Eure Beiträge

Hier kann man in Beiträgen von Betroffenen lesen, welche "ARGEn Erlebnisse" sie gehabt haben.

 

 

Inhalt:

 

 

 

 

Hartz IV – Widerspruch (Muster) bei Selbständigkeit für Datenschutz!

Liebe Betroffene,

 

laut neuester Rechtsprechung müssen alle Hartz IV - Bezieher, die sich mit Fördermitteln selbständig machen, Betriebsausgaben bewilligen lassen und alle Belege und Kontoauszüge vorlegen. Das bedeutet: jeder Mensch, der eine Rechnung ausstellt und jeder Mensch, der eine Rechnung erhält, läuft Gefahr, in den Akten der ARGE zu landen. Soviel zum Datenschutz... und auch die anderen Bestimmungen sind grandios... soviel zu den Menschenrechten. Dagegen sollte jeder Widerspruch einlegen - ein Muster nachfolgend:

 

 

Widerspruch gegen den Bescheid zu Alg II vom TT.MM.JJJJ - BG-Nr. XXXXXXXXX  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den Bescheid zu Alg II vom TT.MM.JJJJ, erhalten am TT.MM.JJJJ, lege ich hiermit fristgemäß Widerspruch ein.

 

Begründung:

 

1.      Die Anordnung der amtlichen Prüfung zur Bewilligung oder Ablehnung von ungeplanten Betriebsausgaben

 

2.      Die Anordnung zur Vorlage von Belegen verstößt gegen geltendes Recht und gegen die Grundrechte auf Gleichheit, Freiheit, Sicherheit, Schutz und Menschenwürde von Geschäftspartnern und Kunden des Leistungsempfängers:

 

 

3.      Die Anordnung zur Vorlage von Belegen verstößt gegen geltendes Recht und gegen die Grundrechte auf Gleichheit, Freiheit, Sicherheit, Schutz und Menschenwürde des Leistungsempfängers:

 

 

4.      Der Bescheid stellt eine potentielle Existenzgefährdung dar:

 

5.      Der Bescheid beugt Steuerrecht:

 

6.      Mit dem Bescheid wird eine positive Geschäftsentwicklung verhindert :

 

Aus den vorgenannten Gründen beantrage ich hiermit, den Bescheid in allen diesen Punkten aufzuheben und als einzig erforderlichen Nachweis meiner Geschäftsvorgänge den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt heranzuziehen.

 

Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang meines Widerspruchs.

 

Außerdem bitte ich um zügige Entscheidung über meinen Widerspruch,  da die Angelegenheit sehr dringlich ist. Vielen Dank.

 

<Ort, Datum, Unterschrift>

 

(Eingereicht am 28.12.2008)

 

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Hartz IV – It’s time to change, bevor it will change you!

Es REICHT! Ihr Vertrauen in die Behörden und vor allem ARGEn schwindet zu sehend? Sie verlieren Ihre Geduld und Ihre Freundlichkeit? Dann geht es Ihnen wie mir! Hier nur einige Punkte die ich schon erleben durfte : 

Unterschlagen von Geldern, Pflichten zur Information werden missachtet, Meineid, Schikanen, zu geringe KDU Erstattung, Repressionen gegenüber Betroffenen von Hartz IV, systematische Vernichtung von Perspektiven , Missachtung von einstweiligen Anordnungen , verschleiern von Tatsachen , mangelnde Transparents, Gelder werden verschoben , Leistungen nach SGB II werden nicht gewährt, Folge-Antrag auf Weiterzahlung der Leistungen nach SGB II verschwinden, Verpflegungskostenpauschalen werden rechtswidrig berechnet, Mietbescheinigungen verschwinden Nachträglich, Telefon-Service Hotlines wissen nichts , Widerspruchsschreiben verschwinden auf seltsame Weise, es wird unterstellt betrogen und gelogen zu haben, bis das sich die Balken biegen, Zuständigkeitsprobleme, Ungereimtheiten, Fehler, Demenz, Willkür, seelische Grausamkeiten!

Fehlt hierbei etwas? Ja es fehlt definitiv etwas! Die Regelungen zur psychologischen Begutachtung eines Betroffenen der sich in der Hartz-Idee befindet. Ich werde ab 1.Juli keinerlei Leistungen nach SGB erhalten, dies versicherte mir die zuständige ARGE Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz Ludwigshafen mbh in einem Bescheid.

