
Eberhard Schulreich, Mitglied des Bundesvorstandes der Volkssolidarität den Pädagogen
Johann Heinrich Pestalozzi. Wenn aber Millionen Kinder ohne Zukunftsperspektive
aufwachsen, müssten sich die Politiker schämen. Schulreich beschrieb Projekte,
mit denen der Verband versucht, Kindern und Jugendlichen aus sozial
benachteiligten Familien zu helfen. Solche und andere Möglichkeiten der
konkreten Hilfe für von Armut Betroffene beschäftigten die mehr als 100
Teilnehmer der Fachtagung. Es gehe nicht nur um notwendige politische Antworten
zu den Ursachen der Entwicklung, sagte Marianne Linke, Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Sozialpolitik des Verbandes. “Wir müssen den Menschen das
Selbstbewusstsein zurückgeben, gebraucht zu werden.” Die wirksamste Armutsbekämpfung
sei die soziale Integration durch eine funktionierende soziale Infrastruktur.
Zu den vorgestellten Beispielen aus der Arbeit der
Volkssolidarität gehörte die Zusammenarbeit des Stadtverbandes Dresden mit der
“Tafel” in der sächsischen Landeshauptstadt. Stadtvorsitzender Werner
Schnuppe berichtete davon, dass inzwischen 12.000 Dresdner die Angebote der
“Tafel” in Anspruch nehmen müssten. Schnuppe stellte klar: “Wir brauchen
Partner, da wir nicht alles allein leisten können.” Wichtig sei auch das
sozialpolitische Engagement vor Ort, sich einzubringen in Gremien und Einfluss
zu nehmen auf Entscheidungen. Ursula Kraus aus dem Landesverband Thüringen
beschrieb die Möglichkeiten, durch Sozialberatung Folgen von Armut zu vermeiden
oder zu lindern. “So können wir das Potenzial der Selbsthilfe stärken und
suchen mit den Hilfebedürftigen individuelle Lösungen.”
“Zu uns kommen Kinder ohne Frühstück und können nicht an
Freizeitangeboten wie Theater, Schwimmen oder Ausflüge teilnehmen”,
berichtete Rosemarie Kiaupat aus ihrer Arbeit als Leiterin einer Kindertagesstätte
der Volkssolidarität in Rostock. Die Einrichtung liege in einem Stadtteil, der
als sozialer Brennpunkt gelte. Fast die Hälfte der betreuten Kinder sei von
materieller Armut betroffen. Die sozialen Probleme belasteten das
Selbstbewusstsein der Kinder. Die Kita versuche zu helfen und
Mangelerscheinungen auszugleichen, wo es möglich sei. Neben Beispielen, wie
Mitgliedergruppen der Volkssolidarität sozial Benachteiligte unterstützen,
beschrieben auf der Tagung weitere Leiter und Mitarbeiter von Einrichtungen des
Verbandes ihre Arbeit im Bereich der Armen- und Obdachlosenhilfe. Dazu gehörten
unter anderem die Suppenküche in Potsdam, das sozial betreute Wohnen in Güstrow,
der Tagestreff für Wohnungslose in Leipzig und die Essenstafel in Pößneck.
“Die Volkssolidarität fordert eine Politik, die Armut gar
nicht erst entstehen lässt und die Maßnahmen einleitet gegen die sich massiv
abzeichnende Altersarmut”, so zu Beginn die Brandenburger
Vize-Landesvorsitzende Steinbach. Verbandsgeschäftsführer Bernd Niederland
betonte zum Tagungsabschluss, dass soziale Gerechtigkeit und
Verteilungsgerechtigkeit entscheidend seien, um Armut zu vermeiden und ihre
Folge zu mindern. “Es muss Schluss sein mit der Verteilung des Volkseinkommens
von unten nach oben”, erklärte er mit Blick auf die Wahlen in diesem Jahr.
(Quelle: Sozialticker.com, Schlagwörter: HartzIV, Armut,
Sozialabbau, Politik, Gerechtigkeit, Volkssolidarität)
Zuwenig Lohn, um die Kinder davon zu ernähren: Der Staat
stockt den Betrag zum Hartz-IV-Satz auf. Doch der Preis ist hoch: bedingungslose
Unterordnung unter die Bürokratie.
Auf den ersten Blick sieht es aus, als wäre die Welt der
Martina Teller* in Ordnung. Die Wohnung ist liebevoll eingerichtet, Fotos
von den zehnjährigen Zwillingen hängen an der Wand. Doch sie ist das,
was man eine »Aufstockerin« nennt, gegängelt vom Amt und permanent am
Rechnen. Als ob die 47jährige Alleinerziehende mit drei Kindern sonst
nichts zu tun hätte: 20 Stunden wöchentlich arbeitet sie beim Flughafen
in Frankfurt am Main in der Personenkontrolle, flexibel natürlich, auch
an Wochenenden und Feiertagen. Zwischen 1000 bis 1200 Euro hat die vierköpfige
Familie mit Aufstockung monatlich zur Verfügung. Hat sie feiertags Überstunden
gemacht oder Urlaubsgeld bekommen, braucht sie sich gar nicht erst zu
freuen – alles, was sie zusätzlich erhält, ist beim Amt nachzuweisen
und zu verrechnen. So ist es, seit Hartz IV im Januar 2005 eingeführt
wurde. Einen vom Jobcenter angeordneten Zwangsumzug hat sie hinter sich
bringen müssen. 110 Quadratmeter seien zu groß, wurde befunden. Jetzt
wohnt sie mit ihrem 18jährigen Sohn Stefan und den Zwillingen auf 77
Quadratmetern im abgelegenen Stadtteil Sindlingen – immerhin wird die
Miete wieder übernommen. Zunächst wirkt sie trotz allem nicht
deprimiert, nur wenn sie über die Ungerechtigkeiten im Amt erzählt,
klingt unterdrückte Wut durch.
Abzug vom Lehrgeld
»Meine Kinder haben kaum Ansprüche«, zielstrebig seien
sie. »Von Stefans Fleiß könnten sich einige eine Scheibe abschneiden«,
sagt Martina Teller. Seine Lehre im Pharma-Unternehmen zieht er motiviert
durch: Morgens steht er um halb Fünf auf, und hat täglich drei Stunden
Fahrtzeit. Doch von seiner Ausbildungsvergütung, rund 590 Euro netto,
darf er kaum etwas behalten. Stefans Monatsverdienst wird mit dem
Aufstockungsbetrag verrechnet. Ihm bleiben nur 209 Euro monatlich –
davon sind 100 Euro Fahrgeld. Dabei hat Stefan alles richtig gemacht: Im
Januar 2011 soll er nach dreieinhalb Lehrjahren übernommen werden –
falls die Krise ihn nicht einholt. Wen wundert es, daß Martina Teller die
kalte Wut packt, wenn sie in den Nachrichten Storys über strikte Gütertrennung
des TV-Stars Verona Pooth und ihres Gatten Franjo hört. Bei den
Superreichen alles kein Problem: Schulden des wegen Bestechung,
Vorteilsgewährung, Insolvenzverschleppung und Untreue rechtskräftig
vorbestraften Unternehmers dürfen auf das Vermögen seiner
millionenschweren Ehefrau nicht angerechnet werden.
Seit dem Zwangsumzug sitzt Martina Keller abends oft allein zu Hause. Ihre
Mutter ist verstorben, der Vater im Pflegeheim. Mal eben mit einer
Freundin von nebenan ein Video bei Chips und einem Glas Wein schauen, ist
nicht mehr drin. Ihre Bekannten wohnen jetzt mehr als 30 Kilometer
entfernt: »War das schön in der alten Wohnung. Waren die Kinder im Bett,
saßen wir gemütlich zusammen.« Hier kennt sie niemanden. Noch etwas mußte
sie bitter erfahren: Als Aufstockerin sollte man keinesfalls sparen. 25
Euro monatlich hatte sie sich abgeknapst, um etwas für ihre Kinder zurückzulegen.
So war auf dem Konto ihres Sohns nach Jahren ein Betrag von 4000 Mark
zusammen gekommen. Pustekuchen, nur 2500 Mark sind erlaubt – das Konto
hatte sie aufgelöst. Die zu erwartenden Zinsen von der Bank waren futsch.
»Hartz IV ist erbarmungslos: Kein Führerschein oder gebrauchtes Auto für
meinen Sohn!«. Als sie das erzählt, stehen ihr Tränen in den Augen.
Besser hätte sie heimlich unter dem Kissen sparen sollen, belehrt der
zuständige Sachbearbeiter.
Ständiges Bittstellen
Das ständige Bittstellen geht Martina Teller auf die
Nerven: Muß sie ihren Zwillingen die Klassenfahrt finanzieren, teilt das
Schulamt mit: »Die Kassen sind klamm.« Also schickte sie Formulare ans
Jobcenter. Zunächst erfolgreich – allerdings wurde das Geld
zwischenzeitlich wieder verrechnet! Mitunter muß sie sich Geld pumpen,
weil die Überweisung vom Amt zu spät kommt – oder man hat sich vertan
und zuwenig ausgezahlt. In ihrer Freizeit erledigt sie zahllose Behördenbesuche,
füllt Formulare aus, wälzt Aktenordner. Darin sind Kindergeldformulare für
das Jugendamt, Papiere fürs Aufstocken beim Jobcenter abgeheftet – »auch
für den Vater im Pflegeheim gibt es ein Amt«, stöhnt sie. Behördenmarathon:
Würde das Frankfurter Arbeitslosenzentrum nicht helfen, Abrechnungen zu
überprüfen, wäre sie längst heillos in Bürokratie ertrunken.
* Alle Namen redaktionell verändert
(Quelle: jungewelt.de, Schlagwörter: HartzIV, Würde,
Bürokratie, Aufstocker, Zwangsumzug)
Kerstin Koepke und Michael Lange sind
chronisch krank, chronisch arbeitslos und chronisch unterfinanziert. Ihren
Mehrbedarf an Medikamenten bestreiten sie von Hartz-IV.
Kerstin Koepke hat "Kaiser,
wie viel Schrittchen darf ich gehn?" nie gespielt. Es gibt Gänseschrittchen
oder Riesenschritte oder Sprünge - und der, der der Kaiser ist,
befiehlt. Manchmal befiehlt er Schritte zurück. Ein blödes Spiel. Zählen
sollen die Kinder dadurch lernen, aber was sie eher kapieren: Manche
kommen vorwärts und manche nicht. Denn selten lässt der Kaiser den
siegen, den er nicht mag. Michael Lange kennt das Spiel. Gern mitgemacht
hat er nicht. Seine Kindheit hat er sowieso in schlechter Erinnerung.
Jetzt allerdings haben Koepke, die
in Mannheim lebt, und Lange aus Hamburg etwas gemeinsam: Sie kämpfen um
ihre Würde. Die zwei Hartz-VI-Betroffenen sind chronisch krank, aber
die Medikamente, die sie brauchen, der Mehrbedarf, der ihnen zusteht,
werden ihnen von den Arbeitslosengeld-II-Behörden, die mancherorts
Jobcenter, andernorts Arge heißen - nicht erstattet. "Mich hat die
Hartz-IV-Willkür politisiert", sagt Koepke. Und Lange: "Ich
bin jemand, der Widerstand leistet. - Jobcenter, wie viel Schritte darf
ich gehen?"
Bis vor kurzem hatte Michael Lange
einen Käfig mit zwei Kanarienvögeln in seiner Wohnung. Jetzt stehen
nur noch Topfpflanzen am Fenster. Auch sein Aquarium ist leer bis auf
ein paar trockene Steine. Fische, Vögel - er hat sie Bekannten
gebracht. "Es soll mich nichts halten." Seinen Hund hat er
schon vor zwei Jahren hergegeben. Der glücklichste Tag in seinem Leben?
"Als ich ihn beim Züchter abholte." Aber der Hund wurde
krank. Der arbeitslose Psychologe konnte die Tierarztrechnungen nicht
bezahlen. "Hartz IV bricht mir das Genick", sagt er. Auf einem
Stuhl in seinem engen Zimmer liegt das Buch "Suizid und
Suizidhilfe".
Solange er Fische, Vögel, den
Hund hatte, gab es Kreaturen in Langes Wohnung, die in Käfigen saßen
und über die er Herr war. Jetzt spürt er, dass er selbst eingesperrt
ist. 26 Quadratmeter groß ist seine Wohnung - vollgestellt und aufgeräumt
und kaum zwei Meter hoch. Zehn Schritte zur Küchenzeile, die hinter
einem Vorhang liegt, zehn Schritte zurück zum Fenster, vor dem
Gummibaum und Yukka stehen. Zehn Schritte zur Küchenzeile und zehn
Schritte zurück. Dazu die Schmerzen in den Augen, im Rücken. Die
Vorstellung, dass das noch 20 Jahre so gehen kann, martert den 57-Jährigen.
Er weiß, dass er keine Chance mehr hat. Nicht auf Arbeit, nicht auf
eine andere Wohnung, nicht auf Gesundheit, und keinen Perspektivwechsel
dazu. Zehn Schritte in die eine Richtung, zehn Schritte in die andere.
Lange hat ein Augenproblem. Die Tränenflüssigkeitsproduktion
funktioniert nicht. Wie Sandpapier rutschen seine Lider über die
Hornhaut. Die Gefahr zu erblinden ist groß. Die Augentropfen sind teuer
und seit der Gesundheitsreform keine Kassenleistung mehr. Auf dem
Jobcenter fühlt man sich ebenfalls nicht zuständig.
Lange braucht bis zu 100 Euro im
Monat für die Augentropfen und ergänzende Medizin. Er soll sie vom
Regelsatz, der 351 Euro beträgt, zahlen. Der Regelsatz deckt allerdings
auch noch Strom, Wasser, Telefon, Kleidung und Lebensmittel ab. Am Ende
hat er die Wahl: Essen oder Medikamente.
Aber Lange ist streitbar. Das
macht ihn nicht beliebter. Querulant, Nörgler sagen die Leute. Der
rasend schnell sprechende Mann hat auf Zahlung der Medikamente geklagt.
In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Lange klagt weiter. Am 25.
Februar, dem Tag, als das Hamburger Landessozialgericht in einem
Eilverfahren entschied, dass ihm die Medikamente vorerst doch bezahlt
werden müssen, bekam er auch das "provisorische grüne Licht"
der Sterbehilfsorganisation Dignitas in der Schweiz. Denn Lange hat dort
einen Antrag auf Sterbehilfe gestellt. Es ist sein Notausgang. "Mir
ist bewusst, dass das meine letzte Entscheidung in meinem Leben wäre."
Kerstin Koepke will Lange auf
seinem Weg in die Schweiz begleiten, wenn er ihn geht. Die beiden haben
sich auf einer Pressekonferenz in Berlin zu Hartz IV kennengelernt.
Koepke sitzt in einem Café im Mannheimer Bahnhof und friert. Wie jeden
Morgen hat sie Gliederschmerzen und Durchfall. "Wenn es doch
Nasenbluten wäre. Aber Durchfall, das ist mir so peinlich."
Multiple Sklerose hat sie. Seit sie 18 ist. Und Zöliakie - besser
bekannt unter Glutenunverträglichkeit. Beides schlägt auf den Darm.
"Der Darm ist das Traumagedächtnis des Menschen", sagt sie.
Koepke ist angespannt. Bedächtig
streicht sie sich ihre braunen Locken, die sie noch zerbrechlicher
scheinen lassen, aus dem Gesicht. Über sich zu sprechen, fällt ihr
nicht leicht. Koepke steht aufgrund ihrer Krankheiten zweifacher
Mehrbedarf zu den Hartz-IV-Regelsätzen zu. 66,47 Euro für die Zöliakie,
25,56 Euro für die multiple Sklerose. Allein sie bekommt nur einen
Mehrbedarf. Den für Zöliakie. Immerhin ist es der höhere. "So
kommt das Gesetz noch vermeintlich großzügig daher. Das ist doch
zynisch", sagt sie.
Wegen der multiplen Sklerose soll
sie sich vollwertig ernähren. Das ist schon teuer genug. Die Zöliakie
macht es noch teurer, weil Gluten in vielem drin ist und sie nur Ausgewähltes
essen kann. "Ein kleines Kastanienbrot kostet 5 Euro", sagt
sie. Sie hat das Geld dafür nicht. Meist isst sie nur polierten Reis.
Später in ihrer hellhörigen
Wohnung, in der Bett und Fernseher in der Küche stehen, weil alles so
eng ist, zeigt sie die Reispackung. Es ist Ende Februar. "Jetzt am
Ende des Monats hab ich kein Geld mehr." Sie öffnet ihren Kühlschrank.
Ein Toastbrot vom Discounter für 79 Cent ist drin. Gift für sie.
"Was bleibt mir anderes übrig? Soll ich eine Bank überfallen?"
Ihre Wohnung wirkt, als wäre sie
dort nie angekommen. Papiere und Klamottenstapel neben dem Bett, Bücher
vor dem Fernseher, Koffer vor dem Schrank. Ihre 13 Reiki-Zertifikate hat
sie mit Tesafilm an die Wand geklebt. Reiki ist therapeutische
Energiearbeit japanischen Ursprungs, bei der Hände aufgelegt werden.
"Das Leiden ist typisch menschlich und nichts Besonderes",
sagt Koepke. "Einen Weg rauszufinden ist Gnade. Ich hab ja ein
heftiges Leben, wie andere auch."
Lange und Koepke sind keine
Einzelfälle. Das Berliner Aktionsbündnis Sozialproteste argumentiert,
dass sich von den 3 Millionen Hartz-IV-Beziehern und -Bezieherinnen etwa
ein Fünftel rezeptfreie Medikamente nicht mehr leisten kann. Die Zahl
stammt aus der Ausgabe des Informationsdienstes Soziale Sicherung vom
Juli 2008. Auch Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland
berichtet von vielen Betroffenen. Vor allem bei chronisch Kranken, bei
Leuten mit Rückenleiden, mit Allergien, mit Atemwegserkrankungen,
selbst bei Leuten mit Krebs komme es zu großen finanziellen Härten.
"Starke Medikamente mit vielen Nebenwirkungen kriegt man
finanziert, aber was es im Vorfeld an sanften Behandlungsmöglichkeiten
gibt, nicht." Die Gesundheitsreform habe das Problem verstärkt,
weil so viele Medikamente nicht mehr von den Kassen bezahlt werden.
Auf der politischen Ebene ist das
Thema bisher jedoch nicht angekommen. Im Ministerium des
Bundessozialminister Olaf Scholz wiegelt man ab. "So was ist uns
als Problem nicht bekannt", sagt Lena Daldrup vom Pressereferat des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. "Wir lassen niemanden
im Regen stehen. Wir versuchen immer mit hilfe aller Beteiligten
passgenaue Lösungen zu finden." Ansonsten verweist sie auf die
bestehenden Gesetze. "OTC-Medikamente sind pauschaliert im
Regelsatz enthalten." OTC - das steht für "over the
counter", also für frei verkäuflich. Die Pauschale im Regelsatz
wird von den Gerichten bei ungefähr 4 Prozent angesetzt. Etwa 14 Euro
an Ausgaben im Monat hält der Gesetzgeber also für zumutbar. Lange
zahlt in manchen Monaten das Sechsfache.
"Die Gesundheitsversorgung
von Hartz-IV-Beziehern ist nicht mehr gewährleistet", kritisiert
auch Frank Jäger, Referent für Sozialrecht beim Wuppertaler
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles. "Viele gehen nicht
mehr zum Arzt. Viele kaufen sich die Medikamente nicht mehr."
Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Nichtfinanzierung zu
klagen. "Aber der normale Klageweg dauert Jahre", sagt er. Nur
harte Naturen schaffen es, in diesem ganzen Wust von Beschwerde,
Widerspruch, Klage, Widerspruchsklage nicht zu resignieren. Der in der
Behördensprache versierte Michael Lange scheint so eine harte Natur.
"Viele denken, ich sei hart, aber das stimmt nicht", sagt er.
"Mit Hartz IV ist etwas in mir zerbrochen."
Lange ist ein Verneiner. Er hat
sich vom Sohn einer Alleinerziehenden über Gärtner zum Psychologen
hochgekämpft, aber gelandet ist er nirgends. Seit seinem
Studienabschluss 1992 ist er arbeitslos. Obwohl er sich nach Menschen
sehnt, ist er immer ein Einzelgänger gewesen. Seit Hartz IV aber
sind seine Lebensbezüge zum Kampf um Leistungsbezüge geronnen.
Interessen hat er keine mehr. Seine Gitarre verstaubt in der Ecke.
Anders die zwanzig Jahre jüngere
Koepke. Sie ist zu einer Fragenden geworden. "Warum teilt mir das
Jobcenter nicht mit, dass ich ab Januar eigentlich im Monat 3,73 Euro
mehr wegen meiner Zöliakie bekommen müsste?" Die Frage geht ins
Leere. "Den Brief, dass mir der Mehrbedarf für die multiple
Sklerose aberkannt wird, den kriege ich doch auch." Dass die
Mehrbedarfssätze gestiegen sind, sagt ihr Rechtsanwalt.
Trotzdem kann Koepke Hartz IV,
so hoffnungslos das klingt, etwas abgewinnen: "Endlich darf ich
diese Krankheit haben." Ihre Eltern hätten die Diagnose nie
akzeptiert. "Meine Tochter ist kein Krüppel", sagte der
Vater. Wie ihre Mutter schleppte er Kriegstraumata und Euthanasieängste
mit sich herum. Die dämpften die Eltern mit Medikamenten. Selbst während
der Schwangerschaft nahm die Mutter starke Schlafmittel. Ihr Vater
wiederum tat der Kleinen Valium ins Fläschchen, um sie nachts ruhig zu
halten. Koepke glaubt, dass sie als Kind ständig zwischen Drogen und
Entzug lebte.
Mit 19 wurde die
Pharmazeutisch-technische Assistentin schwanger und heiratete. Fünf
Monate nach der Geburt des Sohnes zog ihr Mann aus. Kind, bleierne Müdigkeit
wegen der Krankheit und verschiedene Jobs, als Politesse, als Verkäuferin,
als Kellnerin - um sich selbst wach zu halten, begann sie
Aufputschmittel zu nehmen. Sie war Mitte 20, als der Zusammenbruch kam.
Heute redet sie verzeihend über
sich. "Ich weiß, dass es damals zu viel für mich war." Sie würde
gerne arbeiten. Sie würde auch einen 1-Euro-Job machen, wenn er keine
regulären Arbeitsplätze vernichtet und man auf ihre Krankheit Rücksicht
nimmt. 100 Prozent schwerbehindert ist sie. Um sich gesellschaftlich
einzubringen, hilft sie ehemaligen Häftlingen bei der Resozialisierung.
"Mit Ämtern kenne ich mich aus."
Koepke und Lange kämpfen um ihre
Würde. In Euros umgerechnet ist Würde nicht teuer. Das Wertvolle daran
ist etwas ganz anderes, meint Koepke. "Die Frage danach nämlich,
in was für einer Gesellschaft wir leben wollen." (Quelle:
taz.de, Schlagwörter: HartzIV, Würde, Krankheit, Hunger, Leben)
Bei Unterkunfts- und Heizkosten wäre schnelle Abhilfe sogar
ohne Gesetzesänderung möglich
Die Flut von Klagen gegen »Hartz IV«-Bescheide ist gewaltig
und steigt weiter an. Seit der Präsident des Bundessozialgerichts auf diesen Mißstand
hingewiesen und eine »Reform der Reform« verlangt hat, ist das allgemein
bekannt. Weithin bekannt ist auch, daß zu den Streitpunkten, die zu besonders
vielen Klagen führen, die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten gehört.
Was nur wenige wissen: Gerade in diesem Leistungsbereich wäre eine Änderung
schnell möglich – und zwar sogar ohne Gesetzesänderung.
Nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), umgangssprachlich »Hartz IV«
genannt, werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen
Leistungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Gestritten wird vor den
Sozialgerichten vor allem über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »angemessen«.
Das kann aber, ohne daß der Gesetzgeber tätig werden müßte, durch eine
Rechtsverordnung geregelt werden. Durch Paragraph 27 SGB II wird das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, »welche
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind«.
Besonders einfach wäre eine Lösung bei den Heizkosten: Man müßte dazu nur
die Leitsätze des mit Entscheidungen weiterer Landessozialgerichte übereinstimmenden
Beschlusses des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. September 2007
abschreiben. Dort heißt es: »Im Hinblick auf die berücksichtigungsfähigen
Kosten für die Heizung ist (...) auf die Festsetzungen im Mietvertrag oder auf
die Vorauszahlungsfestsetzung der Energieversorgungsunternehmen abzustellen, für
die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete
Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten
vorliegen. (...) Dies hat zur Folge, daß der Leistungsträger im Zweifel das
Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte konkret darzulegen und ggf. zu beweisen
hat. Kommt er dem nicht nach, hat es bei der Vermutung der Angemessenheit zu
verbleiben.«
Auch zu den Unterkunftskosten (ohne Heizung) gibt es bereits eine inhaltlich überzeugende
Vorlage. Die stammt – man glaubt es kaum – aus dem Hause des ehemaligen
sozialdemokratischen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement. In einer Pressemitteilung des damals für »Hartz IV« zuständigen
BMWA vom 28. Juli 2004 wird ausgeführt: »Nach der Wohngeldstatistik 2002 liegt
die durchschnittliche tatsächliche Miete arbeitsloser Wohngeldempfänger
(Arbeitslosenhilfe- bzw. Arbeitslosengeld-Bezieher) in den alten und neuen
Bundesländern nicht über der durchschnittlichen tatsächlichen Miete für
Haushalte von Sozialhilfeempfängern. Daraus ergibt sich, daß die ganz überwiegende
Mehrzahl der Haushalte, die ab dem 1.1.2005 Arbeitslosengeld II beziehen werden,
bereits heute in Wohnraum lebt, der als angemessen im Sinne der Sozialhilfe
anzusehen ist, so daß die Unterkunftskosten auch im Rahmen des
Arbeitslosengeldes II erbracht werden. Die heutigen Arbeitslosenhilfe- und künftige
Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden damit bis auf geringfügige Ausnahmefälle
in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben können und für diese Wohnungen auch
die tatsächlichen – weil angemessenen – Unterkunftskosten erhalten.«
In den Verordnungstext müßte daher aufgenommen werden, daß die
Angemessenheitsgrenze so festzusetzen ist, daß die Bezieher von
ArbeitslosengeldII bis auf geringfügige Ausnahmefälle für ihre bisherigen
Wohnungen die tatsächlichen Unterkunftskosten erhalten. Zugleich müßte
definiert werden, was unter »geringfügigen Ausnahmefällen« zu verstehen ist
- jedenfalls sollten dies nicht mehr als zwei, drei Prozent der betroffenen
Haushalte sein. Um sicher zu stellen, daß auch die relativ wenigen Betroffenen,
deren tatsächlichen Unterkunftskosten über der auf diese Weise ermittelten
Angemessenheitsgrenze liegen, eine mit der »Hartz IV«-Leistung bezahlbare
angemessene Wohnung finden können, müßte der Leistungsträger außerdem berücksichtigen,
ob auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine hinreichende Zahl angemessener
Wohnungen angeboten wird, die mit dem gewährten Betrag bezahlt werden können.
Warum schreibt der sozialdemokratische Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz
nicht im Einvernehmen mit dem ebenfalls sozialdemokratischen Peer Finanzminister
Steinbrück die bereits 2004 vom damaligen sozialdemokratischen Wirtschafts- und
Arbeitsminister Clement für richtig erklärte Auslegung des Begriffs »angemessene
Unterkunftskosten« in eine Rechtsverordnung, obwohl er damit eine erhebliche
Eindämmung der »Hartz IV«-Klageflut bewirken könnte? Diese Frage hat in
allgemeiner Form vor kurzem der Kabarettist Priol in der Fernsehsendung »Neues
aus der Anstalt« gestellt: »Da steht man morgens auf und fragt sich: Gibt’s
die SPD noch und, wenn ja, wozu?«
Prof. Friedrich Putz hat an der Verwaltungsfachhochschule in
Wiesbaden, Abt. Kassel, Sozialrecht gelehrt (Quelle:
jungewelt.de)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat der Regierung im Streit
über die Hartz-IV-Betreuung ein Ultimatum gestellt. "Wir erwarten im März
eine endgültige Entscheidung", sagte eine Sprecherin.
Danach muss die BA entscheiden, ob sie Verträge mit zahlreichen der 350
Arbeitsgemeinschaften, die sich um die sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger kümmern,
verlängert oder kündigt. Eine Kündigung der Verträge würde die Verwaltung
der Hartz-IV-Empfänger mitten im Abschwung, bei steigenden Arbeitslosenzahlen,
ins Chaos manövrieren. Die mühsame Aufspaltung der Arbeitsgemeinschaften
(Argen) in Arbeitsagenturen und Kommunen würde eine intensive Betreuung der
sieben Millionen Hartz-IV-Hilfebedürftigen unmöglich machen.
Eine Verlängerung der Verträge wäre allerdings auch nur maximal bis Ende
2010 möglich. Denn spätestens zu dem Zeitpunkt, so ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, muss die verfassungswidrige Mischverwaltung neu
geordnet sein. Diesen internen Entscheidungsdruck gibt die Bundesagentur mit dem
Ultimatum nun weiter.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will die Argen durch eine Grundgesetzänderung
legalisieren. Nach dem Zeitplan soll der mit NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
(CDU) abgesprochene Gesetzentwurf dazu am 4. März in den Koalitionsausschuss
und am 11. März ins Kabinett. Doch spätestens im Bundestag würde der
Vorschlag bislang scheitern - die Unionsfraktion lehnt die von Scholz und Rüttgers
geplanten "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) strikt ab.
Der Druck zuzustimmen wächst indes täglich: Auch die von der Union gestellten
Arbeitsminister in den Ländern forderten die Fraktion am Dienstag auf, den
ausgehandelten Reformkompromiss nicht zu blockieren.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil auch eine mangelnde
Transparenz beklagt, argumentiert die Unionsfraktionsspitze dagegen. Scholz'
Vorschlag trage dem nicht Rechnung. Außerdem habe die BA besseres zu tun, als
sich mit der Einrichtung von 350 neuen Ämtern zu befassen. "Das ist in der
Krise unzumutbar", heißt es in der Fraktion. Die Reform habe Zeit und könne
auch durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt werden.
Behörden dringen auf Lösung
Die Geschäftsführer vieler Argen vor Ort sehen das anders. Sie müssen
verunsicherten Mitarbeitern erklären, wann es wie weitergeht. So betreuen in
Konstanz 160 Mitarbeiter rund 7000 Hartz-IV-Gemeinschaften - im Vergleich zu den
Behörden in Großstädten wie Berlin eine kleine Arge. Der Vertrag läuft hier
bis 31. Dezember 2009. "Wenn es keine Entscheidung oder Verlängerung des
Vertrages gibt, wird die Arge automatisch getrennt", warnte Geschäftsführer
Ignaz Wetzel. "Im schlechtesten Fall hieße das, "dass alle Akten
doppelt angelegt werden müssen. Das ist beim laufenden Betrieb kaum zu schaffen
- wir können die Arge ja nicht zwei Monate schließen." Für Wetzel wäre
deswegen der 30. Juni "das absolut letzte Datum".
Der Vorschlag von Scholz, die Arge in ein ZAG zu überführen, wäre
"weniger kompliziert" als eine Trennung. Für Arbeitslose wie
Mitarbeiter sei eine Trennung der Arge die schlechtere Lösung, sagte Wetzel.
Die Hartz-IV-Empfänger müssten dann zwei Behörden aufsuchen, um Geld und
Betreuung zu erhalten, die Mitarbeiter müssten sich absprechen. Man versuche
derzeit, Abgeordneten "die Dringlichkeit klarzumachen. Eine Verlängerung
bis Ende 2010 wäre wenigstens eine Übergangslösung." (Quelle:
ftd.de)
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) registriert eine
Zunahme von Verwahrlosung, Zerfall von Familien, Wut und Gewalt. Folgen der sich
ausbreitenden Armut seien das – und Folgen einer gescheiterten Politik.
Die Armut hat nach Ansicht der Arbeiterwohlfahrt
in einzelnen Stadtteilen von NRW ein so großes Ausmaß angenommen, dass unsere
Demokratie und Gesellschaftsordnung gefährdet sind. 2,1 Millionen Menschen
seien in NRW arm; jedes vierte Kind ist von Armut betroffen.
"Die Leute prügeln sich um einen vorderen Platz in der
Schlange"
„In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums gelang es in NRW
nicht, die Armutsquote nennenswert zu senken”, wirft AWO-Landeschef Gunder
Heimlich anlässlich der AWO-Fachtagung „Armut bedroht unsere Gesellschaft”
der Politik vor. Die Regierungen kümmerten sich zu wenig um die Ursachen von
Armut. „Die Politik verabschiedet sich zudem von sozialstaatlichen Ansprüchen
für arme Menschen und verlässt sich auf ein wachsendes Almosenwesen.”
Mittlerweile existierten 800 örtliche Tafeln für arme Menschen – „moderne
Suppenküchen”.
Die gesellschaftszerstörerische Wirkung von Armut erlebt
Thomas Rüth vom AWO-Jugendhilfe-Werk täglich in einzelnen Siedlungen von
Essen-Katernberg. „Die Schlangen vor unserer Suppenküche werden immer länger”,
erzählt Rüth. „Wir erleben zunehmend, dass sich Leute um einen vorderen
Platz in der Schlange prügeln; in den Schulen fallen Kinder wie hungrige Wölfe
über das Frühstück her – und kommen selbst im Winter ohne Socken in den
Unterricht.” Verwahrlosung, Zerfall der Familie, Wut und Gewalt seien zwangsläufig
Folgen von Armut.
Regionale Ungleichheit
Armut sei regional äußerst ungleich verteilt: In
verschiedenen Bezirken Essens lebten 65 Prozent der Bewohner in Armut. Rüth
wirft der Politik vor, sich im Ruhrgebiet mehr um den reichen Süden als um den
armen Norden zu kümmern: „Bei uns sind Kindergärten und Schulen deutlich
verwahrloster als im Süden – das ist skandalös, man raubt den Kindern ihre
Chancen.”
PEN-Präsident Prof. Johano Strasser hält die neoliberalen
Auswüchse der vergangenen Jahre für eine Ursache für die Zunahme von Armut,
da diese den Sozialstaat durchlöchert hätten: Der Niedriglohnsektor sei nun so
groß wie in den USA, das Rentenniveau so niedrig wie fast nirgendwo in Europa.
Ohne eine gerechtere Verteilung des erarbeiteten Volksvermögens sinke die
Zustimmung zur Demokratie immer weiter – und gefährde die Basis unserer
Gesellschaft.
(Quelle: derwesten.de)
Der Neoliberalismus ist keineswegs
am Ende, er hat nur krisenbedingt seine ideologische Fassade gewechselt. Die
staatliche Rettung bankrotter Banken und weiterer spekulativer Finanzakteure und
Unternehmen ändert an den neoliberalen Praktiken wenig – außer dass der
Staat, der von Anfang an als Mittäter und Gewinngarant auftrat, dies nun
direkter und in größerem Umfang tut.
Die veröffentlichte Meinung wird beherrscht von der
„Finanzkrise“, die sich als „Wirtschaftskrise“ fortsetze. In
Wirklichkeit handelt es sich, vereinfacht gesagt, zunächst und vom
Ausgangspunkt her um eine „Krise der Reichen“, denn „die Wirtschaft“
gibt es nicht. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Krise der neoliberalen
Akteure, die ihre bisherigen Super-Renditen nicht mehr fortsetzen konnten. Die
Regierungen, die der neoliberalen Doktrin am aggressivsten gefolgt sind, gebärden
sich beim Bankrott ihrer Lieblinge auch als deren rigoroseste und großzügigste
Verstaatlicher. Selbst die Verpflichtungen, die aus den dubiosesten
Finanzprodukten und Kapitalwetten resultieren, werden nun vom Staat ohne eigene
Prüfung akzeptiert und hinter verschlossenen Türen erfüllt.
Verfassungs- und Rechtsstaat ausgehöhlt
Die neoliberalen Propagandisten und Akteure hatten den ohnehin brüchigen
Konsens über die „soziale Marktwirtschaft“, die sich in Deutschland
rechtlich auch auf das Grundgesetz stützen kann, seit langem gekündigt. Das
Grundgesetz gilt weiter, und die Menschenrechte werden so intensiv beschworen
wie noch nie. Aber gleichzeitig wurde in den letzten Jahrzehnten die Kündigung
schrittweise vollzogen, der Verfassungs- und Rechtsstaat ausgehöhlt. Dies ändert
sich auch nicht bei der gegenwärtigen Form von „Verstaatlichung“, die
nichts anderes als die Fortsetzung privatwirtschaftlicher Maximen mit (etwas)
anderen Mitteln darstellt.
Die Insolvenz, die nach geltendem Recht und
Gesetz und nach den ständig wiederholten Prinzipien der Marktwirtschaft erklärt
werden müsste, wird nicht erklärt. Der Staat hilft beim Rechtsbruch. Die
Krisen-Verursacher, die zuvor ihre Verantwortung beschworen haben, übernehmen
keine Verantwortung. Die Beschäftigten und Arbeitslosen werden weiter als störende
Kostenfaktoren behandelt, die immer und gerade in der Krise zu hoch sind. Die in
die Enge getriebenen Renditejäger und ihre staatlichen Mitorganisatoren
verlangen neue Opfer von denen, die bereits bisher die größten Opfer bringen
mussten. Dabei werden geltende Gesetze gebrochen und werden neue Gesetze
gemacht, die neues Unrecht begründen.
Der Neoliberalismus hat die Rechtssicherheit der Finanzakteure gestärkt, die
Rechtssicherheit der Beschäftigten und Arbeitslosen geschwächt. Dies galt
schon bisher in mehrfacher Hinsicht, und es soll nach dem Willen der bisherigen
Entscheider unter den neuen Bedingungen noch schärfer gelten.
Betriebsverfassungs-Gesetz Makulatur
Erstens: Bestehende Gesetze werden gebrochen, nicht eingehalten,
unterlaufen. Das Betriebsverfassungs-Gesetz ist weitgehend Makulatur. Die
Bildung von Betriebsräten wird be- und verhindert. In hunderttausenden von
Unternehmen gibt es gar keine Betriebsräte. Unternehmen fördern „gelbe
Gewerkschaften“. Unternehmen verstoßen gegen den Datenschutz und bespitzeln
Beschäftigte, auch Aufsichtsräte und Journalisten. Mit ungesetzlichen Mitteln
gehen Unternehmen auf Krankenjagd. Vorgeschriebene Gefährdungsanalysen von
Arbeitsplätzen unterbleiben, Arbeitsschutz-Bestimmungen werden ignoriert, Beschäftigte
werden Gefahren ausgesetzt. Überlastungsanzeigen etwa in Krankenhäusern und in
der Altenpflege werden von den Geschäftsführungen nicht angenommen.
Unternehmen und staatliche Verwaltungen mißbrauchen Ein-Euro-Jobber als
gewerblich Beschäftigte. Illegale Beschäftigung ist in Branchen wie Bau und
Gastronomie ein flächendeckender Dauerzustand.
Verletzung vonMenschen- und Sozialrechten
Zweitens: Die Verletzung von Menschen- und Sozialrechten wird in die Form
neuer und komplizierter Gesetze gekleidet: Unrecht durch Rechtsbefolgung. Dies
gilt etwa für die „Hartz“-Gesetze. Die niedrigen Zahlungen für
Arbeitslose, verbunden mit extremer Ausforschung der privaten und finanziellen
Verhältnisse und der entschädigungslosen Enteignung angesparten Vermögens,
verletzen das Grundgesetz. Sie erlauben kein Leben in Würde, Freiheit und
staatsbürgerlicher Teilhabe. Die Entwicklung und Bildung von Kindern und
Jugendlichen auf dem schulisch geforderten Niveau wird verhindert. „Hartz
IV“ ist ein Unrechts- und Exklusions-Mechanismus. Und selbst die
erniedrigenden Standards von „Hartz IV“ werden flächendeckend unterlaufen:
Die geringen Auszahlungen werden wochen- und monatelang verzögert, es werden
willkürliche Kürzungen verordnet. Mit „Hartz I“ wurde die Leiharbeit als
zeitlich unbefristeter Status ermöglicht. Unternehmen richten Leiharbeit als
prekäres Dauerverhältnis ein, das sie jederzeit aus eigenem Ermessen beenden können.
Rechtliche Grauzonen
Drittens: Mithilfe von hochdotierten Beratern und Wirtschaftskanzleien
werden rechtliche Grauzonen entwickelt. Spezialisierte Anwälte bieten Schulung
an zum Thema „Gewerkschaftsvermeidung“. Sie beraten Geschäftsführungen und
Unternehmensvorstände, wie man „störrische“ und „störende“ Betriebsräte
und Betriebsratsgründer loswerden kann, wie man „Verdachtskündigungen“
durchzieht. Es werden Arbeitsverträge z.B. über 20 Wochenstunden
abgeschlossen, aber die reale Arbeitszeit beträgt nicht selten das Doppelte
(„Zeitdiebstahl“), ebenso werden in Arbeitsverträgen Mindestlöhne
vereinbart, aber durch unbezahlte Wartezeiten, Stückentlohnung u.ä. läuft
dies auf gesetz- und sittenwidrige Niedrigstlöhne bis hinunter auf zwei oder
drei Euro pro Stunde hinaus. Auch mithilfe kaskadenartiger
Subunternehmer-Systeme sichern Generalunternehmer solche Praktiken ab.
Praktikanten werden jahrelang als vollgültige Arbeitskräfte eingesetzt, aber
nicht bezahlt.
Medienhetze und Lobbyisten
Viertens: Die großen Medien verletzen die Menschenwürde, indem sie mehr
oder weniger offen gegen Arbeitslose als Sozialschmarotzer und Betrüger hetzen.
Lobbyisten setzen Parlamente unter Druck, um gesetzliche Mindestlöhne zu
verhindern. Die Bertelsmann-Stiftung forciert mit ihrem Entwurf eines neuen
Arbeitsgesetzbuchs die weitere Aufweichung des Kündigungsschutzes und des
Rechtsstatus der Beschäftigten überhaupt.
Gezielte Falschinformationen
Fünftens: Unternehmen betreiben gezielte Falschinformation gegenüber
Beschäftigten und Öffentlichkeit, um Entlassungen zu begründen, wie sich etwa
im Fall Siemens/Nokia zeigte. Der Staat verschleiert und beschönigt durch
getrickste Statistiken die Zahlen von Beschäftigten und Arbeitslosen sowie das
Ausmaß und die Folgen der Armut ebenso wie das Ausmaß und die Folgen des
Reichtums.
Unrecht durch neues Recht
Arbeit und Arbeitslosigkeit unter diesen Umständen grenzen aus, machen
krank, verkürzen das Leben, unterhöhlen die Demokratie. Das Unrecht wird möglich
durch neues Recht, durch Grauzonen , durch Diskriminierung, durch Erpressung,
durch das Schweigen der großen Medien. Beschäftigte wie Arbeitslose haben
Angst, ihre Rechte einzufordern. Sie scheuen vielfach den Gang zum Gericht.
Beschäftigte werden zur Geheimhaltung über ihre Arbeitsbedingungen und
Niedriglöhne verpflichtet. Wenn sie ungerechte Behandlung und Mißstände an
die Öffentlichkeit bringen wollen, stehen sie unter der Drohung der Entlassung.
Die Pressefreiheit für die Mehrheit der Bevölkerung ist nur rudimentär
vorhanden.
Der Mensch nur Kostenfaktor und Konsument
Der Neoliberalismus behandelt die Beschäftigten und Nicht(mehr)Beschäftigten
in zweifacher, sich widersprechender Weise: zum einen als Kostenfaktor, der
immer zu hoch ist, zum anderen und gleichzeitig als Konsumenten, die möglichst
viel kaufen und konsumieren sollen. Dieser Widerspruch kann nur dadurch
zeitweise aufgelöst werden, dass die Menschen als „Konsumenten“ sich hoch
verschulden und anschließend enteignet werden. Wenn nicht das Recht auf Arbeit
gesetzlich, auch in den Einzelgesetzen (z.B. Aktien- und GmbH-Gesetz) verankert
wird, kann diese Krisen und Armut verursachende Doppelrolle nicht aufgehoben
werden.
Wie bei den Rettungsmaßnahmen für die Finanzakteure greift der Staat
auch bei den konkursverursachenden Strukturen der Unternehmen nicht umgestaltend
ein. Banken und Unternehmen dürfen mit den gleichen Führungskräften und den
gleichen Praktiken weitermachen wie bisher. Populistisch und opportunistisch mäßigen
sie sich etwas bei den Boni für die Topmanager, aber sie schütten hohe
Dividenden aus, drücken Löhne, behindern und verhindern Betriebsräte,
verordnen Kurzarbeit und Entlassungen.
Durch die derartige Banken- und Unternehmensrettung schwillt die
Staatsverschuldung sprunghaft an. Gleichzeitig richten die Staatsverschulder
eine grundgesetzliche „Schuldenbremse“ ein. Aber je kräftiger auf diese
Schuldenbremse zukünftig getreten wird, umso mehr wird nach der bisherigen und
keineswegs geänderten Logik dann bei denen „gespart“ werden müssen, bei
denen schon bisher „gespart“ wurde.
Widerstand üben – Perspektiven entwickeln
Deshalb ist es notwendig, dass das Ausmaß und die tiefgehenden und vielfältigen
Folgen des Arbeits-Unrechts bilanziert und öffentlich dargestellt werden. Dies
ist ein notwendiger Beitrag dazu, dass die Betroffenen aus ihrer Erpressungs-
und Angstsituation herauskommen, ihre arbeits- und verfassungsrechtlichen sowie
ihre gewerkschaftlichen Möglichkeiten überhaupt wahrnehmen können.
Schließlich geht es darum, dass nicht nur die Betroffenen, sondern alle
Demokraten auch in diesem Bereich Widerstand üben und eigene Perspektiven
entwickeln können. Die erpressungsbedingte Lähmung der Beschäftigten und
Arbeitslosen ist auch ein wesentliches Hindernis dafür, dass die Demokratie
gelebt und entfaltet werden kann. Die Wirtschaft muss demokratisiert werden.
Aufkeimenden Formen neuer Solidarität müssen überregional dokumentiert und
bestärkt werden. (PK)
Die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Stiftung Menschenwürde und
Arbeitswelt geförderte Konferenz „Arbeits-Unrecht in Deutschland“, zu der
Werner Rügemer mit diesem Beitrag aufruft, findet am 14. März, 10 bis 18 Uhr,
im Kölner Bürgerhaus Stollwerk (Raum 416), Dreikönigenstraße 23, 50678 Köln,
statt.
Teilnahmegebühr: (inkl. Kaffee + Mittagessen): 25,- EUR / ermäßigt:12,- EUR /
Förderbeitrag: 40,- EUR. Arbeitslose, die auch die ermäßigte Gebühr
nicht zahlen können, sollen sich an BCC, Pfälzerstr. 2-4, 50677 Köln /
e-mail: bcc@text-buero.de, Tel. 0221-168
299 25 wenden.
Mehr zu Referenten und Ablauf unter www.businesscrime.de(Quelle: nrhz.de)
Eine Tagesmutter aus Mecklenburg-Vorpommern hat eine Petition zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gestartet. Der Erfolg ist überwältigend: Die Eingabe hat sich zu einem kleinen Volksentscheid entwickelt.
Die Tagesmutter Susanne Wiest aus Greifswald hat sich in einer Petition an den Bundestag für das bedingungslose Grundeinkommen eingesetzt. Die Eingabe hat seit dem Start Ende Dezember 2008 mehr Mitunterzeichner gewinnen können als alle anderen Petitionen, die derzeit via Internet an den Bundestag gerichtet werden. Bis gestern Vormittag hatten sich rund 40 500 Menschen an der Petition beteiligt, im Laufe des Tages wuchs die Zahl der Unterzeichner stündlich um rund 500. Zum Vergleich: Die Mehrzahl der andern noch in der Zeichnungsfrist befindlichen 112 Petitionen hat weit weniger als 1000 Unterstützer. Die Eingabe kann noch bis heute, 24 Uhr, im gezeichnet werden (https://epetitionen.bundestag.de). Sollte sie die Marke von 50 000 erreichen, muss der Petitionsausschuss die Hauptpetentin persönlich anhören. Für ND sprach Sabine Sölbeck mit der 42-Jährigen.
Susanne Wiest
Foto: dpa/Stefan Sauer
ND: Frau Wiest, was bedeutet Ihnen persönliche Freiheit?
Susanne Wiest: Die möchte ich nie missen. Persönliche Freiheit ist die Grundlage dafür, sich als Mensch entfalten zu können. Ich bin dankbar, dass wir Freiheit haben. Ich kann sagen, was ich denke. Was noch fehlt, ist der nächste Schritt: auch materielle Sicherheit zu verspüren.
Ist materielle Existenz für Sie an persönliche Freiheit gekoppelt?
Ja, in dem Sinn, dass jeder Mensch auf würdevolle Art am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das sollte nicht durch den Staat reglementiert werden.
Können Sie von Ihrer derzeitigen Tätigkeit leben?
Ich bin Tagesmutter und habe höhere Kosten als manch andere Tagesmutter, da ich die Kinder in einem eigenen Haus betreue. Eigentlich kann ich davon nicht leben. Ich werde von meinen Eltern unterstützt. Die geben immer etwas dazu. Ich habe eigene Kinder. Der Vater der Kinder hat auch nicht die Möglichkeit, mich stark zu unterstützen. Das ist kein böser Wille, es ist einfach so. Die Tätigkeit, die ich ausübe, reicht nicht aus, um grundlegende, normale Bedürfnisse des Lebens abzudecken.
Ist das in Ihrem Bekanntenkreis ebenso?
Ja, mein Eindruck ist, dass Basistätigkeiten wie Kindererziehung, Krankenpflege, Bauen, also Berufe, die tatsächlich an der Gestaltung der Welt beteiligt sind, sehr gering entlohnt werden. Übergeordnete Tätigkeiten, die diese grundlegenden Berufe und Arbeiten verwalten, erhalten wesentlich höheren Lohn. Ich habe das Gefühl, dass das Geld von der Basis weggerutscht ist. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre die Möglichkeit, das Geld wieder zur Basis zurück zu bringen.
Möglicherweise werden Sie sogar persönlich vor den Petitionsausschuss geladen. Was würden Sie bei einer Anhörung sagen?
Ich würde die Damen und Herren in der Politik bitten, den Willen der Bevölkerung zur Kenntnis zu nehmen, an diesem Thema zu arbeiten und zu prüfen, ob ein Systemwechsel nicht die Zukunftsalternative ist.
Wie könnte denn eine gerechte Gesellschaft aussehen?
Ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte finanzielle Basis sein. Eine gerechte Gesellschaft würde für mich das Element beinhalten: mehr Demokratie. Die Petition wird von den Menschen fast schon als kleiner Volksentscheid gefeiert. Daran sieht man, das Bedürfnis ist da, sich einzumischen. In der Schweiz gibt es den Volksentscheid. Das finde ich angemessen. Unsere Demokratie ist jetzt auch reif dafür. Die Leute sind nicht mehr zufrieden, alle vier Jahre zu wählen und dann müssen sie vier Jahre lang ertragen, was passiert. Die Interessen der Wirtschaft, Industrie und Banken werden mehr berücksichtigt als der Bürgerwille. Der Staat jedoch ist ein Zusammenschluss der Bürger. Und das ist das Hauptthema: Wie organisieren wir uns, wie ist unser Steuersystem, wie gehen wir mit Arbeitslosen um? Und das sollten wir Bürger entscheiden.
Wie sähe unsere Zukunft Ihrer Meinung nach ohne eine solche Alternative aus?
Im Forum der Petition hat das jemand sehr schön beschrieben: Wir sind auf dem Weg in eine Sackgasse, und wir können natürlich noch ganz nach hinten laufen, bis wir wirklich vor der Wand stehen. Die schlimmste Möglichkeit ist, dass wir den Karren gegen die Wand fahren. Das wirkt sich stark auf das soziale Klima in unserem Land aus. Ich finde, dass dieses Klima kälter und härter wird. Der Mensch darf nicht nur nach seiner Wirtschaftlichkeit und seinem Verdienst bemessen werden.
Sie haben zwölf Jahre in einem Zirkuswagen gelebt, warum?
Es hat mir zunächst individuelle Freiheit geboten. Die Kosten waren niedrig, und es war ein Gewinn an Freiheit. Ich konnte mich orientieren: Was ist in unserer Gesellschaft los, gefällt mir das, wo will ich mich einbringen? Ausgangspunkt waren auch ökologische Überlegungen. Damals habe ich bereits gesehen, dass unser Gesellschaftsmodell umweltschädigend agiert und nicht sozial. Ich habe ausprobiert, wie ich ein sehr einfaches Leben führen kann, das diese Ressourcen nicht so stark beansprucht. Ich habe ohne fließendes Wasser gelebt, ohne Strom, auf kleinen Raum mit meinen Kindern. Mit dem Vater meiner Kinder zusammen haben wir damals gut für uns sorgen können. Wir nahmen zu keiner Zeit Sozialhilfe in Anspruch. Der Geldbedarf war gering, da wir keine Miete zahlten. Wir lebten im Wagen in Berlin, in Leest bei Potsdam, in Mecklenburg-Vorpommern und zwei Jahre in Münster.
Haben Sie mal unter Hartz-IV-Bedingungen gelebt?
Nein. Das möchte ich auch nicht. Das ist nur abschreckend. Die Mechanismen von Hartz IV greifen die Menschenwürde an.
Sie sind für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sind Sie auch links?
Ich bin weder links noch konservativ. Ich denke, die Frage nach dem bedingungslosen Grundeinkommen ist überparteilich. Das ist ein Gesellschaftsmodell und Ausdruck des Wunsches, dass alle gesellschaftlichen Strömungen zusammenfinden und konstruktiv daran arbeiten. Abgrenzung nehme ich nicht mehr vor. Es ist nicht mehr zeitgemäß, sich angesichts der Probleme, die es heute gibt, an Parteizugehörigkeit zu klammern. Aber hätten Sie mich vor fünf Jahren gefragt, hätte ich gesagt, ich bin eher links orientiert. Heute finde ich Sachorientierung wichtig, und die Frage, wie kann man was auf welche Weise lösen. Da müssen alle zusammen arbeiten.
Wann haben Sie sich das erste Mal mit dem Thema Grundeinkommen beschäftigt?
Mir ist eine Frage von Daniel Häni und Enno Schmidt von der Initiative Grundeinkommen vor drei oder vier Jahren noch gut in Erinnerung: Was würden Sie arbeiten, wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre? Ich dachte, ich würde das Gleiche arbeiten wie heute, bloß ruhiger und entspannter. Zum Beispiel muss ich darauf achten, dass ich genügend Kinder als Tagesmutter habe und alle Plätze belegt sind. Ist das nicht so, habe ich sofort ein existenzielles Problem. Es wäre schön, wenn ich freier und gefestigter meiner Arbeit nachgehen könnte. Auf dem Land kann es vorkommen, dass ein oder zwei Jahre nicht genügend Kinder da sind. Das Grundeinkommen ist das einzige Konzept, das meiner Meinung nach in solch einer Situation greifen würde. Die Forderung nach mehr Arbeitsplätzen ist eine hohle Forderung, wenn die Arbeitsplätze durch Rationalisierung abgebaut werden. Natürlich war es auch gut, dass Maschinen uns Arbeiten abgenommen haben. Doch nun können wir unsere Arbeitskraft in etwas stecken, das uns gesellschaftlich nutzt. Es gibt heute einen viel höheren Bedarf vor allem an sozialer Arbeit, der nicht gut abgedeckt ist; das betrifft zum Beispiel Tätigkeiten in Krankenhäusern oder im Altersheim.
Wie würde Ihr Arbeitsalltag mit Grundeinkommen aussehen?
Mir war immer wichtig, genügend Zeit für meine Kinder zu haben, damit sie stabil und problemlos heranwachsen. Das hat Priorität. Und sechs bis acht Stunden, wenn die Kinder in der Schule sind, kann ich arbeiten. Gegen drei Uhr nachmittags würde ich dann gern zu Hause sein, um bei den Hausaufgaben zu helfen oder um etwas zu kochen. Für alleinerziehende Frauen ist das Grundeinkommen eine gute Alternative. Es gäbe ein Grundeinkommen für die Frau, ebenso für die Kinder. Ich würde weiter Kinder als Tagesmutter betreuen. Ich habe gerade eine Ausbildung im Bereich Heilhypnose absolviert, auf diesem Gebiet möchte ich mir etwas Neues aufbauen. Ich habe viele Ideen. Um sie umzusetzen, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Aus dem Alten aussteigen, in das Neue einsteigen, dafür wäre ein Grundeinkommen ebenfalls eine hilfreiche Überbrückung.
Was könnte in der Gesellschaft Neues mit dem Grundeinkommen entstehen?
Genossenschaften könnten sich gründen, weil einfach genügend Kapital da wäre. Man könnte wieder überlegen, was möchte ich in die Welt stellen, vielleicht auch mit zehn Leuten zusammen. In welche Richtung man auch denkt, es scheint immer weiter zu gehen beim Thema Grundeinkommen. Schwarzarbeit müsste man nicht mehr verfolgen. Dieser ganze Steuer- und Kontrollapparat ist zu einem Hindernis geworden. Er bremst die Eigeninitiative. Mit einem Grundeinkommen aber könnte jeder individueller entscheiden, wie viel Arbeit er leisten möchte oder kann. Es gibt unterschiedliche Phasen im Leben – Kindererziehung oder das Kümmern um die eigenen Eltern – in denen man ohne Sorge um die materielle Existenz sein Arbeitspensum reduzieren könnte, um nachher wieder voll loszulegen.
(Quelle: neues-deutschland.de)
Institutsleiter und dm-Gründer Werner appelliert an die Bürger,
die Online-Petition zur Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens zu unterzeichnen. Bürger können Bundestag in die Pflicht nehmen.
Karlsruhe, 13. Februar 2009. 30.000 Bürger haben aktuell eine Online-Petition der
Grundeinkommensbefürworterin Susanne Wiest unterzeichnet, die sich an den Deutschen Bundestag richtet. In der Petition wird die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens gefordert. Der Andrang auf die Webseite war so groß, dass der Server zwischenzeitlich überlastet war. Der dm-Gründer Prof. Götz W. Werner,
prominentester Verfechter eines bedingungslosen Grundeinkommens, ruft dazu auf, die
Petition zu unterstützen. Werner: "50.000 Unterzeichner könnten es schon werden.
Das wäre ein glasklares Signal an die politisch Verantwortlichen. Sie müssen sich
dann im Bundestag mit dem Signal der Bürger beschäftigen." Die Zeichnungsfrist
endet am Dienstag, 17. Februar 2009.
Werner betont: „Wenn ich vor drei Jahren gesagt habe, dass nichts so stark ist wie
eine Idee, deren Zeit gekommen ist, dann zeigt der Erfolg der Petition, dass die Zeit
jetzt reif ist.“
Zugleich kritisiert Werner attac. Das politische Netzwerk, das ebenfalls für ein
bedingungsloses Grundeinkommen eintritt, spricht sich gegen die Petition aus. Der
Unternehmer wundert sich über derartige Allüren: „Wer eine Fraktionierung betreibt,
schadet der Sache an sich.“ Werner weiter: „Mit 35 Jahren Erfahrung in einem stark
filialisierten in 11 Ländern aktiven Unternehmen weiß ich, wann es an der Zeit ist,
Partialinteressen zurückzustellen, um der ganzen Sache Willen kompromissfähig zu sein. Dazu muss man nicht nur in einer Regierungskoalition in der Lage sein, sondern das gilt noch mehr bei einer außerparlamentarischen, parteiübergreifenden Initiative aller Grundeinkommensbefürworter.“
3,4 Millionen Jugendliche unter 25 Jahren haben einen
sozialversicherten Job. Dem gegenüber stehen 1,2 Millionen Jugendliche, die förder-
oder hilfebedürftig sind. Auf drei erwerbstätige Jugendliche kommt also
mindestens einer, der auf Hilfsleistungen angewiesen ist. Auffällig dabei: der
Großteil braucht staatliche Hilfe, weil sie selbst oder die Eltern zu wenig
verdienen, um davon leben zu können.
Mehr als 900 000 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren
bekommen nach einer DGB-Studie Hartz-IV-Leistungen. Zudem erhalten fast 300 000
Jugendliche Arbeitslosengeld I. Damit sind 1,2 Millionen Jugendliche unter 25
Jahren «förder- oder hilfebedürftig». Etwa 3,4 Millionen junge Menschen aus
dieser Altersgruppe gehen dagegen einer sozialversicherten Beschäftigung nach.
Auf drei erwerbstätige Jugendliche kommt mindestens einer,
den die Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften oder Kommunen innerhalb des
Systems der Grundsicherung betreuen. In Ostdeutschland ist das Risiko besonders
hoch, schon als Jugendlicher arm zu werden. Mehr als jeder sechste Jugendliche
ist dort auf Grundsicherung angewiesen. Ausgewertet wurden offizielle
Statistiken aus dem Sommer 2008.
Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ist die
Arbeitslosigkeit bei den unter 25-Jährigen in den vergangenen zwei Jahren um
26,2 Prozent auf etwa 306 000 gesunken.
Doch das sagt nichts aus über die Qualität der Jobs und ihre
Bezahlung. Weniger als ein Fünftel der jungen Hilfsbedürftigen war Mitte 2008
ohne Job. Der Großteil braucht staatliche Hilfe, weil sie selbst oder die
Eltern vom Verdienst allein nicht leben können - Arbeitslosengeld II als
Aufstocker. (Quelle: dgb.de)
Die Tagesmutter formulierte eine Petition für das bedingungslose Grundeinkommen. Mit unerwartetem Erfolg.
Über die Frau, die für ein "würdevolles Leben" aller streitet.
Noch nie hat Susanne Wiest eine Demonstration organisiert. Nun aber steht sie in
der ersten Reihe. Hinter ihr haben sich schon 20.000 Menschen eingereiht, und stündlich werden es mehr.
Sie schreien keine Parolen. Auch Transparente tragen sie nicht vor sich her.
Von 1990 bis 2002 lebt Susanne Wiest in einem renovierten Zirkuswagen. Mal
in Städten, mal auf dem Land. In der Zeit bringt sie vier Kinder zur Welt. Seit 1998 arbeitet sie als Tagesmutter. Zuerst
in Mieträumen, jetzt in ihrem Häuschen bei Greifswald. Im Dezember 2008 reicht Susanne Wiest beim Bundestag
eine Petition zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ein.
Seit 2005 können BürgerInnen beim Bundestag Petitionen auch per Internet einreichen.
Sechs Wochen dürfen sie im Netz mitunterzeichnet werden. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich
danach mit den Anliegen. Bei mehr als 50.000 Unterschriften muss der Petitionsausschuss den Hauptpetenten
persönlich anhören. Zu finden sind die Petitionen unter
epetitionen.bundestag.de. Wiests Petition für das bedingungslose Grundeinkommen sollte eigentlich nur bis
10. Februar 2009 geöffnet sein. Wegen technischer Probleme wird die Zeichnungsfrist nun um eine Woche
verlängert
und schließt am17. Februar. Das die Petition begleitende Diskussionsforum wird allerdings am Dienstag
geschlossen.
Eine solch lautlose Art, ihre Meinung zu sagen, passt zu Susanne Wiest. Die
Münchnerin, die seit drei Jahren in einem Vorort von Greifswald lebt, direkt am Bodden, ist keine
Marktschreierin. Massenauftritten gegenüber ist sie skeptisch. Zu dem, wovon sie sich vereinnahmt
fühlen könnte - Konsum und Krawall, Weltanschauungen und Wahnsinn -, wahrt sie Distanz. Dabei ist Wiest
durchaus eine Erscheinung mit ihren langen, lockigen, rotbraunen Haaren und den großen, grünen Augen.
Wiests Demo findet auf keiner Straße statt, sondern im Internet: Sie hat dem
Bundestag eine Petition geschrieben. Eine elektronische Petition - diese Möglichkeit gibt es seit 2005.
In höflichem Ton ersucht sie die Politiker um Einführung eines Grundeinkommens.
Zur Begründung schreibt sie, das Finanz- und Steuersystem sei sehr unübersichtlich und die Arbeitslosenquote
zu einer festen Größe geworden. "Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten, erscheint
mir die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein guter Lösungsweg."
Susanne Wiest wusste nicht, dass ihre schlicht formulierte Bitte, die zwei Tage
vor Silvester vom Petitionsausschuss akzeptiert und ins Internet gestellt wurde, so viele Menschen anspricht.
Ein Halbsatz ihrer Petition gibt dabei den Ausschlag: jener nämlich vom würdevollen Leben. "Mit Armut, Arbeitslosigkeit
und Hartz IV geht bei uns genau das verloren - die Würde, die Selbstachtung," sagt sie. Auch findet sie
es unwürdig, dass es arme und reiche Kinder gibt. "Das sind doch wir, die das zulassen. Das nimmt uns selber
die Würde." Mit ihrer Petition will sie dem Bundestag sagen: "Was wir jetzt haben, ist nicht mehr gut. Probiert
doch mal das." Sie dachte, sie bliebe allein damit.
Geplant hat sie ihr Manifest nicht. Denn Vorgezeichnetem verweigert sich Wiest.
Auch ihr Lebensweg folgt keinem Plan. Wiest, ein Einzelkind; ihre Eltern - Arzt, Lehrerin. Das klingt
nach guten Bedingungen. Obwohl Wiests Leben dann nicht nach Plan verlief, brach der Kontakt zu ihren Eltern
nie ab. Nur manchmal, erzählt sie, sagen die: "Du hättest es leichter haben können."
Anstatt sich über Ungerechtigkeiten zu ärgern, hat sich Wiest, die lange alleinerziehend
war, vor ein paar Jahren angewöhnt, Briefe zu schreiben. Die schickt sie dahin, wo sie glaubt, dass man
zuständig ist für das Problem.
Ursprünglich wollte sie sich beim Petitionsausschuss nur über einen Missstand beklagen,
der sie direkt betrifft: Als Tagesmutter muss sie seit Januar ihr Einkommen anders versteuern als zuvor.
Dadurch verdient sie, die ohnehin wenig verdient, noch weniger. Zudem findet sie es ungerecht, dass alles,
was sie tut, mit bürokratischen Vorschriften belegt ist. Ständig muss sie Zettel schreiben, wann warum
welches Kind bei ihr ist. "Als ich meine Petition zu Tagesmüttern las, dachte ich: Jetzt machst du wieder
nur Stückwerk. Aber das Große bleibt ungesagt." Und was ist das Große? "Dass wir hier gut zusammenleben
und uns nicht ständig Steine in den Weg gelegt werden", antwortet sie. Deshalb formulierte sie die Petition
für das uneingeschränkte Bürgereinkommen dazu.
Anfangs waren es nur ein paar Dutzend, die täglich ihren Namen mit unter die Petition
setzten. Seit Februar aber kamen fast jede Minute neue Unterschriften dazu. Die Petition von Wiest ist
derzeit die meistunterzeichnete. Der Ansturm ist so stark, dass die Website am vergangenen Wochenende nicht
mehr richtig aufzurufen war. Kämen 50.000 Stimmen zusammen, hätte Wiest die Möglichkeit, ihren Antrag vor
dem Petitionsausschuss zu begründen. Aber auch so könne der Ausschuss entscheiden, sie einzuladen, meint sie.
Sie sitzt vor dem Computer in ihrer mit hellen Möbeln eingerichteten Wohnung unterm
Dach im alten Zollhaus am Hafen und verfolgt die ständige Zunahme der Unterschriften unter ihre Petition.
Die Frage, ob sie es toll findet, dass so viele Menschen ihre Meinung teilen, weist sie zurück.
"Sie teilen nicht meine Meinung, aber sie wollen wie ich das uneingeschränkte Grundeinkommen.
" Woher sie das weiß? Durch die Diskussionen. Im Forum, das die Petition begleitet, diskutieren über 4.000
Leute. In fast allen Beiträgen schwingt das Thema Gerechtigkeit mit. Wie kann eine gerechte Gesellschaft
aussehen? Wie kann eine Gesellschaft aussehen, in der Armut alle angeht?
Angeregt wird diese Debatte auch durch Wiests Argumentation. Denn sie setzt das
Grundeinkommen bei 1.500 Euro für jeden Erwachsenen und 1.000 Euro für jedes Kind an. Finanziert werden
soll es über eine hohe Konsumsteuer. Bisherige Transferleistungen, Steuern und Subventionen sollen eingestellt
werden, schreibt sie. Viele, die sich in die Diskussionen im Forum einmischen, glauben, dass 1.500 Euro zu
viel und nicht finanzierbar ist und dass die Konsumsteuer ungerecht ist. Sie diskutieren darüber, wie das
Bürgereinkommen, das die meisten von ihnen gut finden, gestaltet sein muss, damit es gerecht ist.
Im Forum zur Petition mischen sich viele Leute ein, deren Leben mit Grundeinkommen
leichter wäre. Es ist Wiests Verdienst, dass die Diskussion nun offen für alle ist. Bisher nämlich verhandelten
in der Öffentlichkeit vor allem Experten und Leute aus der Politik das Für und Wider des Grundeinkommens.
Der Nochministerpräsident von Thüringen, Dieter Althaus, ist dafür. Genauso der Chef des Drogeriemarkts dm.
Die Grünen sind im Prinzip dafür, Fritz Kuhn allerdings ist dagegen. SPD und Gewerkschaften sind dagegen.
Die Linkspartei ist in großen Teilen dafür. Der CDU wird vorgeworfen, sie benutze das Grundeinkommen nur
dazu, den Sozialstaat noch weiter zu demontieren. Meistens allerdings streiten sich die Experten nur über
die Finanzierbarkeit.
Auch Michael Quadflieg, ein Freund, der bei Wiest zu Besuch ist, mischt sich ein.
Er findet 1.500 Euro zu viel. Dann gibt er zu bedenken: "Wenn Diskussionen, wie es uns gut gehen könnte,
von vornherein nur reduziert werden auf die Finanzierung, kommen wir nicht weiter." Er wohnt seit mehr als
20 Jahren in Wagenburgen, mit wenig Platz und wenig Ressourcen - das ist der Preis, den er für seine persönliche
Freiheit zahlt.
Wiest hat nach dem Abitur selbst zwölf Jahre im Wagen gelebt. Mal in Berlin, mal
in anderen Städten, mal auf dem Land. Sie erzählt es auf einem Spaziergang zur Spitze der kleinen Mole in
Wieck, dem Greifswalder Vorort, wo sie wohnt. Von dort hat man einen fantastischen Blick auf den Bodden. In
der Dämmerung verschmilzt das dunkle Blau des Himmels mit dem des Wassers.
In der Schule, erzählt Wiest, habe sie gemerkt, dass man sich für das, was sie denkt,
nicht interessiert. Was aber sollte sie mit ihren Gedanken anfangen? Da ist sie nach dem Abitur in einen
Wagen gezogen und hat ohne fließend Wasser, ohne Strom gelebt. "Ich wollte mich an keinem Ort heimisch fühlen,
sondern die Gesellschaft von außen sehen. Und später bin ich wieder in die Gesellschaft rein. Eigentlich mag
ich Menschen."
Vor sieben Jahren ist sie in ein einfaches Haus, 37 Kilometer von Greifswald, gezogen
und ein paar Jahre später doch in die Stadt. Seit sie in Greifswald lebt, betreut sie in ihrem Häuschen auf dem
Land als Tagesmutter zusammen mit einer anderen Frau acht Kinder. Die Kleinen dürfen bei ihr viel - im Matsch
herumstiefeln, mit Ton bauen, mit Wolle filzen, sich riesige Papierburgen bauen, ja selbst Lagerfeuer machen.
Neulich sollte einer zur Vorschuluntersuchung, erzählt Wiest. "Sein erster richtiger Termin im Leben."
Der Kleine flehte Wiest an, ja nichts Tolles zu machen an diesem Tag. Sonst würde er zu ihr kommen und nicht
zur Untersuchung gehen. "Das ist meine Bestätigung."
Tagesmutter sein ist eine Nische. Der Betreuungsschlüssel stimmt. Die Kinder gewinnen.
Weil sie selbst wenig verdient, unterstützen ihre Eltern sie. Der Vater ihrer Kinder kann es kaum.
Es mag an der Dämmerung auf der Mole liegen, die über alles einen weichen Schatten legt.
Denn auf die Frage nach ihren zwei Kindern antwortet Wiest, dass sie vier Kinder hat. Die beiden Älteren
sind tot. "Auch wenn sie nicht da sind, sind sie doch da." Das erste starb bald nach der Geburt. "Ein
schwerer Herzfehler." Und das andere? Susanne Wiest zögert. Wie soll sie antworten? "Dass es nicht kitschig wird.
Und ich nicht zu nackt dastehe."
Das Zweitgeborene starb mit 11. Ein Unfall. Sechs Jahre ist das her. "Ich musste so
schlagartig wachsen, um dieses Erlebnis verkraften zu können, dass man meinte, meine Knochen krachen zu
hören", sagt sie. Und dann: "Ich habe seinen Tod als Anstoß verstanden." Anstoß für was? "Für Verantwortlichkeit für das
Leben. Alles Leben."
An der Spitze der Mole stehen drei aus Holz geschnitzte Köpfe mit großen Ohren und
tiefen Augen und Mündern. Sie wirken wie Mahner, die ja hören, ja sehen, ja sprechen wollen.
Wiest strebt nicht nach dem Großen. Aber wenn etwas groß wird, so wie jetzt die Petition,
so wie damals der Tod des Kindes, dann flüchtet sie nicht. (Quelle:
taz.de)
1.500 Euro für jeden Erwachsenen fordert eine Massenpetition.
Unter den Befürwortern des Grundeinkommens ist die Finanzierung durch eine
Konsumsteuer umstritten.
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen … das
bedingungslose Grundeinkommen einzuführen." So steht es in einer
Online-Petition, die bislang knapp 15.000 Menschen unterzeichnet haben - weit
mehr als bei allen anderen Petitionen, die derzeit online stehen. Noch bis
Dienstag kann die Petition im Internet mitgezeichnet werden. Danach muss sich
der Petitionsausschuss mit dem Thema beschäftigen.
Die erste öffentliche Bundestagspetition für ein
Grundeinkommen fordert 1.500 Euro für jeden erwachsenen Bürger, Kinder sollen
1.000 Euro pro Monat erhalten. Finanziert werden soll das durch eine
Konsumsteuer; alle anderen Steuern, Transferleistungen und Subventionen sollen
dafür wegfallen. Ziel der Petition sei es, "allen Bürgern ein würdevolles
Leben zu gewährleisten".
Eingebracht hat den Vorschlag Susanne Wiest, eine Kindergärtnerin
aus Greifswald. "Das war Zufall", sagt sie heute. Sie sei auf der
Petitionsseite des Bundestags gelandet und habe sich "spontan" zu der
Eingabe entschlossen. "Die Arbeitslosigkeit kann systembedingt jeden
treffen", sagt Wiest. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe
könne dafür sorgen, "dass die Angst aufhört vor der
Arbeitslosigkeit".
Von dem Erfolg ihrer Petition ist Wiest selbst überrascht.
"Hätte ich nicht gedacht", sagt sie, dass so viele Menschen
unterschreiben.
Dabei ist ihr Vorschlag selbst unter Befürwortern des
bedingungslosen Grundeinkommens umstritten. Werner Rätz von Attac kritisiert,
die Finanzierung durch eine Konsumsteuer sei "problematisch und in der
Bewegung höchst umstritten". Sie habe den Nachteil, dass Vermögensunterschiede
nicht beseitigt würden.
Zudem sei eine Bundestagspetition zu diesem Zeitpunkt das
"falsche Mittel, um den Gedanken des bedingungslosen Grundeinkommens zu befördern":
Realistisch sei momentan nämlich bloß ein "Grundeinkommen, das die
herrschenden Verhältnisse widerspiegelt" - also ein niedriges. Zusammen
mit einem fragwürdigen Finanzierungsmodell würden bestehende Ungleichheiten
dadurch nicht gemildert, sondern sogar verschärft. (Quelle:
taz.de)
Arbeitsargentur: Sensible Daten im Internet verfügbar
Hunderte Daten von Arbeitslosen waren nach stern.de-Informationen
tagelang im Internet einsehbar. Darunter waren Namen, Kundennummern und
detaillierte Angaben zu Krankheiten - der Link war direkt über die Homepage
der Bundesagentur für Arbeit erreichbar.
Claudia M. lebt von Hartz IV, und sie hat eine kleine Tochter, die morgens ab
neun Uhr in den Kindergarten kommt. Anfang September vergangenen Jahres meldet
sie diese krank - das Mädchen hat Zahnschmerzen. Claudia M. kann an dem Tag
nicht zu ihrer Fortbildung bei der Kolping Berufshilfe GmbH im oberpfälzischen
Tirschenreuth kommen. Sie ist sehr schüchtern, oft auch nervös.
Zumindest sieht das eine Fachkraft bei dem Bildungsträger so. Sie hat diese
Notizen über Claudia M. in eine Tabelle eingetragen. Üblicherweise bekommt
die örtliche Arbeitsagentur die Angaben, sobald die Fortbildung abgeschlossen
ist. Doch diese Daten waren nach stern.de-Informationen
tagelang im Internet frei verfügbar. Jeder, der auf der Homepage der
Bundesagentur für Arbeit surfte, konnte über die Informationen zu über 1700
Empfängern von ALG I und ALG II stolpern. Ohne Passwort oder IT-Kenntnisse.
Unbefugte konnten die Daten sogar verändern und neue Profile erstellen und
alte löschen. Es war ganz einfach.
Psychisch nur mäßig belastbar
Ordentlich notiert stand dort beispielsweise, dass Ursula R. keine feste
Stelle suche, denn sie sei "psychisch nur mäßig belastbar".
Martina A. könne freitags immer schlecht - da müsse sie zur Lymphdrainage.
Auch Bettina T. könne nicht immer arbeiten. Wegen einer "psychischen
Erkrankung" sei nur Teilzeit möglich, am besten am Nachmittag. Und bei
Joachim S. sei die "Bewerbung von Rechtsschreibfehlern überhäuft".
Bei Vorstellungsgesprächen mache er außerdem "einen sehr ungepflegten
Eindruck", notierte der Bildungsträger.
stern.de hat diese Namen für die
Berichterstattung verändert. In der frei zugänglichen Datenbank im Internet
waren sie jedoch vollständig ausgeschrieben. Der Status (Bezieher von
Arbeitslosengeld I oder II) und der Zielberuf (zum Beispiel: "alle frauenüblichen
Helfertätigkeiten - keine Tätigkeiten mit Belastung für die Haut") waren
ebenfalls zu lesen. Dazu war die Kundennummer notiert, die von den Jobcentern
oder Arbeitsagenturen vergeben wird und deutschlandweit gilt.
Von stern.de konfrontiert, reagierte die
Bundesagentur für Arbeit schnell und nahm den Link von ihrer Homepage. "Es
kann nicht sein, dass diese sensiblen Personendaten zugänglich sind",
sagte die Agentur-Sprecherin Anja Huth. Das sei ein "unglücklicher
Umstand".
Daten waren einfach zu bekommen
Die persönlichen Daten waren einfach zu bekommen. Wer in der Jobbörse auf der
Homepage der Bundesbehörde nach einer Stelle für Handelsfachwirte suchte, stieß
bis Donnerstagabend auf eine Stellenausschreibung der Kolping Berufshilfe. Dort
war die Homepage des Bildungsträgers verlinkt. Wer klickte, gelangte direkt auf
die Datenbank. Nachdem Kolping mit den Recherchen konfrontiert wurde, wurden die
Daten aus dem Netz genommen. Grund für das Leck sei ein "hausinterner
Programmierfehler" gewesen, sagt Geschäftsführer Johannes Saalfrank.
"Die Daten sollten keineswegs öffentlich dargestellt werden."
Sie stammen von Empfängern von Sozialleistungen aus der Oberpfalz, die von
der Arbeitsagentur der Kreisstadt Tirschenreuth und dem örtlichen Jobcenter zu
Fortbildungen geschickt wurden. Die staatlichen Vermittler erwarten von dem
Bildungsträger - in diesem Fall der Kolping Berufshilfe - eine Dokumentation über
die Fähigkeiten und Probleme des "Kunden". Dass die Datenbank jedoch
derart detailliert geführt wurde ("nur Teilzeit, da Frau in ärztlicher
Behandlung"), verwundert auch Sprecherin Huth. "Solche Daten verlangen
unsere Vermittler nicht." Die Arbeitsagenturen würden nur eine
"Erfolgsbeobachtung über die Teilnehmer" haben wollen.
Informationen zu Haftzeiten und Herzproblemen
Die veröffentlichten Daten haben intime Informationen an die Oberfläche gespült,
die keinen Unbeteiligten etwas angehen. Es trifft Menschen, deren Lebenslauf
"wegen Haftzeiten" neu geschrieben werden muss oder die mit "mit
eigenartigen Verhaltensweisen" auffallen. Peter B. sucht eine Stelle in der
Nähe, denn die Mutter sei demenzkrank. Pavel N. leide unter einer chronischen
Entzündung der Bauchspeicheldrüse. Martina F. habe ein
"Herzproblem". Und bei Johannes T. gibt es eine
"Familienproblematik".
Paulina D. hatte ihrem Betreuer bei Kolping anscheinend eine Bitte mit auf den
Weg gegeben. Als "Bemerkung" ist notiert: "Bitte Datenschutz
beachten". (Quelle: stern.de)
Am Freitag den
30.01.09 fand vor der Duisburger ARGE der erste Zahltag unter dem Motto
„Keiner Geht Allein“ statt.
Die Vorbereitungen
für die Aktion wurden von mehreren Duisburger Gruppen getroffen und so
formierte sich schließlich das „Duisburger Zahltag Bündnis“.
Entstanden ist die
Idee auf einem Treffen bereits im November, bei dem Gruppen wie das „Netzwerk
Gegen Soziale Diskriminierung“ , „Erwerbslose helfen Erwerbslosen e.V.“ ,
die „Rote Antifa“ und Mitglieder des Duisburger Montagsdemo-Bündnisses sich
konstruktiv mit dem Thema Sozialproteste auseinandersetzten und sich in diesem
Rahmen natürlich auch mit den erfolgreichen Kölner Zahltag-Aktionen befassten.
Die erste Aktion
in Duisburg wollte verstärkt den „Erwerbslosen-Begleitungsservice“ der
„E.h.E. e.V.“ bekannt machen und durch verstärkte Solidarität den
Erwerbslosen die Ohnmacht vor der ARGE nehmen. Ziel war es, so wenig Erwerbslose
wie möglich an diesem Tag alleine zu ihren Sachbearbeitern zu lassen sowie die
Leute über ihre Rechte aufzuklären und zu kommenden Sozialprotesten zu
bewegen.
So wurden draußen
neben dem Eingang zur ARGE Beratungs-Tische aufgestellt und besonders liebevoll
dekoriert, nicht nur mit Blumen, sondern auch mit vielen wertvollen Flugblättern
für Erwerbslose. Tacheles e.V. war vor Ort und informierte über Rechte und gab
die neuesten Informationen zu Hartz IV . Ein Bus der Verdi war gekommen, damit
man wenn gewünscht, Beratungsgespräche auch im etwas wärmeren abhalten
konnte. Da es zwar sonnig aber sehr kalt war, freuten sich Erwerbslose wie auch
die Aktiven über die aufgestellte kleine Volxküche in der es Kaffee und Suppe
für lau gab. Gespendet wurde diese freundlicherweise vom Cafe Zentral, den
Kaffee gab`s von Immersatt e.V. ,der Duisburger „Kinder-Tafel“ dazu.
Ganz und gar nicht
überflüssig an diesem sonnigen Tag, sondern besonders fleißig waren auch die
Überflüssigen, welche überraschend zahlreich vertreten waren. Stundenlang
harrten sie stoisch vor den Treppen der ARGE und hielten sehr kreativ gestaltete
Transparente, sowie verteilten sie Flugblätter in denen sie wie gewohnt den
Kapitalismus für überflüssig erklärten und den Zusammenhang zwischen Kapital
und Prekarisierung deutlich machten.
Auch wenn die
Sicherheitskräfte der ARGE akribisch darauf achteten, dass die Treppe zum Gebäude
nicht betreten wurde, schafften sie es dennoch, den Treppenaufgang wenigstens so
zu blockieren, dass die Leute die die ARGE an diesem Tage betreten wollten,
nicht an den Transparenten vorbeikamen. Auch ließ es sich der ein oder andere
weiß maskierte nicht nehmen, doch auch an den Türen der ARGE zu rütteln um
vielleicht schon mal für kommende Zeiten auf sich aufmerksam zu machen. Ganz
nervös wurden die Herren der ARGE auch, als urplötzlich der Bundesadler mit
einer Flagge der „Antifaschistischen Aktion“ verschönert wurde.
Die Begleiter
hatten dafür dass es an diesem Tag erstaunlich ruhig war, doch eine Menge zu
tun. Das Angebot wurde von vielen Erwerbslosen begeistert angenommen und
hilfreich genutzt, dabei konnten auch gleich Flugblätter in den Innenräumen
der ARGE verteilt werden und der ständig angebotene
„Erwerbslosen-Begleitungsservice“ bekannt gemacht werden.
Dazwischen gab es
immer wieder Redebeiträge, so forderte nicht nur die Verdi zur Solidarität mit
den erwerbslosen ArbeiterInnen auf, die Musik der Montagsdemo-Band und von
Protestliedermacher Dusty Stony waren wie begeisterte ARGE-Kunden erzählten,
fast durchgehend im gesamten Gebäude zu hören. Es soll sich sogar eine vernünftige
ARGE-Sachbearbeiterin an der Suppenküche verköstigt haben, welche kundtat,
dass sie nun lieber draußen mit stehen und singen würde als wieder zu ihrem
Arbeitsplatz zurück zu müssen.
Da diese Aktion
angemeldet war, verhielt sich auch die Duisburger Polizei wie gewohnt sehr
freundlich, so konnte man z.B. einer Unterhaltung mit einem netten Streifenhörnchen
und einem Überflüssigen in gewohntem Ruhrpott Humor beiwohnen, als dankend der
angebotene Teller Suppe aus der Volxküche abgelehnt wurde.
Für die kommenden
Monate heißt es nun, weitere Proteste und Aktionen zu planen und aus den
gemachten Erfahrungen zu lernen. Alles in allem war der erste Zahltag in
Duisburg jedoch sehr erfolgreich, da die Aufmerksamkeit geweckt wurde, die
Erwerbslosen durchweg positiv reagierten und sich sicher der/die ein oder andere
MitstreiterIn dadurch finden konnte.
Der „Zahltag“
wird also auch in Duisburg sicherlich nicht der letzte gewesen sein. (Quelle:
scharf-links.de)
Am 23. Januar flatterte dem
Verein KEAs e.V. – den „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ – mit
Postzustellungsurkunde unangenehme Post ins Haus. Absender war der Chef der Kölner
Arbeitsagentur Klaus Müller-Starmann. Schriftlich forderte er die Herausgabe
des Namens eines Mandanten, der sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle der
KEAs gewandt hatte und drohte mit rechtlichen Schritten. Doch die KEA’s wollen
sich das nicht bieten lassen.
„Vor kurzem“ – heißt es – „sind wir auf den Beitrag
‚Holzhammermethoden bei U25’ aufmerksam geworden, der offenbar seit dem
09.Dezember auf der Hompage www.die-keas.de zum Abruf bereitgehalten wird.“
Mit dem zitierten Artikel der KEAs wurde wohl ins Wespennest der ARGE gestochen,
denn da wird ein krasser Fall geschildert, wie Erwerbslose durch fehlerhaftes
Verwaltungshandeln in die Existenznot getrieben werden. Und dabei wird nicht
einmal vor jungen Familien halt macht.