Begründung : Die fehlende bzw. noch ausstehende Bestätigung eines Psychologen die belegen soll, dass ich eine Therapie begonnen habe wegen Depressionen , Burnout , etc.

Ich habe bereits 4 Psychologen aufgesucht. Der erste wollte ein 2tes Erstgespräch! Kommt nicht in Frage. Die anderen haben entweder vor August keinerlei Termine frei oder aber sind mir unsympatisch was ein absolutes NoGO ist bei psychologischen Aspekten in Verbindung mit Vertrauen. Keinerlei Regelungen in der Hartz IV-Idee die hier rechtlich klar und deutlich festlegen wie lange ein Betroffener Zeit hat eine Bestätigung für eine Arge vorzulegen?! Dann kommt man wieder nach einer Bestätigung des Folgeantrages der ja bekanntlicherweise 6 Monate dauert und sendet mir wiederum einen Folgeantrag?! Was soll das alles bedeuten? Man versucht hier systematisch die Betroffenen zu irritieren, und hart ausgedrückt, zu vernichten!

Man geht weiterhin so vor wie schon damals bei Andre Kirsch, der elendig verhungert ist! Man hat nichts und rein gar nichts dazu gelernt! Sind wegen dieser Vorgehensweisen wie oben schon erwähnt, die Türen zum Gebäude seit 2 Wochen verschlossen? Vor was hat man den Angst? Das wieder Menschen ausrasten und mit Gewalt vorgehen weil sie keinen Ausweg mehr sehen?

Eines ist sicher, die verschlossen Türen sind kein Grund sich sicher zu fühlen!

Was Ihr damit erreicht ist das Gegenteil! Wer schottet sich schon ab, wenn man keinerlei Bedenken hat bezüglich der Arbeit die man verrichtet? Ich bin leider Körperlich zu sehr geschwächt, um hier noch etwas in Bewegung setzen zu können. Und Seelisch wie Geistig nicht mehr in der Lage hiergegen klar rechtlich vorzugehen. Ich habe wirklich langsam die Schnauze voll mich ständig wehren zu müssen und die Kraft, die ich für eine erfolgreiche Arbeitsuche aufbringen könnte, dazu verwenden zu müssen, meine Rechte einzuklagen!

Und wenn man bedenkt , das dieser Zustand auch noch von der Gfa Vorderpfalz Ludwigshafen mbh auch noch erzeugt wurde durch 8 Monate langes, rechtswidriges Vorenthalten der Leistungen nach SGB ist es eine Farce mich dafür auch noch komplett zu sperren und die Leistungen jetzt einzustellen!

Meine abschließenden Worte an die Gfa Voderpfalz Ludwigshafen mbh :

Unmut muss sich Frei entfalten dürfen, wenn man sich nicht selbst Schaden möchte !

Meine abschließenden Worte an die Bevölkerung des nicht legitimierten Staates Deutschland :

"Die Zeichen stehen auf Sturm", sagte selbst ein Englischer Wirtschaftsprüfer, wegen der steigenden Inflation, Mehrkosten an Lebensmittel, Energie und anderen Gütern. Wenn ich ein Leck in einem Schiff habe, dann kann man es ans rettende Ufer schaffen wenn jeder der auf dem sinkenden Schiff, tatkräftig und mit vereinten Kräften, das Wasser abschöpft. Was wir heute tun ist wohl eher, mit zu Helfen das dieses Schiff schneller sinkt, und wie ich zuerst raus komme! Schämt Euch und schaufelt Euer eigenes Grab!

Man sollte sich endlich mal mehr Gedanken machen über die Herrschsucht und Grausamkeiten des angeblich intelligentesten Säugetieres dieses Planeten.

Meine abschließenden Worte an alle Hartz IV Kuchen-Ablecker :

Ein jeder wird Rechenschaft ablegen müssen früher oder später , für dass was er im Leben getan und nicht getan hat. Und die gerechte Strafe wird darauf folgen!

Meine abschließenden Worte zu den modernen Sklaven-Treibern ( Zeitarbeit ):

Auch Ihr werdet in naher Zukunft Euch zweimal überlegen, ob Ihr weiterhin Euch vom Geld eines Arbeitenden oder wie Ihr zu sagen pflegt, vom Human-Kapital finanziert!