Frau zur Entbindung begleitet – Arbeitslosengeld gestrichen
Bei den „U25“ handelt es sich um junge Menschen unter 25 Jahren, die zwar für
Deutschland in den Krieg nach Afghanistan ziehen dürfen, aber bei
Arbeitslosigkeit deutlich schlechter gestellt sind, als ältere Erwerbslose. Der
hierzu von den KEAs in ihrem Pressemedium veröffentlichte Fall: Einem jungen,
verheirateten Mann und Vater in spe wurde – ohne Bedenkzeit zu gewähren und
ohne Verhandlungschance – eine „Eingliederungsvereinbarung“ auf’s Auge
gedrückt. Darin verpflichtet er sich zu einem sogenannten „Integrationsjob“
mit einer Aufwandsentschädigung von 70 Cent die Stunde. Bis dahin hatte er
keine Ahnung davon, wo, wann und was er arbeiten sollte. Schließlich entpuppte
sich das Ganze als öffentlich zugängliches Café, in dem fast ausschließlich
Ein-Euro-Jobber arbeiten. Nachdem er einige Zeit dort gearbeitet hatte, setzten
bei seiner Frau die Wehen ein und er begleitete sie in die Klinik. Dies nahm der
Träger der Maßnahme zum Anlass, die „Integrationsmaßnahme“ zu beenden.
Daraufhin wurde dem „U25“ die Arbeitslosenunterstützung für drei Monate
gestrichen. Zwar hatte der junge Mann – inzwischen Familienvater –
rechtzeitig Widerspruch eingelegt, erhielt aber nur Lebensmittelgutscheine von
24 bis 30 Euro in der Woche.
Die Kölner ARGE möchte nun zu gern wissen, welcher Familie ihre
„Holzhammermethode“ zuteil wurde, und fordert die KEAs auf, „bis zum 29.
Januar 2009 mitzuteilen, um welchen Antragsteller es sich bei dem ‚jungen
Mann’ und seiner Ehefrau handelt“. Anderenfalls – so die ARGE –
„werden wir den Vorgang unseren Rechtsanwälten übergeben“. Man würde dann
davon ausgehen, dass sich dieser Vorfall nicht ereignet habe. Und nun wehren
sich die KEAs heftig, ihren Mandanten preiszugeben. Denn zu ihnen zählen
zertifizierte Berater, für die die Weitergabe der sensiblen Lebensumstände von
Erwerbslosen selbstverständlich tabu sind. Und in der Sache selbst sind die
KEAs offenbar auch besser qualifiziert als manche in der Arbeitsagentur. Sie
werfen der ARGE vor, ohne ausreichende Rechtsgrundlage die selbst unter vielen
ARGE-Beschäftigen äußerst umstrittenen Lebensmittelgutscheine auszustellen,
anstatt Arbeitslosengeld auszuzahlen. Allein in der ARGE Köln-Süd seien am 2.
Februar 2009 rund 30 Lebensmittelgutscheine ausgestellt worden, und das sei
„ein hochgradiges Instrument öffentlicher Demütigung“, welches die
Betroffenen „konsequent verweigern“ sollten.
„Zahltag“-Aktion wieder erfolgreich
Der 2. Februar, das war wieder so ein „Zahltag“, an dem Erwerbslose sich
treffen, um sich beraten zu lassen oder rückständige Zahlungen der ARGE mit
Hilfe der KEAs einzufordern. Über „Zahltage" wird auf ihrer offiziellen
Webseite regelmäßig berichtet oder es werden Pressemitteilungen herausgegeben.
Doch genau solche Veröffentlichungen von konkreten Fällen scheinen der Kölner
Arbeitsagentur gehörig auf den Keks zu gehen, weil sie diese immer gern als
Einzelfälle herunterspielt. An diesem 2. Februar wurden 235 Fälle wartender
Erwerbsloser erfasst. Allein am Standort Wiener Platz – vermeldeten die KEAs
– soll es 50 Betroffene gegeben haben, die trotz Antrags kein Geld erhalten
hatten, elf von ihnen sogar seit zwei oder mehr Monaten nicht.
Es scheint, dass der Kölner ARGE-Chef ziemliche Probleme haben dürfte. Die
Arbeitslosenzahlen nehmen zu, kürzlich berichteten die KEAs von tausenden
unbearbeiteter Anträge. Fälle, die das Leben schwer machen dürften. Wenn er
die KEAs nun mit Drohgebärden unter Druck setzt, macht das die nervöse
Stimmung deutlich. Vielleicht wäre Müller-Starmann gut beraten, seinen völlig
überzogenen Angriff noch einmal zu überdenken. Er zerstört damit nicht nur
das Vertrauen in eine funktionierende Beratung der Erwerbslosen, die die ARGE
ohnehin nicht mehr erbringt. Er rührt damit auch an den Fundamenten der
Pressefreiheit, die die KEAs mit ihren Veröffentlichungen in Anspruch nehmen.
Denn was in Arbeitsagenturen, also öffentlich finanzierten Einrichtungen,
wirklich läuft, sollten die Bürgerinnen und Bürger Kölns schon erfahren.
(Quelle: nrhz.de)
Wenn Eltern in die Hartz-IV-Beratung gehen, nehmen sie selten
ihre Kinder mit. Sie schämen sich, sagt Detlef Zöllner von der Beratungsstelle
Rudi in Berlin-Friedrichshain.
taz: Herr Zöllner, Sie beraten in Berlin
Hartz-IV-Familien. Wie kommen die Leute mit den derzeitigen Regelsätzen
über die Runden?
Detlef Zöllner: Das Geld reicht eindeutig nicht
aus. Was für die Kinder zur Verfügung steht - da müssen die meisten
Eltern sehr knapsen. Die Sätze reichen vorn und hinten nicht.
Wo fehlt es am meisten?
Es fängt schon beim Essen und der Kleidung an.
Die Eltern kommen ja gar nicht und klagen über zu wenig Geld für
Hobbys oder Kino - darüber hat in meiner Beratung noch keiner ein Wort
verloren.
Essen und Kleidung sollten doch aber abgedeckt
sein?
Um seine Kinder vollwertig zu ernähren, dafür
reicht es auf keinen Fall. Bei mehreren Geschwistern können Kinder nur
nacheinander neue Kleidung bekommen. In der Schule und im Hort sind
andauernd Beiträge zu zahlen. Und am Ende des Monats gibt es bei vielen
einfach Nudeln.
Fühlen sich die Eltern ausgegrenzt?
Auf jeden Fall. Die Familien können sich ja
nichts leisten. Viele, die sich hier beraten lassen, schämen sich, auch
wenn sie es nicht zeigen wollen. Sie fühlen sich wie Menschen zweiter
Klasse, man spürt die Resignation. Die meisten kommen ja erst, wenn
beim Jobcenter ihre Anträge für Zuschüsse abgelehnt wurden - und kaum
einer blickt durch die Berechnungstabellen durch.
Spüren die Kinder die Not?
Die bekomme ich selten zu Gesicht. Die Eltern
kommen in der Regel allein in meine Beratung. Sie versuchen, die Kinder
fernzuhalten, sie sollen die Armut nicht spüren. Aber sie kriegen das
natürlich mit - jeden Tag sehen sie in der Schule die Unterschiede.
Markenkleidung ist ausgeschlossen.
Wenn die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erhöht
werden, wer garantiert, dass das den Kindern zugutekommt?
Es gibt ja immer Ausnahmen. Aber ich kann mir
nicht vorstellen, dass die Masse der Hartz-IV-Empfänger gleich DVDs und
MP3-Player kauft. Die meisten füllen erst mal den Kühlschrank. Ohnehin
sind die Menschen sehr bemüht - sie wollen ihren Kindern das Beste
bieten und für ihre Kinder ein besseres Leben erreichen. Aber sie können
nur bezahlen, was im Portemonee ist.(Quelle:
taz.de)
Programmhinweis: Report Mainz - Hartz IV gnadenlos
Wie eine ARGE einen Analphabeten in die
Obdachlosigkeit treibt, ist der Titel eines Beitrages der neuesten Ausgabe des
ARD-Politmagazins überschrieben.
Am Beispiel eines 53-jährigen Alg II -Empfängers berichtet
der Fernsehjournalist Thomas Reutter über die restriktive Arbeitsweise der
Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger (ARGE) in
Greifswald.
Dem Analphabeten wurden monatelang Leistungen vorenthalten,
weil er die geforderten schriftlichen Bewerbungen nicht nachweisen konnte. Durch
den Leistungsentzug geriet der Kunde, wie die ARGE die Hilfebedürftigen irreführend
nennt, mit den Mietzahlungen in Rückstand und die städtische Wohnungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH kündigte dessen Wohnung. Von der Zwangsräumung der
Wohnung über Behördengänge zeigt der Beitrag den Weg des Greifswalders in die
quasi behördenverordnete Obdachlosigkeit.
Für Gregor Kochhan (Bündnis90/Grüne) wäre, "wenn die
ARGE ihre Handlungsspielräume ausgeschöpft hätte" die Obdachlosigkeit
vermeidbar gewesen. Der Jurist und Sozialpolitiker, der hauptberuflich als
Sozialreferent beim Diakonischen Werk Vorpommern arbeitet, ist einer der schärfsten
Kritiker der Arbeit der ARGE in der Hansestadt.
Kochhan verweist darauf, dass die ARGE bereits im November
2008 Greifswald bundesweit in die Negativschlagzeilen brachte. Damals wurde der
Stadt, stellvertretend für die Träger der Grundsicherung, die Leistungen
vorenthält und unrechtmäßig kürzt, der "Verbogene Paragraph" durch
die Evangelische Obdachlosenhilfe verliehen.
Report Mainz
Sendetermin: Das Erste, Montag, den 19. Jan. 09, 21.45 Uhr
(Quelle: MVregio.de)
Nachtrag: Wer den Bericht verpasst hat, kann ihn hier
noch mal anschauen!
Rund 200.000 Langzeitarbeitslosen will die
Regierung mit speziellen Programmen eine Stelle vermitteln. Bislang ist der
Erfolg eher bescheiden. Die Opposition reibt sich die Hände.
Die
Programme der Bundesregierung, Langzeitarbeitslosen einen Job zu vermitteln,
haben bislang offenbar keine großen Erfolge gebracht. Von den insgesamt 200.000
angestrebten Stellen der beiden Initiativen Job-Perspektive und Kommunalkombi
wurden bislang nur rund 30.000 Erwerbslose vermittelt. Das berichtet die "Süddeutsche
Zeitung" unter Berufung auf Statistiken des Bundesverwaltungsamtes und der
Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das Programm Job-Perspektive sollte demnach rund 100.000 Langzeitarbeitslosen
Arbeit bringen. Jedoch wurde nur knapp ein Viertel der Stellen vermittelt.
Deutlich negativer sieht dem Bericht zufolge die Bilanz für den sogenannten
Kommunalkombi aus, wo von den anvisierten 100.000 Stellen lediglich rund 6300 an
Langzeitarbeitslose vermittelt wurden.
Das Programm Job-Perspektive richtet sich an besonders schwer vermittelbare
Langzeitarbeitslose, etwa mit fehlender Ausbildung oder mangelnden
Sprachkenntnissen, die voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren keine Chance
auf einen Arbeitsplatz haben. Betriebe, die solche Leute einstellen, können bis
zu drei Viertel des gezahlten Lohnes bezuschusst bekommen. Der Kommunalkombi
soll zusätzliche Jobs in Regionen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 15
Prozent schaffen. Hier fördert der Bund neue Stellen für Langzeitarbeitslose
mit bis zu 500 Euro monatlich, die Kommunen müssen ebenfalls Geld dazulegen.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte
Pothmer, kritisierte angesichts der mangelhaften Vermittlungserfolge die
Bundesregierung für die Förderprogramme. "Zahlreiche Erfahrungen zeigen,
dass Programme mit Lohnkostenzuschüssen Menschen leider nicht in Arbeit
bringen." FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach von einer "blamablen
Bilanz". Wenn für Förderprogramme zu wenige geeignete Vermittler zur Verfügung
gestellt würden, verfehlten die Programme zwangsläufig ihre Wirkung, sagte
Niebel der Zeitung. (Quelle: tagesspiegel.de)
Nach drei Jahren SGB II ist Helga Spindler speziell dem
„Fordern und Fördern“ und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
nachgegangen. Nicht nur das Sanktionen immer umfangreicher verhängt werden und
immer mehr Menschen selbst die unzureichenden Regelsätze nur gekürzt erhalten,
der Staat bleibt auch noch nicht einmal beim Fördern neutral, sondern greift
durch den Umgang mit den Arbeitslosen einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer in
den Markt ein, nimmt ihnen Verhandlungsmacht und verhindert den Aufbau
notwendiger Arbeitsplätze.
Fordern und Fördern - zur Eingliederung arbeitsuchender Arbeitsloser
in den Arbeitsmarkt
Der aktivierende Sozialstaat verändert sich gegenwärtig auf
vielen Ebenen gleichzeitig. Neben der Absenkung des Existenzminimums sind das
der Abbau von Schutzrechten und die Umsteuerung der sozialen Dienstleister und Fördermaßnahmen
(Spindler 2005 a). Vor diesem Hintergrund wird hier die Entwicklung
verschiedener Instrumente des SGB II – vor allem von Sanktionen,
Eingliederungsvereinbarung, Fallmanagement und Beschäftigungsförderung
aufgezeigt.
Das Fordern
Auch schon vor 2005 gab es in der Sozial- und
Arbeitslosenhilfe Obliegenheiten und die Verpflichtung zumutbare Arbeit
anzunehmen. Was hat sich demgegenüber verändert?
Die Bestimmung dessen, was zumutbar ist, wurde im § 10 SGB II mit kleinen Veränderungen
aus der Sozialhilfe, § 18 BSHG, übernommen. Allerdings wurden die Pflichten
erweitert und mehr betont und der Sanktionskatalog verschärft. Das Fordern wird
zudem deutlicher artikuliert. Es gibt kaum eine Eingliederungsvereinbarung, in
der nicht §§ 2, 10 und 31 SGB II nachgedruckt sind (vgl. z.B. Krahmer, 2006)
und eine mehr oder minder sinnvolle Anzahl von Eigenbemühungen gefordert wird.
Die Gespräche zwischen Arbeitslosen und Fallmanagern drehen sich zumeist um
eine berufliche Perspektive im weitesten Sinne (Baethge-Kinsky u.a. 2007 a).
Aber weil man – außer im Rahmen eines aufwendigen Forschungsprojekts – kaum
Gelegenheit hat, die Interaktion zwischen Behörde und Arbeitslosen zu
beobachten, lässt sich das Fordern häufig nur an Indizien erkennen, z.B. an
Sanktionen, die verhängt werden, wenn den Forderungen nicht nachgekommen wurde.
Sanktionen
Der Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die verhängten
Sanktionen weist erstmals ab dem April 2006 eine sprunghafte Steigerung auf über
70 000 Sanktionen pro Monat aus (Bundesagentur 2007 a, 5). Die Sanktionsquote im
Oktober 2006 lag im Durchschnitt bei 2,4 Prozent der arbeitslosen, erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen; bei den Männern war sie mit 3,2 % deutlich höher und bei
den 15- bis 25- Jährigen mit 7,2 % dreimal so hoch. Etwas irritierend wird die
letzte Quote mit der intensiveren Betreuung begründet (Bundesagentur 2007 a,
9), obwohl die intensivere Betreuung doch eigentlich zu mehr Arbeit und
Ausbildung führen sollte. Vorabmeldungen der BA für Oktober 2007 weisen eine
weitere Steigerung auf durchschnittlich 77 000 Fälle pro Monat und eine
durchschnittliche Sanktionsquote von 3,9 % auf (FAZ 5.1.2008, 12).
Über 50 % der Sanktionen der Arbeitsgemeinschaften im Jahr
2006 waren mit einem Meldeversäumnis begründet, 22 % mit der Weigerung
zumutbare Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten aufzunehmen oder fortzuführen, und 4
% mit Sperrzeiten (Bundesagentur 2007 a, 10).
Da ist offenbar etwas gefordert worden und jemand der
Forderung nicht nachgekommen. Um was es bei diesen unterschiedlichen
Vorstellungen von Pflichten genau ging, das erschließt eine solche Statistik
nicht.
Zu den wegen Meldeversäumnissen verhängten Sanktionen ist
beispielsweise die gegen den 20- jährigen, kranken , ehemaligen Sonderschüler
Andre K. aus Speyer zu rechnen, dem nach dreimaligem Meldeversäumnis alle
Leistungen gestrichen wurden. Das war etwas zu rasch, wie die Antwort auf eine
kleine Anfrage ergeben hat (BT Drucks.16/5393), aber er wäre vermutlich auch späteren,
derartig abgefassten Meldeauflagen nicht nachgekommen. Er ist inzwischen
verhungert und seine halb verhungerte Mutter ist langfristig im Krankenhaus. Bei
dieser Familie ist aus dem Fordern ein Überfordern geworden – eine Gefahr,
vor der viele, die Randständige, psychisch Kranke und in ihrer
Handlungskompetenz eingeschränkte Menschen betreuen, schon früh gewarnt haben.
Die Eingliederungsvereinbarung
Mit 18 % bemerkenswert hoch ist der Anteil der Sanktionen
wegen Verletzung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht oder
der Weigerung, die Vereinbarung überhaupt abzuschließen. Das lässt nicht nur
den Schluss zu, dass die Eingliederungsvereinbarung in der Praxis hauptsächlich
ein Instrument des Forderns ist, sondern auch, dass ein Aushandlungsprozess
„auf gleicher Augenhöhe“ eher nicht stattfindet. Dieser Befund legt einmal
mehr nahe, bei der Bestimmung der Rechtsnatur dieser Vereinbarung nicht von
einem öffentlich rechtlichen Vertrag, sondern von einem konsensual verbrämten
hoheitlichen Handeln auszugehen. (Spellbrink 2006). Aber auch die Anhänger der
Vertragstheorie wollen diesen Vertrag in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit
und die Bedingungen des Zustandekommens überprüft wissen (Berlit 2006, 41 f.).
Wie nicht anders zu erwarten ergeben sich aus dieser - auch noch durch die
Ersetzbarkeit durch Verwaltungsakt überlagerten - Vereinbarung viele rechtliche
Fragen, die schon zu umfangreicher Rechtsprechung geführt haben (Hammel 2007;
zu den Sanktionen Berlit 2008). Besonders bedenklich ist, dass Sanktionen hier
schon ausgesprochen werden, wenn ein Betroffener sich nur weigert, eine
vorgefertigte und meist nur einseitig auf Pflichten ausgerichtete Vereinbarungen
zu unterzeichnen, und selbst konkretere Vorschläge zu seiner Eingliederung
einbringen will. Dieses Verhalten ist aber genauso wie die Bitte um Bedenkzeit
und weitere Beratung keine Weigerung, weswegen derartige Sanktionsentscheidungen
vielfach wieder aufgehoben werden (Hannes 2007). Auch diese Konflikte weisen
darauf hin, dass das Instrument der Eingliederungsvereinbarung nicht zu der
individuellen und umfassenden Hilfestellung genutzt wird, für die es gedacht
war.
Sanktionen bei jungen Erwachsenen
Demgegenüber ist bisher die Frage der Verhältnismäßigkeit,
insbesondere der scharfen Sanktionen gegenüber unter 25- Jährigen auch bei
geringfügigem Fehlverhalten nicht überprüft bzw. wo dies der Fall ist, wird
sie verharmlost (LSG Mecklenburg Vorpommern, Beschluss vom 6.9. 2007 – L 8 B
197/06). Nach dem Sachverhalt einer Entscheidung aus Aachen war z.B. die
Leistung völlig eingestellt worden, nur weil der Jugendliche seine
Schulzeugnisse nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Maßnahmeträger vorgelegt
hatte. Nur die fehlende Belehrung führte hier noch zu einer Aufhebung. (SG
Aachen, Beschluss vom 16.6.2005 - S 21 AS 4/05 ER ). Es kann jedoch kein Erfolg
sein, wegen jugendtypischer Verstöße junge Menschen vollständig aus dem
Leistungsbezug und damit auch aus den Augen zu verlieren. Alle derartigen
Praktiken provozieren eine übergroße Abgangsquote, die später um so
unangenehmer wieder auftaucht: in Großbritannien sind es aktuell die
Jugendbanden, an denen der angeblich so erfolgreiche New Deal spurlos
vorbeigegangen sein muss; beim Kölner „Sprungbrettmodell“, das Vorbild für
die Regelung im § 31 Abs.5 SGB II ist, verschwand ein Drittel der
Hilfesuchenden ins Ungewisse (Spindler 2003).
Einen unkonventionellen Fall des Forderns mit glücklicherem
Ausgang gab es Ende 2006:
Henrico F. und sein Zusammentreffen mit Ministerpräsident Beck auf dem
Weihnachtsmarkt, bei dem dieser den Arbeitslosen aufforderte, sich erst einmal
zu waschen und zu rasieren – dann fände er auch Arbeit. Nicht zu leugnen ist,
dass Herr F. infolge dieser Begegnung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert
ist. Dies war aber nicht die Folge des Forderns, denn da, wo er heute arbeitet,
wäre sein altes Outfit kaum hinderlich. Es war die durch diesen Vorfall ausgelöste
Berichterstattung, der glückliche Zufall, dass die Aufschrift auf seinem T
-Shirt Auskunft über den Musikgeschmack von Herrn F. gab und dass er sich damit
wenigstens einmal unbefangen selbst darstellen konnte. Daraus hat sein späterer
Arbeitgeber auf seine Fähigkeiten und Interessen geschlossen, Fähigkeiten,
nach denen ihn vermutlich kein Arbeitsberater bisher gefragt hatte und die zu
entwickeln man ihm in einer Eingliederungsvereinbarung wohl auch nicht erlaubt hätte.
Denn Henrico F. war offenbar in der „Jobfamilie“: Hilfsarbeiter für schwere
körperliche Arbeiten eingeordnet und als solchem hätten ihm nach Ablehnung der
von Herrn Beck für ihn vorgesehenen Arbeitsstellen absehbar bald empfindliche
Sanktionen gedroht.
SGB II und die Entwicklung des Arbeitsmarktes
Weitreichender in der Wirkung sind aber die unzähligen Fälle
des Forderns, in denen keine Sanktionen ausgesprochen wurden, denn sie haben den
Markt verändert. Wer sich vornimmt, verstärkt zu fordern, der muss sich über
die Ziele und den Zeitpunkt seines Handelns klar sein. Und das fehlte in der
Politik, die sich zu sehr vom zweifelhaften Slogan leiten ließ, sozial sei
alles, was Arbeit schafft. Zwar wiederholt sich beim Grundsatz des Forderns,
dass der Hilfebedürftige und auch alle Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft
alle Möglichkeiten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen
(§ 2 SGB II) und dass den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Arbeit
zumutbar ist (§ 10 SGB II). Was das aber konkret bedeutet, wäre für das Jahr
2005 und danach zu präzisieren gewesen. Es besteht doch ein unstillbarer Bedarf
nach bezahlten Sexdienstleistungen, mit denen man sich selber helfen könnte.
Ist das jetzt auch gemeint? Ein Bedarf an Soldaten im gefährlichen
Auslandseinsatz; ein immer größerer Bedarf an Streikbrechern bei den härter
werdenden Arbeitskämpfen, an weit untertariflich bezahlten neuen Mitarbeitern
oder Scheinselbstständigen, damit man die tariflich bezahlten alten Mitarbeiter
entlassen kann; ein Bedarf am Einsatz von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsstellen
- ist das alles auch gemeint?
Das Fordern muss in schlechten Zeiten anders aussehen als in
guten Zeiten. Wer etwa wie Gustav Hartz in seinem Buch „Irrwege der
Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit“ ausgerechnet im Jahr 1928
ungerechte und unnötige Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosen- und
Rentenversicherung beklagte und die verstärkte Pflicht zur
eigenverantwortlichen Selbsthilfe forderte (Butterwegge 2008), der war nicht nur
politisch verantwortungslos, sondern machte sich angesichts der Wirtschaftslage
unglaubwürdig. Das ist auch das Problem der Hartz- Reform, vor allem in den
Regionen, in denen beim besten Willen keine Arbeitsplätze in der weiteren
Umgebung zu finden sind. Wenn die Reform wenigstens mit einem soliden
Arbeitsplatzaufbau verbunden gewesen wäre und sei es zunächst bei sozialen,
kommunalen und Bildungsdienstleistungen, wäre das nicht aufgefallen. Aber der
Abbau von dauerhaften Arbeitsplätzen war und ist in Deutschland noch im vollen
Gange.
Vor diesem Hintergrund wird heute mehrheitlich das gefordert,
was man früher keinem zugemutet hat und was die Verdrängung vollwertiger
Arbeitsplätze eher noch beschleunigt hat. Ob Günther Wallraff in fragwürdigen
Callcentern mit inakzeptablen Arbeitsbedingungen recherchiert, oder ver.di in
Hamburg Putzfrauen entdeckt, die für 2,- € pro Stunden Hotelzimmer in
Luxushotels reinigen müssen, oder das Fernsehmagazin Panorama bei der Firma
Ryanair massive Verstöße gegen deutsches Arbeitsrecht ermittelt ( Nr. 691 vom
3.1.2008 ) - überall sind die Kräfte von der Arbeitsagentur „gefordert“
worden, sich bei diesen Firmen zu melden. In Hamburg bekam die Firma sogar
Arbeitgeberhilfen, für Ryanair wurde ein eigener Rekrutierungstag organisiert.
Und selbst im Pflegebereich, der unersättlich neue Arbeitskräfte sogar in
Dauerstellen aufzusaugen scheint, werden kaum neue Stellen geschaffen (sie sind
statistisch oft nicht einfach abgrenzbar bei den „Beschäftigten im
Gesundheitswesen“ versteckt und dort ist seit dem Jahr 2003 das auf Vollzeit
umgerechnete Arbeitsvolumen jedenfalls bis 2005 leicht zurückgegangen), sondern
mehrheitlich unzufriedene und verschlissene ältere Arbeitskräfte ausgetauscht
(vgl. Pflegereport 2007 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege BGW). Die gewerbliche Leiharbeit ist bei den meisten
Arbeitslosen wie Arbeitnehmern nach wie vor unbeliebt; sie ist schlecht bezahlt,
die Arbeitseinsätze sind unkalkulierbar (Promberger 2006 ) und statt der
behaupteten Aufwertung beruflicher Fähigkeiten klagen auffallend viele über
Isolation, fehlende Entfaltungsmöglichkeiten und über Unterforderung (Nienhüser/
Matiaske 2003, 470 f. ). Der legendäre „Klebeeffekt“ der Leiharbeit mag vor
vielen Jahren bei bestimmten Berufsgruppen zu beobachten gewesen sein, aber
heute finden sich sogar umgekehrt ehemals Festangestellte nach ihrer Entlassung
als Leiharbeiter auf dem alten Arbeitsplatz wieder.( vgl. Böckler Impuls
20/2007: Zeitarbeit in Deutschland. Mit weiteren Nachweisen und aktuellen
Studien). Die sprunghafte Ausweitung des Geschäftsbereichs kommt nicht durch
attraktive Arbeitsbedingungen sondern alleine durch das staatliche Fordern
zustande, dem sich Arbeitslose nicht entziehen können.
Der Staat hat sich hier nicht zurückgezogen, sondern im
Gegenteil in einer Abschwungphase das Kräfteverhältnis Arbeitgeber -
Arbeitnehmer einseitig zulasten der Arbeitnehmer verändert. Ein verschärftes
Fordern bewirkt damit auch eine Marktverzerrung und verändert das Fordern hin
zum Übervorteilen. Eigentlich war damit die in Deutschland bis dahin nicht
zwingend notwendige Mindestlohndebatte geboren. Die damals gescholtenen
Abweichler der rot-grünen Koalition, die vorschlugen, in § 10 SGB II die
Arbeitsaufnahme nur dann zumutbar zu machen, wenn sie tariflichen oder ortsüblichen
Bedingungen entspräche, hätten ihren Parteien letztlich zeitraubende
Auseinandersetzungen erspart. Mit dieser Formel wäre noch lange kein
Mindestlohn eingeführt oder beruflicher Abstieg oder Tarifflucht verhindert
worden, aber der Staat hätte sich bezüglich der Lohnfindung auf eine neutrale
Position begeben und die Auseinandersetzung wirklich den Arbeitsmarktparteien überlassen.
Ohne eine solche Bedingung für die Zumutbarkeit hat er sich einseitig aktiv
eingemischt. Deshalb ist letztlich die Empörung von Unternehmen wie den neuen
Postdienstleistern zu verstehen, die im Vertrauen auf das gesetzliche Konzept
einen umfangreichen Niedrig(st)lohnsektor neu aufbauen wollten und nun erkennen,
dass die jetzt offizielle große Koalition von damals dieses Konzept nicht
aufrecht erhält.
Die genannten Aspekte zeigen, dass die Umstellung auf ein
verstärktes Fordern nicht nur ein normatives oder methodisches Problem ist,
sondern dass es auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch durchdacht
sein will.
Das Fördern
Wer denkt, beim Fördern könne nicht so viel schief gehen,
wie beim Fordern, der täuscht sich. Auf der normativen Ebene ist das Fördern
sicher nicht vergessen worden, sogar mit den §§ 14- 16 SGB II zusammen mit den
Leistungsgrundsätzen umfangreicher ausgestaltet, als man dem kargen
Gesetzestext entnehmen kann (anschaulich: Geiger 2007 Kapitel N, O). Aber hier
sind es eher die undurchdachte Fülle, ganz besonders aber die fehlenden fürsorgerischen,
organisatorischen und rechtlichen Grundprinzipien, die die Probleme verursachen.
Betrachten wir nochmals Henrico F.: Es war ja nicht nur ein
Fordern, nein es gab auch das sicherlich gut gemeinte Förderangebot des
Ministerpräsidenten, ihn als Bau-, Hilfsarbeiter oder Müllwerker bei einer vom
Ministerium gewonnenen Firma unterzubringen. Aber genau das war es, worüber er
sich so bitter beschwert hat. Denn das Fördern ging über seinen Kopf, seinen
Gesundheitszustand und seine individuelle Neigung sowieso weit hinweg, verfolgte
einen anderen Plan, nach dem Herr F. heute vermutlich wieder arbeitslos wäre
und unglücklich rasiert oder trotzig wieder nicht rasiert in einer Trainingsmaßnahme
für langzeitarbeitslose Bauarbeiter stecken würde, im schlimmsten Fall wegen
seiner fortgeschrittenen Bandscheibenschäden in einem Kurs für Körperbehinderte.
Genau solch ein Prozess war aber laut Begründung zur Gesetzgebung (BT
Drucks.15/1516, 44) nicht intendiert:
"Zur schnellstmöglichen Überwindung der Hilfebedürftigkeit
bedarf es einer maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen
auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Kernelement der neuen Leistung soll
deshalb das Fallmanagement sein. Im Rahmen des Fallmanagements wird die
konkrete Bedarfslage des Betroffenen erhoben; darauf aufbauend wird dann ein
individuelles Angebot unter aktiver Mitarbeit des Hilfebedürftigen geplant
und gesteuert."
Seit 2005 ist viel unternommen worden, um die Bildung neuer
Fallmanager in der BA zu unterstützen und dem Fallmanagement eine
professionelle Qualität zu geben (Fachkonzept 2005; Brülle u.a. 2006; Göckler
2006 a). Aber derartige Sozialtechniken sind so offen und im Menschenbild so
indifferent, dass sie in einen rechtsstaatlichen Rahmen eingefügt werden müssen.
Und „schnellstmöglich“ lassen sich schwierige Lebensumstände sowieso nicht
verändern. Kritische Beispiele werden deshalb in den wenigen Publikationen, die
sich damit auseinandersetzen, geschildert (Baethge- Kinsky u.a. 2007a). Die von
offizieller Seite notorisch nicht zur Kenntnis genommenen Rückmeldungen und
Berichte von Betroffenen lassen den Schluss zu, dass mehrheitlich keine
„belastbaren Arbeitsbündnisse“ zustande kommen, wie das in der Literatur
postuliert wird. Selbst Göckler muss die Grenzen der gegenwärtigen
Umsetzbarkeit einräumen. Enge geschäftspolitische Vorgaben, Mitarbeiter mit völlig
unterschiedlicher Vorbildung, fehlende Rücksichtnahme auf Beratungsethik und
Beratungsbedingungen machen den Aufbau einer vertrauenswürdigen Beratung
ungeheuer schwer. (Göckler 2006 b ). Wenn man berücksichtigt, dass auch Ende
2007 immer noch Leiharbeitskräfte und eine große Zahl befristeter Kräfte ohne
Hoffnung auf Festanstellung in den ARGEn beschäftigt waren, und dass offenbar
vielen durch Unternehmensberater nur starre Zeitvorgaben zwischen 30 und 40
Minuten zur Abwicklung eines gesamten „Falles“ vorgegeben sind, dann ist das
nicht verwunderlich.
Um so unverständlicher ist es, dass Göckler von unabhängigen,
qualifizierten Anlauf – und Beratungsstellen und engagierten Fachanwälten als
privater und gemeinnütziger „Beratungslobby“ spricht ( Göckler 2006 b,
49), statt diese als notwendige Ergänzung des Angebots zu erkennen. Denn unter
entrechteten Bedingungen und im ständigen Tageskampf um das ausbleibende
Existenzminimum, für das die vielerorts nicht erreichbaren Sachbearbeiter der
ARGEn verantwortlich gemacht werden, sind keine aktiven Bürger zu erwarten. Im
Gegenteil, die Eingliederungsvereinbarung würde nur dann zum Instrument des Förderns,
wenn diese durch kompetente Berater einen Überblick über Arbeitsmöglichkeiten
in der Region haben und eine realistische Vorstellung zu ihrer weiteren
Perspektive einbringen können (Spindler 2007a).
Wenn schon eine organisatorische Umstrukturierung nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 ansteht, dann
sollte man sich nicht scheuen, auch die für die Individuen viel wichtigere
Umstrukturierung der Instrumente anzugehen: einen Anspruch auf unabhängige
Berufs- und Sozialberatung zu implementieren und die Eingliederungsvereinbarung
von der kontraproduktiven Sanktionsandrohung zu entkoppeln ( vgl. auch Lang 2006
). Individuelle Hilfen können in manchen Fällen nur aus einem geschützten
Vertrauensverhältnis entwickelt werden und erfordern die Begleitung über einen
längeren Entwicklungsprozess.
Das Fallmanagement
Weniger das Fallmanagement als Methode, als die begleitend
eingeführten Erhebungstechniken, nehmen dem Fördern zusätzlich die Wirkung.
Ein erstes Problem hat das behördlich gesteuerte
Fallmanagement oft schon beim Erkennen der individuellen Bedarfslage. Die
importierte Profiling-Technik setzt aus Rentabilitätsüberlegungen zu stark an
Vermittlungshemmnissen und damit Defiziten an und tut sich besonders schwer, die
Ressourcen der Einzelnen zu erkennen. Zudem beschneiden die starren und den
Betroffenen noch nicht einmal vermittelten Klassifizierungen von A bis E bzw.
als „Beratungs- Betreuungs- und Marktkunde“ die Ausschöpfung der Rechte auf
Eingliederungsmaßnahmen. Den fehlenden individuellen Kontakt versucht man durch
pauschale Ermittlungsverfahren zu kompensieren und diese gehen häufig zu weit.
Stahlmann (2006) setzt sich eingehend mit der daraus
hervorgehenden Verletzung von Daten- und Persönlichkeitsschutz für die Bürger
auseinander. Denn es sollen nach dem Konzept für beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement nicht nur Daten zur Person und zur beruflichen Qualifikation und
zu den Perspektiven erhoben werden, sondern auch zu Verhaltensauffälligkeiten,
mangelnder Anpassungsfähigkeit, zu Drogengebrauch und psychischen Erkrankungen,
zu persönlichen Vorlieben, zum Freundeskreis, zu Frustrationstoleranz und
Erfolgsorientierung. Sogar die Bild-Zeitung bezeichnete dies als „Intimverhöre“.
So etwas mag im geschützten Bereich einer Therapie oder Beratung angehen, aber
nicht im Zwangskontext und verbunden mit der immer detaillierteren Speicherung
und Weiterverwendung solcher persönlicher Daten, über die ganz unbefangen
berichtet wird. Ende 2007 hat in Hamburg ein 790 000.- €- Auftrag für eine
Befragung Aufsehen erregt, mit dem ein privater Anbieter Persönlichkeitsprofile
von Arbeitslosen erstellen sollte, anhand von Aussagen wie: „Ich esse gerne
exotische Gerichte“, „Arbeit bedeutet mir viel“, „Mir ist es wichtig,
dass Lebensmittel möglichst lange haltbar sind.“ Oder auch: „Ich finde
nichts schlimmes dabei, wenn jemand versucht, seine Ziele auch mit Gewalt
durchzusetzen.“(Meese 2007) So sind inzwischen viele Arbeitslose bis in ihre
letzten Winkel analysiert und kategorisiert, aber wozu?
Andere Eingliederungsangebote, wie Trainingsmaßnahmen werden
ganz offen zur Prüfung der Verfügbarkeit ganzer Berufsgruppen umfunktioniert
(Spindler 2007 b) und bei der wirklich verbesserungswürdigen Arbeitsvermittlung
werden ohne Not immer mehr Privatisierungsexperimente ohne Mitwirkungsrechte der
Arbeitslosen durchgeführt (Adamy 2007). Welche Bedeutung eine neutrale, öffentliche
Berufsberatung noch hat, ist nicht mehr zu erkennen. Ihr Bestand ist gefährdet
(Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung 2006 und aktuelle
Stellungnahmen im dvb-forum). Arbeitgeberzuschüsse werden unter kurzfristigem
Erfolgsdruck sogar an befristete Leiharbeitsangebote vergeben, die nach Mitnahme
der Förderung wieder enden. ( Plusminus v. 16.10.2007: Arbeitsförderung. Neue
Hoffnung für ältere Arbeitslose)
Beschäftigungsförderung
Bei Beschäftigungsförderung im engeren Sinn ist bisher die
starke Dominanz der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) zu
beobachten, obwohl eine Perspektive zum Übergang in den regulären Arbeitsmarkt
fehlt. Am problematischsten ist die praktisch nicht überprüfte und letztlich
auch nicht zu überprüfende Zusätzlichkeit dieser Tätigkeiten (Spindler 2005
b. Vgl. auch Bericht des Bundesrechnungshofs v. 19.5.2006 – VI 6/VI 2-
2006-1219: 4). Denn auch hier taucht das Problem der Marktverzerrung auf: dort
wo die Beschäftigten zu notwenigen Arbeiten ständig eingesetzt werden und sich
die Aufgabenfelder der Beschäftigungsfirmen immer mehr erweitern, wäre
eigentlich der Aufbau von regulären Stellen wichtig. Nicht die Ein-Euro-Jobber
auf den Bahnhöfen und in den Bahnen sind die Zukunft, sondern wieder die
Festanstellung von Schaffnern und Bahnhofspersonal, womit ganz nebenbei auch das
Problem von Gewalt und Vandalismus in diesen Räumen mitbearbeitet wäre. Auch
Straßenreinigung, Sportvereine, Kirchen, Schulen und Pflegeheime brauchen
dauerhaft reguläre Hilfskräfte, Hausmeister und Putzfrauen, zu deren
Anstellung Kommunen und Einrichtungen finanziell ausgestattet werden müssen.
Vermutlich ist in Deutschland der Beschäftigungsabbau im
gemeinnützigen und öffentlichen Bereich einfach zu weit getrieben worden. So
liegt z.B. der Beschäftigungsanteil im öffentlichen Dienst nach einer OECD
Studie (APA/OECD, 2007) mit 11% nicht nur weit unter dem Anteil von über 30 %
in skandinavischen Ländern und 23% in Frankreich, sondern selbst unter dem
Anteil von 19 % in Großbritannien und 16 % in USA. In einer solchen
Abschwungphase entfaltet ein steigendes Förderangebot ebenfalls Verdrängungsfunktion
(Vgl. Böckler Impuls 3/2007 Subventionierter Stellenabbau, mit weiteren
Nachweisen ), vor allem wenn die Auswahl der Einsatzfelder immer mehr auf Dritte
übertragen wird. Und die inzwischen schon zum dritten Mal überarbeitete
Arbeitshilfe zum Einsatz der AGH (Bundesagentur 2007 b) kann trotz richtiger
Absichten diese ökonomische Dynamik nicht bremsen. Die einzige Gruppe, die
dieser Entwicklung aus eigener Erkenntnis und Interesse Widerstand
entgegensetzen kann - die Personal- und Betriebsräte -, musste ihre
Mitspracherechte mühsam durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigen
lassen, und wird nunmehr auf Länderebene durch grundlegende Beschneidung ihrer
Kompetenzen wieder abgedrängt. Dabei ist die Zusätzlichkeit heute auch deshalb
viel schwieriger zu sichern als noch in der Sozialhilfe, weil deutlich mehr und
arbeitsmarkterfahrene Arbeitslose zur Verfügung stehen.
Dass jetzt über die Jobperspektive nach § 16a SGB II
ausgerechnet für Personen, die früher wegen multipler Vermittlungshemmnisse
nicht ohne Grund für die AGH infrage gekommen wären, niedrig bezahlte
Vertragsalternativen angeboten werden sollen, ist für die Betroffenen sicher
angenehmer, lässt aber weder für sie noch für die Mehrheit der nicht so
eingeschränkten Arbeitslosen ein Konzept zum Übergang in reguläre Arbeit
erkennen.
Wie schnell es auch bei anderen Fördermaßnahmen zu
Eingriffen am Markt kommen kann, macht eine Entscheidung aus Aachen deutlich (SG
Aachen v. 20.3.2007 –S 9 AS 32/07 ER; info also 6/ 2007,257 mit Anmerkung
Stascheit): Wer gleichzeitig sieben ausgebildete Busfahrer über vier Monate als
„Praktikanten“ einer einzigen Firma zur Verfügung stellt, der verändert
den Markt, auch wenn er es nicht beabsichtigt.
Leistungen in kommunaler Trägerschaft
Bei den Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 Abs.2 SGB II
ergeben sich zunehmend deutlicher werdende Verdrängungstendenzen gegenüber
komplexeren Leistungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe, die ganz andere
Betreuungsformen entwickelt haben und umfassenderen Zielsetzungen verpflichtet
sind. Ob Schuldnerberatung oder Hilfen für wohnungslose und behinderte
Menschen: Überall werden kommunale Leistungen reduziert mit der Begründung,
sie würden jetzt nur noch erbracht, wenn und soweit sie nach SGB II zur
Eingliederung in Arbeit erforderlich seien. In der Jugendhilfe werden sozialpädagogisch
begleitete Ausbildungsmaßnahmen zugunsten von disziplinierenden Arbeitsdiensten
abgebaut. (Spindler 2008). Nicht nur innerhalb der SGB II Behörde ist die
Zuordnung der Verantwortlichkeit nicht eindeutig, auch die klassische kommunale
Verantwortung für Jugend- und Sozialhilfe verschwimmt in ungeklärten
Abgrenzungsfragen.
Oft wird behauptet, gerade in der Beschäftigungsförderung läge
eine Stärke der kommunalen Träger. Doch beim genaueren Hinsehen erweist sich
diese scheinbare Stärke auch als die ganz große Schwäche: Sie erkennen den
lokalen Bedarf wohl deutlich, aber sie erliegen oftmals der Verführung der
„Mitnahme“ von Bundesmitteln, um damit die fehlenden Steuer- und
Beitragseinnahmen zu kompensieren, die sie benötigen würden, um den
notwendigen Beschäftigungsaufbau zu stemmen. Vor der Reform gab es in diesem
Zusammenhang den Vorwurf des Verschiebebahnhofs in die Arbeitslosenversicherung
(Spindler 2005 a, 58f.). Kommunen haben Stärken bei der fürsorgerischen
Betreuung sehr arbeitsmarktferner Menschen, aber sie können nicht alles grundsätzlich
besser, auch wenn man auf der anderen Seite die gegenwärtigen
Steuerungspraktiken der BA und die Großausschreibungen (Baethge-Kinsky 2007 b,
7 f.) und die Experimente zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung (Adamy 2007)
nicht unterstützen mag.
Beschäftigungsförderung muss sich heute mehr denn je in ein
gesamtwirtschaftliches Konzept einfügen und parallel den Aufbau von dauerhaften
sozialen und öffentlichen Non -Profit Dienstleistungen betreiben. Deshalb ist
hier eine zentrale Steuerung nicht nur wegen der überregionalen
Arbeitsvermittlung, sondern gerade auch zur Reduzierung regionaler
Mitnahmeeffekte notwendig.
Auch bei einer Neuausrichtung des Förderns ist deshalb viel
mehr zu berücksichtigen, als nur die Klärung der organisatorischen
Verantwortlichkeit und ohne ein neues Menschenbild und Mitwirkungsrechte der
Betroffenen (Spindler 2006) werden von diesem Bereich keine Impulse für den
Arbeitsmarkt ausgehen. (Literaturhinweise gibt es hier)
(Quelle: nachdenkseiten.de)
Auf der sozialpolitischen Dauerbaustelle Hartz IV wird weiter
gewerkelt, auch zum Jahreswechsel 2009 legt das Bundessozialministerium Hand an:
Es tritt das im Dezember vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur »Neuausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente« in Kraft.
Der Gesetzesentwurf umfasste 94 Seiten, auf denen zahlreiche
Änderungen im Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld I) und dem
Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) niedergelegt sind. Mit
dieser erneuten Aktualisierung der Gesetzeslage für Arbeitslose reicht die
Komplexität inzwischen an die des Steuerrechtes heran und ist für den Normalbürger
kaum mehr überschaubar.
Die Beurteilungen gehen weit auseinander. Während die
Bundesregierung darauf besteht, dass die Gesetze zur Neuregelung des
Arbeitsmarktes »wirken«, und sich in ihrem »Reformkurs der letzten Jahre«
bestätigt fühlt, kritisieren Parteien und Sozialverbände die Änderungen als
weiteren Sozialabbau. So urteilt die LINKE: »Statt endlich auf Sanktionen als
Mittel der Arbeitsmarktpolitik zu verzichten, werden diese verschärft«, und
das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche (EKD) äußerte »erhebliche
Bedenken«.
In der Tat finden sich in den Gesetzesänderungen einige
Regelungen, die ein weiteres Anziehen der sozialpolitischen Daumenschrauben für
Arbeitslose bedeuten. So werden die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme
einer Arbeit weiter verschärft. Künftig können Erwerbstätige, die zwar
regelmäßig arbeiten, deren Einkommen aber durch Hartz IV auf das
Existenzminimum aufgestockt wird, gezwungen werden, eine andere Tätigkeit
anzunehmen, von der die Arbeitsagentur glaubt, dass sie mehr Aussicht für das
Verlassen der Hilfebedürftigkeit bietet.
Widerspruchsrecht eingeschränkt
Auch werden die rechtlichen Möglichkeiten für Hartz
IV-Bezieher eingeschränkt: So haben Widerspruch und Klage gegen einen
Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung ersetzt, keine aufschiebende
Wirkung mehr. Das Diakonische Werk macht die Auswirkungen dieser Neuregelung an
einem Beispiel deutlich: Eine alleinerziehende Mutter hat eine unbefristete
Teilzeitbeschäftigung als Verkäuferin in Wohnortnähe, ihr minderjähriges
Kind geht noch zur Schule. Beide erhalten Leistungen nach Hartz IV. Die Mutter
wird nun von der Arbeitsagentur aufgefordert, eine befristete Stelle anzunehmen,
bei der sie monatlich 100 Euro mehr verdient, die aber eine Stunde Fahrzeit von
der Wohnung entfernt ist. Nach der bisherigen Regelung konnte die Mutter durch
Widerspruch und Klage bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts ihre Tätigkeit
fortführen, sie hatte vier Wochen Zeit, sich für ein Gerichtsverfahren zu
entscheiden. Nach der neuen Regelung muss sie einstweiligen Rechtsschutz
beantragen, wenn sie ihre Arbeitsstelle nicht aufgeben und gleichzeitig weiter
ALG II beziehen will.
Weitere Gesetzesänderungen durch die »Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente«: Eine Reihe von als erfolglos angesehenen
Instrumenten wird abgeschafft, so etwa der Einstellungszuschuss bei Neugründung
oder die »Job-Rotation«. Für Arbeitslose wird es künftig einen
Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb
des Hauptschulabschlusses geben. Ein »Vermittlungsbudget« soll die
individuelle Förderung verbessern, für bisher erwerbslose Existenzgründer
stehen Darlehen und Zuschüsse für Sachleistungen zur Verfügung.
Das EKD nimmt in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen
die gesamte Hartz IV-Gesetzgebung ins Visier und weist auf eine gravierende
Bruchstelle hin: Der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und
den Kommunen unter dem Dach der sogenannten ARGEn (Arbeitsgemeinschaften).
Dieses Kernelement von Hartz IV hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember
2007 für verfassungswidrig erklärt. Die Politik muss spätestens bis 2012 eine
verfassungsgemäße Neureglung finden. Die EKD fordert, dass im Interesse aller
Beteiligten die Fragen zur Struktur der künftigen Zusammenarbeit gelöst werden
müssten.
Ungeklärte Organisation
Davon ist die Politik weit entfernt. Während die
Bundesregierung eine Grundgesetzänderung anstrebt, um die ARGEn fortführen zu
können, hat der Freistaat Bayern dem eine Absage erteilt: »Bayern wird einer
Verfassungsänderung, die die derzeitige Betreuung von Hartz IV-Beziehern
legalisieren soll, nicht zustimmen«. Der »Vollzug« von Hartz IV, wie es in
der weißblauen Sprachregelung heißt, solle zwischen Bundesagentur für Arbeit
und der Kommune organisatorisch getrennt, aber unter einem Dach geschehen. Dabei
solle aber die Kommune allein für alle Geldleistungen (Kosten der Unterkunft
plus Regelsatz) zuständig sein.
Die Vorstellungen der Politik über den Arbeitsmarkt sind das
eine. Die Realität, wie sie die Arbeitslosen erleben, ist das andere. Die Sicht
der Betroffenen schildert zum Beispiel eine Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung,
evangelischer Kirche und dem DGB Baden-Württemberg. Danach löst sich zum
Beispiel das offizielle Regierungs-Mantra »Die Reformen wirken« teilweise in
Luft auf. Denn was die Statistik als »Beendigung der Arbeitslosigkeit«
erfasst, ist selten eine Integration in das »normale« Arbeitsleben, so ein
Ergebnis. Wer von der Arbeitslosenliste gestrichen wird, hat meist keinen
normalen Job, sondern nimmt an einem Training teil, macht einen Ein-Euro-Job,
ist krank oder wird als »nicht vermittelbar« eingestuft. Weniger als ein
Drittel derer, die 2008 aus der Arbeitslosenstatistik von ALG II ausgeschieden
sind, nahm eine Erwerbstätigkeit auf.
Weitere Befunde aus der Studie der Sozialwissenschaftlerin
Anne Ames mit dem Titel: »Hartz IV in Baden-Württemberg«, die auf einer
Befragung von 430 Personen beruht: Viele bekommen nicht einmal die Regelleistung
– wegen Sanktionen, nicht vollständig erstatteter Wohnkosten oder
Sonderausgaben bei chronischen Krankheiten. Die Ämter lehnen Qualifizierungswünsche
ab und schicken Betroffene in Ein-Euro-Jobs – die Maßnahmen seien häufig
konzeptlos. Über 40 Prozent der Hartz IV-Bezieher sollen zudem umziehen, um
Wohnkosten zu senken.
So wundert es nicht, dass rund 80 Prozent der ALG II-Bezieher
angaben, dass sie unter Geldnot leiden. Noch mehr beklagen, dass sie keine Möglichkeit
hätten, ihre Fähigkeiten einzusetzen. Solche Befunde zeigten, wie
wirklichkeitsfremd die Thesen zur Motivation von Erwerbslosen seien, so das
Fazit der Studie. Auch was unter dem »Fordern« der Behörden zu verstehen ist,
zeigt die Untersuchung: 60 Prozent der Befragten fühlen sich durch Druck und
Fremdbestimmung seitens der Arbeitsverwaltung stark belastet. Und
Alleinerziehende klagen, dass sie mehr arbeiten sollen, als es mit ihren Kräften
und den Bedürfnissen der Kinder vereinbar ist. (Quelle:
Neues Deutschland.de)
Eine Woche Proteste an Kölner ARGEn und
Jobcenter. Eine Woche gelebte Solidarität - Zeit für eine Rückschau.
Bereits seit 2007 machen engagierte Menschen
gemeinsam mit selbst- und unorganisierten Erwerbslosen in Köln mit der Aktion
'Zahltag!' von sich Reden, wenn unterschiedliche ARGE- bzw. Jobcenter-Standorte
und bisweilen einzelne Träger so genannter 1-Euro-Jobs kurzerhand okkupiert
werden und ihr Geschäft bisweilen empfindlich gestört wird.
In der ersten Dezemberwoche 2008 war es die vierte große Kölner
'Zahltag!'-Aktion und das vollmundig angekündigte „XXL“ war keineswegs zu
viel versprochen.
Am Montag ging's los, als fast 100 Menschen mit Musik und Volxküche
entschlossen ins Foyer der Kölner Haupt-ARGE in der Luxemburger Str.
eindrangen. Kam es früher bei derlei Gelegenheiten schon Mal zu Eskalationen
mit der Polizei, hielt diese sich diesmal vornehm zurück, war aber doch
zahlreich anwesend.
Das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur wurde erst wenige Tage
zuvor von einem großflächigen Farbanschlag heimgesucht. Ein Mitarbeiter der
ARGE beziffert den Schaden auf 12.000 Euro. Und er muss es wissen, da es sich um
einen Wiederholungsfall handelt. Der Anschlag stehe im Zusammenhang der
Werbeveranstaltungen der Bundeswehr, die regelmäßig im BIZ junge Erwerbslose
zum Kriegsdienst rekrutieren möchte.
Aktive einer Kampagne namens 'Bundeswehr wegtreten!' waren auch beim 'Zahltag!'
dabei sowie Menschen aus den Spektren der Antifa, 'Kein Mensch ist illegal' und
– wie an allen anderen 'Zahltagen' auch – natürlich die
Selbsthilfeorganisationen der 'Sozialistischen Selbsthilfe Köln' (SSK), 'Die
KEAs (Kölner Erwerbslose in Aktion e.V.) und 'Tacheles' aus Wuppertal.
ES GEHT UMS GANZE
Dass das gemeinsame Erstreiten von Arbeitslosengeld im Sinne von Beratung und
Begleitung zahlreicher Betroffener ein wesentliches Anliegen der Aktion ist, mag
unstrittig sein, dennoch – so betonen es einzelne Engagierte der Aktion –
geht es hier um mehr, als nur um die schnöde Kohle. Die Kampagne 'Zahltag!'
begreift sich als politische Aktion, die die soziale Frage nach einer anderen,
nach einer besseren Gesellschaft stellt. HartzIV, als ein systemisches
Instrument, Menschen zu erniedrigen und für alle möglichen Drecks- und vor
allem Billigjobs gefügig zu machen – auch um den Konkurrenzdruck gegenüber
lohnarbeitenden Menschen zu erhöhen – steht hier nur als herausragendes
Beispiel einer Politik, die das vermeintliche „Wohl“ der Menschen zunehmend
aus den Augen zu verlieren scheint.
Das begreifen am ehesten die Betroffenen selbst, weshalb die ARGE genau der
richtige Ort ist, sich mit der sozialen Frage auseinander zu setzen. Bei vielen
ARGE-MitarbeiterInnen, bei den am Rande stehenden PolizistInnen, selbst bei den
beobachtenden Presseleuten ist dies nicht ganz so einfach vermittelbar. Dabei
sind sie selbst Teil des Systems und sehr wohl auch ganz persönlich betroffen!
Niemand ist vor Erwerbslosigkeit und somit vor HartzIV gefeit!
Die AktivistInnen des 'Zahltags' haben denn auch begriffen, wie wichtig es ist,
sich zu solidarisieren und so genannte Schnittstellen zu anderen sozialen
Auseinandersetzungen zu suchen.
Dies äußerte sich im Laufe der Woche durch bisher völlig neue Elemente im
Rahmen von 'Zahltag!'.
Dienstag wurde unvermittelt die ARGE Köln-Kalk gestürmt und der dortige
Wartesaal zum Kino verwandelt. Am Mittwoch wurde erst das Zentrum für Analyse
von Potenzial und Fähigkeiten (ZAPF) im idyllischen Köln Niehl gehörig
„aufgemischt“, so dass das komplette Tagesprogramm dieser
Profiling-Institution für 1-Euro-JobberInnen zum Erliegen kam und der zukünftige
Verlauf des aktuellen Teilnehmerkurses empfindlich gestört bleiben dürfte. Am
Nachmittag widmete sich 'Zahltag!' aktionistisch der Thematik eines kostenlosen
öffentlichen Nahverkehrs. Im Rahmen einer Freie-Fahrt-für-alle-Aktion, spielte
man erst mit der KVB, dann mit hinzugerufener Polizei „Räuber und Gendarm“.
Donnerstags stand das Sozialamt der Stadt Köln
im Kalk-Karree auf dem Programm, das wegen seiner Zeiger-Architektur (von:
„ich zeig Euch, wo der Hammer hängt!“) gern 'Kalkatraz' bezeichnet wird.
Die Ausländer- respektive Abschiebebehörde und die
Resozialisierungsabteilungen für Ex-Strafgefangene und Obdachlose lieferten
hier die Schnittstellen der Auseinandersetzung. Das 'Kölner Modell' fühlte
sich empfindsam getroffen und bedroht und ließ eine Hundertschaft der Polizei
in geordneten Dreierreihen ins Sozialamt einmarschieren. Es kam zu
Ingewahrsamnahmen mit erkennungsdienstlicher Behandlung.
LEBENSMITTELGUTSCHEINE ALS INSTRUMENT DER ERNIEDRIGUNG
Freitag dann war die so genannte U-25-ARGE (unter 25jährige HartzIV-Betroffene)
in Köln Mülheim dran. Der dort arbeitende und im Rahmen einer Aktion der 'Überflüssigen'
enttarnte Chef-Ermittler des ARGE-Prüfdienstes, Markus Galle, rannte, als ginge
es um sein Leben und verschloss die Bürotür von innen.
Auch wenn alle ARGE-Standorte in Köln und deren MitarbeiterInnen zuvor über
die Möglichkeit eines 'Zahltag!'-Besuchs informiert wurden, waren die
AktivistInnen dem Sicherheitspersonal stets einen Schritt voraus. Hier fand kein
Gespräch unter Begleitung eines so genannten Beistandes ohne die jeweilige
Teamleitung statt, was nahezu ALLE Anliegen der Betroffenen relativ problemlos
zum Erfolg verhalf.
Schwerpunkt hier wie anderswo war u.a. das Thema „Bargeld statt
Lebensmittelgutscheine“ und die AktionsteilnehmerInnen zeigten sich
erschrocken darüber, mit welch machtdemonstrativen Gebaren und mit welcher Häufigkeit
jene Gutscheine über den Tisch gereicht werden. Damit war schließlich Schluss!
Im Rahmen von 'Zahltag!' gab's richtiger und rechtlicher Weise nur Bargeld, bis
auf einen einzigen Fall: der Betroffene war in Not, aber formal(!) nicht
leistungsberechtigt. Hier wurde der Gutschein solidarisch umgesetzt, sofern
andere für sich einkauften und dem Betroffenen Bargeld aushändigten.
DIE BEWEGUNG BEWEGT SICH!
Am Freitag Abend dann wieder ein neues Element, ein neuer Schauplatz für die
Aktion 'Zahltag!'. Gemeinsam mit erfahrenen Menschen aus der Hausbesetzerszene
wurde strategisch gut organisiert eine seit langem leer stehende Villa befristet
besetzt und zum Party-Palast umfunktioniert.
Zu weiteren Veranstaltungen der Aktionswoche gehörte ein Erfahrungsaustausch
mit Emmely, die extra aus Berlin anreiste und von der in Köln gelebten
Solidarität sichtlich angetan war. Emmely machte während einer couragierten
Streikaktion als langjährige Kassiererin bei der Einkaufskette 'Kaisers' von
sich Reden, bis sie wegen eines vermeintlichen Fehlbetrags von ganzen 1,50 Euro
gekündigt wurde. Der Rechtsstreit läuft, da der Verdacht nahe liegt, dass es
sich um eine sozialpolitisch motivierte Kündigung handelt. Und weil 'Kaisers'
zudem die nötigen Unterlagen blockiert, entfällt für Emmely zunächst der
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. So wird man bisweilen aus der vermeintlichen
beruflichen Sicherheit direkt zu HartzIV durchgereicht.
In einer weiteren Diskussionsveranstaltung, hier organisiert von der 'Antifa',
ging es um eine kritische Auseinandersetzung mit 'Arbeit / Arbeitsethos /
Arbeitsfetish', die Initiative 'Kein Mensch ist illegal!' zeigte im Rahmen von
'Zahltag!' eine Dokumentarfilm-Vorführung („Unsichtbare Hausarbeiterinnen“)
mit anschließender Diskussion.
Nicht unerwähnt bleiben sollen die zahlreichen auswärtigen solidarischen
MitstreiterInnen, die sich u.a. aus Aachen, Bielefeld, Duisburg, Düren, aus
Koblenz, Oldenburg, Wuppertal und Kiel ... auf den Weg nach Köln machten.
Einige auch, um von jener Kölner Aktion zu lernen und mit dem erklärten
Willen, Erfahrungen und bisweilen jede Menge Wut und Mut an die heimische ARGE
zu tragen.
Bei dem so genannten Nachbereitungstreffen der engagierten Bündnispartner wurde
trotz durchaus selbstkritischer Reflexion eines sofort sehr deutlich: Nach dem
'Zahltag!' ist vor dem 'Zahltag!'. Im Rahmen der XXL-Woche wurden sowohl aus
informativer Sicht, als auch unter dem Aspekt sozialer Kämpfe und Strategien so
einiges gewonnen, das es mitunter noch aufzuarbeiten gilt, vor allem aber Mut.
Ein Erwerbsloser besuchte das Nachbereitungstreffen nur um eines loszuwerden:
„Ich danke Euch!“ Eine Frau fasste ihr Fazit poetisch zusammen: „Die
Bewegung bewegt sich!“ (Quelle: indymedia.org)
Die Solidarität mit Bedürftigen hat Schattenseiten – eine
Studie klärt auf
Tafeln sind aus dem bundesdeutschen Sozialstaat nicht mehr
wegzudenken. Über eine Million Bürger dieses reichen Landes waren allein in
diesem Jahr »Gäste« solcher sozialen Einrichtungen.
Besonders gegen Ende des Monats werden die Schlangen vor den
Ausgabestellen und Suppenküchen länger. Hartz IV und die kleinen Renten
reichen für viele zum Leben nicht. Die Idee ist auf den ersten Blick
wunderbar und mobilisiert Tausende von ehrenamtlichen Helfern und viele
Spender. Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, werden nicht
weggeschmissen, sondern an Bedürftige verschenkt. Seit der Einführung von
Hartz IV haben sich die Tafeleinrichtungen in Deutschland auf 800 verdoppelt.
Ein trauriger Rekord wie der Soziologe Stefan Seile findet, der jetzt eine
entsprechende Studie vorgelegt hat.
Hilfe für das eigene »gute« Gewissen
Auch das Berliner Sozialforum hat jetzt auf einer
Veranstaltung im Berliner Mehringhof, über die Konsequenzen dieses Booms
diskutiert. »Die Vertafelung der deutschen Gesellschaft« sei ein »Besorgnis
erregendes Zeichen«, konstatierte Siggi Graumann vom Berliner Sozialforum.
Der Rückzug des Sozialstaates führe in ein Almosensystem, der Suppenküchenstaat
ersetze schleichend die garantierten Rechte auf ein ausreichendes
Grundeinkommen für Jeden. So verdecke der Boom der Mildtätigkeit und des großen
ehrenamtlichen Engagements bei der Verköstigung der Armen, die politischen
und ökonomischen Schattenseiten.
Die Kritik am Tafelsystem lässt sich in sechs Punkten
zusammenfassen: Erstens beweisen die Schlangen vor den Suppenküchen und
Ausgabestellen, Hartz IV reicht zum Leben nicht. In der letzten Woche des
Monats müssen zahlreiche Hartz IV-Empfänger ihre Scham überwinden und zu
den Tafeln gehen. Zweitens: Die Tafeln arbeiten keineswegs nur mit
Ehrenamtlichen und Freiwilligen. Ein großer Teil der Beschäftigten bei den
Tafeln sind Ein-Euro-Jobber, die für eigentlich gesellschaftliche sinnvolle
Arbeit nur einen Hungerlohn bekommen. Drittens: Die Supermärkte, die die
Tafeln so großzügig beliefern, sparen mit ihren Lebensmittelspenden enorme
Entsorgungskosten und sogar noch Steuern. Außerdem stehen sie in der Öffentlichkeit
als ehrenwerte Sponsoren da. Dieses positive Image der Tafel-Unterstützer
zieht viele Sponsoren an. So verschenkt Daimler-Benz LKW, die McKinsey berät
den Bundesverband der Tafeln kostenlos und hat sogar einen Leitfaden für die
Gründung von Tafeln erstellt.
Viertens: Den Verfechtern des Neoliberalismus ist die große
Bedeutung der Tafeln in Zeiten der Krise besonders einsichtig. Die Tafeln
federn die unsozialen Folgen des Kapitalismus ab, sie mobilisieren
gleichzeitig die kostenlose Arbeitskraft von Ehrenamtlichen und Erwerbslosen für
Dienst- und Geldleistungen, die eigentlich der Sozialstaat erbringen müßte.
Diese schlanke und kostengünstige Verköstigung der Armen
gräbt sogar den »gestandenen« Wohlfahrtsverbänden, die traditionell das
Geschäft mit den Armen übernehmen, das Wasser ab. Diakonie und Caritas
beispielsweise haben noch garantiert Beschäftigte neben ihren
Ein-Euro-Jobbern und können diesen Armensektor so kostengünstig nicht mehr
bedienen.
»Second life« wird zum richtigen Leben
Fünftens: Die Tafeln und andere Wohltäter weiten ihr
Engagement auch in andere Bereiche aus: Kinderküchen, Kleiderkammern,
Sozialkaufhäuser und sogar Sozialweihnachtsmärkte entstehen. Es entsteht
eine Art »Second life« , eine Parallelwelt für die Armutsbevölkerung Auch
hier arbeiten neben den Ehrenamtlichen ein Heer von Ein-Euro-Jobbern. Es droht
ein privater und schlanker Almosenstaat, der sogar die Bedürftigkeitsprüfung
in die eigene Hand nimmt und die Armut privat in den Griff kriegen will.
Soziale Rechte, wie ein zum Leben ausreichendes Grundeinkommen sollen in
diesem Meer von Wohltätigkeit verschwinden.
Sechstens sei darauf hingewiesen, das die Tafeln bundesweit
sehr unterschiedlich sind. Besonders kleinere Einrichtungen sind mit langen
Schlangen und ungeduldigen Armen konfrontiert. Sie müssen aus dem Mangel
heraus, mit teilweise rigiden Mitteln die Almosen an die Bedürftigen
verteilen.
Aber nicht überall gibt es diese diskriminierenden und auch
noch privat organisierten Bedürftigkeitsprüfungen, bevor man die Almosen
erhalten kann. Zahlreiche Einrichtungen sorgen Dank des Engagements der
Ehrenamtlichen, Ein-Euro-Jobbern und engagierten Nutzern mit Erfolg für würdige
Bedingungen. Die Suppenküchen können so zu realen Sozialkantinen werden, die
sich zu Orten der sozialen Kommunikation wandeln.
Stefan Selke, der Autor der lesenswerten Studie »Fast ganz
unten«, der diesen Mikrokosmos der bundesdeutschen Armut engagiert und eindrücklich
beschrieben hat, hofft in seinem Resümé auf politische Verhältnisse, die
die Tafeln eines Tages überflüssig machen.
Suppenküchen als ein Ort des Widerstandes?
Die LINKE, die Massenverarmung nicht hinnehmen will, sollte
sich im Vorgriff auf diese Utopie zudem an die Tradition der Arbeiterbewegung
erinnern, dass Stempelstellen und Suppenküchen wichtige soziale und
politische Orte des Widerstandes waren. Vielleicht beginnen die
Widerstandsaktionen der Zukunft mit einem gemeinsamen Essen in den Tafeln und
verlagern sich gestärkt wieder auf die Straßen. (Quelle:
Neues-Deutschland.de)
Sie haben einen verantwortungsvollen Job: Sie
fahren Bus, transportieren Schulkinder und Behinderte. Deshalb stellt ihr
Arbeitgeber, die Firma Schulbusse Sonnenschein, auch besondere Anforderungen an
sie, wie die Internetseite der Firma preis gibt. Was die Firma verschweigt, sind
die Löhne, die sie ihren "qualifizierten Mitarbeitern" zahlt: Maximal
3,87 Euro pro Stunde. Das geht aus zwei Arbeitsverträgen hervor, die der
Frankfurter Rundschau vorliegen. Das Unternehmen bestreitet in einer
schriftlichen Stellungnahme diese Zahlen. Effektiv liegt der Stundenlohn laut
Gewerkschaft Verdi sogar unter zwei Euro, da die langen An- und Abfahrtzeiten
nicht vergütet würden.
Damit hat Deutschlands wuchernder
Niedriglohnsektor einen weiteren Rekord beim Lohndumping zu verzeichnen. Denn
die beiden Busfahrer, Ludwig Müller und Dieter Meier aus Westfalen-Lippe (Namen
von der Red. geändert) arbeiten nicht etwa im Osten, wo das Lohnniveau noch
immer deutlich niedriger ist als im Westen. Sie arbeiten für die Niederlassung
in Warendorf. Das Unternehmen besitzt auch Standorte in Offenbach, Mainz,
Koblenz, Celle und Hannover sowie Wuppertal und Leipzig.
Effektiver Lohn nur 1,94 Euro
Schulbusse Sonnenschein ist spezialisiert auf den Transport von
Schülern und Behinderten. "Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen auf
die besondere Situation der von ihnen gefahrenen Menschen" sei für die
Busfahrer selbstverständlich, heißt es auf der Firmenwebsite. Schließlich sei
die Arbeit der Busfahrer "Dienst am Menschen". Die Löhne sind es
nicht: So arbeitet Ludwig Müller 15 Stunden die Woche - und das bei einem
monatlichen Bruttoeinkommen von 250 Euro. Daraus errechnet sich ein Stundenlohn
von 3,87 Euro. Meier, der nur 240 Euro im Monat verdient, kommt auf einen
Stundenlohn von 3,72 Euro.
Tatsächlich dürften selbst diese Löhne zu hoch
gegriffen sein. Denn den beiden Fahrern werden laut Verdi die An- und
Abfahrtszeiten für die sogenannten Tour Nummer 35 zwischen Halle (Westfalen)
und Borgholzhausen von jeweils 1,5 Stunden nicht erstattet. Nach Berechnungen
der Gewerkschaft bleiben deshalb sogar effektiv nur Stundenlöhne von 1,94 Euro
übrig. Die Firma Schulbusse Sonnenschein sagt dazu nur, sie bezahle Pauschalen
womit der Aufwand der Fahrer abgegolten sei.
Besonders pikant: Die Firma arbeitet vor allem für
staatliche Auftraggeber. In Westfalen-Lippe sind das nach Angaben des regionalen
Gewerkschaftssekretärs, Werner Linnemann, Landessozialämter, Landesverbände,
Städte und Landkreise sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Beim Landschaftverband zeigte man sich überrascht. Der Verband beurteile die
Busunternehmen "nach der Gesamtqualität des Angebots" sowie nach der
"Seriosität der vorgelegten Zahlen", sagte ein Sprecher. Dabei werde
die Qualität der Fahrzeuge sowie die Schulung und Kompetenz der Fahrer berücksichtigt.
In der Hinsicht sei über die Firma nichts Negatives bekannt. Allerdings könne
der Verband weder die "Kalkulationsgrundlagen der Firma" beurteilen,
noch die Bezahlung der Busfahrer.
Immerhin: Beide Arbeitnehmer sind Rentner und verdienen sich etwas dazu. Ihre
Einkommen müssen nicht durch Hartz IV aufgestockt werden. Das ist in anderen Fällen
wohl nicht der Fall: Unter den etwa 100 Mitarbeitern in Ostwestfalen-Lippe sind
nach Angaben der Gewerkschaft auch Hartz-IV-Empfänger. Verdi stellte gestern
Strafanzeige gegen die Schulbusse Sonnenschein OHG Warendorf und gegen den persönlich
haftenden Gesellschafter Emil Sonnenschein. Der Vorwurf: Lohnwucher.
Der ist anzunehmen, wenn die Löhne den örtlichen
Tariflohn um ein Drittel unterschreiten. Laut Verdi liegt der Tariflohn bei
10,51 Euro pro Stunde. Das bestimme der Tarifvertrag des Verbands der Nordrhein
Westfälischen Omnibusunternehmen. Zugleich äußert Verdi in der Strafanzeige
die Vermutung, dass es sich keineswegs um Einzelfälle handelt, sondern "für
alle Beschäftigten der Firma Schulbusse Sonnenschein, der Tatbestand des
Lohnwuchers zutrifft".
Auch in Offenbach zahlt Sonnenschein keine Tariflöhne. Die Offenbacher
Verkehrsbetriebe setzen abends Kleinbusse von Sonnenschein ein, um Geld zu
sparen. Von 100 Mitarbeitern arbeiten nach Angaben des kaufmännischen Leiters
der Firma aus Offenbach, Siegfried Bieber, 95 auf Minijob-Basis. Sie verdienten
in der Regel sechs Euro pro Stunde. (Quelle: FR-Online.de)
Eine Zeitarbeitsfirma soll einem Mitarbeiter
einen Stundenlohn von 2,71 Euro brutto angeboten haben. Verdi spricht von einem
Extrem-Fall und hat die Firma wegen Lohnwuchers angezeigt. Doch Experten warnen:
„Das Lohnniveau in Deutschland ist in eine Abwärtsspirale geraten.“
2,71 Euro pro Stunde, 2,71 Euro. Er wiederholt
das immer wieder, betont jede einzelne Silbe. Diese Summe ist zum Symbol
geworden. Zum Symbol für die tiefe Demütigung, die Abdelmajid Hadjeri
empfindet. Er ballt die Faust, presst die flache Hand auf seine Brust, als habe
er dort Schmerzen. Seine Stimme wird lauter, überschlägt sich, während er erzählt.
„Es existiert keine Gerechtigkeit mehr in Deutschland“, sagt Hadjeri. „Wir
prangern Kinderarbeit und Ausbeutung in der Dritten Welt an. Und hier dulden wir
Sklavenarbeit.“
Hadjeri hat 35 Jahre lang als
Maschinenbautechniker in Deutschland gearbeitet. „Ich habe nie Probleme mit
meinen Arbeitgebern gehabt“, sagt der gebürtige Tunesier. Seit einem
Arbeitsunfall ist er Frührentner. „Ich wollte mir nur etwas dazuverdienen“,
sagt er. In einer Lokalzeitung las der 58-Jährige die Anzeige der
Zeitarbeitsfirma Gens Personalmanagement in Wuppertal. Er rief an und wurde
eingeladen. Beim Vorstellungsgespräch dann die böse Überraschung: Hadjeri
sollte andere Leiharbeiter im Schichtbetrieb zu ihren Arbeitseinsätzen fahren.
Die Firma Gens habe ihm dafür einen Brutto-Stundenlohn von 2,71 Euro angeboten,
versichert er in einer eidesstattlichen Erklärung.
Stillhalten aus Angst um den Arbeitsplatz
Zunächst habe er das Angebot für einen schlechten Scherz
gehalten, sagt Hadjeri. Doch der Geschäftsführer der Firma habe keine Miene
verzogen und lapidar erklärt: „Hier arbeiten auch andere für diesen Lohn.
Wer sucht denn eine Arbeit, sie oder ich?“ Empört verließ der Frührentner
das Büro. „Sie werden noch von mir hören“, habe er im Hinausgehen gerufen.
Abdelmajid Hadjeri ist Gewerkschaftsmitglied und saß früher selbst im
Betriebsrat. „Ich bin direkt zu Verdi gegangen“, sagt er.
Die Gewerkschafter waren schockiert. Immer wieder beschweren
sich Betroffene über Dumpinglöhne. „Doch so einen Extrem-Fall haben wir in
NRW noch nicht erlebt“, sagt Verdi-Sprecher Günter Isemeyer. „Das ist die
absolute Krönung.“ Verdi hat die Zeitarbeitsfirma wegen Lohnwuchers
angezeigt. Die Firma Gens will sich zu dem Fall nicht äußern. Zu einer Anzeige
komme es jedoch viel zu selten, beklagt Isemeyer. Die Mehrheit der Betroffenen würde
aus Angst um den Arbeitsplatz stillhalten. „Was wir mitbekommen, ist nur die
Spitze des Eisbergs“, sagt der Gewerkschaftssprecher.
Lohnniveau in der Abwärtsspirale
Das Heer der Billiglöhner wächst. Mitte der 90er Jahre
arbeiteten noch 15 Prozent der Beschäftigten im sogenannten Niedriglohnsektor.
Heute sind es etwa 22 Prozent. Ihr Brutto-Stundenlohn liegt laut OECD-Definition
unterhalb der Schwelle von 9,61 Euro in West- und 6,81 Euro in Ostdeutschland.
Nach Angaben des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität
Duisburg-Essen arbeiten inzwischen zwei Millionen Menschen in Deutschland für
weniger als fünf Euro pro Stunde. Viele Billiglöhner sind im Einzelhandel, im
Gesundheitswesen oder bei Reinigungsfirmen beschäftigt. Und längst trifft es
nicht mehr nur gering Qualifizierte. Fast Dreiviertel der Niedriglöhner haben
eine Ausbildung, stellten die Forscher fest.
„Das Lohnniveau in Deutschland ist in eine Abwärtsspirale
geraten“, sagt Thorsten Kilian, Arbeitsmarktexperte der Universität
Duisburg-Essen. Die Ursachen für den Lohnverfall: Einerseits nimmt die
Tarifbindung ab, da immer mehr Unternehmen bestimmte Aufgaben ausgliedern.
Andererseits steigt die Zahl der Leiharbeiter und Minijobber. Sie verdienen
meist deutlich weniger als die Stammbelegschaft.
Textildiscounter Kik soll nachzahlen
Der Fall zweier Minijobberinnen beschäftigt in den kommenden
Wochen auch das Landesarbeitsgericht in Hamm. Zwei Mitarbeiterinnen des
Textildiscounters Kik haben ihren Arbeitgeber wegen zu niedriger Löhne
verklagt. 5,20 Euro Stundenlohn hat das Unternehmen den beiden Frauen aus Mülheim
jahrelang bezahlt. Das Arbeitsgericht Dortmund hat den Klägerinnen im Mai
diesen Jahres in erster Instanz recht gegeben und den Discounter zu
Gehalts-Nachzahlungen von jeweils rund 9000 Euro verpflichtet. Die Bezahlung sei
sittenwidrig, urteilten die Richter. Doch das Geld haben die Frauen bisher nicht
gesehen. Kik ging in Berufung. Aus Sorge um weitere Klagen, vermutet Günter
Wolf von Verdi Mülheim-Oberhausen. Schließlich seien bei dem Textildiscounter
etwa 9000 Minijobber beschäftigt.
Auch Abdelmajid Hadjeri hat mit seinem Widerstand anderen
Betroffenen offenbar Mut gemacht. Bei Verdi Wuppertal hätten sich in den
vergangenen Tagen fünf Mitarbeiter der Firma Gens gemeldet, erklärt
Bezirksgeschäftsführer Dietmar Bell. „Wir haben in ein Wespennest
gestochen.“ Ein Bauarbeiter sei von einer Leiter gestürzt und daraufhin noch
am selben Tag rausgeflogen. Einer Frau habe Gens gekündigt, weil sie sich
weigerte, 30-Kilogramm-Pakete zu schleppen. Ein Fahrer sei von fünf Uhr morgens
bis 23 Uhr abends im Einsatz gewesen. Auch ihm soll gleich am ersten
Krankheitstag gekündigt worden sein. Für Bell ist das keine Überraschung:
„Wer seinen Mitarbeitern Hungerlöhne zahlt, behandelt sie auch ansonsten
schlecht.“ (Quelle: derwesten.de)
Die Klagen über die Kölner ARGE wollen einfach nicht
aufhören. Erneut protestieren Erwerbslose bis zum Freitag gegen die in der Öffentlichkeit als „Einzellfälle“
verniedlichten Probleme, die ihnen offenbar immer massiver in den Weg gestellt werden. Seit Montag, dem 1.
Dezember haben sie sich öffentlichen Raum innerhalb der ARGE erkämpft, um zu protestieren und um sich durch
ihre eigenen ARGE-Profis beraten zu lassen. Köln ist kein Einzelfall, wie sich herumgesprochen haben dürfte.
Noch kann man sich gegen Bescheide und ungerechte Behandlung der
Arbeitsagenturen wehren, auch wenn die schwarz-rote Regierung von Angela Merkel und Franz-Walter Steinmeier
die Hürden für die geknebelten Rechtsuchenden wieder erhöht hat. Und noch sind die Erfolgsaussichten gut,
wie die Erwerbslosen-Beratungsstelle Tacheles e.V. aus
Wuppertal meint und bezieht sich dabei auf Untersuchungen der Bundesagentur für Arbeit. Widersprüchen gegen
Bescheide werde bundesweit in 60 Prozent der Fälle ganz oder teilweise stattgegeben, ein deutlicher Erfolg
des Widerstandes gegen Hartz IV. Die Hälfte der Widerspruchsbescheide der ARGEn seien einfach rechtswidrig.
Darin sind nicht einmal die Widersprüche enthalten, die die ARGEn im Verlauf der Verfahren anerkennen, weil
sie ein negatives Urteil erwarten. Insgesamt – so Tacheles – lägen die Erfolge zwischen 70 und 80 Prozent.
Teilweise unmenschliche Verhältnisse
Dem System Hartz IV scheint von Beginn an Menschverachtung in die Wiege gelegt worden zu sein. Bei
Widersprüchen handelt es sich nicht um „Peanuts“, sondern um Existenzen bedrohende Verwaltungsakte,
denen oft Drohungen und Einschüchterungen voran gehen. Auch ab 1. Januar wurden die Bedingungen zu
Hartz IV durch die Bundesregierung in vielen Punkten deutlich verschärft. Dieses grundsätzliche Problem
sehen auch immer mehr Juristen, wie zum Beispiel Dr. Alexandra Unkelbach aus Bonn, die Menschen helfen will,
„sich gegen die teilweise unmenschlichen Verhältnisse, gerade im SGB II, XII und V Bereich zu wehren“, heißt
es auf ihrer Webseite.
Statt die Verwaltungseffektivität im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, wird gegen die
vorgegangen, die ihr Recht suchen. Nach Erkenntnissen von Tacheles werden Widerspruchsführer zum Beispiel
in die ARGEn geladen, um sie „unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu
bewegen.” Doch das stehe nicht im Gesetz und sei deshalb rechtswidrig. Dieser Hinweis solle vor allem
minderjährige Erwerbslose schützen, von der ARGE über den Tisch gezogen zu werden.
Erst entrechtet...
Lebensmittelgutscheine gehören zu den Sachleistungen und sind nur in Ausnahmefällen möglich, wie zum
Beispiel bei Drogen-, Alkoholmissbrauch oder Unwirtschaftlichkeit. Oft sei aber unpünktliche oder teilweise
Zahlung der ARGE die Ursache dafür, so Kölner Erwerbslose in Aktion e.V.
„Umso frecher und ehrabschneidender ist es, wenn selbst in solchen Fällen immer wieder der Lebensmittelgutschein
zum Einsatz kommt und damit den Betroffenen eines der drei Kriterien unterstellt wird“.
In einem Fall aus Köln wurde eine Mieterhöhung nicht gewährt, weil die ARGE „nicht rückständig für die
Miete aufkommen würde. Doch dies lag an dem Kompetenzwirrwarr zwischen ARGE und Arbeitsamt. Dabei hat die
ARGE das Problem auf das Arbeitsamt und das Arbeitsamt wieder auf die ARGE geschoben“, heißt es aus dem
Mund des Betroffenen, der jetzt die Differenz jetzt aus seinem Regelsatz von 351 Euro monatlich zahlen muss.
Ein Erwerbsloser aus Wesseling wollte sich mit einer Eingliederungshilfe selbständig machen und sollte mit
Zustimmung der „Lenkungsgruppe“ der ARGE in seiner Selbständigkeit unterstützt werden und einen Zuschuss zu
einem Kredit erhalten. Seit August hat er keinen einzigen Cent erhalten und musste sich bei Freunden
verschulden, um zu überleben. Und gefragt nach einem Rechtsanwalt, meinte er: „Ich habe keinen Rechtsanwalt,
ich habe gar kein Geld mehr. Ich habe Widerspruch eingelegt, und die haben überhaupt nicht gelesen, was ich
geschrieben habe.“ Jetzt hat er 2.000 Euro minus auf dem Konto.
In einem weiteren Fall obsiegte ein Erwerbsloser gegen die ARGE, bekam aber trotzdem kein Geld. Stattdessen
übte diese weiter Druck auf ihn aus und zwang ihn in einen 1-Euro-Job und eine sogenannte Fortbildung, bei
der nicht einmal der ARGE bekannt war, wer dort die Geschäftsführung innehatte. Trotzdem sollte er
unterschreiben, dass er seine persönlichen Daten an eine Organisation freigeben sollte, die niemand kennt.
Das scheint besonders bedenklich, weil nach Mitteilung des Kölner Erwerbslosen-Anzeiger
vom Dezember 2008 die Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall gegen den Maßnahmeträger „Jobprofil“ wegen
Vorteilsnahme und Bestechung ermittelt. Da ist es natürlich für die ARGE ungünstig, wenn ihr Verantwortliche von
Maßnahmeträgern gar nicht bekannt sind.
...dann beschnüffelt
Besonders widerwärtig scheinen sich auch die sogenannten „Schnüffeldienste“ gegenüber Erwerbslosen zu
verhalten. Eine Sprecherin der Protestierenden warnte: „Wenn euch ein Schnüffeldienst angekündigt wird
oder ihr Besuch bekommt, dann wendet Euch sofort an eine der Hilfsadressen.“ In einem Fall wollte eine
Mitarbeiterin dieses ARGE-Dienstes angeblich nur einen neuen Heizstrahler begutachten, dann aber offenbar
rechtswidrig die ganze Wohnung durchsuchen. Und als die Erwerbslose sich weigerte, habe sie sich
„erheblichen Ärger eingehandelt“. Die Veranstalter von „Zahltag“ weisen darauf hin, dass die Vorgehensweise
der ARGEn oft rechtswidrig sei, weil sich Sozialdienste anmelden müssten, um einen Termin zu vereinbaren.
Außerdem müsse ein ausreichender rechtlicher Grund für den Besuch vorliegen.
Ein Beispiel, wie mit Menschen in diesem Lande umgegangen wird, ist auch die Geschichte vom „Emely“, die
während eines Streiks bei Kaiser’s in Berlin rausgeflogen war und der von der Berliner ARGE vorgeworfen
wurde, dies dadurch provoziert zu haben, dass sie sich nicht zur Streikbrecherin machen ließ. 31 Jahre
hatte sie bei Kaiser’s gearbeitet. Ihre Geschichte und einen Ausschnitt aus einem Dokumentarfilm dazu können
unsere Leserinnen und Leser in unserer Rubrik Filmclip sehen. Dieser sowie andere Filmbeiträge zu Emmelys
Geschichte wurden von den Veranstaltern in der ARGE gezeigt.
Das Repressionssystem scheint auch bei Mitarbeitern der ARGE Spuren zu hinterlassen: Arbeitsunlust macht
sich dort breit. Vor allem in der Vorzeige-Agentur Köln als einer der größten seien die Krankheitszeiten
hoch. „Teilweise bis zur Hälfte der Leute sind krank“, heißt es aus internen Quellen. Einer habe
besonders „die Schnauze voll von dem Laden, und wie dort mit den Leuten umgesprungen wird. Vor allem die
Umstrukturierung durch Berger behagt mir überhaupt nicht“. Und die sogenannte Umstrukturierung der
Unternehmensberatung Roland Berger hat offensichtlich mit zu den gegenwärtigen Problemen beigetragen.
An diesem Montag forderten sie ihre Rechte unter Geigenbegleitung mit Weihnachtsliedern ein, z.B. nach dem
Lied O Tannenbaum: „Jetzt stürmt gemeinsam in das Haus – und holt euch eure Kohle raus. Sie schikanier'n
euch jeden Tag – Bald ist es Schluss mit dieser Plag." Unterstützung kam vom Arbeitslosenzentrum ALSO aus
Oldenburg. Dabei war auch die „Dokumentationsstelle für soziale Ausgrenzung“. Sie hat offenbar gut damit zu
tun, entsprechende Fälle zu dokumentieren. Androhung Ordnungsgeld und Ordnungshaft, Leistungsentzug bei
einem Herzkrankem wegen Verweigerung schädlicher Arbeit, Sperrzeitverhängung für über einen
Kriegsdienstverweigerer wegen Verweigerung der Arbeit in einem Rüstungsbetrieb sind Beispiele, die erfasst
und ausgewertet werden.
Die Aktion „Zahltag“ ist inzwischen eine bundesweit agierende
Aktionsform „von unmittelbarer, kollektiver Selbstermächtigung und -verteidigung gegen einen fortwährenden
sozialen Angriff von oben. In Zusammenarbeit mit antirassistischen, antimilitaristischen und
antifaschistischen Gruppen“ werde sie in Köln fortgesetzt, so die Veranstalter. Am Dienstagmorgen sperrte
„Zahltag“ und „Bundeswehr wegtreten“ symbolisch die Zugangswege zur ARGE wegen anhaltender Rekrutierungsversuche
der ARGEn und in Schulen ab. Von den Aktionen wird vermutlich noch mehr zu hören sein.
(Quelle: NRhZ-Online.de)
Parallel zum Streit zwischen Bund und Ländern über die zukünftige
Betreuung der fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger droht nun auch ein interner
Streit zwischen den Ländern. Die CSU spricht sich gegen die geplante
Verfassungsänderung für die Betreuung Arbeitsloser aus. ->vergl.
Archiv: Und sind Jobcenter nicht verfassungskonform, dann bieg ich mir die
Verfassung konform!
Bayern spricht sich nun doch für das eigene Modell und gegen die von allen Ländern
gemeinschaftlich beschlossene Verfassungsänderung aus, mit der die derzeitige
Betreuung legalisiert werden soll.
"Das Grundgesetz sollte keine Verfügungsmasse sein, die man nach
Belieben verbiegt, um sie für ein einzelnes Sozialleistungsgesetz passend zu
machen", sagte die bayerische Sozialministerin Christine
Haderthauer der FTD.
Die Kehrtwende ist brisant: Das Bundesverfassungsgericht hat die
Mischverwaltung von Agenturen und Kommunen in den rund 350 Arbeitsgemeinschaften
(Argen) 2007 verboten. Bis Ende 2009 muss ein neues System etabliert werden. Die
Länder wollen, dass sie und die Kommunen dabei eine zentrale Rolle spielen - für
die Betreuung werden 40 Mrd. Euro ausgegeben. Der Zeitplan für den
komplizierten Umbau dürfte nun hinfällig sein.
Im Juli 2008 hatte man sich in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz
(ASMK) darauf geeinigt, die Verfassung so zu ändern, dass das bestehende
Betreuungssystem legalisiert wird. Noch am 14. November wurde dieser Beschluss
in einer ASMK-Sitzung bekräftigt. Die neue bayerische Regierung schert hier nun
aus. Gegen die Grundgesetzänderung gebe es grundsätzliche Bedenken, sagte
Haderthauer. "Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Mischverwaltung wäre
zwar - scheinbar - der Weg des geringsten Widerstandes, weil sich in der Praxis
wenig ändern würde. Es wäre aber zugleich die Fortsetzung der als
verfassungswidrig gerügten intransparenten Verwaltung." Nach dem
bayerischen Modell würden die Argen wieder getrennt: Die Kommunen übernähmen
die Geldleistung und die soziale Betreuung, die Agenturen die Vermittlung der
Arbeitslosen. Bayern würde damit den Zugriff auf das Geld behalten. (Quelle:FTD.de)
Weil sie einem Ein-Euro-Job nachgehen, tauchen
knapp 400.000 Arbeitslose nicht in der Statistik auf. Für die einen sind diese
Maßnahmen Augenwischerei, für die anderen eine wichtige Lebenshilfe.
Ann-Katrin Johannsmann zieht Bilanz knapp vier Jahre nach Einführung der
Ein-Euro-Jobs.
Klassische Langzeitsarbeitslosenkarriere
Sie betreuen Kinder, arbeiten im Pflegeheim
oder räumen Parks auf: sogenannte Ein-Euro-Jobber. Stefanie Episarek zum
Beispiel kocht das Essen in einer Schulkantine. Die 33-jährige hat eine
klassische Langzeitarbeitslosenkarriere hinter sich: Offiziell taucht sie nicht
mehr in der Statistik auf, tatsächlich lebt sie aber noch immer von
Arbeitslosengeld II. Dabei arbeitet sie bereits seit Jahren in der Schulküche.
Angefangen hat sie mit einem Ein-Euro-Job, dann bekam sie eine sogenannte
SAM-Stelle mit regulärem Gehalt. Nach dem Auslaufen der Maßnahme wurde sie
wieder als Ein-Euro-Jobberin beschäftigt, bis sie schließlich eine Ausbildung
zur Köchin begann.
Für den Bundesrechnungshof sind Fälle wie
der von Stefanie Episarek ein Beleg für den Misserfolg der Ein-Euro-Jobs. Nach
einer Studie des Rechnungshofes bleiben die Maßnahmen für drei von vier
Ein-Euro-Jobbern sinnlos, weil sie weiter von Arbeitslosengeld II leben.
Reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt
Petra Laferenz, Geschäftsführerin der
gemeinnützigen Alraune GmbH, die auch Stefanie Episarek beschäftigt, ist
stolz, dass sie immerhin gut zwanzig Prozent der Arbeitslosen vermittelt.
Laferenz meint jedoch, die Vermittlungserfolge lägen nicht an den
Ein-Euro-Jobs, die sich nicht als Verbesserung gegenüber der vorherigen
Rechtslage empfindet.
Eine Studie des Institutes für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt, dass Ein-Euro-Jobber reguläre
Arbeit verdrängen. In vier Prozent der befragten Einrichtungen wird Personal
gespart. Fast jede zweite Einrichtung hat den Forschern gegenüber angegeben,
dass sie diese Arbeitskräfte für Krankheitsvertretungen oder den Abbau von Überstunden
einsetzt.
Gemeinnützige Träger wie die Alraune GmbH
haben sich durch die Ein-Euro-Jobs zu großen Arbeitgebern entwickelt. Das
Unternehmen organisiert für sieben Hamburger Schulen die Kantine. Im
Schulzentrum Steilshoop bezuschussen die Behörden die Ein-Euro-Jobs, das Essen
und außerdem noch Gutscheine, damit die Schüler umsonst ein warmes Mittagessen
bekommen.
Würde stattdessen die Stadt der Alraune GmbH
das Essen zu einem höheren Preis abkaufen, dafür aber auf der Einrichtung
regulärer Arbeitsplätze bestehen, müsste ein Teil des Küchenpersonals
entlassen werden. (Quelle: NDRinfo.de)
Düstere Aussichten: 2009 müssen sich die Deutschen auf
Gehaltseinbußen einstellen - von "schmerzhaften Einschnitten" bei den
Reallöhnen ist gar die Rede.
Ausgerechnet in den vergangenen Jahren, als die Wirtschaft< weltweit zu einem Höhenflug ansetzte,
ist die Kluft zwischen hohen und niedrigen Löhnen in Deutschland besonders stark gestiegen. Im Vergleich
der Industriestaaten sei die Schere nur in Polen noch deutlicher auseinandergegangen, errechnete die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in ihrem Globalen Lohnreport 2008/2009. Hierzulande stiegen die
Reallöhne demnach in den vergangenen Jahren relativ langsam - genauso wie einer Berechnung der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung zufolge - die Arbeitskosten.
Und im kommenden Jahr müssen sich die Deutschen sogar
auf Gehaltseinbußen einstellen, denn für 2009 prognostiziert der ILO-Bericht "schmerzhafte Einschnitte"
bei den Reallöhnen. Während die Organisation weltweit noch einen Anstieg von maximal 1,1 Prozent erwartet,
geht die ILO in Deutschland für 2009 von einem durchschnittlichen Lohnrückgang um 0,5 Prozent aus.
Zwischen 2001 und 2007 hatte es lediglich ein jährliches Lohnplus von 0,51 Prozent gegeben. In
Frankreich lag das Plus ähnlich niedrig. Dagegen verbuchten einige Schwellenländer rapide Zuwächse. In China
stiegen die Löhne im Schnitt um knapp 13 Prozent, in Russland sogar um etwa 14 Prozent pro Jahr.
Das Phänomen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet, ist nicht nur in
Deutschland spürbar. Denn der ILO zufolge lag die Lohnungleichheit auch in den USA, Kanada oder Australien
zwischen 2004 und 2006 höher als noch Mitte der 90er Jahre. Die schlechteste Bilanz weist indes Argentinien
auf, dort entwickelte sich die Lohnungleichheit am deutlichsten. Eine ähnlich deutliche Entwicklung sei in
China oder Thailand zu beobachten, erklärte die UN-Arbeitsorganisation.
Geringer Anstieg der Arbeitskosten
Es gibt jedoch auch umgekehrte Entwicklungen, auch in Europa.
Länder wie Österreich oder Frankreich schafften es nämlich, die Lohnungleichheit zu verringern. Auch
Brasilien oder Indonesien gelang dies - wobei aber die Kluft zum Beispiel in Indonesien demnach immer noch
viermal so groß ist wie in Deutschland. Während die Löhne der am besten verdienenden zehn Prozent dort im
Schnitt 13,4 Mal so hoch ausfallen wie diejenigen der zehn Prozent am unteren Ende der Lohnskala, liegt dieser
Quotient in Deutschland mit 3,26 noch deutlich niedriger.
Nicht nur die Reallöhne nahmen hierzulande zuletzt nur wenig zu; einer jüngst in Düsseldorf vorgelegten
Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung
gilt dies auch für die Arbeitskosten. Diese seien 2007 um 1,2 Prozent und damit erneut weitaus langsamer
gestiegen als im Durchschnitt von EU und Eurozone. Mit im Schnitt 28 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde in
der Privatwirtschaft liege Deutschland im EU-Vergleich auf Rang acht. (Quelle:
süddeutsche Zeitung.de)
Neugründung der "BAG Prekäre Lebenslagen" erfolgreich
Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosen-
und Sozialhilfeinitiativen haben am 09. November in Meppen einen neuen unabhängigen
bundesweiten Dachverband gegründet. Die Gründung war notwendig geworden,
nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI Insolvenz anmelden musste.
Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass sich bisherige
Fehler nicht wiederholen dürfen und haben beschlossen, einen kollektiven
Vorstand zu wählen. Ein nahtloser Übergang der inhaltlichen Arbeit und die
Vernetzung mit Initiativen und Bündnissen soll so gewährleistet werden.
Gleichzeitig sollen zukünftig auch die Interessen von Betroffenen in prekärer
Beschäftigung und prekären Lebenslagen vertreten werden, da durch immer neue
Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze noch mehr Menschen von Armut und damit auch
von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Die Zielgruppen des neuen Verbandes werden damit auf
Erwerbslose, Erwerbstätige mit geringfügigen Einkommen,
Sozialleistungs-BezieherInnen und alle prekär Lebenden ausgeweitet. Das
spiegelt sich auch in der Namensgebung des neuen Dachverbandes wieder.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für prekäre Lebenslagen will
damit sicherstellen, dass die guten Kontakte, die die BAG-SHI im Laufe der Jahre
zu den Parteien, Gewerkschaften, sozialen Bündnissen und Sozialverbänden
aufgebaut hat, fortgeführt werden. Auch die neue Bundesarbeitsgemeinschaft
versteht sich als Interessenvertretung für die Betroffenen. Sie wird sich
deshalb für eine Selbstorganisation der Betroffenen einsetzen und sich mit
Nachdruck parteiisch zu Wort melden.
Presse-Kontakt: Peter Kardiofwsky - Tel.: 0691 / 3827599
Kontakt für Initiativen und
Beratungsstellen
Jürgen Habich - Tel.: 04321 / 973666
Ein-Euro-Jobber müssen Fahrt zur Arbeit aus eigener Tasche bezahlen
Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt muss anfallende Fahrtkosten zum
Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen. Empfänger von Hartz IV können von ihrer
Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das
Bundessozialgericht (BSG) urteilte. Zunächst müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem
Ein-Euro-Job aufgebraucht werden.
Aufatmen nur bei Klassenfahrten
Außerdem hat das BSG auch die Klagen einer so genannten Patchworkfamilie auf mehr Geld abgewiesen.
Insgesamt reiche zumindest für Erwachsene die Höhe des Arbeitslosengeldes II weiterhin aus, befand
das Gericht. Die Kinder in Hartz-IV-Familien bekommen nach einem weiteren Urteil aber die Kosten für
Klassenfahrten voll ersetzt. Zudem bestätigte das BSG den Ausschluss von Asylbewerbern von den
Hartz-IV-Leistungen. (Az: B 14 AS 2/08 R, 66/07 R, 2/07 R und 24/07 R)
120 Euro Lohn - 51,90 Euro Fahrtkosten
Nach einem Urteil dient die so genannte Mehraufwandsentschädigung, die "Ein-Euro-Jobber" zusätzlich
zu ihrem Arbeitslosengeld II erhalten, ausschließlich als "angemessene Entschädigung" für zusätzliche
Ausgaben, die durch den Euro-Job entstehen. Erst wenn Fahrtkosten oder Berufskleidung nicht mehr
finanziert werden könnten, müsse die Arge die Kosten dafür erstatten. Das BSG wies daher die Klage
eines Arbeitslosen aus dem Sauerland ab, der es für unzumutbar hielt, von seinem "Lohn" von gut 120 Euro
monatlich auch die 51,90 Euro teure Monatskarte zu bezahlen. Die Linkspartei kritisierte in Berlin,
nach diesem Urteil seien "nunmehr auch 60-Cent-Jobs möglich".
Kein Hartz IV für Patchwork-Kinder
Des weiteren muss unterhaltsrechtlich zwar ein "faktischer Stiefvater", der unverheiratet mit
seiner Partnerin und deren Kinder zusammenlebt, nichts für die Kinder der Frau zahlen; ein
verheirateter Mann muss dagegen für seine "rechtlichen Stiefkinder" aufkommen. Seit August 2006
aber bekommen Kinder auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein keine Hartz-IV-Leistungen mehr, wenn
ihr "faktischer Stiefvater" ausreichend verdient.
Klage einer 13-Jährigen abgewiesen
Dagegen klagte eine 13-Jährige aus Hamm: Ihr Existenzminimum sei nicht gesichert, weil sie keinerlei
Handhabe habe, von dem Partner ihrer Mutter Geld zu verlangen. Das BSG wies die nun Klage ab: Die
zuvor bestehende Benachteiligung der Ehe sei ein ausreichender Grund für die Neuregelung gewesen.
Im Zweifel müsse die unterhaltspflichtige Mutter das Geld, das sie von ihrem Partner bekomme, an
die Tochter abgeben.
Job-Center muss Klassenfahrten voll bezahlen
Erfolg hatte dagegen eine Hartz-IV-Familie aus Berlin. Sie hatte verlangt, das JobCenter müsse die
Kosten ihrer Kinder für eine Kunststudienfahrt nach Florenz (719 Euro) und eine Klassenfahrt nach
Brandenburg (285 Euro) voll übernehmen. Die Deckelung der Kostenerstattung in Berlin wie auch bei
den meisten anderen Arbeitsgemeinschaften sei nicht vom Gesetz gedeckt, bestätigte das BSG. Die
Kosten seien "in voller Höhe zu übernehmen", sofern die Fahrt den schulrechtlichen Bestimmungen
entspricht. Im Vergleich zu anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten gezielt bevorzugt,
um eine Ausgrenzung der Kinder zu verhindern, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.
Höhe der Hartz-IV-Regelleistung ausreichend
Keinen Erfolg hatte die Klage eines Arbeitslosen aus Baden-Württemberg gegen die Höhe der Hartz-IV-Regelleistung
für Alleinstehende von derzeit monatlich 351 Euro plus Wohnkosten. Damit bestätigte das BSG seine
Rechtsprechung von November 2006. Über die Leistung für Kinder hatten die obersten Sozialrichter
dabei nicht zu entscheiden; das Hessische Landessozialgericht hatte diese kürzlich als unzureichend
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Kein Arbeitslosengeld II für Asylbewerber
Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II). Die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen seien nicht zu beanstanden, urteilte BSG. Asylbewerber hätten eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Ziel des Alg II sei jedoch eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber durfte
daher Asylbewerber von dieser Leistung ausschließen, wie die Kasseler Richter entschieden. Geklagt
hatten eine Mutter und ihre 16-jährige Tochter aus dem Kosovo. (Quelle:
shortnews.de)
Deutschland steckt erstmals seit fünf Jahren in der Rezession. Der Wirtschaft macht zunehmend die
schwindende weltweite Nachfrage zu schaffen. Sie schrumpfte von Juli bis September überraschend
deutlich um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Bereits im zweiten Quartal war die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 0,4 Prozent gesunken.
Damit ist die gängige Definition einer Rezession erfüllt. Diese sehen Ökonomen, wenn die Wirtschaft
eines Landes mindestens zwei Quartale in Folge schrumpft. So etwas hatte es zuletzt 2003 gegeben.
Der starke Euro und die hohen Ölpreise bremsten von Juli bis September das Wachstum. Die
Exporte als Motor des Wachstums brachen wegen der Abkühlung der Weltwirtschaft ein. Der Industrie
brechen die Aufträge so massiv weg, dass sie zuletzt ihre Produktion so kräftig drosselte wie noch
nie seit der Wiedervereinigung. Die positiven Impulse aus dem Inland durch den Konsum konnten dies
nicht ausgleichen.
Boomjahre 2006 und 2007
Nach den Boomjahren 2006 und 2007 mit
Wachstumsraten von bis zu drei Prozent hatte die Wirtschaft in Deutschland im ersten Vierteljahr 2008
noch deutlich um 1,4 Prozent zugelegt. Sie profitierte dabei von dem warmen Winter und dem früheren
Baubeginn.
Schlechte Aussichten für 2009
Für das kommende Jahr sind die Aussichten nicht besser. "Die Wirtschaft des OECD-Raums scheint
in die Rezession einzutreten, und die Arbeitslosigkeit steigt in zahlreichen Ländern", erklärte
die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Ausblick für
die USA, Japan und die Euro-Zone. Der Prognose zufolge steht den Ländern eine Rezession bevor.
2009 werde die Wirtschaftsleistung im 30 Staaten umfassenden OECD-Raum im Fahrwasser der
Finanz- und Immobilienkrise um 0,3 Prozent sinken, erklärte die Organisation. Für 2010 geht sie
dann wieder von einem Wachstum von 1,5 Prozent aus. In den 15 Ländern der Euro-Zone erwartet die
OECD 2009 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent, bevor diese 2010 mit einem Zuwachs
von 1,2 Prozent wieder auf Wachstumskurs gehen. (Quelle:
tagesschau.de)
Gemeinnützig angeblich nicht gegeben - keine Unterstützung für HartzIVler
Einem Verein in Frankfurt/Main soll die Gemeinnützigkeit
entzogen werden. Grund: Er unterstützt Hartz-IV-Empfänger. Ein Gespräch mit
Wiltrud Pohl, der Vorsitzenden des Vereins »Höchster Leuchtfeuer« in
Frankfurt/Main, die gemeinsame Mahlzeiten und Feiern für Hartz IV-Empfänger
und andere Bedürftige organisiert.
Seit Jahren veranstaltet Ihr Verein Bootsfahrten auf dem Main,
Weihnachtsfeiern und Sonntagsessen für Hartz-IV-Empfänger und andere Bedürftige.
Jetzt droht das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen, weil er
Hartz-IV-Empfänger als Bedürftige einlädt. Wie begründen die das?
Die Bootsfahrten der Hartz-IV-Empfänger,
die nicht unter die Jugend- und Altenhilfe fallen, seien »problematisch«,
behauptet das Finanzamt Frankfurt/Main. Wortlaut: »Die Unterstützung
wirtschaftlicher Hilfsbedürftiger zielt vielmehr auf die menschlichen Grundbedürfnisse
ab: Ernährung, Kleider, Körperpflege und Hausrat«. Geselligkeit,
Freizeitkultur und unbeschwerte Stunden sind aus amtlicher Sicht für diese
Personengruppe also nicht vorgesehen.
Ursprünglich sollte dem Verein schon für 2007 die Gemeinnützigkeit entzogen
werden, allerdings ließ sich die Behörde darauf ein, die Entscheidung doch
noch einmal zu überprüfen. Konkret wird jetzt verlangt, daß wir Hartz-IV-Empfänger
nicht mehr mit den aus Spenden finanzierten Mahlzeiten verköstigen dürfen,
auch nicht zu Nikolaus und Weihnachten. Zu Bootsfahrten dürfen wir sie auch
nicht mehr mitnehmen. Eine solche Forderung ist die amtliche Behinderung meines
Bürgerengagements. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind menschenunwürdig
und müssen geändert werden.
Wie soll das praktisch aussehen?
Woher sollen Sie
denn wissen, wer wie bedürftig ist?
Genau das frage ich mich auch. Ich kann doch keine Einkommensermittlungen
durchführen. Soll ich die Leute, bevor sie die Fähre besteigen, nach ihren
Papieren fragen? Soll ich ihre Konten überprüfen? Ich bin doch kein
Hilfssheriff, der andere Menschen bespitzelt. Das erinnert doch an die
Blockwartmentalität düsterer Vorzeiten.
Und wer bezahlt die Kopierkosten, wenn ich die Einkommensverhältnisse
nachweisen soll? Soll ich die etwa den Spendern aufhalsen? Und wie soll ich
ihnen erklären, daß ihr Geld, das direkt für bedürftige Kinder und
Erwachsene gedacht ist, statt dessen in absurde Amtsvorgänge fließt? Ich bin
doch keine Sozialschnüfflerin, die der RTL-Serie »Gnadenlos gerecht«
entsprungen ist und den Ärmsten das Leben zur Hölle macht.
Ich werde nicht als neurotischer Kontrollfreak im Auftrag eines Gesetzgebers
wirken, der offenbar jedes Augenmaß für Gerechtigkeit verloren hat. Ich
werde jedenfalls keinen Hartz-IV-Empfänger heimschicken, das sollen die
verantwortlichen Politiker schön selbst machen. Sie können dann der blinden
und alleinerziehenden Mutter selbst erklären, warum sie mit ihren drei
Kindern keine Bootsfahrt auf dem Main genießen darf. Und sie können die 140
Bedürftigen, die Weihnachten zu uns kommen, mit einem mobilen Kopiergerät
empfangen, ihnen Einkommensbescheide, Kontoauszüge und ähnliches
abverlangen, und so das Fest der Liebe versauen. Bitteschön! Bei der nächsten
Wahl sollten sie sich warm anziehen – ich glaube kaum, daß sie noch einer wählen
wird.
Wie haben die Hartz-IV-Empfänger reagiert, die sich auf die
Weihnachtsfeier freuen?
Es gab Tränen, einige waren zutiefst gedemütigt. Ihre Kinder freuten sich
schon auf die Päckchen zu Nikolaus und zu Weihnachten, die sie jetzt nicht
mehr bekommen sollen. Andere reagierten wütend. Zur Weihnachtsfeier kommen übrigens
stets auch reiche Menschen, die einsam sind – genauso wie Lokalpolitiker
verschiedener Parteien. Sie helfen, das Fest zu finanzieren. Das ist unser
besonderes Konzept. Nicht nur Migranten, Behinderte, Sozialhilfeempfänger,
Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger sind willkommen. Wir wollen keine
Armenspeisung, sondern ein Weihnachtsfest der Solidarität. Wir wollen
niemanden ausgrenzen.
Was werden Sie jetzt unternehmen?
Ich überlege, mit allen Hartz-IV-Empfängern, die ja mit 351 Euro
monatlich auskommen müssen, einen Besuch beim hessischen Finanzminister in
Wiesbaden zu machen. Dann soll er den Betroffenen, die unter den steigenden
Heizkosten leiden, von Angesicht zu Angesicht zum Beispiel erklären, warum
sie Weihnachten in ihrer kalten Wohnung allein und frierend zu Hause sitzen
sollen. (Quelle: jungeWelt.de)
Die gut sieben Millionen Empfänger von
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe können auf mehr Geld hoffen. Für 2009 und
2010 zeichnet sich eine Erhöhung der Zahlungen um 1,9 und 2,3 Prozent im
Jahresdurchschnitt ab. Das geht aus dem Entwurf des Finanzministeriums für den
Existenzminimumbericht hervor.
Demnach würde der Regelsatz für alleinstehende
Hartz-IV-Empfänger im kommenden Jahr von derzeit durchschnittlich 349 auf 356
Euro monatlich steigen, im Jahr 2010 dann auf 364 Euro. Der Betrag für Paare könnte
sich von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr
erhöhen.
Die Anhebung der Regelsätze ist an die Anpassung
der Renten gekoppelt. Diese werden vermutlich zum Juli 2009 um 2,75 Prozent, ein
Jahr später um 1,8 Prozent steigen. Mitte 2008 gab es für Rentner und ALG-II-
Empfänger eine Anhebung um 1,1 Prozent.
Der Ministeriumsentwurf durchkreuzt zugleich
Hoffnungen auf eine Entlastung der Arbeitnehmer durch eine Anhebung des
steuerlichen Grundfreibetrags. Aus Verfassungsgründen sei eine Erhöhung des
Freibetrages von derzeit 7664 Euro nicht notwendig. Der Vorsitzende der Jungen
Union, Philipp Mißfelder (CDU), kritisierte gegenüber der WAZ: „Wir dürfen
unseren Blick nicht nur auf Hartz IV richten, sondern wir müssen vor allem an
die Menschen denken, die arbeiten - und sie entlasten.”
Wohlfahrtsverbände wiederum halten die geplante
Anhebung der Hartz IV-Sätze für unzureichend. „Das Niveau von Hartz IV ist
viel zu niedrig angesetzt”, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbands, der WAZ. „Um das tatsächliche Existenzminimum
abzubilden, müsste der Regelsatz bei 440 Euro statt bei derzeit 349 Euro
liegen.” Schneider forderte, auch die erheblichen Preissteigerungen angemessen
zu berücksichtigen. „Sonst lassen wir immer mehr Menschen in die Armut
rutschen”, warnte er. (Quelle: der
westen.de)
Das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) fordert eine neue Bildungsexpansion. „Ein Studium lohnt
sich, in Zukunft noch mehr als bisher“, schreiben die Nürnberger
Arbeitsmarktforscher in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie. Bereits in
zehn Jahren sei ein Akademikermangel zu erwarten – nicht zuletzt im
technischen Bereich. Der gegenwärtige Fachkräftemangel werde jedoch teilweise
übertrieben dargestellt: „Noch besteht kein genereller Ingenieurmangel“,
betont das IAB.
„Der Trend zur Höherqualifizierung im
Erwerbssystem ist ungebrochen“, schreiben die vier Autorinnen und Autoren der
neuen IAB-Studie zum Akademikerarbeitsmarkt. Die bereits bislang vergleichsweise
gute Arbeitsmarktsituation von Akademikern dürfte sich weiter verbessern. Zwar
sei die Situation je nach Studienfach unterschiedlich. Insgesamt aber sei die
Lage für Akademiker hinsichtlich ihrer Beschäftigungschancen,
Arbeitsbedingungen und Bezahlung günstig. Ihre Arbeitslosenquoten seien gering,
ihre Erwerbsbeteiligung selbst im fortgeschrittenen Alter noch hoch.
Vom zukünftigen Mangel können auch Absolventen von Studiengängen profitieren,
die auf dem Arbeitsmarkt bislang weniger gefragt sind. Bei Mangellagen dürften
Betriebe offener gegenüber Quereinsteigern sein, beispielsweise aus den
Geistes- und Sozialwissenschaften.
Neue Bildungsexpansion notwendig
Um dem drohenden Akademikermangel
entgegenzuwirken, sei ein ganzes Bündel an Maßnahmen erforderlich. Zentral sei
eine neue Bildungsexpansion. Allein um den Ersatzbedarf für die in den nächsten
Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidenden älteren Arbeitnehmer zu befriedigen,
müsse der Anteil der Studienanfänger eines jeden Jahrgangs auf mindestens 40
Prozent steigen (2006: 36 Prozent). „Das Potenzial an studierfähigen Menschen
ist größer als derzeit erschlossen. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund
und aus bildungsschwachen Elternhäusern müssen früh gefördert werden“,
fordern die Arbeitsmarktexperten. Derzeit sei der Hochschulzugang in Deutschland
durch eine sehr hohe soziale Ungleichheit gekennzeichnet. „Von 100 Kindern aus
Akademikerfamilien studieren 83, von 100 Kindern aus Familien ohne akademische
Tradition aber nur 23“, zitiert die Studie Ergebnisse der Bildungsforschung.
Neben der Bildungsexpansion seien die Vermeidung
von Abwanderung, aber auch die Zuwanderung von Qualifizierten, die Weiterbildung
der alternden Belegschaften sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie notwendig, so das IAB.
Derzeit noch kein genereller Ingenieurmangel
Trotz Engpässen in einigen Ingenieurberufen
besteht derzeit aus Sicht des IAB noch kein flächendeckender Ingenieurmangel.
Im Jahr 2007 konnten die offenen Stellen im Ingenieurbereich sogar wieder
schneller besetzt werden als in den beiden Vorjahren. Noch stärker verkürzte
sich die Zeit, in der eine offene Stelle unbesetzt blieb, obwohl sie schon hätte
besetzt sein sollen. Sie sank deutlich von 64 Tagen in 2006 auf 36 Tage in 2007,
da die Betriebe 2007 auch wieder mehr Zeit für die Personalsuche als im Vorjahr
einplanten.
Was unser Strafrecht unter Volksverhetzung festschreibt,
versteht die „Bild"-Zeitung vermutlich unter Pressefreiheit: „Wer in
einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass
gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er
Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder
verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft". Ein Artikel von Martin Staiger klärt über die Hartz-IV-Realität
seriös auf. Die Redaktion.
Deutsch, männlich, 70 Kg, trägt Wintermantel für 9 Euro
Dass man sich möglichst nicht in Dinge einmischen sollte, von denen man nichts
versteht, haben zwei Herren aus Chemnitz namens Friedrich Thießen und Christian
Fischer kürzlich eindrucksvoll bewiesen. Die beiden, die sich von Berufs wegen
gewöhnlich mit ökonomischen Fragen beschäftigen, haben einen Ausflug in die
Sozialgesetzgebung unternommen und sich in der „Zeitschrift für
Wirtschaftspolitik" unter der Überschrift „Die Höhe der sozialen
Mindestsicherung - Eine Neuberechnung 'bottom up'" zur Höhe des
Hartz-IV-Satzes geäußert.1) Da die „Untersuchung" den Anspruch hat,
wissenschaftlich zu sein, gehen die beiden wackeren Forscher, von denen sich der
eine Professor Doktor der Wirtschaftswissenschaften und der andere
Diplomkaufmann nennen darf, von einer Grundhypothese aus: „Implizite Annahme
der Untersuchung ist Rationalverhalten des Individuums", lassen die beiden
Autoren wissen und geben durch das schreibökonomische Einsparen des Artikels
bereits die Richtung vor: Sie gehen von einem Menschen aus, der danach strebt,
seine Existenz unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten
aufrechtzuerhalten, profaner ausgedrückt: so billig wie möglich einzukaufen.
In langen Tabellen erläutern die beiden, welche Waren und
Dienstleistungen dem mit deutscher Gründlichkeit normierten Modellindividuum
(„männlich", „Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg", „deutsche
Staatsangehörigkeit, deutsche Verbrauchsgewohnheiten") zugestanden werden
sollten. Auch Menge, Haltbarkeitsdauer und Preis werden exakt festgelegt. Und so
wird das sich rational verhaltende Individuum angehalten, monatlich neun
Kilogramm Brot zu einem Preis von 50 Cent pro Kilo zu verzehren, „Fisch
(fettarm)" für 2,87 Euro das Kilo zu essen und sich, wenn es kalt wird,
einen Wintermantel für neun Euro zu kaufen, der dann, da sind die beiden Herren
gnädig, nach zwei Jahren durch einen neuen ersetzt werden darf.
Da das Individuum auch seine Wohnung einrichten und sich bilden können sollte,
gibt's noch einige Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel ein Tellerchen für
50 Cent, einen auf fünf Jahre Lebensdauer veranschlagten Fernseher für 49 Euro
und eine Jahreskarte für die Stadtbibliothek zum Preis von sieben Euro.
Ergebnis der wissenschaftlichen Mühen: „Ohne Wohnkosten betragen die Kosten
der sozialen Mindestsicherung im Raum Chemnitz im Minimumfall 132 Euro".
Etwas mehr als die Hälfte davon veranschlagen die beiden Möchtegern-Sozialreformer
für Essenskosten. Für eine „ausreichende gesunde abwechslungsreiche Kost
nach Empfehlungen der WHO" benötigt das Modellindividuum demnach genau
68,09 Euro pro Monat.
„Untersuchung" vergisst einfach den Strom
Die beiden haben jedoch nicht nur einen Minimum-, sondern auch einen
„Maximumfall" errechnet, bei dem es sich um eine „weite Interpretation
der Ziele der sozialen Mindestsicherung" handeln soll. Auch dieser wird in
langen Tabellen dargelegt. So darf zum Beispiel ein Kilogramm Maximumfall-Brot
70 Cent kosten, es wird nicht nur einer, sondern es werden vier Teller
zugestanden, es gibt Mineral- statt Leitungswasser, und für Kultur werden statt
der monatlichen 1,40 Euro des Minimumfalles 14,47 Euro veranschlagt. Im Ergebnis
liegt der Maximumfall mehr als doppelt so hoch wie der Minimumfall, aber mit 278
Euro immer noch deutlich unterhalb des Hartz-IV-Regelsatzes von derzeit 351 Euro
pro Monat.
Die beiden Herren haben anscheinend nicht nur mangelnde praktische Erfahrung im
Einkaufen von Dingen des täglichen Bedarfs, sondern scheinen auch – gelinde
ausgedrückt – nicht über sonderlich vertiefte Kenntnisse des
Sozialgesetzbuches zu verfügen. So rechnen sie beispielsweise weder im Minimum-
noch im Maximumfall Kosten für Strom und Warmwasserbereitung mit ein, obwohl
diese nach den geltenden Regelungen des zweiten Sozialgesetzbuches aus dem
Hartz-IV-Regelsatz bestritten werden müssen.
„Bild"-Kampagne gegen „Sozial-Abzocker"
Man könnte das Thießen-Fischersche Elaborat nun eigentlich getrost beiseite
legen und bei Gelegenheit als Beispiel für unwissenschaftliche Wissenschaft
heranziehen. Da die Veröffentlichung der Untersuchung aber mitten in eine
„Bild "-Serie über „Sozial-Abzocker" hineinplatzte, landete sie
nicht im Altpapier bzw. im elektronischen Nirwana, wo eigentlich ihr verdienter
Platz wäre, sondern auf Seite 1 der „Bild "-Zeitung. „Professor
behauptet 132 Euro Hartz IV im Monat reichen!", lautete die Schlagzeile vom
6. September. Sie wird ihre Wirkung auf viele Leser nicht verfehlt haben.
Schließlich hatte ihnen die „Bild"-Zeitung zu diesem
Zeitpunkt bereits eine Woche lang eingehämmert, dass Hartz IV ohnehin zu hoch
sei und dass „der Missbrauch von Hartz IV [... ] immer größer [wird] -
126.600 aufgedeckte Fälle in nur einem Jahr". „So wird bei Hartz IV
abgezockt!", „So einfach ist es, den Staat zu bescheißen",
„Morgens kassiert sie Hartz IV - abends verkauft sie ihren Körper", so
oder so ähnlich lauteten die Überschriften der ersten Septemberwoche.
Volkshetze mit falschen Zahlen
„Bild" erzählt jedoch nicht nur Geschichten über
Sozialleistungsmissbrauch, sondern bildet seine Leser auch. So wurde am 1.
September unter der Überschrift „Wer kriegt Hartz IV? BILD beantwortet die
wichtigsten Fragen" in vermeintlicher Exaktheit verkündet, eine vierköpfige
Familie mit zwei 14- und 16jährigen Kindern bekäme bei einer unterstellten
Warmmiete von 619 Euro monatlich 1.812,40 Euro Hartz IV – obwohl die
gesetzlichen Bestimmungen lediglich knapp 1490 Euro vorsehen. Auch für die
behauptete „Missbrauchsquote", die laut „Bild"-Zeitung „nach Schätzungen
bei 15 Prozent der Fälle" liegt, gibt es keinen Anhaltspunkt in der Realität.
Alle Untersuchungen der letzten Jahre kommen auf einen Missbrauch von Hartz IV
in einer Bandbreite von zwei bis allerhöchstens fünf Prozent.
Die allermeisten „Bild"-Zeitungsleser, von denen vermutlich manche mit
einem Nettolohn unter dem angeblichen Hartz-IV-Betrag von 1.812,40 Euro eine
vierköpfige Familie ernähren müssen, wissen natürlich nicht, dass ihre
Zeitung mit falschen Zahlen operiert. Und so nähren solche Behauptungen gezielt
die Wut auf die „Sozial-Abzocker" mit der Folge, dass gar nicht mehr
zwischen den relativ wenigen Sozialleistungsbetrügern und der übergroßen Zahl
der ehrlichen Hartz-IV-Empfänger unterschieden wird. Inzwischen kann man
bereits in Internetforen beobachten, wie Geringverdiener, von denen viele nur
eine Betriebsschließung oder einen Bandscheibenvorfall von Hartz IV entfernt
sind, auf Hartz-IV-Empfänger losgehen, als ob es sich diese alle auf Kosten der
arbeitenden Bevölkerung in der angeblich ach so bequem gepolsterten sozialen Hängematte
bequem gemacht hätten.
Die Hartz-IV-Wirklichkeit
Wie sieht jedoch die Wirklichkeit im Jahr 4 von Hartz IV aus? Der 2005 auf 345
Euro festgelegte Regelsatz, der schon damals nach Berechnungen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes bei mindestens 412 Euro hätte liegen müssen, stieg
seitdem, trotz der hohen und insbesondere Menschen mit geringen Einkünften
belastenden Inflation, um gerade einmal sechs auf heute 351 Euro pro Monat.
(Ehe-)Paare müssen mit 316 Euro pro Kopf auskommen, für Kinder gilt ein Satz
von 211 Euro für unter 14jährige und 281 Euro für über 14jährige.
Hinzu kommt, dass eine stets wachsende Zahl von Hartz-IV-Empfängern über diese
Regelsätze nicht einmal mehr in voller Höhe verfügen kann. Denn viele müssen
einen Teil davon zur Finanzierung ihrer Wohnungsmiete aufwenden. Die Miete wird
nämlich nach den Bestimmungen des zweiten Sozialgesetzbuches nur dann komplett
bezahlt, wenn sie „angemessen" ist. Und da viele Kommunen und Landkreise
mietmarktfremde Obergrenzen festgelegt haben, leben viele Hartz-IV-Empfänger in
„unangemessenen" Wohnungen. So müssen sie entweder den
„unangemessenen" Teil aus den Regelsätzen bestreiten oder, falls sie überhaupt
eine günstigere Wohnung finden können, umziehen. Die bei einem Neueinzug in
der Regel fällige Mietkaution wird zwar von den Behörden in der Regel bezahlt
– jedoch nur als Darlehen und nur, wenn sich der Hartz-IV-Empfänger
schriftlich verpflichtet, dieses in Raten zurückzuzahlen. In der Praxis sieht
das dann so aus, dass das örtliche Job-Center einen Teil des Regelsatzes –
meist zwischen 30 und 50 Euro pro Monat – zur Tilgung des Darlehens einbehält.
Hartz-IV als Schuldenfalle für Betroffene
Manche Hartz-IV-Empfänger schieben sogar mehrere Darlehen vor sich her. So sind
die Behörden verpflichtet und meist auch bereit, einen „unabweisbaren"
Bedarf wie beispielsweise die Ersetzung einer kaputten Waschmaschine durch eine
(billige) neue zu bezahlen, dürfen aber hierfür im Anschluss so lange bis zu
zehn Prozent vom Regelsatz einbehalten, bis das Darlehen getilgt ist. Auch die
in Zeiten hoher Energiepreise üblich gewordenen hohen Jahresabrechnungen der
Stromunternehmen werden, wenn sich der Kunde mit diesen nicht auf eine
Ratenzahlung verständigen kann, auf Antrag meist – aber eben auch wieder als
Darlehen – übernommen. Inzwischen sind nicht nur viele Erwachsene bei der
Bundesagentur von Arbeit verschuldet, was in Anbetracht der Tatsache, dass
Verschuldung als Vermittlungshemmnis in Arbeit gilt, geradezu grotesk anmutet,
sondern auch viele Kinder. Frei nach dem Motto „Kinder haften für ihre
Eltern", gibt es nämlich auch Rückforderungen der Behörden, die auf alle
Familienmitglieder verteilt werden.
Niedrigverdiener mit schwankendem Einkommen, die aufstockendes Hartz IV
beziehen, können hiervon ein Lied singen. Verdient ein „Aufstocker",
beispielsweise im Monat Oktober 200 Euro mehr als üblich, da er viele Überstunden
gemacht hat, kann er die Lohnabrechnung erst Anfang November bei der Behörde
einreichen. Diese rechnet dann den Anspruch für Oktober rückwirkend neu aus
und fordert den „überzahlten" Betrag von allen Mitgliedern der im
Hartz-IV-Deutsch so genannten „Bedarfsgemeinschaft" anteilig zurück. In
aller Regel wird der „überzahlte" Betrag für dringend benötigte
Anschaffungen schon lange ausgegeben sein, und so kann bereits ein Hartz-IV-Säugling
Schulden bei der Bundesagentur für Arbeit haben, die diese 30 Jahre lang zurückfordern
kann. Bei Lichte betrachtet, ist es eigentlich ziemlich absurd, was alles
unternommen wird, um den Schein zu wahren, die Hartz-IV-Sätze seien
ausreichend.
Hartz IV zerstört demokratische Substanz
So gibt es immer mehr Suppenküchen und mit großem finanziellem und personellem
Aufwand betriebene „Tafeln", in denen Menschen, die man „sozial
schwach" nennt, gegen Nachweis ihrer „Bedürftigkeit" verbilligte
Lebensmittel einkaufen können. In vielen Städten werden in den Schulen aus
kommunalen Mitteln oder Spenden finanzierte Ein-Euro-Essen für Hartz-IV-Kinder
angeboten, und zahlreiche kirchliche, kommunale oder private Initiativen
„gewähren" Hartz-IV-Empfängern zum neuen Schuljahr Beihilfen, um den
Schulbedarf für ihre Kinder einkaufen zu können. Alle diese Initiativen helfen
Hartz-IV-Empfängern natürlich etwas aus ihrer finanziellen Misere, geben ihnen
aber nicht ihre Würde zurück, die ihnen durch „Untersuchungen" wie die
der Herren Thießen und Fischer oder durch „Bild"-Zeitungs- und andere
Kampagnen genommen wird. Im Gegenteil: Wer gezwungen ist, tagaus, tagein
überall als Bittsteller aufzutreten, wer mit ansehen muss, wie die eigenen
Kinder in der Schulmensa ein Ein-Euro-Essen bekommen, während es für die
meisten anderen kein Problem darstellt, den vollen Preis zu bezahlen, der
braucht ein sehr großes Selbstbewusstsein und ein sehr stabiles soziales Netz,
um sich nicht als Mensch zweiter Klasse zu fühlen.
Viele Hartz-IV-Empfänger haben jedoch weder das eine noch das andere. „Die
durch sozialstaatliche Sicherungen verbürgte Angstfreiheit der Menschen ist der
demokratischen Substanz unserer Gesellschaftsordnung zugute gekommen",
schrieb Oskar Negt vor einem Jahr. Durch Hartz IV ist die Angst zurückgekehrt.
Für die demokratische Substanz lässt das nichts Gutes erwarten.
(Quelle: Neue
Rheinische Zeitung - Online)
Hartz IV: Nach vier Jahren immer noch fehlerhafte Bescheide
In Berliner Jobcentern gibt es noch eine Menge zu tun. Die Behörden
klagen über zu wenige und zu häufig wechselnde Mitarbeiter. Viele Anträge
bleiben liegen oder werden aus Zeitmangel ohne Akte bearbeitet.
Auch knapp vier Jahre nach Einführung
der Arbeitsmarktreform Hartz IV reißen die Klagen über die Arbeit der
Jobcenter nicht ab. Immer wieder bemängelt das Sozialgericht, bei dem vor
wenigen Wochen das 50.000 Hartz-IV-Verfahren eingegangen war, fehlerhafte
Bescheide. Diese seien häufig auf Überlastungen in der Behörde und nicht
ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zurückzuführen. Hilferufe kommen auch
aus den Jobcentern selbst. „Die Leistungsteams sind hoffnungslos überlastet,
Anträge bleiben unbearbeitet liegen oder werden aus Zeitmangel ohne Akte
bearbeitet“, sagt eine Beschäftigte.
Den zwölf Berliner Jobcentern, die derzeit 315 000 Haushalte von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern betreuen, fehlen zum einen die Mitarbeiter; zum
anderen gibt es häufig wechselndes Personal, da viele Verträge befristet sind.
Zwar erkannte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem, begrenzte den Anteil
der befristeten Plätze und sorgte dafür, dass in Berlin in diesem Jahr 640
Stellen in Dauerarbeitsplätze umgewandelt wurden. Aber dies ist nach Auffassung
von Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) bei Weitem nicht ausreichend. Es
müssten sämtliche Stellen entfristet werden, sagt Sprecherin Anja Wollny. Dies
sei im Interesse sowohl der Arbeitslosen, die bei einer kontinuierlichen Arbeit
besser betreut werden können, als auch der Mitarbeiter, die sichere Arbeitsplätze
brauchen. Zurzeit sind noch 1200 der insgesamt 5500 Stellen zeitlich befristet.
140 Verträge laufen laut Regionaldirektion für Arbeit in diesem Jahr aus.
Nach Wollnys Angaben hat sich der Senat zudem wiederholt beim Bund dafür
eingesetzt, dass die Personallücke in den Jobcentern geschlossen wird. Denn
vielerorts klagen die Jobcenter über fehlende Stellen. Tempelhof-Schöneberg
etwa geht davon aus, 548 Stellen zu benötigen. Zugewiesen wurden aber nur 491
Stellen. „Uns fehlen zwei komplette Beratungsteams“, sagt Sprecher Klaus
Reiche. Dabei habe man noch gar nicht den ursprünglich von der Bundesregierung
empfohlenen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeiter pro 150 Arbeitslosen zu
Grunde gelegt. Nach diesem bräuchte das Jobcenter sogar knapp 590 Stellen.
Etwas entspannter blickt der Jobcenter-Geschäftsführer von
Charlottenburg-Wilmersdorf, Johannes Langguth, in die Zukunft. Gerade erst bekam
er die Zusage, dass er 40 bisher unbesetzte Stellen neu besetzen kann.
Allerdings nur befristet. Einem gut qualifizierten Mitarbeiter, der seit zwei
Jahren dort beschäftigt ist und dessen Stelle bereits einmal verlängert wurde,
hilft dies aber nicht weiter. Sein Vertrag läuft im Dezember aus und kann nicht
erneut verlängert werden. Jobcenter-Chef Langguth bedauert es, dass er in
solchen Fällen eingearbeitete Mitarbeiter nicht halten kann. Denn das verbieten
die gesetzlichen Regelungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
In Friedrichshain- Kreuzberg geht man davon aus, fast alle zum Ende des Jahres
auslaufenden Verträge verlängern zu können. Allerdings gibt es laut Sprecher
Andreas Ebeling keine gesetzlich-verbindliche Vorgabe, wie viele Beschäftigte
es eigentlich geben müsste. Das bestätigt Olaf Möller von der
Regionaldirektion. Die seinerzeit genannten Betreuungsschlüssel - eins zu 150
bei erwachsenen Arbeitslosen und eins zu 75 bei Jugendlichen - seien nur Richtgrößen.
Auf eine Klärung durch den Bund warten die Jobcenter schon eine geraume Weile.
„Seit 2007 denkt der Bund über eine Personalanpassung nach“, sagt Reinhard
Müller, Jobcenter-Chef in Marzahn-Hellersdorf. Aber anscheinend sei da Ende
vergangenen Jahres das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
verfassungswidrigen Konstruktion der Jobcenter einer Entscheidung in die Quere
gekommen. (Quelle: tagesspiegel.de)
Weil sie einem Ein-Euro-Job nachgehen, tauchen
knapp 400.000 Arbeitslose nicht in der Statistik auf. Für die einen sind diese
Maßnahmen Augenwischerei, für die anderen eine wichtige Lebenshilfe.
Ann-Katrin Johannsmann zieht Bilanz knapp vier Jahre nach Einführung der
Ein-Euro-Jobs.
Klassische Langzeitsarbeitslosenkarriere
Sie betreuen Kinder, arbeiten im Pflegeheim
oder räumen Parks auf: sogenannte Ein-Euro-Jobber. Stefanie Episarek zum
Beispiel kocht das Essen in einer Schulkantine. Die 33-jährige hat eine
klassische Langzeitarbeitslosenkarriere hinter sich: Offiziell taucht sie nicht
mehr in der Statistik auf, tatsächlich lebt sie aber noch immer von
Arbeitslosengeld II. Dabei arbeitet sie bereits seit Jahren in der Schulküche.
Angefangen hat sie mit einem Ein-Euro-Job, dann bekam sie eine sogenannte
SAM-Stelle mit regulärem Gehalt. Nach dem Auslaufen der Maßnahme wurde sie
wieder als Ein-Euro-Jobberin beschäftigt, bis sie schließlich eine Ausbildung
zur Köchin begann.
Für den Bundesrechnungshof sind Fälle wie
der von Stefanie Episarek ein Beleg für den Misserfolg der Ein-Euro-Jobs. Nach
einer Studie des Rechnungshofes bleiben die Maßnahmen für drei von vier
Ein-Euro-Jobbern sinnlos, weil sie weiter von Arbeitslosengeld II leben.
Reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt
Petra Laferenz, Geschäftsführerin der
gemeinnützigen Alraune GmbH, die auch Stefanie Episarek beschäftigt, ist
stolz, dass sie immerhin gut zwanzig Prozent der Arbeitslosen vermittelt.
Laferenz meint jedoch, die Vermittlungserfolge lägen nicht an den
Ein-Euro-Jobs, die sich nicht als Verbesserung gegenüber der vorherigen
Rechtslage empfindet.
Eine Studie des Institutes für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt, dass Ein-Euro-Jobber reguläre
Arbeit verdrängen. In vier Prozent der befragten Einrichtungen wird Personal
gespart. Fast jede zweite Einrichtung hat den Forschern gegenüber angegeben,
dass sie diese Arbeitskräfte für Krankheitsvertretungen oder den Abbau von Überstunden
einsetzt.
Gemeinnützige Träger wie die Alraune GmbH
haben sich durch die Ein-Euro-Jobs zu großen Arbeitgebern entwickelt. Das
Unternehmen organisiert für sieben Hamburger Schulen die Kantine. Im
Schulzentrum Steilshoop bezuschussen die Behörden die Ein-Euro-Jobs, das Essen
und außerdem noch Gutscheine, damit die Schüler umsonst ein warmes Mittagessen
bekommen.
Würde stattdessen die Stadt der Alraune GmbH
das Essen zu einem höheren Preis abkaufen, dafür aber auf der Einrichtung
regulärer Arbeitsplätze bestehen, müsste ein Teil des Küchenpersonals
entlassen werden. (Quelle: NDRinfo.de)
Düstere Aussichten: 2009 müssen sich die
Deutschen auf Gehaltseinbußen einstellen - von "schmerzhaften
Einschnitten" bei den Reallöhnen ist gar die Rede.
Ausgerechnet in den vergangenen Jahren, als die Wirtschaft<
weltweit zu einem Höhenflug ansetzte, ist die Kluft zwischen hohen und
niedrigen Löhnen in Deutschland besonders stark gestiegen. Im Vergleich der
Industriestaaten sei die Schere nur in Polen noch deutlicher
auseinandergegangen, errechnete die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in
ihrem Globalen Lohnreport 2008/2009. Hierzulande stiegen die Reallöhne demnach
in den vergangenen Jahren relativ langsam - genauso wie einer Berechnung der
gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge - die Arbeitskosten.
Und im kommenden Jahr müssen sich die Deutschen sogar auf
Gehaltseinbußen einstellen, denn für 2009 prognostiziert der ILO-Bericht
"schmerzhafte Einschnitte" bei den Reallöhnen. Während die
Organisation weltweit noch einen Anstieg von maximal 1,1 Prozent erwartet, geht
die ILO in Deutschland für 2009 von einem durchschnittlichen Lohnrückgang um
0,5 Prozent aus.
Zwischen 2001 und 2007 hatte es lediglich ein jährliches
Lohnplus von 0,51 Prozent gegeben. In Frankreich lag das Plus ähnlich niedrig.
Dagegen verbuchten einige Schwellenländer rapide Zuwächse. In China stiegen
die Löhne im Schnitt um knapp 13 Prozent, in Russland sogar um etwa 14 Prozent
pro Jahr.
Das Phänomen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich
immer weiter öffnet, ist nicht nur in Deutschland spürbar. Denn der ILO
zufolge lag die Lohnungleichheit auch in den USA, Kanada oder Australien
zwischen 2004 und 2006 höher als noch Mitte der 90er Jahre. Die schlechteste
Bilanz weist indes Argentinien auf, dort entwickelte sich die Lohnungleichheit
am deutlichsten. Eine ähnlich deutliche Entwicklung sei in China oder Thailand
zu beobachten, erklärte die UN-Arbeitsorganisation.
Geringer Anstieg der Arbeitskosten
Es gibt jedoch auch umgekehrte Entwicklungen, auch in Europa.
Länder wie Österreich oder Frankreich schafften es nämlich, die
Lohnungleichheit zu verringern. Auch Brasilien oder Indonesien gelang dies -
wobei aber die Kluft zum Beispiel in Indonesien demnach immer noch viermal so
groß ist wie in Deutschland. Während die Löhne der am besten verdienenden
zehn Prozent dort im Schnitt 13,4 Mal so hoch ausfallen wie diejenigen der zehn
Prozent am unteren Ende der Lohnskala, liegt dieser Quotient in Deutschland mit
3,26 noch deutlich niedriger.
Nicht nur die Reallöhne nahmen hierzulande zuletzt nur wenig
zu; einer jüngst in Düsseldorf vorgelegten Studie des Instituts für Makroökonomie
und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung gilt dies
auch für die Arbeitskosten. Diese seien 2007 um 1,2 Prozent und damit erneut
weitaus langsamer gestiegen als im Durchschnitt von EU und Eurozone. Mit im
Schnitt 28 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft liege
Deutschland im EU-Vergleich auf Rang acht. (Quelle: süddeutsche
Zeitung.de)
Neugründung der "BAG Prekäre
Lebenslagen" erfolgreich
Vertreterinnen und Vertreter unabhängiger Erwerbslosen-
und Sozialhilfeinitiativen haben am 09. November in Meppen einen neuen unabhängigen
bundesweiten Dachverband gegründet. Die Gründung war notwendig geworden,
nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI Insolvenz anmelden musste.
Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass sich bisherige
Fehler nicht wiederholen dürfen und haben beschlossen, einen kollektiven
Vorstand zu wählen. Ein nahtloser Übergang der inhaltlichen Arbeit und die
Vernetzung mit Initiativen und Bündnissen soll so gewährleistet werden.
Gleichzeitig sollen zukünftig auch die Interessen von Betroffenen in prekärer
Beschäftigung und prekären Lebenslagen vertreten werden, da durch immer neue
Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze noch mehr Menschen von Armut und damit auch
von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Die Zielgruppen des neuen Verbandes werden damit auf
Erwerbslose, Erwerbstätige mit geringfügigen Einkommen,
Sozialleistungs-BezieherInnen und alle prekär Lebenden ausgeweitet. Das
spiegelt sich auch in der Namensgebung des neuen Dachverbandes wieder.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für prekäre Lebenslagen will
damit sicherstellen, dass die guten Kontakte, die die BAG-SHI im Laufe der Jahre
zu den Parteien, Gewerkschaften, sozialen Bündnissen und Sozialverbänden
aufgebaut hat, fortgeführt werden. Auch die neue Bundesarbeitsgemeinschaft
versteht sich als Interessenvertretung für die Betroffenen. Sie wird sich
deshalb für eine Selbstorganisation der Betroffenen einsetzen und sich mit
Nachdruck parteiisch zu Wort melden.
Presse-Kontakt: Peter Kardiofwsky - Tel.: 0691 / 3827599
Kontakt für Initiativen und
Beratungsstellen
Jürgen Habich - Tel.: 04321 / 973666
Ein-Euro-Jobber müssen Fahrt zur Arbeit aus eigener Tasche
bezahlen
Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt
muss anfallende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen.
Empfänger von Hartz IV können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche
Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte. Zunächst
müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem Ein-Euro-Job
aufgebraucht werden.
Aufatmen nur bei Klassenfahrten
Außerdem hat das BSG auch die Klagen einer so genannten
Patchworkfamilie auf mehr Geld abgewiesen. Insgesamt reiche zumindest für
Erwachsene die Höhe des Arbeitslosengeldes II weiterhin aus, befand das
Gericht. Die Kinder in Hartz-IV-Familien bekommen nach einem weiteren Urteil
aber die Kosten für Klassenfahrten voll ersetzt. Zudem bestätigte das BSG den
Ausschluss von Asylbewerbern von den Hartz-IV-Leistungen. (Az: B 14 AS 2/08 R,
66/07 R, 2/07 R und 24/07 R)
120 Euro Lohn - 51,90 Euro Fahrtkosten
Nach einem Urteil dient die so genannte Mehraufwandsentschädigung,
die "Ein-Euro-Jobber" zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II
erhalten, ausschließlich als "angemessene Entschädigung" für zusätzliche
Ausgaben, die durch den Euro-Job entstehen. Erst wenn Fahrtkosten oder
Berufskleidung nicht mehr finanziert werden könnten, müsse die Arge die Kosten
dafür erstatten. Das BSG wies daher die Klage eines Arbeitslosen aus dem
Sauerland ab, der es für unzumutbar hielt, von seinem "Lohn" von gut
120 Euro monatlich auch die 51,90 Euro teure Monatskarte zu bezahlen. Die
Linkspartei kritisierte in Berlin, nach diesem Urteil seien "nunmehr auch
60-Cent-Jobs möglich".
Kein Hartz IV für Patchwork-Kinder
Des weiteren muss unterhaltsrechtlich zwar ein "faktischer
Stiefvater", der unverheiratet mit seiner Partnerin und deren Kinder
zusammenlebt, nichts für die Kinder der Frau zahlen; ein verheirateter Mann
muss dagegen für seine "rechtlichen Stiefkinder" aufkommen. Seit
August 2006 aber bekommen Kinder auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein keine
Hartz-IV-Leistungen mehr, wenn ihr "faktischer Stiefvater" ausreichend
verdient.
Klage einer 13-Jährigen abgewiesen
Dagegen klagte eine 13-Jährige aus Hamm: Ihr Existenzminimum
sei nicht gesichert, weil sie keinerlei Handhabe habe, von dem Partner ihrer
Mutter Geld zu verlangen. Das BSG wies die nun Klage ab: Die zuvor bestehende
Benachteiligung der Ehe sei ein ausreichender Grund für die Neuregelung
gewesen. Im Zweifel müsse die unterhaltspflichtige Mutter das Geld, das sie von
ihrem Partner bekomme, an die Tochter abgeben.
Job-Center muss Klassenfahrten voll bezahlen
Erfolg hatte dagegen eine Hartz-IV-Familie aus Berlin. Sie
hatte verlangt, das JobCenter müsse die Kosten ihrer Kinder für eine
Kunststudienfahrt nach Florenz (719 Euro) und eine Klassenfahrt nach Brandenburg
(285 Euro) voll übernehmen. Die Deckelung der Kostenerstattung in Berlin wie
auch bei den meisten anderen Arbeitsgemeinschaften sei nicht vom Gesetz gedeckt,
bestätigte das BSG. Die Kosten seien "in voller Höhe zu übernehmen",
sofern die Fahrt den schulrechtlichen Bestimmungen entspricht. Im Vergleich zu
anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten gezielt bevorzugt, um eine
Ausgrenzung der Kinder zu verhindern, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.
Höhe der Hartz-IV-Regelleistung ausreichend
Keinen Erfolg hatte die Klage eines Arbeitslosen aus Baden-Württemberg
gegen die Höhe der Hartz-IV-Regelleistung für Alleinstehende von derzeit
monatlich 351 Euro plus Wohnkosten. Damit bestätigte das BSG seine
Rechtsprechung von November 2006. Über die Leistung für Kinder hatten die
obersten Sozialrichter dabei nicht zu entscheiden; das Hessische
Landessozialgericht hatte diese kürzlich als unzureichend dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Kein Arbeitslosengeld II für Asylbewerber
Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II
(Alg II). Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen seien nicht zu beanstanden,
urteilte BSG. Asylbewerber hätten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ziel
des Alg II sei jedoch eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt. Der
Gesetzgeber durfte daher Asylbewerber von dieser Leistung ausschließen, wie die
Kasseler Richter entschieden. Geklagt hatten eine Mutter und ihre 16-jährige
Tochter aus dem Kosovo. (Quelle: shortnews.de)
Deutschland steckt erstmals seit fünf Jahren in der
Rezession. Der Wirtschaft macht zunehmend die schwindende weltweite Nachfrage zu
schaffen. Sie schrumpfte von Juli bis September überraschend deutlich um 0,5
Prozent im Vergleich zum Vorquartal, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Bereits im zweiten Quartal war die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 0,4
Prozent gesunken. Damit ist die gängige Definition einer Rezession erfüllt.
Diese sehen Ökonomen, wenn die Wirtschaft eines Landes mindestens zwei Quartale
in Folge schrumpft. So etwas hatte es zuletzt 2003 gegeben.
Der starke Euro und die hohen Ölpreise bremsten von Juli bis
September das Wachstum. Die Exporte als Motor des Wachstums brachen wegen der
Abkühlung der Weltwirtschaft ein. Der Industrie brechen die Aufträge so massiv
weg, dass sie zuletzt ihre Produktion so kräftig drosselte wie noch nie seit
der Wiedervereinigung. Die positiven Impulse aus dem Inland durch den Konsum
konnten dies nicht ausgleichen.
Boomjahre 2006 und 2007
Nach den Boomjahren 2006 und 2007 mit Wachstumsraten von bis
zu drei Prozent hatte die Wirtschaft in Deutschland im ersten Vierteljahr 2008
noch deutlich um 1,4 Prozent zugelegt. Sie profitierte dabei von dem warmen
Winter und dem früheren Baubeginn.
Schlechte Aussichten für 2009
Für das kommende Jahr sind die Aussichten nicht besser.
"Die Wirtschaft des OECD-Raums scheint in die Rezession einzutreten, und
die Arbeitslosigkeit steigt in zahlreichen Ländern", erklärte die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem
Ausblick für die USA, Japan und die Euro-Zone. Der Prognose zufolge steht den Ländern
eine Rezession bevor. 2009 werde die Wirtschaftsleistung im 30 Staaten
umfassenden OECD-Raum im Fahrwasser der Finanz- und Immobilienkrise um 0,3
Prozent sinken, erklärte die Organisation. Für 2010 geht sie dann wieder von
einem Wachstum von 1,5 Prozent aus. In den 15 Ländern der Euro-Zone erwartet
die OECD 2009 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent, bevor
diese 2010 mit einem Zuwachs von 1,2 Prozent wieder auf Wachstumskurs gehen.
(Quelle: tagesschau.de)
Gemeinnützig angeblich nicht gegeben - keine
Unterstützung für HartzIVler
Einem Verein in Frankfurt/Main soll die Gemeinnützigkeit
entzogen werden. Grund: Er unterstützt Hartz-IV-Empfänger. Ein Gespräch mit
Wiltrud Pohl, der Vorsitzenden des Vereins »Höchster Leuchtfeuer« in
Frankfurt/Main, die gemeinsame Mahlzeiten und Feiern für Hartz IV-Empfänger
und andere Bedürftige organisiert.
Seit Jahren veranstaltet Ihr Verein Bootsfahrten auf dem Main,
Weihnachtsfeiern und Sonntagsessen für Hartz-IV-Empfänger und andere Bedürftige.
Jetzt droht das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen, weil er
Hartz-IV-Empfänger als Bedürftige einlädt. Wie begründen die das?
Die Bootsfahrten der Hartz-IV-Empfänger,
die nicht unter die Jugend- und Altenhilfe fallen, seien »problematisch«,
behauptet das Finanzamt Frankfurt/Main. Wortlaut: »Die Unterstützung
wirtschaftlicher Hilfsbedürftiger zielt vielmehr auf die menschlichen Grundbedürfnisse
ab: Ernährung, Kleider, Körperpflege und Hausrat«. Geselligkeit,
Freizeitkultur und unbeschwerte Stunden sind aus amtlicher Sicht für diese
Personengruppe also nicht vorgesehen.
Ursprünglich sollte dem Verein schon für 2007 die Gemeinnützigkeit entzogen
werden, allerdings ließ sich die Behörde darauf ein, die Entscheidung doch
noch einmal zu überprüfen. Konkret wird jetzt verlangt, daß wir Hartz-IV-Empfänger
nicht mehr mit den aus Spenden finanzierten Mahlzeiten verköstigen dürfen,
auch nicht zu Nikolaus und Weihnachten. Zu Bootsfahrten dürfen wir sie auch
nicht mehr mitnehmen. Eine solche Forderung ist die amtliche Behinderung meines
Bürgerengagements. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind menschenunwürdig
und müssen geändert werden.
Wie soll das praktisch aussehen?
Woher sollen Sie denn wissen, wer wie bedürftig
ist? Genau das frage ich mich auch. Ich kann doch keine Einkommensermittlungen
durchführen. Soll ich die Leute, bevor sie die Fähre besteigen, nach ihren
Papieren fragen? Soll ich ihre Konten überprüfen? Ich bin doch kein
Hilfssheriff, der andere Menschen bespitzelt. Das erinnert doch an die
Blockwartmentalität düsterer Vorzeiten.
Und wer bezahlt die Kopierkosten, wenn ich die Einkommensverhältnisse
nachweisen soll? Soll ich die etwa den Spendern aufhalsen? Und wie soll ich
ihnen erklären, daß ihr Geld, das direkt für bedürftige Kinder und
Erwachsene gedacht ist, statt dessen in absurde Amtsvorgänge fließt? Ich bin
doch keine Sozialschnüfflerin, die der RTL-Serie »Gnadenlos gerecht«
entsprungen ist und den Ärmsten das Leben zur Hölle macht.
Ich werde nicht als neurotischer Kontrollfreak im Auftrag eines Gesetzgebers
wirken, der offenbar jedes Augenmaß für Gerechtigkeit verloren hat. Ich werde
jedenfalls keinen Hartz-IV-Empfänger heimschicken, das sollen die
verantwortlichen Politiker schön selbst machen. Sie können dann der blinden
und alleinerziehenden Mutter selbst erklären, warum sie mit ihren drei Kindern
keine Bootsfahrt auf dem Main genießen darf. Und sie können die 140 Bedürftigen,
die Weihnachten zu uns kommen, mit einem mobilen Kopiergerät empfangen, ihnen
Einkommensbescheide, Kontoauszüge und ähnliches abverlangen, und so das Fest
der Liebe versauen. Bitteschön! Bei der nächsten Wahl sollten sie sich warm
anziehen – ich glaube kaum, daß sie noch einer wählen wird.
Wie haben die Hartz-IV-Empfänger reagiert, die sich auf die
Weihnachtsfeier freuen?
Es gab Tränen, einige waren zutiefst gedemütigt. Ihre
Kinder freuten sich schon auf die Päckchen zu Nikolaus und zu Weihnachten, die
sie jetzt nicht mehr bekommen sollen. Andere reagierten wütend. Zur
Weihnachtsfeier kommen übrigens stets auch reiche Menschen, die einsam sind –
genauso wie Lokalpolitiker verschiedener Parteien. Sie helfen, das Fest zu
finanzieren. Das ist unser besonderes Konzept. Nicht nur Migranten, Behinderte,
Sozialhilfeempfänger, Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger sind willkommen. Wir
wollen keine Armenspeisung, sondern ein Weihnachtsfest der Solidarität. Wir
wollen niemanden ausgrenzen.
Was werden Sie jetzt unternehmen?
Ich überlege, mit allen Hartz-IV-Empfängern, die ja
mit 351 Euro monatlich auskommen müssen, einen Besuch beim hessischen
Finanzminister in Wiesbaden zu machen. Dann soll er den Betroffenen, die unter
den steigenden Heizkosten leiden, von Angesicht zu Angesicht zum Beispiel erklären,
warum sie Weihnachten in ihrer kalten Wohnung allein und frierend zu Hause
sitzen sollen. (Quelle: jungeWelt.de)
Die gut sieben Millionen Empfänger von
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe können auf mehr Geld hoffen. Für 2009 und
2010 zeichnet sich eine Erhöhung der Zahlungen um 1,9 und 2,3 Prozent im
Jahresdurchschnitt ab. Das geht aus dem Entwurf des Finanzministeriums für den
Existenzminimumbericht hervor.
Demnach würde der Regelsatz für alleinstehende
Hartz-IV-Empfänger im kommenden Jahr von derzeit durchschnittlich 349 auf 356
Euro monatlich steigen, im Jahr 2010 dann auf 364 Euro. Der Betrag für Paare könnte
sich von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr
erhöhen.
Die Anhebung der Regelsätze ist an die Anpassung
der Renten gekoppelt. Diese werden vermutlich zum Juli 2009 um 2,75 Prozent, ein
Jahr später um 1,8 Prozent steigen. Mitte 2008 gab es für Rentner und ALG-II-
Empfänger eine Anhebung um 1,1 Prozent.
Der Ministeriumsentwurf durchkreuzt zugleich
Hoffnungen auf eine Entlastung der Arbeitnehmer durch eine Anhebung des
steuerlichen Grundfreibetrags. Aus Verfassungsgründen sei eine Erhöhung des
Freibetrages von derzeit 7664 Euro nicht notwendig. Der Vorsitzende der Jungen
Union, Philipp Mißfelder (CDU), kritisierte gegenüber der WAZ: „Wir dürfen
unseren Blick nicht nur auf Hartz IV richten, sondern wir müssen vor allem an
die Menschen denken, die arbeiten - und sie entlasten.”
Wohlfahrtsverbände wiederum halten die geplante
Anhebung der Hartz IV-Sätze für unzureichend. „Das Niveau von Hartz IV ist
viel zu niedrig angesetzt”, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbands, der WAZ. „Um das tatsächliche Existenzminimum
abzubilden, müsste der Regelsatz bei 440 Euro statt bei derzeit 349 Euro
liegen.” Schneider forderte, auch die erheblichen Preissteigerungen angemessen
zu berücksichtigen. „Sonst lassen wir immer mehr Menschen in die Armut
rutschen”, warnte er. (Quelle: der
westen.de)
Das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) fordert eine neue Bildungsexpansion. „Ein Studium lohnt
sich, in Zukunft noch mehr als bisher“, schreiben die Nürnberger
Arbeitsmarktforscher in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie. Bereits in
zehn Jahren sei ein Akademikermangel zu erwarten – nicht zuletzt im
technischen Bereich. Der gegenwärtige Fachkräftemangel werde jedoch teilweise
übertrieben dargestellt: „Noch besteht kein genereller Ingenieurmangel“,
betont das IAB.
„Der Trend zur Höherqualifizierung im
Erwerbssystem ist ungebrochen“, schreiben die vier Autorinnen und Autoren der
neuen IAB-Studie zum Akademikerarbeitsmarkt. Die bereits bislang vergleichsweise
gute Arbeitsmarktsituation von Akademikern dürfte sich weiter verbessern. Zwar
sei die Situation je nach Studienfach unterschiedlich. Insgesamt aber sei die
Lage für Akademiker hinsichtlich ihrer Beschäftigungschancen,
Arbeitsbedingungen und Bezahlung günstig. Ihre Arbeitslosenquoten seien gering,
ihre Erwerbsbeteiligung selbst im fortgeschrittenen Alter noch hoch.
Vom zukünftigen Mangel können auch Absolventen von Studiengängen profitieren,
die auf dem Arbeitsmarkt bislang weniger gefragt sind. Bei Mangellagen dürften
Betriebe offener gegenüber Quereinsteigern sein, beispielsweise aus den
Geistes- und Sozialwissenschaften.
Neue Bildungsexpansion notwendig
Um dem drohenden Akademikermangel
entgegenzuwirken, sei ein ganzes Bündel an Maßnahmen erforderlich. Zentral sei
eine neue Bildungsexpansion. Allein um den Ersatzbedarf für die in den nächsten
Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidenden älteren Arbeitnehmer zu befriedigen,
müsse der Anteil der Studienanfänger eines jeden Jahrgangs auf mindestens 40
Prozent steigen (2006: 36 Prozent). „Das Potenzial an studierfähigen Menschen
ist größer als derzeit erschlossen. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund
und aus bildungsschwachen Elternhäusern müssen früh gefördert werden“,
fordern die Arbeitsmarktexperten. Derzeit sei der Hochschulzugang in Deutschland
durch eine sehr hohe soziale Ungleichheit gekennzeichnet. „Von 100 Kindern aus
Akademikerfamilien studieren 83, von 100 Kindern aus Familien ohne akademische
Tradition aber nur 23“, zitiert die Studie Ergebnisse der Bildungsforschung.
Neben der Bildungsexpansion seien die Vermeidung
von Abwanderung, aber auch die Zuwanderung von Qualifizierten, die Weiterbildung
der alternden Belegschaften sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie notwendig, so das IAB.
Derzeit noch kein genereller Ingenieurmangel
Trotz Engpässen in einigen Ingenieurberufen
besteht derzeit aus Sicht des IAB noch kein flächendeckender Ingenieurmangel.
Im Jahr 2007 konnten die offenen Stellen im Ingenieurbereich sogar wieder
schneller besetzt werden als in den beiden Vorjahren. Noch stärker verkürzte
sich die Zeit, in der eine offene Stelle unbesetzt blieb, obwohl sie schon hätte
besetzt sein sollen. Sie sank deutlich von 64 Tagen in 2006 auf 36 Tage in 2007,
da die Betriebe 2007 auch wieder mehr Zeit für die Personalsuche als im Vorjahr
einplanten.
Was unser Strafrecht unter Volksverhetzung
festschreibt, versteht die „Bild"-Zeitung vermutlich unter
Pressefreiheit: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu
Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde
anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig
verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft". Ein Artikel von Martin Staiger klärt über
die Hartz-IV-Realität seriös auf. Die Redaktion.
Deutsch, männlich, 70 Kg, trägt Wintermantel für 9 Euro
Dass man sich möglichst nicht in Dinge einmischen sollte, von denen man nichts
versteht, haben zwei Herren aus Chemnitz namens Friedrich Thießen und Christian
Fischer kürzlich eindrucksvoll bewiesen. Die beiden, die sich von Berufs wegen
gewöhnlich mit ökonomischen Fragen beschäftigen, haben einen Ausflug in die
Sozialgesetzgebung unternommen und sich in der „Zeitschrift für
Wirtschaftspolitik" unter der Überschrift „Die Höhe der sozialen
Mindestsicherung - Eine Neuberechnung 'bottom up'" zur Höhe des
Hartz-IV-Satzes geäußert.1) Da die „Untersuchung" den Anspruch hat,
wissenschaftlich zu sein, gehen die beiden wackeren Forscher, von denen sich der
eine Professor Doktor der Wirtschaftswissenschaften und der andere
Diplomkaufmann nennen darf, von einer Grundhypothese aus: „Implizite Annahme
der Untersuchung ist Rationalverhalten des Individuums", lassen die beiden
Autoren wissen und geben durch das schreibökonomische Einsparen des Artikels
bereits die Richtung vor: Sie gehen von einem Menschen aus, der danach strebt,
seine Existenz unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten
aufrechtzuerhalten, profaner ausgedrückt: so billig wie möglich einzukaufen.
In langen Tabellen erläutern die beiden, welche
Waren und Dienstleistungen dem mit deutscher Gründlichkeit normierten
Modellindividuum („männlich", „Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70
kg", „deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche
Verbrauchsgewohnheiten") zugestanden werden sollten. Auch Menge,
Haltbarkeitsdauer und Preis werden exakt festgelegt. Und so wird das sich
rational verhaltende Individuum angehalten, monatlich neun Kilogramm Brot zu
einem Preis von 50 Cent pro Kilo zu verzehren, „Fisch (fettarm)" für
2,87 Euro das Kilo zu essen und sich, wenn es kalt wird, einen Wintermantel für
neun Euro zu kaufen, der dann, da sind die beiden Herren gnädig, nach zwei
Jahren durch einen neuen ersetzt werden darf.
Da das Individuum auch seine Wohnung einrichten und sich bilden können sollte,
gibt's noch einige Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel ein Tellerchen für
50 Cent, einen auf fünf Jahre Lebensdauer veranschlagten Fernseher für 49 Euro
und eine Jahreskarte für die Stadtbibliothek zum Preis von sieben Euro.
Ergebnis der wissenschaftlichen Mühen: „Ohne Wohnkosten betragen die Kosten
der sozialen Mindestsicherung im Raum Chemnitz im Minimumfall 132 Euro".
Etwas mehr als die Hälfte davon veranschlagen die beiden Möchtegern-Sozialreformer
für Essenskosten. Für eine „ausreichende gesunde abwechslungsreiche Kost
nach Empfehlungen der WHO" benötigt das Modellindividuum demnach genau
68,09 Euro pro Monat.
„Untersuchung" vergisst einfach den Strom
Die beiden haben jedoch nicht nur einen Minimum-, sondern auch einen
„Maximumfall" errechnet, bei dem es sich um eine „weite Interpretation
der Ziele der sozialen Mindestsicherung" handeln soll. Auch dieser wird in
langen Tabellen dargelegt. So darf zum Beispiel ein Kilogramm Maximumfall-Brot
70 Cent kosten, es wird nicht nur einer, sondern es werden vier Teller
zugestanden, es gibt Mineral- statt Leitungswasser, und für Kultur werden statt
der monatlichen 1,40 Euro des Minimumfalles 14,47 Euro veranschlagt. Im Ergebnis
liegt der Maximumfall mehr als doppelt so hoch wie der Minimumfall, aber mit 278
Euro immer noch deutlich unterhalb des Hartz-IV-Regelsatzes von derzeit 351 Euro
pro Monat.
Die beiden Herren haben anscheinend nicht nur mangelnde praktische Erfahrung im
Einkaufen von Dingen des täglichen Bedarfs, sondern scheinen auch – gelinde
ausgedrückt – nicht über sonderlich vertiefte Kenntnisse des
Sozialgesetzbuches zu verfügen. So rechnen sie beispielsweise weder im Minimum-
noch im Maximumfall Kosten für Strom und Warmwasserbereitung mit ein, obwohl
diese nach den geltenden Regelungen des zweiten Sozialgesetzbuches aus dem
Hartz-IV-Regelsatz bestritten werden müssen.
„Bild"-Kampagne gegen „Sozial-Abzocker"
Man könnte das Thießen-Fischersche Elaborat nun eigentlich getrost beiseite
legen und bei Gelegenheit als Beispiel für unwissenschaftliche Wissenschaft
heranziehen. Da die Veröffentlichung der Untersuchung aber mitten in eine
„Bild "-Serie über „Sozial-Abzocker" hineinplatzte, landete sie
nicht im Altpapier bzw. im elektronischen Nirwana, wo eigentlich ihr verdienter
Platz wäre, sondern auf Seite 1 der „Bild "-Zeitung. „Professor
behauptet 132 Euro Hartz IV im Monat reichen!", lautete die Schlagzeile vom
6. September. Sie wird ihre Wirkung auf viele Leser nicht verfehlt haben.
Schließlich hatte ihnen die
„Bild"-Zeitung zu diesem Zeitpunkt bereits eine Woche lang eingehämmert,
dass Hartz IV ohnehin zu hoch sei und dass „der Missbrauch von Hartz IV [... ]
immer größer [wird] - 126.600 aufgedeckte Fälle in nur einem Jahr".
„So wird bei Hartz IV abgezockt!", „So einfach ist es, den Staat zu
bescheißen", „Morgens kassiert sie Hartz IV - abends verkauft sie ihren
Körper", so oder so ähnlich lauteten die Überschriften der ersten
Septemberwoche.
Volkshetze mit falschen Zahlen
„Bild" erzählt jedoch nicht nur Geschichten über
Sozialleistungsmissbrauch, sondern bildet seine Leser auch. So wurde am 1.
September unter der Überschrift „Wer kriegt Hartz IV? BILD beantwortet die
wichtigsten Fragen" in vermeintlicher Exaktheit verkündet, eine vierköpfige
Familie mit zwei 14- und 16jährigen Kindern bekäme bei einer unterstellten
Warmmiete von 619 Euro monatlich 1.812,40 Euro Hartz IV – obwohl die
gesetzlichen Bestimmungen lediglich knapp 1490 Euro vorsehen. Auch für die
behauptete „Missbrauchsquote", die laut „Bild"-Zeitung „nach Schätzungen
bei 15 Prozent der Fälle" liegt, gibt es keinen Anhaltspunkt in der Realität.
Alle Untersuchungen der letzten Jahre kommen auf einen Missbrauch von Hartz IV
in einer Bandbreite von zwei bis allerhöchstens fünf Prozent.
Die allermeisten „Bild"-Zeitungsleser, von denen vermutlich manche mit
einem Nettolohn unter dem angeblichen Hartz-IV-Betrag von 1.812,40 Euro eine
vierköpfige Familie ernähren müssen, wissen natürlich nicht, dass ihre
Zeitung mit falschen Zahlen operiert. Und so nähren solche Behauptungen gezielt
die Wut auf die „Sozial-Abzocker" mit der Folge, dass gar nicht mehr
zwischen den relativ wenigen Sozialleistungsbetrügern und der übergroßen Zahl
der ehrlichen Hartz-IV-Empfänger unterschieden wird. Inzwischen kann man
bereits in Internetforen beobachten, wie Geringverdiener, von denen viele nur
eine Betriebsschließung oder einen Bandscheibenvorfall von Hartz IV entfernt
sind, auf Hartz-IV-Empfänger losgehen, als ob es sich diese alle auf Kosten der
arbeitenden Bevölkerung in der angeblich ach so bequem gepolsterten sozialen Hängematte
bequem gemacht hätten.
Die Hartz-IV-Wirklichkeit
Wie sieht jedoch die Wirklichkeit im Jahr 4 von Hartz IV aus? Der 2005 auf 345
Euro festgelegte Regelsatz, der schon damals nach Berechnungen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes bei mindestens 412 Euro hätte liegen müssen, stieg
seitdem, trotz der hohen und insbesondere Menschen mit geringen Einkünften
belastenden Inflation, um gerade einmal sechs auf heute 351 Euro pro Monat.
(Ehe-)Paare müssen mit 316 Euro pro Kopf auskommen, für Kinder gilt ein Satz
von 211 Euro für unter 14jährige und 281 Euro für über 14jährige.
Hinzu kommt, dass eine stets wachsende Zahl von Hartz-IV-Empfängern über diese
Regelsätze nicht einmal mehr in voller Höhe verfügen kann. Denn viele müssen
einen Teil davon zur Finanzierung ihrer Wohnungsmiete aufwenden. Die Miete wird
nämlich nach den Bestimmungen des zweiten Sozialgesetzbuches nur dann komplett
bezahlt, wenn sie „angemessen" ist. Und da viele Kommunen und Landkreise
mietmarktfremde Obergrenzen festgelegt haben, leben viele Hartz-IV-Empfänger in
„unangemessenen" Wohnungen. So müssen sie entweder den
„unangemessenen" Teil aus den Regelsätzen bestreiten oder, falls sie überhaupt
eine günstigere Wohnung finden können, umziehen. Die bei einem Neueinzug in
der Regel fällige Mietkaution wird zwar von den Behörden in der Regel bezahlt
– jedoch nur als Darlehen und nur, wenn sich der Hartz-IV-Empfänger
schriftlich verpflichtet, dieses in Raten zurückzuzahlen. In der Praxis sieht
das dann so aus, dass das örtliche Job-Center einen Teil des Regelsatzes –
meist zwischen 30 und 50 Euro pro Monat – zur Tilgung des Darlehens einbehält.
Hartz-IV als Schuldenfalle für Betroffene
Manche Hartz-IV-Empfänger schieben sogar mehrere Darlehen vor sich her. So sind
die Behörden verpflichtet und meist auch bereit, einen „unabweisbaren"
Bedarf wie beispielsweise die Ersetzung einer kaputten Waschmaschine durch eine
(billige) neue zu bezahlen, dürfen aber hierfür im Anschluss so lange bis zu
zehn Prozent vom Regelsatz einbehalten, bis das Darlehen getilgt ist. Auch die
in Zeiten hoher Energiepreise üblich gewordenen hohen Jahresabrechnungen der
Stromunternehmen werden, wenn sich der Kunde mit diesen nicht auf eine
Ratenzahlung verständigen kann, auf Antrag meist – aber eben auch wieder als
Darlehen – übernommen. Inzwischen sind nicht nur viele Erwachsene bei der
Bundesagentur von Arbeit verschuldet, was in Anbetracht der Tatsache, dass
Verschuldung als Vermittlungshemmnis in Arbeit gilt, geradezu grotesk anmutet,
sondern auch viele Kinder. Frei nach dem Motto „Kinder haften für ihre
Eltern", gibt es nämlich auch Rückforderungen der Behörden, die auf alle
Familienmitglieder verteilt werden.
Niedrigverdiener mit schwankendem Einkommen, die aufstockendes Hartz IV
beziehen, können hiervon ein Lied singen. Verdient ein „Aufstocker",
beispielsweise im Monat Oktober 200 Euro mehr als üblich, da er viele Überstunden
gemacht hat, kann er die Lohnabrechnung erst Anfang November bei der Behörde
einreichen. Diese rechnet dann den Anspruch für Oktober rückwirkend neu aus
und fordert den „überzahlten" Betrag von allen Mitgliedern der im
Hartz-IV-Deutsch so genannten „Bedarfsgemeinschaft" anteilig zurück. In
aller Regel wird der „überzahlte" Betrag für dringend benötigte
Anschaffungen schon lange ausgegeben sein, und so kann bereits ein Hartz-IV-Säugling
Schulden bei der Bundesagentur für Arbeit haben, die diese 30 Jahre lang zurückfordern
kann. Bei Lichte betrachtet, ist es eigentlich ziemlich absurd, was alles
unternommen wird, um den Schein zu wahren, die Hartz-IV-Sätze seien
ausreichend.
Hartz IV zerstört demokratische Substanz
So gibt es immer mehr Suppenküchen und mit großem finanziellem und personellem
Aufwand betriebene „Tafeln", in denen Menschen, die man „sozial
schwach" nennt, gegen Nachweis ihrer „Bedürftigkeit" verbilligte
Lebensmittel einkaufen können. In vielen Städten werden in den Schulen aus
kommunalen Mitteln oder Spenden finanzierte Ein-Euro-Essen für Hartz-IV-Kinder
angeboten, und zahlreiche kirchliche, kommunale oder private Initiativen „gewähren"
Hartz-IV-Empfängern zum neuen Schuljahr Beihilfen, um den Schulbedarf für ihre
Kinder einkaufen zu können. Alle diese Initiativen helfen Hartz-IV-Empfängern
natürlich etwas aus ihrer finanziellen Misere, geben ihnen aber nicht ihre Würde
zurück, die ihnen durch „Untersuchungen" wie die der Herren Thießen und
Fischer oder durch „Bild"-Zeitungs- und andere Kampagnen genommen wird.
Im Gegenteil: Wer gezwungen ist, tagaus, tagein überall als Bittsteller
aufzutreten, wer mit ansehen muss, wie die eigenen Kinder in der Schulmensa ein
Ein-Euro-Essen bekommen, während es für die meisten anderen kein Problem
darstellt, den vollen Preis zu bezahlen, der braucht ein sehr großes
Selbstbewusstsein und ein sehr stabiles soziales Netz, um sich nicht als Mensch
zweiter Klasse zu fühlen.
Viele Hartz-IV-Empfänger haben jedoch weder das eine noch das andere. „Die
durch sozialstaatliche Sicherungen verbürgte Angstfreiheit der Menschen ist der
demokratischen Substanz unserer Gesellschaftsordnung zugute gekommen",
schrieb Oskar Negt vor einem Jahr. Durch Hartz IV ist die Angst zurückgekehrt.
Für die demokratische Substanz lässt das nichts Gutes erwarten. (Quelle: Neue
Rheinische Zeitung - Online)
Hartz IV: Nach vier Jahren immer noch fehlerhafte
Bescheide
In Berliner Jobcentern gibt es noch
eine Menge zu tun. Die Behörden klagen über zu wenige und zu häufig
wechselnde Mitarbeiter. Viele Anträge bleiben liegen oder werden aus Zeitmangel
ohne Akte bearbeitet.
Auch knapp vier Jahre nach Einführung
der Arbeitsmarktreform Hartz IV reißen die Klagen über die Arbeit der
Jobcenter nicht ab. Immer wieder bemängelt das Sozialgericht, bei dem vor
wenigen Wochen das 50.000 Hartz-IV-Verfahren eingegangen war, fehlerhafte
Bescheide. Diese seien häufig auf Überlastungen in der Behörde und nicht
ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zurückzuführen. Hilferufe kommen auch
aus den Jobcentern selbst. „Die Leistungsteams sind hoffnungslos überlastet,
Anträge bleiben unbearbeitet liegen oder werden aus Zeitmangel ohne Akte
bearbeitet“, sagt eine Beschäftigte.
Den zwölf Berliner Jobcentern, die derzeit 315 000 Haushalte von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern betreuen, fehlen zum einen die Mitarbeiter; zum
anderen gibt es häufig wechselndes Personal, da viele Verträge befristet sind.
Zwar erkannte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem, begrenzte den Anteil
der befristeten Plätze und sorgte dafür, dass in Berlin in diesem Jahr 640
Stellen in Dauerarbeitsplätze umgewandelt wurden. Aber dies ist nach Auffassung
von Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) bei Weitem nicht ausreichend. Es
müssten sämtliche Stellen entfristet werden, sagt Sprecherin Anja Wollny. Dies
sei im Interesse sowohl der Arbeitslosen, die bei einer kontinuierlichen Arbeit
besser betreut werden können, als auch der Mitarbeiter, die sichere Arbeitsplätze
brauchen. Zurzeit sind noch 1200 der insgesamt 5500 Stellen zeitlich befristet.
140 Verträge laufen laut Regionaldirektion für Arbeit in diesem Jahr aus.
Nach Wollnys Angaben hat sich der Senat zudem wiederholt beim Bund dafür
eingesetzt, dass die Personallücke in den Jobcentern geschlossen wird. Denn
vielerorts klagen die Jobcenter über fehlende Stellen. Tempelhof-Schöneberg
etwa geht davon aus, 548 Stellen zu benötigen. Zugewiesen wurden aber nur 491
Stellen. „Uns fehlen zwei komplette Beratungsteams“, sagt Sprecher Klaus
Reiche. Dabei habe man noch gar nicht den ursprünglich von der Bundesregierung
empfohlenen Betreuungsschlüssel von einem Mitarbeiter pro 150 Arbeitslosen zu
Grunde gelegt. Nach diesem bräuchte das Jobcenter sogar knapp 590 Stellen.
Etwas entspannter blickt der Jobcenter-Geschäftsführer von
Charlottenburg-Wilmersdorf, Johannes Langguth, in die Zukunft. Gerade erst bekam
er die Zusage, dass er 40 bisher unbesetzte Stellen neu besetzen kann.
Allerdings nur befristet. Einem gut qualifizierten Mitarbeiter, der seit zwei
Jahren dort beschäftigt ist und dessen Stelle bereits einmal verlängert wurde,
hilft dies aber nicht weiter. Sein Vertrag läuft im Dezember aus und kann nicht
erneut verlängert werden. Jobcenter-Chef Langguth bedauert es, dass er in
solchen Fällen eingearbeitete Mitarbeiter nicht halten kann. Denn das verbieten
die gesetzlichen Regelungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
In Friedrichshain- Kreuzberg geht man davon aus, fast alle zum Ende des Jahres
auslaufenden Verträge verlängern zu können. Allerdings gibt es laut Sprecher
Andreas Ebeling keine gesetzlich-verbindliche Vorgabe, wie viele Beschäftigte
es eigentlich geben müsste. Das bestätigt Olaf Möller von der
Regionaldirektion. Die seinerzeit genannten Betreuungsschlüssel - eins zu 150
bei erwachsenen Arbeitslosen und eins zu 75 bei Jugendlichen - seien nur Richtgrößen.
Auf eine Klärung durch den Bund warten die Jobcenter schon eine geraume Weile.
„Seit 2007 denkt der Bund über eine Personalanpassung nach“, sagt Reinhard
Müller, Jobcenter-Chef in Marzahn-Hellersdorf. Aber anscheinend sei da Ende
vergangenen Jahres das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
verfassungswidrigen Konstruktion der Jobcenter einer Entscheidung in die Quere
gekommen. (Quelle: tagesspiegel.de)
Wegen gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßigen
Computerbetruges in 45 Fällen hat das Schöffengericht jetzt einen
Ex-Sachbearbeiter des Mönchengladbacher Arbeitsamtes verurteilt.
Der Angeklagte, der bisher noch
nie aufgefallen war, erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Mit einer nicht alltäglichen Masche war es dem Behörden-Mitarbeiter gelungen,
sich 14 Monate lang ein regelmäßiges Nebeneinkommen zu verschaffen.
Schönstes Behörden-Deutsch
Bis zu seiner fristlosen
Entlassung betreute er arbeitslose Leistungsempfänger. „Da kam ich auf diese
Idee“, erinnerte sich der geständige Angeklagte vor den staunenden Zuhörern
im Gerichtssaal. Er sprach vier Leistungsempfängerinnen an. Er sei befugt,
„bei berechtigtem Bedarf die Auszahlung von Barbeträgen anzuordnen“, hatte
er den Frauen im schönsten Behörden-Deutsch klar gemacht. Solche Beträge könne
man sich doch teilen, erfuhren die Leistungsempfängerinnen vom Sachbearbeiter.
Die Frauen waren einverstanden.
Der Angeklagte machte sich ans
Werk. Die dafür vorgesehenen Scheckkarten lud er am PC mit den entsprechenden
Geldbeträgen auf und übergab sie seinen „Kundinnen“. Die gingen zum
Geldautomaten im Haus und ließen sich die Gelder auszahlen. Auf diese Weise
verschwanden bis zum September vergangenen Jahres aus der Kasse immerhin 36 000
Euro. Das hätte noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Denn offenbar war
die Kontrolle in der Behörde nicht ausreichend.
Doch dann sprach der
Sachbearbeiter eine andere Leistungsempfängerin an und versuchte sie ebenfalls
für das einträgliche Zusatzeinkommen zu gewinnen. Doch die Frau war über das
Ansinnen empört und ging zur Polizei. Die Beamten wollten zuerst nicht glauben,
was ihnen mitgeteilt wurde. Doch die Überprüfungen ergaben, dass der
Angeklagte tatsächlich die Gelder veruntreut hatte.
Der Arbeitgeber reagierte sofort
und entließ den Familienvater fristlos. Inzwischen lebt er von der Ehefrau
getrennt. Seine Frau sei ahnungslos gewesen. Sie habe ihn verlassen, gab der
Mann in der Gerichtsverhandlung zu. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist
und ein detailliertes Geständnis abgelegt hat, setzte das Schöffengericht die
zweijährige Strafe für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus.
Allerdings muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.(Quelle:
rp-online)
Fälle von Hartz IV-Missbrauch extrem zurückgegangen
Über wohlhabende Steuerhinterzieher und über
lückenhafte Prüfungen von Finanzämtern etwa am Starnberger See wird nur
selten öffentlich berichtet. Über "Missbrauch" beim Bezug von
Sozialleistungen hingegen sehr häufig. Die Bundesagentur für Arbeit
(BA) verkündet nun, die Zahl der "Missbrauchsfälle" bei "Hartz
IV"-Leistungen sei deutlich zurückgegangen. Wie BA-Sprecher Kurt
Eikemeier dem MDR am Mittwoch (10 September) sagte, waren es 2005 noch
206.000 Fälle, 2007 wurden 87.000 Fälle nachgewiesen. Bis Juli dieses
Jahres habe die Bundesagentur nur noch 9000 ungerechtfertigte Zahlungen
erfasst. Als Grund nannte der Sprecher den Einsatz von
Außendienstmitarbeitern und einen "besseren Datenabgleich".
Er
erläuterte: "Wir fragen andere staatliche Organisationen, ist der bei
euch geführt, zahlt der bei euch sozialversicherungspflichtige
Leistungen oder ob er rentenberechtigt ist. Das ist eine Möglichkeit.
Das zweite ist, das wir natürlich auch Banken befragen können. Hat er
mehr Konten, als er bei uns angegeben hat. Und die dritte Möglichkeit
besteht, dass wir durch Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind,
überprüfen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft oder eine
Lebensgemeinschaft handelt, was dann bedingt, dass er einen anderen
Satz bekommt."
Laut BA-Sprecher wird nur bei einem
begründeten Verdacht überprüft. Die Menschen, die Arbeitslosengeld II
bekommen, stünden nicht unter einem Generalverdacht. "Die Agentur für
Arbeit hat nicht die Aufgabe, hinter anderen Menschen hinterher zu
spionieren, sondern in Arbeit zu bringen", so Eikemeier.
Finanzpolitiker
fordern vereinzelt schärfere Prüfungen der Finanzämter und einen
"besseren Datenabgleich" bei Einkommensmillionären. Selbst der
Bundesrechnungshof monierte 2006, dass im Bundesdurchschnitt jährlich
nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre Außenprüfungen über sich
ergehen lassen müssten. Dadurch gingen dem Fiskus erhebliche
Steuereinnahmen verloren. Die Bundesregierung lehnt effektive
Kontrollen von Wohlhabenden aber offenbar ab. Sie konzentriert sich
darauf, "Missbrauch" bei den ärmeren Bevölkerungsteilen zu bekämpfen.
(Quelle:
www.ngo-online.de)
Unfeine Methoden: Anstatt sich um
die Bedürfnisse einer langzeitarbeitslosen ALG II-Bezieherin zu kümmern, ruft
eine Oldenburger Arge-Mitarbeiterin die Ordnungshüter. Typisch für das Amt,
das bundesweit einen zweifelhaften Ruf genießt.
Da hatte man immer geglaubt, der
Gebrauch des Wortes Kunde durch die ARGEs sei ein besonders fieser Euphemismus,
pure Schönfärberei. Das Wort hat aber mit Dienstleistung ohnehin wenig zu tun.
Ursprünglich heißt Kunde so viel wie Augenzeuge. Und das, was Frau S. in der
Oldenburger ARGE erlebt hat, mag tatsächlich kaum glauben, wer nicht dabei war:
Ihre "Kunden"-Betreuerin wollte sie nicht bedienen, weil sie Beistände
mitgebracht hatte. Der Oberkundenbetreuer rief die Polizei und stellte
Strafanzeige: wegen Hausfriedensbruchs.
Frau S. war arbeitslos und wollte da raus. Also
hat sie Ende 2007 eine Ausbildung begonnen, als Hauswirtschafterin. Von April an
jobbte sie außerdem als Haushaltshilfe. Klar, da verdient man nicht genug zum
Leben, vor allem nicht, wenn man es allein mit einer 13-jährigen Tochter zu bewältigen
hat und deren ältere Schwester wegen einer Behinderung in einem Wilhelmshavener
Heim wohnt. Aber wenigstens hat sie Anrecht auf ALG II.
Das wird, wegen des Jobs, reduziert ausgezahlt: Gängige
Praxis, bestätigt die Regionaldirektion, zunächst eine Pauschale abzuziehen -
und die Differenz zu erstatten, sobald die tatsächlichen Einkünfte bekannt
sind. Im Fall von Frau S. klappt Letzteres nicht. Womit zu rechnen war, schließlich
lebt sie in Oldenburg, und die dortige ARGE hat einen zweifelhaften Ruf: Bei der
online-Umfrage von sozialhilfe24.de
wird sie mit mangelhaft bewertet.
Trotzdem, Frau S. kommt noch über die Runden -
bis die Stelle ausläuft. Sie nimmt einen neuen Job an und "ab dem
Zeitpunkt", sagt sie, "wurde es ganz schlimm". Grund: Ihr Vertrag
würde einen Verdienst von bis zu 600 Euro erlauben. "Es war aber von
Anfang an klar, dass ich nur ab und zu als Aushilfe einspringen würde".
Als Krankheitsvertretung zum Beispiel. Entsprechend hatte sie der ARGE
mitgeteilt, dass sie damit rechne, unter 400 Euro zu bleiben. Die
Sachbearbeiterin erhöhte dennoch den pauschalen Abzug auf 600 Euro. Auf
Nachweise, Bitten und Vorhalte reagiert sie nicht. Hat sie ja auch vorher nicht
getan.
Im Juli verdient S. 111 Euro. Im August nichts,
weil sie sich auf Prüfungen vorbereitet. Anfang September droht der
Energielieferant, Gas- und Strom zu sperren. Ihr Vermieter weist darauf hin,
dass er ihr fristlos kündigen könnte. Schließlich lässt sich vom Konto von
Frau S. nichts mehr abbuchen.
Sie holt sich Unterstützung bei der
Arbeitslosenselbsthilfe (Also). Das Sozialgesetzbuch (SGB) erlaubt das. Es
verpflichtet die Sachbearbeiter sogar, "Bevollmächtigte und Beistände"
anzuhören. "Vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen
werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind", heißt es im
Sozialgesetzbuch. In Oldenburg führt das zum Eklat.
Es war nicht nur ein Beistand, es waren zwei und
der über 70-jährige Vater. "Die Sachbearbeiterin", sagt Volker
Trautmann, der ARGE-Geschäftsführer, "fühlte sich provoziert und
bedroht". Ihr Vorgesetzter hat sie in ihrer Weigerung, den Fall zu
bearbeiten, unterstützt - und darauf bestanden, dass Frau S. nur ein Beistand
zustehe. Dabei hatte ihr Vater für sie die Berechnungen gemacht, "weil ich
einfach nicht mehr durchgeblickt hatte". Einen fachlich versierten Berater
wollte sie unbedingt mitnehmen.
Das SGB gibt keine Auskunft über die Zahl der
Beistände. In einschlägigen Paragraphen tauchen sie mal im Singular, mal im
Plural auf. Solche Streitfragen ließen sich durch die Diskussionen klären.
Oder aber durch Gewalt. Die Also-Leute schlagen vor, dass einer draußen bleibt,
der Obersachbearbeiter holt die Polizei.
"Wir haben dann so ein bisschen auf Spaß-Guerilla
gemacht", sagt Michael Bättig von der Also. Die Polizisten hätten
"eine aufgebrachte Menge vorgefunden", so Sascha Weiß von der zuständigen
Inspektion.
Immerhin weigerte sich der Obersachbearbeiter
nicht mehr, Frau S., ihren Vater und einen weiteren Beistand zu empfangen, als
einer der Beamten konstatiert, dass das ja wohl "kein Problem sein dürfte".
Und immerhin hält er es auch nicht mehr für problematisch, Frau S. ad hoc
schon mal 1.120 Euro fälschlich einbehaltene Leistungen auszuzahlen, bar auf
die Hand. "Was uns stört", resümiert ARGE-Chef Trautmann, "ist,
wenn Druck auf uns ausgeübt wird." Kunden hingegen, die sich gottergeben
auch in falsche Bescheide fügen, wird man jederzeit gern bedienen. (Quelle:
www.taz.de)
Massive beschwerden über ARGE Duisburg - Bearbeitung von Anträgen zu lang
Massive Beschwerden von Arbeitslosen, die
KundInnen der ARGE sind, gehen derzeit beim DGB in Duisburg ein. Diese
Beschwerden richten sich vor allem gegen die Tatsache, dass bei der Duisburger
ARGE die Bearbeitungsdauer für Anträge auf das Arbeitslosengeld II immer länger
wird und die KundInnen hierfür keine plausible Erklärung erhielten.
"Unsere Recherchen haben ergeben", so
der DGB-Regionsvorsitzende Rainer Bischoff, "dass sich der
Bearbeitungszeitraum für eingehende Anträge bei der ARGE Duisburg tatsächlich
innerhalb eines Jahres um 50% verlängert hat. Die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer beträgt nun mehr als 20 Werktage, also vier Wochen. Im
Vorjahr dauerte es von Antragstellung bis zum Bescheid durchschnittlich 13,4
Arbeitstage. Diese Entwicklung ist uns schier unerklärlich. Hat doch die ARGE
im gleichen Zeitraum 8,2 % weniger Arbeitslose zu betreuen. Die entstandene
Situation bedeutet: Bei deutlich sinkender Kundenzahl erheblich angestiegene
Bearbeitungsdauer. Erschreckend auch: Diese Entwicklung dauert bereits seit
einem halben Jahr an. Wir fragen uns daher sehr intensiv, warum die Leitung der
ARGE bisher keine Abhilfe geschaffen hat."
Die entstandene Situation ist aus Sicht des DGB
vor allem auch sozialpolitisch und menschlich nicht hinnehmbar: Muss ein
Arbeitsloser in Duisburg doch ca. einen Monat auf die Bearbeitung seines
Antrages warten. Somit auf den Bescheid über die Höhe seiner Zuwendungen und
natürlich auch auf das Geld selbst. Dies sei gerade der betroffenen
Personengruppe absolut nicht zumutbar.
"Die Beschwerden der Arbeitslosen", so
Rainer Bischoff wörtlich, "sind also absolut gerechtfertigt. Wir fordern
daher dringende Abhilfe und Reduzierung der Bearbeitungsdauer der Anträge. Wir
fordern die Leitung der ARGE und die Kontrollgremien auf, sich dringend dieser
Angelegenheit anzunehmen." (Quelle: DGB-Niederrhein,
Pressemeldungen)
Bundesarbeitsminister will stärkere Hartz4-Kontrollen
Arbeitsministerium will Firmen
zwingen, Beschäftigte sofort anzumelden - damit soll die Schwarzbarbeit besser
bekämpft werden.
Die Bundesregierung möchte
den Zoll besser ausstatten, um härter gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können.
"Wir statten den Zoll besser aus, damit er Schwarzarbeit noch effizienter
aufdecken kann", sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in einem Interview
mit dem Focus. Seine Äußerungen wollte der Minister auch als Beitrag zu der
Debatte um Missbrauch von Sozialleistungen verstanden wissen, die vor allem die
CSU und die Bild-Zeitung befeuerten. "Wir haben jetzt schon Handhaben gegen
Missbrauchsversuche."
Beim Zoll seien einige
Neuerungen geplant, hieß es am Montag im Arbeitsministerium. "Firmen müssen
zum Beispiel Arbeiter auf einer Baustelle schon vor der Aufnahme einer Beschäftigung
anmelden", sagte Sprecherin Heike Helfer. Bisher haben die Unternehmen vier
Wochen Zeit, bevor sie einen Beschäftigen anmelden - eine Regelung, die es
Firmen erleichterte, Schwarzarbeit zu organisieren. Außerdem hätten Arbeiter
in Zukunft die Pflicht, ihre Personaldokumente bei sich zu führen, sagte Helfer
weiter. Damit soll den Zollbeamten, die zum Beispiel Baustellen kontrollieren,
die Arbeit erleichtert werden.
In dem Interview kündigte
Minister Scholz eine weitere Idee gegen Missbrauch an. Teil einer geplanten
Gesetzesreform sei es, Krankmeldungen zuverlässiger zu überprüfen. Das Gesetz
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird jedoch noch
zwischen Arbeitsministerium und anderen Ressorts abgestimmt, dem Vernehmen nach
wurden die Krankmeldungen herausgestrichen. Das Gesetz soll voraussichtlich in
zwei Wochen im Kabinett beschlossen werden.
Angesichts der Kampagnen um
angebliche Sozialbetrüger, die vor allem Bild und Privatsender fahren, will der
SPD-Minister aber nicht als Hardliner dastehen. Betrüger seien die Ausnahme,
hieß es im Ministerium. Und: Die Kontrollen seien schon jetzt sehr wirksam. (Quelle:
www.taz.de)
Eines der weltweit größten Neonazi-Netzwerke
im Internet ist am Freitag zerschlagen worden. Der sogenannten Daten-Antifa
gelang es nach eigenen Angaben, die Zugangscodes zum "Blood and
Honour"-Netzwerk zu knacken und mehr als 30.000 Datensätze zu kopieren,
darunter auch rund 500 aus Deutschland. Dort ist Blood and Honour (B&H)
seit dem September 2000 als verfassungsfeindliche Gruppierung verboten.
Günther Hoffmann vom Zentrum
Demokratische Kultur sagte der Frankfurter Rundschau, die Tragweite dieses
Schlags gegen den militanten Rechtsextremismus sei überhaupt noch nicht
absehbar: "Jetzt werden einige Leute im rechtsextremen Umfeld, darunter
sicher auch Aktivisten der NPD, sehr nervös werden." NPD-Aktivisten halten
Kontakte zu B&H geheim, um die Legalität der Partei nicht zu gefährden.
Selbst Parteichef Udo Voigt trat aber schon vor ungarischen B&H-Anhängern
auf.
Nach Angaben der Daten-Antifa schafften es linksgerichtete Computer-Hacker
"in einer aufwendig vorbereiteten Nacht- und Nebelaktion", den bislang
streng abgeschirmten Server des Netzwerks von B&H zu entern, auf den sonst
nur Mitglieder der Gruppierung mit einem Passwort Zugang haben. Nach einer vorläufigen
Auswertung der 31 948 Datensätze sei klar, dass das Netzwerk nach wie vor auch
von deutschen Neonazis genutzt wird.
Katharina König vom Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts sagte der Frankfurter
Rundschau, es gebe nun Beweise, dass B&H-Konzerte nach wie vor in
Deutschland stattfänden und dass deutsche Rechtsextremisten sich an der
Organisation solcher Konzerte im Ausland beteiligt hätten. Auch habe die
Daten-Antifa sogenannte Red-Watch-Listen sichergestellt: Auf diesen Listen
sammeln Neonazis Namen, Adressen und andere Informationen über ihre politischen
Gegner.
Die gesamten Datensätze, so König, hätten die Antifaschisten zwar auf
illegalem Weg erworben. Aber sie sei sich sicher, "dass auch die Polizei
ihre Schlüsse daraus ziehen wird". Man habe nun endlich Einblick in die
Strukturen eines weltweit agierenden Neonazi-Verbundes.
B&H war in den 80er Jahren unter anderem von Ian Stuart Donaldson gegründet
worden. Das Netzwerk spann seine Fäden über ganz Europa und nutzte als Mittel
zur Verbreitung neonazistischer Ideologie vor allem Musik. Im Lauf der Jahre
gelang es den Organisatoren, eine dichte Vertriebsstruktur aufzubauen, in der
auch deutsche Rechtsextremisten eine entscheidende Rolle spielten.
Vor acht Jahren verbot das Bundesinnenministerium B&H jede Betätigung in
Deutschland, der hiesige Ableger ließ sich davon aber offenkundig nicht beirren
und setzte seine hetzerische Betätigung unter dem Namen "Division 28"
fort. 28 steht für den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets, also für B
und H. Der "bewaffnete Arm" namens "Combat 18" wird in
Verbindung zu illegalen Waffengeschäften gebracht.
Günther Hoffmann vom Zentrum Demokratische Kultur sagte am Freitag, es habe in
den letzten Jahren häufig Indizien gegeben, dass B&H weiter von Deutschland
aus operiere. "Der Nachweis war allerdings sehr sehr schwer zu führen."
Vor diesem Hintergrund sei der erfolgreiche Computer-Hack beinahe sensationell:
"Es wäre natürlich ein absoluter Schlag gegen die organisierte rechte
Szene, wenn jetzt die Weiter-Existenz der deutschen Blood and Honour-Division
nachgewiesen würde."
Insofern seien vor allem die sichergestellten 500 Datensätze aus Deutschland
von besonderem Interesse, so Hoffmann: Könne Teilen der Nutzer eine
Mitgliedschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden, werde das womöglich erhebliche
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So könnten unter Umständen in
braun unterwanderten Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch
andernorts, nun ganze rechtsextremistische Strukturen bloßgelegt werden.
Experten rechneten am Freitag allerdings damit, dass die komplette Auswertung
der gut 30 000 Datensätze noch Wochen dauern könnte. (Quelle:
www.fr-online.de)
In dem Fall der ARGE Rhein-Sieg, bei der
einem Arbeitslosen die Unterbringung im Obdachlosenheim angekündigt wurde und
die zeitweilige Übernahme der vollen KDU nach dem Freitod des
Mitbewohners und Freundes verweigert wurde, hat nun der Rechtsanwalt des
betroffenen nachfolgenden offenen Brief verfasst:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
als Fachaufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Bundesminister Glos
Bezirksregierung Köln, als Fachaufsichtsbehörde
der ARGE Rhein-Sieg Regierungspräsident Lindlar
Bundesagentur für Arbeit, als Aufsichtsbehörde
der ARGE Rhein-Sieg Vorstandsvorsitzender Dr. Weise
Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, als
Aufsichtsbehörde der ARGE Rhein-Sieg Vorsitzende der Geschäftsführung
Schmickler-Herriger
Sehr geehrter Herr Bundesminister Glos, Sehr
geehrter Herr Lindlar, Sehr geehrter Herr Dr. Weise, Sehr geehrte Frau
Schmickler-Herriger,
ein Verwaltungsakt der ARGE Rhein-Sieg
(ARGE) unter dem 11.08.08 durch die Sachbearbeiterin Frau P. (SB P.) gegenüber
dem Kunden der ARGE Herrn Achim H. (Kunde H.) geben Anlass, mich nach reiflicher
Überlegung öffentlich direkt an Sie zu wenden.
Herr H. wohnte gemeinsam mit seinem Freud -
und Kunden der ARGE - Harald G. (Kunde G.) im
Untermietsverhältnis in einer Wohngemeinschaft in Niederkassel. Am 26.07.08
wurde der Kunde G., übrigens nach heftigen Auseinandersetzungen mit der ARGE,
tot aufgefunden nach Suizid. Der Kunde H. wohnt jetzt
alleine in der Wohnung und hat daher bei der ARGE beantragt, dass diese vorübergehend
die Kosten der nunmehr für eine Person zu teuren Wohnung vorläufig übernehmen
möge, bis er eine angemessene kleinere Wohnung gefunden habe.
Mit Bescheid unter dem 11.08.08 hat die ARGE
diesen Antrag ablehnend beschieden. Der Ablehnungsbescheid ist an den Kunden H.,
wohnhaft beim Kunden G., adressiert.
Angenommen, ein Ihnen nahe stehender Mensch
sei soeben verschieden, wie würden Sie reagieren, würde eine Behörde in
Kenntnis des Todesfalles dies im Adressfeld ignorierte?
Im Ablehnungsbescheid wird ausgeführt, dass
ein Untermieter den Nachteil habe, gegenüber dem Vermieter kein Wohnrecht zu
haben, wenn der Vermieter versterbe. Überdies sei nachteilig, dass bei Tod des
Hauptmieters der Untermieter einen neuen Hauptmietvertrag abschließen oder den
bisherigen Vertrag übernehmen müsse. Der Vorteil dieser Konstruktion sei, dass
die verschiedenen Bewohner nicht als Haushaltsgemeinschaft gesehen würden.
Abgesehen davon, dass die Abgrenzung
zwischen Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft nach anderen Kriterien
erfolgt, abgesehen davon, dass nach dem Tod des Vermieters der Mietvertrag
bestehen bleibt, abgesehen davon, dass der Untermieter bei Tod des Hauptmieters
keinen Anspruch auf einen Hauptmietvertrag oder die Übernahme des bisherigen
Vertrages hat, abgesehen davon, dass diese Überlegungen nicht
entscheidungserheblich sind und abgesehen davon, dass ?vergessen? worden ist,
das pflichtgemäße Ermessen auszuüben, was würden Sie empfinden, wenn Ihnen
nach dem Tod des nahestehenden Menschen eine abstrakte Abhandlung in
Bescheidform zugeht, in der Ihnen die Vor- und Nachteile von
Rechtskonstruktionen in Hinblick auf den Todesfall erläutert wird? Was, wenn
Ihnen - bei Ihren sozialen Verhältnissen allerdings undenkbar - mit
freundlichen Grüßen übermittelt würde, dass nunmehr eine Unterbringung in
einem Obdachlosenheim statt einer Wohnung hinreichend sei? Was, wenn Ihr
bisheriger Umgang mit Ihren Kindern dadurch nicht mehr möglich wäre? Was, wenn
sich all dies noch vor der Beerdigung stattfände?
Sachbearbeiter, deren Kenntnisse noch nicht
einmal die Grundzüge des Rechts umfassen, sollten kein Amt innehaben, welches
ihnen Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie das Recht
bewusst falsch anwenden.
Auch Sachbearbeiter, die ? ohne es zu merken
? Kunden verhöhnen und ihnen Missachtung entgegenbringen, sollten kein Amt
innehaben, welches ihr Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn
sie sich bewusst so verhalten.
Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich
ausschließlich mit den Problemen der Kunden bei verschiedenen ARGEn. Ich
beobachte mit Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Fall um den bisherigen Höhepunkt
einer Tendenz handelt.
Aber auch Tendenzen hinterlassen Fakten, nämlich
die zunehmende Verbitterung der Kunden.
Die Weimarer Republik ist letztendlich an
einer Sanierung der Solidarkassen auf Kosten der Versicherten gescheitert, ein
Punkt, den wir schon hinter uns haben. Am Ende wollte niemand mehr für den
Staat eine Hand rühren, um ihn zu retten.
Ich lade Sie ein, mit mir die Sorgen um den
Rechtsstaat zu teilen und der unheilvollen Tendenz entgegenzuwirken.
In einem Heim wurden vierzig 1-Euro-Jobber wie reguläre
Arbeitskräfte eingesetzt. Gegen den Leiter des Jobcenters ist Anklage erhoben
worden. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen.
Die Auseinandersetzung um 1-Euro-Jobs für Arbeitslose
gewinnt neue Dramatik. Wohl zum ersten Mal wurde gegen einen der
Verantwortlichen eine strafrechtliche Anklage erhoben. Ulrich Lammers, der
ehemalige Leiter des Recklinghausener Jobcenters, soll sich wegen Untreue und
anderer Delikte vor Gericht verantworten, weil die von seiner Behörde
bewilligten Jobs nicht "zusätzlich" gewesen sollen. Sein Anwalt Klaus
Rüthers findet das absurd: "Wenn es hier zu einer Verurteilung kommt, müssten
die Leiter aller Jobcenter angeklagt werden."
Konkret geht es um das Seniorenzentrum Grullbad in
Recklinghausen. Das kommunale Altenheim beantragte Mitte 2005 auf einen Schlag
vierzig 1-Euro-Jobber, die auch genehmigt wurden. Die "Zusatzjobs"
sollten zugleich der Qualifizierung der Arbeitslosen dienen.
Nach Ansicht der Bochumer Staatsanwaltschaft hätten die
Jobs nicht bewilligt werden dürfen. Die 1-Euro-Jobber seien als vollwertige
Arbeitskräfte eingesetzt worden und hätten sogar Schichtdienst verrichtet.
Ihre Tätigkeiten gehörten zu den Kernaufgaben eines Altenheims: Essensausgabe,
Zimmer reinigen, Wäsche transportieren. Ein besonders qualifizierter
1-Euro-Jobber wurde sogar zum Systemadministrator der heimeigenen EDV. Die
Qualifizierung der Arbeitslosen bestand im Wesentlichen in einem
Erste-Hilfe-Kurs. Ansonsten galt das Prinzip "Learning by doing".
Besonders heikel an der Sache ist, dass Ulrich Lammers
nicht nur das Jobcenter in Recklinghausen führte, sondern im Nebenberuf auch
Geschäftsführer des Altenheims war. Und dieses Heim steckte in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten und musste Kosten sparen. Die Vermutung liegt
nahe, dass die Mitarbeiter des Jobcenters wohl auch deshalb die 1-Euro-Jobs im
Seniorenzentrum ihres Chefs nicht näher prüften.
Angeklagt wird der 50-jährige Lammers nun vor allem
wegen Untreue. Er soll Staatsgelder für einen rechtswidrigen Zweck ausgegeben
haben. Den Gesamtschaden bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 450.000 Euro. Das
ist die gesamte Summe, die das Heim bis zur Beendigung der Maßnahme Ende 2006
als Betreuungspauschale für 1-Euro-Jobber erhalten hat. Von diesem Geld mussten
zwar noch die Fahrtkosten und die 1,10 Euro Mehraufwandsentschädigung bezahlt
werden, die die formell Arbeitslosen neben ihrem ALG-2-Scheck bekommen. Doch pro
Monat brachte die Maßnahme dem Heim wohl einen Mehrertrag von rund 7.300 Euro,
vermutet die Staatsanwaltschaft.
Weitere Anklagepunkte sind Lohnwucher und Nötigung. Die
Arbeitslosen hätten für ihre Tätigkeit zu geringe Löhne erhalten. Außerdem
sei ihre Notlage ausgenutzt worden. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiter des
Jobcenters und der Heimleiter.
Vor allem wehrt sich Anwalt Rüthers gegen den Vorwurf,
die Arbeitslosen seien nicht richtig qualifiziert worden. Die 1-Euro-Jobber
seien deshalb in den normalen Arbeitsablauf integriert worden, weil sie so Schlüsselqualifikationen
wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit hätten lernen
können.
Bundesweit arbeiteten sehr viele Projekte für
1-Euro-Jobber nach der Methode "Learning by doing", betont Rüthers.
Außerdem sei es besser, die Arbeitslosen an realistische Berufsfelder in der
Haustechnik oder Hauswirtschaft heranzuführen, als sie mit "zusätzlichen"
Tätigkeiten fehlzuqualifizieren. "Den Berufsstand des Diplomspaziergängers,
Laubfegers und Rollstuhlschiebers gibt es nun mal nicht", sagte Rüthers
zur taz.
Der Prozess gegen Lammers soll beim Landgericht Bochum
stattfinden, nicht beim Amtsgericht. Daraus ist zu schließen, dass die
Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung über vier Jahre Freiheitsstrafe
ausgeht. Noch ist allerdings die Anklage nicht zugelassen und ein Prozesstermin
nicht anberaumt. (Quelle: www.taz.de)
Die Rechte und Pflichten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
sind klar definiert - so wie die teils deftigen Strafen für Verletzungen dieser
Regeln. Dennoch müssen sich Betroffene nicht immer alles gefallen lassen. Wir
sagen, welche Hilfen es bei Problemen mit der Arge gibt.
Die Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind eng umrissen: 351 Euro
Arbeitslosengeld II plus Geld für die Wohnung; Einkommen und Vermögen werden
bis auf geringe Freibeträge angerechnet. Und bei Verstößen gegen die
gesetzlichen Auflagen drohen Sanktionen. Dennoch gibt es Spielraum, falls es mit
der zuständigen Arge (eine Liste der bundesweiten Arge/Jobcenter finden Sie hier)
mal Probleme gibt.
Fördern und fordern
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, hat gewisse Verpflichtungen: So
muss er Vermögen und Einkommen offen legen, regelmäßige Termine mit dem
Arbeitsvermittler wahrnehmen und gegebenenfalls an Weiterbildungen teilnehmen.
Zum Pflichtprogramm gehört es außerdem, sich immer wieder zu bewerben und jede
zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die einem angeboten wird. Wer sich nicht an
die Spielregeln hält, muss mir Sperrzeiten und Kürzungen - bis hin zur totalen
Streichung des Arbeitslosengeldes - rechnen. Auf der anderen Seite kann man sich
Weiterbildungen wie einen Englischkurs oder Führerschein von der Arge
finanzieren lassen.
Doch obwohl das alles in
Eingliederungsvereinbarungen schriftlich genau festgehalten wird, kommt es immer
wieder zu Problemen - wie zum Beispiel im Fall einer ALG-II-Empfängerin, der
eine Stelle als Hausmeisterin in einer Schule angeboten wurde. Allerdings lag
sie zu diesem Zeitpunkt mit einem Beinbruch im Krankenhaus und erfuhr erst nach
Ihrer Entlassung von dem Angebot. Da war ihr jedoch das Arbeitslosengeld II
schon um 30 Prozent gekürzt worden, weil sie den Job nicht angenommen hatte.
Keine Frage, dass die Betroffene das nicht einfach so hinnehmen musste.
Was aber können Betroffene bei Stress mit der Arge wirklich tun? stern.de
zeigt, welche Schwierigkeiten im Umgang mit der Arge auftreten können - und wie
Sie darauf reagieren können. (Quelle: www.stern.de)
Arbeitsagentur in Frankfurt am Main grenzt Arbeitssuchende
mit Hilfe privater Zwischenhändler vom Jobmarkt aus, droht Sanktionen an und
feuert sie aus der Erwerbslosenstatistik!
Dietmar Fettel (Name von der Redakion geändert) hat Pech. Sein Arbeitslosengeld
I ist ausgelaufen. Für ihn gibt es kein Hartz IV, keine Grundsicherung von 351
Euro, plus Finanzierung der Miete und anteilige Heiz- und Energiekosten von
21,87 Euro monatlich. Denn seine Frau hat als Freiberuflerin ein jährliches
Einkommen von rund 10000 Euro und noch einige Ersparnisse für ihre Rente auf
der hohen Kante. Diese muß Katja Fettel erst aufbrauchen. bevor ihr Mann auch
nur einen Cent Stütze vom Staat erhält. Klartext: Seine Partnerin muß erst
selber in der Armutsfalle landen. Bis es soweit ist, ist er von seiner Frau
finanziell abhängig und als Arbeit suchend gemeldet, ohne Leistungsbezug. Das
ist nicht schön. Doch was Fettel noch deprimierender findet: Als
Arbeitssuchender wird er obendrein vom Jobmarkt ausgegrenzt – dabei scheint im
Rhein-Main-Gebiet geradezu Aufbruchsstimmung zu herrschen. »Innovatives
Unternehmen sucht 160 Postzusteller in Frankfurt am Main«, annonciert
beispielsweise Dirk Sachse von der privaten Arbeitsvermittlung Jobleister unter meinestadt.de.
Im Anzeigenteil der Frankfurter Rundschau sucht ein anderer privater Zwischenhändler
händeringend 160 Verkäufer, 30 Postsortierer, 75 Botenfahrer für einen neuen
Arbeitgeber in der Bankenmetropole. Carsten Haas, Geschäftsführer der
Consulting & Service GmbH, lockt: »Keine Zeitarbeit, 37,5-Stunden-Woche.«
Genau das sucht Fettel.
Vermittlungsgutschein
Die Sache hat jedoch einen Haken. In Zeitungsanzeigen und im Internet sind
Voraussetzungen festgeschrieben: »Sie sind derzeit mindestens acht Wochen
arbeitslos, um sich somit einen Vermittlungsgutschein von der Arbeitsagentur
ausstellen zu lassen«, heißt es da etwa. 2000 Euro plus 19 Prozent
Mehrwertsteuer zahlt das Amt einem Vermittler für einen Gutschein, erklärt
Haas gegenüber junge Welt. Was aber ist mit Fettel, der keine Leistung bezieht?
Ein Anruf bei Haas ernüchtert ihn. Der Arbeitsvermittler schlägt ihm vor, für
die angebotene Stelle privat 1500 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 1785
Euro zu zahlen. Dafür erhalte er einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Um
Arbeit zu bekommen, müßte er also tief ins Portemonnaie greifen. Und das ist
leer. Die Adresse des Unternehmers will Haas nicht herausrücken.
Dietmar Fettels Frau Katja ist entsetzt und schreibt an die zuständige
Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur. Sie will wissen, wie ihr Mann eigentlich
jemals eine Stelle erhalten soll, wenn diese jetzt nur noch kapitalträchtig
gehandelt werden. Sie fragt, ob er nicht doch eine Chance erhält, sich bei dem
neuen Post- und Paketlogistik-Unternehmen zu bewerben. Die Antwort: Einen
Vermittlungsschein könne er leider nicht erhalten, wegen der »gewissen
Voraussetzungen«, welche man erfüllen müsse: unter anderem im Leistungsbezug
zu sein. »Da Ihr Mann aber keine Leistungen der Agentur mehr erhält, kann auch
dieser Gutschein nicht ausgestellt werden, und damit können auch nicht die
Kosten eines privaten Arbeitsvermittlers seitens der Agentur übernommen werden«,
erklärt die Sachbearbeiterin.
Katja Fettel ist fassungslos: »Heißt das etwa, daß meinem Mann künftig der
Weg in den Arbeitsmarkt versperrt wird, mit Unterstützung und Wissen der von
Steuergeldern finanzierten Arbeitsagentur, weil Hasardeure und Profitjäger den
Markt bestimmen und nicht mehr Angebot und Nachfrage?« Und weiter will sie
wissen: »Sieht die Arbeitsagentur neuerlich als ihre Aufgabe an, die
Vermittlung zu verhindern?« Die Antwort erfolgt diesmal sehr pragmatisch,
jedenfalls aus Sicht der Behörde. Zunächst erhält Fettel eine sogenannte »Eingliederungsvereinbarung«.
In dieser wird er aufgefordert, auch Zeitarbeitsfirmen in seine Suche mit
einzubeziehen. Unterschreiben soll er, darüber informiert worden zu sein, daß
er sich ansonsten »große Chancen« verbaue. Des weiteren wird er aus der
Agentur ausgegliedert. Das wird die Rentenkassen entlasten, weil
Anrechnungszeiten in Fettels Erwerbsbiographie fehlen. Die Arbeitslosenstatistik
ist wieder aufpoliert. Die »Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne
Leistungsbezug« ist in seinem Fall besonderer Hohn: Eigenbemühungen und Verfügbarkeit
müßten vorliegen, heißt es darin.
Zwischenhändler
Der private Zwischenhändler Carsten Haas will von solchen Problemen nichts gehört
haben. Auf Nachfrage von junge Welt, wie er denn mit Arbeitssuchenden umgeht,
die keinen Vermittlungsschein erhalten, weil ihr Partner berufstätig ist, sagt
er: Wenn Firmen 45 Mitarbeiter suchten, sich aber nur 37 meldeten, seien
Unternehmen mitunter bereit, Kosten für die Vermittlung zu übernehmen.
Arbeitswillige nehme er auf eine Liste, und rufe sie bei Bedarf an. Nun staunt
Fettel. Von diesem großherzigen Angebot weiß er nichts, seine Telefonnummer
habe Haas nicht notiert.
Haas, der pro Monat nach eigenen Angaben 60 bis 65 Vermittlungen vornimmt, hat
eigene Probleme: »Die Bilanzen müssen stimmen.« Von den 2000 Euro würden
seit der Hartz-IV-Gesetzgebung 50 Prozent erst nach sechs Wochen an den
Vermittler gezahlt, die restlichen 50 Prozent erst nach überstandener Probezeit
von sechs Monaten. 60 bis 80 Euro pro Kopf blieben als Gewinn, nach allen Abzügen
und Auszahlung der Gehälter für den Geschäftsführer und seine 14 freien und
festen Mitarbeiter. Vor allem aber hat Haas, wie er sagt, ein Problem: Für all
die zu vermittelnden Stellen, die seine Außendienstmitarbeiter akquirieren und
die ihm gutes Geld bringen sollen, gebe es nicht genügend Bewerber – auf
hunderte Vermittlungsaufträge würden sich mitunter nur drei oder vier melden.
Und so empfiehlt Haas all denen, die bis jetzt noch nichts wissen, »ins
Steigenberger Hotel einzuchecken, und dann mal einen Tag bei mir hereinzuschauen
und sich zu überzeugen, was ich mir täglich für Ausreden anhören muß«.
Diese münden für Haas alle in eine einzige Erkenntnis: »Der Hartz-IV-Empfänger
geht Bewerbungsgesprächen am liebsten aus dem Weg«, und sei sehr kreativ
dabei. Vom Bandscheibenvorfall bis zum Tierarztbesuch, immer sei Wichtigeres zu
tun.
Dietmar Fettel hat nun schon zweimal mit Haas telefoniert. Er würde gern als
Bote arbeiten. Aber rund 1800 Euro zahlen – die Kosten auf Arbeitslose abzuwälzen,
findet er skandalös. (Quelle: www.jungewelt.de)
DStGB: Ausgaben für Sozialleistungen steigen immer weiter
Bund muss mehr Kosten tragen – Investitionen in Bildung
und Infrastruktur stärken
Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge
den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten Sozialausgaben um 700 Mio. €
auf 18,8 Mrd. Euro. „Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte
und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe
gewinnen“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin. Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden Ausgaben bei
der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum anderen bei der Hilfe zur
Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, für die die
Kommunen 2007 3,5 Mrd. Euro aufwenden mussten, 12,7 % mehr als im Vorjahr. Bei
Einführung im Jahr 2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die
Eingliederungshilfe stiegen erneut um 100 Mio. € netto auf rund 10,6 Mrd.
Euro. Dramatisch entwickelt sich die so genannte Hilfe zur Pflege mit einem
Anstieg um 5,4 % auf 2,7 Mrd.€ .
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der Eingliederungshilfe und bei der
Hilfe zur Pflege werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter
steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Dass Menschen auf Transferleistungen angewiesen sind, ist eine
gesamtstaatliche Herausforderung, die nicht immer mehr den Kommunen angelastet
werden darf. Die Zahlen zeigen zugleich, dass der deutsche Sozialstaat
immer mehr Leistungen bereitstellt. Vor diesem Hintergrund geht die politische
Diskussion um immer neue und bessere Sozialleistungen (z.B. Sozialtarife beim
Strom, höhere Hartz IV-Sätze) in die falsche Richtung. Die Politik sollte sich
vielmehr auf eine Infrastrukturoffensive konzentrieren. Wer
durch Reformen Spielraum für Investitionen in Bildung und Infrastruktur
schafft, sichert die Lebensqualität, schafft Arbeitsplätze und gibt damit
vielen Menschen die Chance, auch ohne Transferleistungen eine Perspektive am
Arbeitsmarkt zu finden. Gerade vor dem Hintergrund der sich abschwächenden
Konjunktur ist dies eine zentrale Herausforderung.
Der Sozialstaat wird nur zukunftsfest, wenn wir vor grundlegenden Reformen nicht
immer wieder zurückschrecken. Das zeigt sich z.B. an der Pflegeversicherung.
Das gerade in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beinhaltet zwar
begrüßenswerte Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale
Frage der finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den Bürgern
ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der muss dafür auch
mehr bezahlen. Die Politik hat über Jahrzehnte den Bürger daran gewöhnt, dass
er immer mehr und bessere Leistungen vom Staat erhält und niemand hat gefragt
woher das Geld dafür kommt. Das Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld
verteilen kann, das er vorher den Bürgern abgenommen hat, ist
bedauerlicherweise etwas verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung
und Eigenvorsorge von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und
bleibt eine Teilkaskoversicherung. Es sollte deshalb über die Einführung einer
privaten Pflegezusatzversicherung nachgedacht werden, so Landsberg abschließend.
(Quelle: Pressemitteilung des DStGB)
Seit Drei Jahren Arbeitslos – DANK ARGE
(Breisgau-Hochschwarzwald)
Seit
drei Jahren ist Bruno S. erwerbslos und klagt die Hartz-IV Behörde an. So
schafft die Hartz-IV-Behörde Breisgau-Hochschwarzwald gezielt Dauerarbeitslose,
verschwendet Steuergelder.
Schwarzwald/Breisgau
- Es hätte so einfach sein können. Als Ende März der Vertrag von
Bruno S. auslief, war er schon im Gespräch für eine neue Dauerstelle. Dazu war
ein Umzug notwendig und er hat mehrfach bei seinen Fallmanager nach
Informationen gefragt. Nach dem mit sehr gut bestandenen Unternehmenstest bekam
er den Arbeitsvertrag zum 1. Aug. Von der ARGE gab es keine Informationen zum
Umzug. Verschiebung des Arbeitsbeginns auf den 1. Sep. – immer noch keine
Informationen. Das war's dann – Arbeitsvertrag geplatzt. Der Abstieg in die
Dauerarbeitslosigkeit begann. Das ereignete sich 2005. Im Dezember erhielt Bruno
S. mit dem Fallmanagerbericht die schriftliche Bestätigung der Sabotage: "Eine
Vermittlung nach xxx konnte wegen fehlender Umzugskostenerklärung der Arge
nicht erfolgen". Die ARGE hat den Umzug nicht einmal abgelehnt – ein
Darlehen hätte ausgereicht – sondern rein gar nichts getan. Rückfragen und
Beschwerden wurden vom Geschäftsführer abgewimmelt. "Weitere
Nachforschungen sind nicht zielführend" – basta. Schaden alleine an
ALG-II über € 25.000. Forderungen nach Aufklärung, Schadensminimierung oder
gar Problemlösung werden durch ARGE, AA u. BA (Direktoren), Landkreis,
Regierungspräsidium, BMAS, usw. stur ignoriert.
Seit
3 Jahren geschieht nichts. Dafür tobt sich die ARGE willkürlich aus. Kein
Mittel wird ausgelassen, um die Forderung nach Aufklärung zu hintertreiben und
alles unter den Teppich zu kehren. Von Nötigung zur Blankounterschrift unter
einen 1€J-Vertrag über eine verdunstete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
ARGE Geschäftsführer; verschwundene Unterlagen und Anträge; schriftlich
zugesagte und trotzdem verweigerte Bewerbungs- u. Fahrtkosten; Mietkürzung um
€ 40 ohne irgendeine Wirtschaftlichkeitsberechnung; Diabetesmehrbedarf wird
verweigert; Daten der ARGE fanden sich in einem privaten Prozess gegen Bruno S.;
zwei identische, provozierte Sanktionen – eine zurückgenommen, eine nun vor
Gericht; dadurch erzeugter Nahrungsmangel wurde stoisch ignoriert; weitere
Stellensabotagen, Informationsverweigerungen folgten; bis zum absoluten Gipfel.
Die ARGE belog eiskalt den Petitionsausschuss bei den Fahrtkosten zur ARGE. Wie
kann, wie darf so etwas sein? Beamte führen den Bundestag, den Gesetzgeber vor.
So zeigt ein einfacher ARGE Geschäftsführer, im Verbund mit AA/BA/BMAS der
gesetzgebenden Vertretung der Bürger seine Bedeutungslosigkeit auf.
Pünktlich zum 3. Jahrestag wird die ARGE im Bereich Vermittlung aktiv. Drei
Angebote wurden Bruno S. geschickt. Völlig unklar bleibt jedem denkenden
Menschen wie dem Freiburger z.B. ein Teilzeitjob in einem Hamburger Call-Center
aus der Arbeitslosigkeit helfen soll. Erschwerend kommt hinzu, dass die ARGE
jahrelang Informationen zu notwendigen Umzügen bei von Bruno S.
selbstgefundenen Stellen verweigerte und damit die Arbeitslosigkeit aktiv förderte.
Das ist kein blinder, dummer Aktionismus mehr. Hier zeigt der Moloch ARGE mit
aller Häme seine Macht, Arroganz und Menschenverachtung. Verfolgungsbetreuung
und Bürokratieterror sind deutlich sichtbar.
Wieso ließ AngelaMerkel
dazu nur ein "Gott segne Sie" ausrichten?
Wer stoppt diese Verfolgungsbetreuung? Diesen Wahnsinn der schon Ansätze von
Euthanasie zeigt? Wer haftet für den ganzen Schaden? Wieso schmarotzen die
Verantwortlichen weiterhin Steuergelder? Wo bleibt die neutrale, öffentliche
Untersuchung?
Darf die ARGE weiter unkontrolliert rumwursteln und großen Schaden verursachen?
Wieso schützen die Verantwortlichen und Kollegen die Täter? Wie lange dürfen
die Verantwortlichen noch untertauchen? Wieso schweigen die Abgeordneten zum Belügen
des Petitionsausschusses? Dienen die Arbeitslosen nur als Feigenblatt für
politische Hetzkampagnen? Wie viele solcher argen ARGEn gibt es noch?(Quelle:PR-Sozial,
das Presseportal)
"Manchmal freut man sich, wenn er auch mal nichts
sagt", seufzte Berlins Regierender Bürgermeister einst über Finanzsenator
Thilo Sarrazin. Die Bauchschmerzen des Klaus Wowereit sind verständlich.
Sarrazin hat Talent, mit scheinbar einfachen Wahrheiten viel Porzellan zu
zerschlagen. Jüngst zu beobachten bei seinem Vorschlag, die Deutschen sollten
im Winter daheim einen Pullover anziehen.
Der Vorschlag des 63-jährigen SPD-Politikers klingt banal. Um
die bundesweit steigenden Energiekosten im Winter abzufedern, sollten die Deutschen
die Heizung abdrehen und sich dicke Pullover anziehen. Seine Eltern hätten
damals das Gleiche gemacht, sagte Sarrazin unserer Redaktion. Dass sich
sozial schwächer gestellte Bürger von diesen Äußerungen verletzt fühlen,
scheint den Genossen wenig zu interessieren. Dass er mit Vorschlägen wie
diesem dem Ansehen seiner Partei bei Stammwählern schaden könnte,
ebenso.
Politisches Kalkül ist offenbar nicht die Sache des
studierten Volkswirts. Im Frühjahr erklärte er den Millionen
Hartz-IV-Empfängern, dass es bereits für 3,76 Euro drei volle Mahlzeiten
am Tag gibt. Penibel rechnete der Vater zweier Kinder die Preise für Brotscheiben,
Bratwurstlängen und Marmelade-Mengen vor. SPD-Genossen schüttelten nur den
Kopf, Sarrazin legte nach. Bei einer Leser-Aktion der "Berliner
Zeitung" schlug er einer Arbeitslosen vor, sie solle Leitungswasser
trinken, um Geld zu sparen. Er selbst tue das auch, das Berliner Wasser sei
ausgezeichnet.
Generell geraten Arbeitslose immer wieder ins Visier von
Genosse Rambo. "Nirgendwo sieht man so viele Menschen, die öffentlich in
Trainingsanzügen rumschlurfen wie in Berlin", bilanzierte Sarrazin bereits
im Jahr 2002 süffisant. Im Frühjahr legte er bei einem TV-Interview nach:
"Ehe jetzt einer im 20. Stock sitzt und den ganzen Tag fernsieht, bin ich
schon fast erleichtert, wenn er ein bisschen schwarz arbeitet."
Auch Parteifreunde geht der Finanzexperte frontal an. Im Februar stellte er
der Schulpolitik seiner Partei ein Armutszeugnis aus. Schüler aus Bayern könnten
ohne Schulabschluss mehr als Berliner Kinder mit Abschluss. In München dürfte
es bei dieser Aussage strahlende Gesichter gegeben haben.
An Sarrazin scheiden sich die Geister. "Herrlich ehrlich" (Der
Spiegel) nennen ihn die einen. Als beleidigenden Polit-Rüpel sehen ihn andere.
Der Mann mit dem Schnauzbart kann sich das bisher leisten. Seine Leistungen als
Finanzsenator gelten in Berlin als unbestritten. Sarrazin hat der Stadt ein
Spar-Programm verschrieben, an das er sich so strikt hält, wie dies in
Berlin eben möglich ist.
Und schließlich vergehen gelegentlich Wochen, ohne neuen Rambo-Spruch von
Thilo Sarrazin. Klaus Wowereit wird diese Zeit besonders genießen. Denn der nächste
Spruch kommt bestimmt.(Quelle: rheinische Post Online)
Schwere Mängel, Versäumnisse und sogar Gesetzesverstöße bemängelt der
Bundesrechnungshof an der Arbeit der Jobcenter. Vor allem Hartz-IV-Empfänger
werden häufig nur nachlässig betreut. Viele Arbeitssuchende würden nicht
beraten und mit Ein-Euro-Jobs werde in großem Stil Missbrauch getrieben. Das
geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales des Deutschen Bundestages hervor, der der NRZ vorliegt.
Das Bundesarbeitsministerium nimmt die Kritik nach den Worten seines
Sprechers Stefan Giffeler „sehr ernst”. Man werde allen Anmerkungen
nachgehen - und habe bereits reagiert, um Missbrauch bei den Ein-Euro-Jobs
einen Riegel vorzuschieben. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit
sprach hingegen von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende
Kritik sei überholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt.
Bei der Prüfung der Arbeit von Jobcentern Berlin, Hannover, Köln, München
und Stuttgart stellte der Bundesrechnungshof extremen Missbrauch sogenannter
Ein-Euro-Jobs fest. „Bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen war
mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt”, heißt es. Als
Beispiele nennt der Bericht „Reinigungsarbeiten in öffentlichen
Verkehrsmitteln und Gebäuden und leichte Bürotätigkeiten”. Damit sollten
normale Arbeitskräfte eingespart oder Personalmangel behoben werden. In
diesen Fällen ist der Einsatz von Ein-Euro-Jobs aber per Gesetz genauso
ausgeschlossen wie bei fehlendem öffentlichen Interesse.
So sei die Instandhaltung von Bootsmaterial in einem Segelverein
rechtswidrig gewesen. In der Hälfte der geprüften Ein-Euro-Jobs lag laut
Bundesrechnungshof kein öffentliches Interesse an der Arbeit vor.
Erhebliche Mängel kritisiert der Rechnungshof auch bei der Betreuung:
Hartz-IV-Empfänger warteten im Durchschnitt neun Wochen auf ein
qualifiziertes Erstgespräch mit einer Vermittlungskraft.
Bis zur Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall würden
überhaupt keine Vereinbarungen geschlossen. Bei drohender
Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr stellten die Ämter in einem
Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld
I die weitere Beratung ein. Ohne, dass nennenswerte Kosten durch die
Arbeitgeber nachgewiesen wurden, zahlten die Jobcenter zudem in sechs von zehn
Fällen mindestens 200 Euro monatlich als Pauschale. In einem Fall erhielt
eine städtische Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft eine Trägerpauschale
von 360 Euro im Monat, für die „notwendige” Anleitung bei der Reinigung
von öffentlichen Gehwegen und Parkflächen. (Quelle: NRZ)
In Deutschland geht es nicht gerecht zu, und der
deutsche Aufschwung geht an der Bevölkerung vorbei. Diese Kritik kommt
ausgerechnet vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Nicht jeder, der sozial
aufsteigen will, schaffe es auch, sagte Scholz – und präsentierte zwei Ideen,
wie man das ändern kann.
Nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht es
in Deutschland nicht gerecht zu. Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen
Jahre sei „bei vielen im Portemonnaie nicht angekommen. Und nicht jeder, der
sozial aufsteigen will, schafft es auch“, sagte Scholz dem Hamburger Magazin
„Stern“.
Auf die Frage, ob es in dieser Gesellschaft noch gerecht zugehe,
antwortete Scholz mit einem „Nein“. Um die Aufstiegschancen zu vergrößern,
plädierte der SPD-Politiker unter anderem für erweiterte Bildungsmöglichkeiten.
Scholz versuchte außerdem, seine Mindestlohn-Politik in das der Agenda 2010
zugrunde liegende Konzept vom „Fordern und Fördern“ der Arbeitslosen
einzupassen: „Gerade weil wir eine hohe Mobilität auf dem Arbeitsmarkt
brauchen, brauchen wir auch Mindestlöhne. Das eine geht nicht ohne das
andere.“ Wenn der Staat von Arbeitslosen verlange, sich aktiv um Arbeit zu bemühen
und auch eine Stelle auf niedrigerem Niveau anzunehmen, dann hätten die
Betroffenen „aber auch Anspruch auf einen ordentlich bezahlten Job. Sie dürfen
nicht ausgebeutet werden.“
Im Streit über die Ausweitung von Mindestlöhnen hatte die SPD
dem Koalitionspartner Union vorgeworfen, sich nicht an die Absprachen zu halten.
Die stellvertretende Parteichefin Andrea Nahles wies am Dienstag zudem
Forderungen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach Korrekturen an den vom
Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfen zurück. Dessen Forderungen „nach
weiteren Einschränkungen der Mindestlohngesetze sind nicht nachvollziehbar“,
sagte Nahles. „Weitere Restriktionen würden zulasten der Beschäftigten
gehen.“
Sozialminister Scholz widersprach dem Eindruck, dass Menschen
lieber von „Hartz IV“ lebten, statt eine weniger gut bezahlte Stelle
anzunehmen. „Millionen Menschen in diesem Land verdienen wenig, viel zu wenig,
und gehen trotzdem jeden Tag zur Arbeit, oft ihr Leben lang. Das sind für mich
die wahren Helden unserer Zeit.“ (Quelle: WELT Online)
Nach der Klageflut um die Arbeitsmarktreform Hartz IV bekommt das
Bundessozialgericht in Kassel einen zweiten Senat nur für das Arbeitslosengeld
II.
Vom 1. August an werde „wegen fortlaufend hoher Eingänge“ neben dem 14.
auch der 4. Senat ausschließlich Verfahren um Hartz IV klären, teilte das
oberste deutsche Sozialgericht am Freitag mit. Derzeit seien 98 Revisionen und
38 Nichtzulassungsbeschwerden aus diesem Rechtsgebiet anhängig. Zum
Vorsitzenden Richter des Senats wurde Rainer Schlegel ernannt, der bislang im
für Fragen um die Krankenversicherung zuständigen 1. Senat arbeitete.
Um der Flut der Klagen Herr zu werden, hatte das Bundessozialgericht vor einem
Jahr einen neuen Senat gebildet, der nur für die Hartz-Fälle zuständig ist.
Der nun dazugekommene 4. Senat hat bislang Fragen der Rentenversicherung
geklärt, was jetzt andere Richter übernehmen. 2007 waren an deutschen
Sozialgerichten in der ersten Instanz 153 858 Hartz- Klagen eingegangen – gut
37 000 Fälle mehr als im Jahr davor. Auch die Zahl der deutschen Sozialrichter
stieg in den ersten drei Jahren der Arbeitsmarktreform von 837 auf 1073. Die mit
Abstand meisten Fälle drehten sich um die Bedarfsberechnung und Fragen, ob
Einkommen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssen.
Dabei gebe es ein deutliches Nordost-Südwest-Gefälle: In Berlin/Brandenburg
habe es im vergangenen Jahr 25 594 Klagen in der ersten Instanz gegeben. In
Bayern und Baden-Württemberg zusammen, obwohl mit viermal so vielen Einwohnern,
nur 18 481. Die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte in Brandenburg sind
angesichts der „Hartz IV“-Klagen nach eigenen Angaben vollkommen
überlastet. Allein beim Sozialgericht Potsdam ist die Gesamtzahl der Verfahren
von 7944 im ersten Halbjahr 2007 auf 8772 gestiegen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat
seine Bedenken gegen eine bloße Kindergelderhöhung zur Entlastung
von Familien bekräftigt. «Eine Erhöhung um acht oder zehn Euro hat
den Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten oder zwei großen
Pils.»
«Ich fürchte, das Geld kommt bei den Kindern in vielen Fällen
nicht an», sagte er den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Es sei
besser, in Betreuung, Schulessen und Sprachkompetenz zu
investieren.
Steinbrück war bereits früher kritisiert worden, weil sein
Sprecher gemutmaßt haben soll, manche Eltern würden ein höheres
Kindergeld für Alkohol und Zigaretten statt für ihre Kinder
verwenden.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat
sich bislang nicht auf bestimmte Beträge für die geplante Erhöhung
vom 1. Januar 2009 an festgelegt. Im Gespräch ist eine Anhebung für
die ersten beiden Kinder von derzeit 154 Euro auf jeweils 160 Euro,
für das dritte Kind auf 204 und für alle weiteren Kinder auf 229
Euro.
Die Bundesregierung spart, auch zu Lasten von
Hartz IV-Empfängern, wie eine neue Untersuchung belegt.
Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und
Jugendberufshilfe (BIAJ) bekannt gab, sanken die Ausgaben des
Bundes für die »Grundsicherung für Arbeitssuchende« auf den
niedrigsten Stand seit Einführung der Hartz IV-Gesetze. Der Bund
gab demnach zwischen Juni 2007 und Mai 2008 etwa 34,9 Milliarden
Euro für Hartz IV-Empfänger aus. Zwei Jahre zuvor stellte der Bund
noch 38 Milliarden Euro bereit.
Die Höhe der Einsparungen überrascht, denn die Zahl der
Langzeitarbeitslosen ist in den letzten drei Jahren keineswegs
zurückgegangen. Im Gegenteil: Bei den über 55-Jährigen wurde eine
starke Zunahme an Hartz IV-Empfängern registriert. Besonders rasant
ist der Anstieg in Ostdeutschland ausgefallen. Wie das
BIAJ-Institut bereits im Mai dieses Jahres meldete, seien vor allem
Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. In den
drei Bundesländern nahm die Zahl der Betroffenen um mehr als 12
Prozent zu. Wie also kommt es zu den Einsparungen bei der
»Grundsicherung für Arbeitssuchende«? Ganz einfach: Seit dem 1.
Januar 2007 erwerben Langzeitarbeitslose kaum noch
Rentenanwartschaften, denn der Bund kürzte einfach die
Rentenzuschüsse. Während der Bund vor der Änderung 78 Euro pro
Monat einzahlte, sind es nun noch ganze 40 Euro. Für die ALG
II-Empfänger bedeutet das empfindliche Einbußen bei der Rente. Aber
nicht nur bei den Rentenanwartschaften wurde und wird gespart: Der
Bund will auch seinen Anteil an den Kosten bei Unterkunft und
Heizung weiter senken. So hofft man, zukünftig über 400 Millionen
Euro einzusparen. Die Mehrkosten werden den ohnehin klammen
Kommunen aufgebürdet. Grundlage für die Zuschüsse des Bundes ist
eine komplizierte Formel, deren entscheidender Faktor die relative
Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist. Dabei spielt
die Größe der Bedarfsgemeinschaften sowie deren Ausgaben für
Unterkunft und Heizung allerdings keine Rolle.
Angesichts steigender Preise für Heizöl und Energie müsste hier
eigentlich nachverhandelt werden. Doch die Große Koalition in
Berlin hat sich gegen eine für 2010 vorgesehene Überprüfung der
»Angemessenheit der Beteiligung des Bundes« ausgesprochen. In
diesem Zusammenhang kritisiert das BIAJ-Papier, dass die Hartz
IV-Finanzbeziehungen kein Thema für die Föderalismuskommission
sind. Langzeitarbeitslose scheinen hier keine große Lobby zu
haben.
Als gäbe es noch
immer die Armenpolizei: Die Deutschen betrachten arme Mitbürger
eher als eine Störung der öffentlichen Ordnung denn als
Hilfsbedürftige. Ein Gespräch mit dem Armutsforscher Ernst-Ulrich
Huster.
sueddeutsche.de: Ist man in Deutschland heute arm, wenn
man nicht mindestens einmal im Jahr in Urlaub fahren kann?
Ernst-Ulrich Huster: Armut ist immer eine relative Größe.
Nehmen wir das Beispiel einer Stange Zigaretten: Wer vor dem 20.
Juni 1948, also der Einführung der D-Mark, eine Stange
amerikanischer Zigaretten besessen hat, war ein reicher Mensch. Wer
heute irgendwo bei uns eine Stange Zigaretten illegal verkauft, ist
ein armes Schwein. Die Frage des Reichtums oder der Armut definiert
sich durch die Möglichkeiten einer Gesellschaft: Einerseits haben
wir zum Beispiel glamouröse Münchner Straßen, in denen sich
Wohlstand verbreitet. Andererseits Menschen, die mit 347 Euro
klarkommen und mit Sonderangeboten das Leben meistern müssen.
sueddeutsche.de: Stimmt der Spruch „Arme erkennt
man an ihren Zähnen“ noch?
Huster: Das war in den Sechzigerjahren sehr deutlich zu
sehen. Das hat sich teilweise verändert, weil wir jetzt auch für
Sozialhilfeempfänger eine bessere Versorgung im Gesundheitsbereich
haben. Aber in letzter Zeit beobachten wir wieder eine stärkere
Segmentierung im Gesundheitswesen. Es gibt zunehmend Barrieren -
und ich will nicht nur die Praxisgebühr anführen. Wir wissen aus
langfristigen Untersuchungen, dass Menschen, die keine Perspektive
mehr in ihrem Erwerbsleben sehen, auch ihre eigene und die
Gesundheit ihrer Kinder vernachlässigen. Auch die Symptomtoleranz
ist häufig größer, das heißt, man ignoriert Anzeichen von
Krankheiten in den unteren sozialen Schichten eher als in den
Mittel- und Oberschichten, wo sehr schnell ein Spezialist
aufgesucht wird.
sueddeutsche.de: Wie zeigt sich Armut noch?
Huster: Im Gesichtsausdruck. Ich erlebe oft trostlose
Gesichter, die zerfurcht und traurig sind, aus denen eine gewisse
Perspektivlosigkeit spricht. Gerade Langfristarbeitslose sehen oft
deutlich älter aus, als sie sind. Vor kurzem habe ich in einer
Kirche in Halle an der Saale eine Wandtafel mit Gebeten von
Kirchgängern gesehen. Auf einem Zettel stand: „Lieber Gott,
herzlichen Dank, dass diese große Schande Hartz IV jetzt vorbei
ist.“ Diese Schande, diese Stigmatisierung durch das Umfeld -
das zeichnet sich häufig in den Gesichtern ab.
sueddeutsche.de: Suggeriert die Gesellschaft den Armen,
dass ihre Lebensumstände eine Schande sind?
Huster: Das Schlimme ist, das wir bei uns keine Kultur
haben, die das verwirklicht, was in der katholischen Soziallehre im
Subsidiaritätsprinzip verankert ist. Nach diesem gibt es eine
vorleistungsfreie Gerechtigkeit in der Gesellschaft, denn jeder
Mensch hat eine unaufhebbare Würde, und daraus leitet sich ab, dass
er Hilfe zur Selbsthilfe bekommt, wenn er in Not ist. Stattdessen
führen wir periodisch Missbrauchsdebatten.
Ich erinnere: Am 1. Januar
2005 wurde das Sozialgesetzbuch II, vulgo Hartz IV, in die Welt
gesetzt. Keine acht Monate später ist der damalige Arbeits- und
Wirtschaftsminister mit einer Dokumentation sogenannter
Missbrauchsfälle an die Öffentlichkeit getreten – zu einem
Zeitpunkt also, zu dem noch nicht einmal die Arbeitsgemeinschaften
zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gebildet worden
waren, zu dem der schwierige Integrationsprozess zwischen den
Agenturen und den Sozialämtern noch nicht ansatzweise geleistet
worden war. Schon in diesem Augenblick entstand eine neue
Missbrauchsdebatte.
sueddeutsche.de: Welche die Empfänger alle in eine Ecke
stellt.
Huster: Ja. Die materielle Minimalausstattung wurde
sofort begleitet von der Generalunterstellung: Das sind alles
Leute, die unberechtigterweise Leistungen entgegennehmen. Meiner
Meinung nach ist das in der Tat nicht vereinbar mit dem Grundsatz,
dass ein Mensch, der in Not ist, Anrecht auf vorleistungsfreie
subsidiäre Leistung hat.
sueddeutsche.de: Welches Bild herrscht in unserer
Gesellschaft von Armen?
Huster: Arme sind selbst schuld, zu faul oder zu unfähig,
ihre Situation zu ändern. Im Regelfall ist es so, dass diese
Zuweisungen erfolgen. Obwohl wir aus internationalen Vergleichen
von Bildungsuntersuchungen wissen, dass hier soziale
Selektionsfilter laufen, die Kindern aus unteren Sozialschichten
letztlich die schlechteren Startchancen im Bildungswesen
verschaffen. Obwohl wir aus einer Vielzahl von Untersuchungen
wissen, dass sich die soziale Schicht auf den gesundheitlichen
Status auswirkt, dass also gerade Kinder aus unteren sozialen
Schichten weniger gesunde Lebens- und Ernährungsbedingungen haben,
dass sie weniger Förderungsmöglichkeiten erfahren. Kurz: Wir wissen
so viel über soziale Ursachen von Verarmung - gerade bei Kindern
und Jugendlichen - dass ich denke, dass eine solche Stigmatisierung
eher auf die sozialen Strukturen zeigt, die die Verarmung
verursachen.
sueddeutsche.de: Wie reagieren Menschen, wenn jemand im
näheren Umfeld „arm“ wird, also zum Beispiel länger
keine Arbeit findet und finanziell zurückstecken muss?
Huster: Das hängt von den Rahmendaten ab. Bei
Arbeitslosenquoten von 25 Prozent wie in Ostdeutschland ist es
„einfacher“, dort zu leben, weil es dort eher ein Stück
„Normalität“ ist, wenn man so will. Das sieht im
Münchner Raum oder Teilen des Rhein-Main-Gebiets völlig anders aus,
wo die Arbeitslosenquoten sehr viel niedriger sind und wo es sehr
viel schwieriger ist, sich selbst in dieser Situation zurecht zu
finden, wenn das Umfeld fragt: Wieso haben hier so viele Leute
Arbeit, nur Du nicht?
sueddeutsche.de: Werden diese Menschen dann gemieden?
Huster: Meistens findet ohnehin eine Selbstisolation
statt, das heißt, der Betroffene zieht sich zunehmend aus sozialen
Bezügen heraus. Nach einer wissenschaftlichen Analyse mit dem Titel
von Ali Wacker: „Vom Schock zum Fatalismus“ kommt es
beim Eintreten der Arbeitslosigkeit erst zu einem Schock, gegen den
man sich aufbäumt. Dann flacht die Aktivitätskurve allmählich ab
und geht in eine fatalistische Struktur über. Am Anfang tut man
noch so, als würde man arbeiten gehen. Irgendwann ist es nach außen
nicht mehr zu verbergen, und man versucht, sich durch
Selbstisolation aus kommunikativen Situationen zu befreien, in
denen man als Loser dastehen würde.
sueddeutsche.de: Wie geht das Umfeld mit diesen Menschen
um?
Huster: Da gibt es keine einheitlichen Reaktionen. In
einer Ruhrgebietsstadt gibt es z.Zt. eine Initiative, bei der sich
eine Art ‚Paten’ melden sollen, damit sie sich der
Kinder aus von sozialer Ausgrenzung betroffenen Familien annehmen;
mit ihnen nehmen sie dann etwa an Freizeitveranstaltungen teil, die
sich die Eltern nicht mehr leisten können. Aber es gibt natürlich
auch Gegenbeispiele, bei denen sich das Umfeld zurückzieht, keine
Lust mehr hat, mit demjenigen Kontakt zu halten. Oder es ergibt
sich einfach nicht mehr, weil es zu Situationen kommt, in denen es
der Betroffene nicht mehr aushält, dass die anderen um ihn herum
fröhlich sind, und er als Einziger nicht. Dinge wie diese soziale
Patenschaft sollten unbedingt stärker propagiert werden.
sueddeutsche.de: Menschen für ehrenamtliche Arbeit zu
begeistern, ist in Deutschland allerdings schwieriger als in
anderen Ländern...
Huster: Der Grundsatz
des Forderns und Förderns, den wir bei uns als Motto bei der
Hartz-Gesetzgebung hatten, stammt aus Skandinavien, Dänemark, den
Niederlanden. Dort hat die ehrenamtliche neben der amtlichen
Tätigkeit einen hohen Stellenwert. Das Verfolgen einer
Eingliederungsstrategie, bei der man Menschen wieder in die
Gesellschaft hinein holt, ist auch von der christlichen Tradition
geprägt. Bei der man einerseits fördert, aber den Einzelnen
animiert, wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Das ist ein
vernünftiges Wechselverhältnis, das als Kultur in skandinavischen
Ländern oder den Niederlanden beobachtet werden kann. Bei uns ist
das so nicht üblich.
sueddeutsche.de: Woher kommen diese tiefgreifenden
Unterschiede im Umgang mit Armut?
Huster: Wir haben in Deutschland die Tradition der
Armenpolizei - für Armut war lange die Polizei zuständig. Bis in
die Weimarer Republik hinein. Arme hatten in Deutschland bis zur
Verfassungsgebenden Versammlung der Weimarer Republik 1918 kein
Wahlrecht. Arme wurden als Ruhestörung oder Störung der
öffentlichen Ordnung begriffen. Das erleben wir bis heute: Wenn in
manchen Kommunen alleinstehende Wohnungslose mit dem Bus in andere
Landkreise gekarrt werden. Bei uns wird Armut als eine Störung der
öffentlichen Ordnung, des öffentlichen Wohlbefindens empfunden, und
nicht als eine Sache, mit der sich die Gesellschaft identifizieren
kann und muss. Wir haben die Mentalität: Jeder ist seines Glückes
Schmied. Und wer da runter fällt, ist selbst dran schuld.
sueddeutsche.de: Wie wird sich das bei uns noch weiter
entwickeln?
Huster: Ich sehe zwei gegenläufige Tendenzen: In den
Fünfziger- und Sechzigerjahren bestand die Armutspopulation vor
allem aus Flüchtlingen und Kriegsopfern, etwa den Kriegswitwen. In
den Siebzigern und Achtzigern kamen erste Zeichen von
Langfristarbeitslosen, und man sprach davon, dass Armut sozial
entgrenzt wurde. Das heißt: Wir haben zunehmend Leute mit höherem
Bildungsgraden, die abrutschen können. Auf der anderen Seite haben
wir nach neuen Untersuchungen zwischen sieben und neun Prozent an
Menschen, die völlig abgekoppelt sind, die keine Hoffnung mehr
haben, überhaupt wieder zurückzukommen in den gesellschaftlichen
Austausch.
Beides zusammen könnte eine sehr schwierige Stimmung
verursachen. Die vom Abstieg bedrohten Mittelschichten könnten nach
irrationalen Strategien suchen und andere für ihre Gefährdung
verantwortlich machen, Ausländer, die Europäische Union, wen auch
immer. Und ob dieser unterste, gleichsam ‚stillgelegte’
Teil der Bevölkerung irgendwann rebelliert, weiß man ebenfalls
nicht.
sueddeutsche.de: Was hilft gegen ein solches
Szenario?
Huster: Dagegen hilft
nur eine ganz vernünftige Mindestsicherungspolitik. Wir müssen das
Mindestsicherungssystem so gestalten, dass Menschen damit in Würde
leben können, sich ihrer Würde bewusst bleiben, und sich nicht als
Menschen betrachten, die eigentlich, obwohl sie noch atmen, längst
tot sind.
Im zweiten Anlauf hat
der Bundestag der Wohngeld-Erhöhung zugestimmt. Doch
Schleswig-Holstein kündigte sein Nein im Bundesrat an.
Der Bundestag hat die Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener
und Rentner in einem neuen Anlauf gebilligt. Die Hilfen sollen um
rund 60 Prozent ab Januar 2009 steigen, beschloss das Parlament am
Freitag in Berlin.
Wohngeldempfänger sollen dann im Durchschnitt monatlich rund 140
Euro statt derzeit 90 Euro erhalten. Etwa 800.000 Haushalte werden
nach den Planungen durch die Neuregelung bessergestellt, davon etwa
300.000 Rentner. Erstmals ist vorgesehen, auch die Heizkosten mit
einem Pauschalbetrag von 50 Cent pro Quadratmeter zu
berücksichtigen.
Ein früherer Bundestags-Beschluss zur Erhöhung war vom Bundesrat
aufgehalten worden, weil sich Bund und Länder nicht über die
Verteilung der Kosten von jährlich etwa 520 Millionen Euro
verständigen konnten. Im Vermittlungsausschuss konnte jedoch eine
Lösung gefunden werden. Der Erhöhung muss jetzt abschließend noch
der Bundesrat zustimmen.
Trotz dieses Kompromisses
kündigte Schleswig-Holstein Widerstand an: Nach Informationen der Süddeutsche Zeitung schrieb Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen einen Brief an Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU), in
dem er das Nein seines Landes in der Länderkammer in Aussicht
stellte. Die Kommunen werden seiner Meinung nach bei den Heizkosten
für Hartz-IV-Empfänger, die voraussichtlich weiter steigen werden,
zu stark belastet. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer
Wiegard bekräftigte die Drohung am Freitag.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Belastung
für Unterkunft und Heizung zu hoch, die zu über 70 Prozent von den
Kommunen getragen würden.
Die Bundesregierung geht
davon aus, dass durch die Reform etwa 70.000 Haushalte mit 150.000
Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug zum Wohngeld wechseln. Familien mit
geringem Einkommen sollen auch von der Ausweitung des
Kinderzuschlages profitieren, die im Laufe des Jahres beschlossen
werden soll. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat soll
bereits bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt werden und
verhindern, dass Eltern nur aufgrund ihrer Kinder
Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen.
Die Bundesregierung will die Lohn- und
Gehaltsdaten jedes Arbeitnehmers auf einem elektronischen Ausweis
speichern. Die Chipkarte soll Unternehmen von lästigem Papierkram
befreien. Bezahlen müssen das die Arbeitnehmer.
Die Einführung der digitalen Jobkarte wird das Bundeskabinett am
Mittwoch verabschieden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums
entlastet der elektronische Einkommensnachweis (Elena) Unternehmen
von der Pflicht Millionen von Papierbescheiden auszufertigen. Die
sind bisher notwendig, wenn ihre Beschäftigten staatliche
Leistungen beantragen.
Ab 2012 soll die Chipkarte
eingesetzt werden, wenn Nachweise für Kinder-, Wohn- oder
Elterngeld vorgelegt werden müssen. Die Karte wird mit einer
elektronischen Signatur versehen. Erst damit sollen die
Arbeitnehmer Zugang zu bestimmten Leistungen erhalten, die an
Einkommens- und Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers gebunden
sind.
Die Bundesregierung sieht das Vorhaben als einen Meilenstein
beim Abbau von Bürokratie. Es soll die Unternehmen ab 2012 um
jährlich 85,6 Mio. Euro an Bürokratiekosten entlasten. Aber auch
die staatliche Verwaltung soll profitieren. Für Bürger wird das
Verfahren zunächst aber Kosten wegen der Gebühr für die Jobkarte
mit sich bringen. Derzeit würde eine solche Karte mit einer
Gültigkeitsdauer von drei Jahren nach Angaben aus
Ministeriumskreisen 40 Euro im Jahr kosten. Längerfristig sollen es
aber nur noch rund 10 Euro alle drei Jahre sein.
Aktuell stellen die rund drei Millionen deutschen Unternehmen
nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr rund 60 Millionen
Bescheinigungen in Papierform an Behörden aus, um den Beschäftigten
Zugang zu staatlichen Leistungen zu ermöglichen. In dem neuen
System sollen die Arbeitgeber künftig jeden Monat Daten in einen
zentralen Rechner einspeisen. Zugriff darauf sollen nur
Sachbearbeiter in Behörden haben, die für die Vergabe der
entsprechenden Leistungen zuständig sind und die sich ebenfalls mit
einer Signaturkarte legitimieren müssen. Gegen den Willen des
Bürger soll niemand Zugriff haben. Für den Bund ist von einer
Anschubfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. Euro die Rede.
Von der Idee über die Erprobung in
Modellvorhaben bis hin zum Referentenentwurf hat das Vorhaben dem
Ministerium zufolge mehr als fünf Jahre gedauert. Über die
Eckpunkte des Entwurfes besteht zwischen den Ressorts Einigkeit.
Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2008 verabschiedet werden,
damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die
Datenspeicherung geschaffen werden können.
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger hat die deutschen Unternehmer aufgefordert, sich 60 Jahre
nach der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft an deren Grundregeln zu erinnern.
"Dazugehört eine angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am
Aufschwung", sagte Bofinger der "Passauer Neuen Presse"
(Donnerstagsausgabe). Diese Regel sei "im vergangenen Jahrzehnt
außer Kraft gesetzt worden". Seit drei Jahren erlebe Deutschland
einen sehr kräftigen Aufschwung. In dieser Zeit seien die Löhne
weniger gestiegen als die Inflation. "Die Unternehmer haben die
Situation über Jahre schlecht geredet. Sie wären in der Lage
gewesen, sehr viel mehr für ihre Mitarbeiter zu leisten", sagte der
Wirtschaftsweise.
Die Wirtschaft sei erfolgreich, die Menschen jedoch hätten immer
weniger Geld zur Verfügung, konstatierte Bofinger. Es gebe
Ausgliederungen, um Tariflöhne zu umgehen und dazu kämen noch
Top-Manager, die sich ungeniert riesige Gehaltssteigerungen
genehmigten. "Dieses Nebeneinander von Maßlosigkeit und
unglaublichem Geiz bei der Entlohnung von Mitarbeitern schafft
Unzufriedenheit", stellt der Professor für Volkswirtschaftslehre
fest.
Bitteres Studienergebnis: Pro Monat
werden nur 3,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen in Jobs vermittelt.
BA-Chef Weise sieht den Grund im Organisationschaos.
Arbeitsagenturen und kommunale Träger streiten seit langem, wer
besser vermittelt - die Leidtragenden sind die
Arbeitslosen.
Hamburg - Die Integration von Hartz-IV-Empfängern in den ersten
Arbeitsmarkt gelingt nach einer Studie der Nürnberger Bundesagentur
für Arbeit (BA) nur äußerst selten. Gerade einmal 3,4 Prozent der
erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen schaffen demnach jeden Monat im
Bundesdurchschnitt den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung.
Wie die Studie weiter ergab, gelang es den Arbeitsagenturen besser,
diese Härtefälle in Jobs zu führen als den kommunalen Trägern, auch
Optionskommunen genannt. Seit der Arbeitsmarktreform 2005 sind
diese Kommunen mit der Betreuung von Arbeitslosen betraut. Ihre
Erfolge blieben allerdings hinter ihren Möglichkeiten zurück, sagte
eine BA-Sprecherin.
So kamen die Arbeitsagenturen in den von ihnen alleine
verantworteten Bereichen auf eine Vermittlungsquote von 4,1
Prozent, die kommunalen Träger aber nur auf 3,6 Prozent. Die
Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) aus Agenturen und Kommunen, die etwa
90 Prozent der Fälle abdecken, kommen im Schnitt auf 3,4 Prozent.
Die höhere Zahl bei den Optionskommunen sei darauf zurückzuführen,
dass sie sich überwiegend in Regionen mit günstiger
Arbeitsmarktlage befänden, erläuterte die BA.
Behördenchef Frank-Jürgen Weise zeigte sich mit dem
Gesamtergebnis unzufrieden: "Die Vermittlung Langzeitarbeitsloser
und erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger ist insgesamt noch nicht gut",
sagte er der "Frankfurter Rundschau". Weise nannte die
zersplitterten Zuständigkeiten einen Grund für die niedrigen
Vermittlungszahlen. "Es kann nicht sein, dass wir bei der
gegenwärtigen guten Konjunktur und den sonstigen Erfolgen bei der
Arbeitsvermittlung wegen Organisationsfragen dem Teil der Menschen
schlechter helfen können, die es besonders schwer haben",
kritisierte er. Besserung könne die Neuordnung der
Arbeitsmarktinstrumente bringen, für die Arbeitsminister Olaf
Scholz (SPD) einen guten Entwurf vorgelegt habe, sagte Weise der
Zeitschrift "impulse".
Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Neuordnung der
Zuständigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte voriges Jahr
die Mischzuständigkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den
Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt.
Arbeitsminister Olaf Scholz strebt eine getrennte
Aufgabenwahrnehmung an, wobei Agenturen und Kommunen aber unter dem
Dach eines "Jobcenters" eng zusammenarbeiten sollen.