Meine abschließenden Worte an die Bundesregierung :

Eure neuen Reformentwürfe zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente vom 26. Mai 2008 sind ohne Entschuldigung, Grotesk und Verabscheuungswürdig! Nur ein Punkt davon zitiert :

Durch die Abschaffung wenig wirksamer und wenig genutzter Instrumente werden Informationspflichten abgebaut und damit verbundene Bürokratiekosten gesenkt. Durch den Wegfall der institutionellen Förderung nach §§ 248-251 SGB III entfallen Informationspflichten. Die Änderung des § 86 SGB III reduziert die Informationspflichten für Unternehmen. Die mit Artikel 2 vorgenommenen Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch begründen keine neuen Informationspflichten für die Wirtschaft.

Die Betroffenen allerdings werden noch mehr kontrolliert und um noch mehr Daten abgefragt!

Meine abschließenden Worte an alle die es überhaupt Interessiert :

Für eine gerechte Sache zu kämpfen, bringt mir mehr an Lebensenergie und Würde, als mein Leben lang geknechtet und versklavt nach Reichtum und Ansehen zu ringen! Denn Reichtum und Ansehen sind vergänglich! Die Sache selbst aber lebt in Dir und lebt in anderen weiter! (Beitrag eingereicht durch DIrk Grund, freier Redakteur, Querdenker , Freigeist , Blogger und Aktivist
!Tacheles im Namen des Volkes?!; Gemeinschaft für Aufklärung; Tacheles - Bürger TV; Co Gründer der APO Deutschland die NEUE Bewegung, am 06.11.2008)

 

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Meine Geschichte mit Hartz IV

Um meine Geschichte verstehen zu können, muss man auch die Vorgeschichte kennen.

Ich bin seit 1997 mit einem Partner zusammen, der 3 Kinder aus einer 1. Ehe und ein nichteheliches zu 80 % geistig schwerbehindertes Kind aus einer Beziehung hat. Ich habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Aufgrund seiner Scheidung hat er das alleinige Sorgerecht der 2 ältesten Kinder, die auch in seinem Haushalt wohnten. Das 3. Kind blieb bei der Mutter, sie hatte das Sorgerecht. Dieses Kind wurde mit 12 Jahren von der Mutter ins Heim gegeben, da es zum Vater wollte, sie es aber zu verhindern versuchte.  Für das nichteheliche Kind hatte die Mutter das Sorgerecht. Aber aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage war sie nicht in der Lage für dieses Kind zu sorgen. Somit sollte der Vater das Kind erhalten, was aber von der Mutter vereitelt wurde und das Kind ging mit 6 Jahre in ein Heim, nach auslaufen des Unterhaltsvorschusses. Somit gab es 6 Kinder. Er hatte eine 4 Raumwohnung, ich eine 3 Raumwohnung. Um nun die beiden Kinder aus dem Heim zuholen, musste er geeigneten Wohnraum vorweisen. Wie wollten heiraten und zusammen ziehen. Ein gemeinsames Kind war geplant. Da wird keine geeignete Mietwohnung gefunden haben, kaufte mein Mann ein altes Haus, was für unsere Ansprüche geeignet war. Dieses Haus war 110 Jahre alt und verfügte über die notwendigen Räume, allerdings auch in einem unbewohnbarem Zustand. Kein Strom, Heizung, Fenster, Türen, Wasser, Abwasserleitungen. Da das Haus sehr preiswert war, konnte es  von seinem erspartem gekauft werden. Die Eigenheimzulage und das Baukindergeld wurde zum notwendigen Ausbau verwendet. Nach etlichen Jahren der Klagen vorm Familiengericht, wurde nun für die beiden Kinder, die im Heim lebten das gemeinsame Sorgerecht verfügt und die Aufenthaltsrechtsbestimmung hatte mein Mann. In der Zwischenzeit hatten wir soweit ausgebaut, dass die Kinder aus dem Heim zu uns kommen konnten.   Eins kam 2000, das andere 2003. Im Jahr 2000 kam auch unser gemeinsames Kind auf die Welt. Wir lebten jahrelang wie im Mittelalter. Jeder Eimer Wasser musste auch wieder zur Klärgrube getragen werden. Warmeswasser kam Sommer wie Winters von der Kochmaschine. Baden ging nur über ein Badeofen in einem unbeheizbaren Raum das Fenster war nocht nicht vorhanden, also offen. Nur notdürftig abgedeckt mit einer Folie. Heizung und Strom konnte erst 2002 fertig gestellt werden. Jeden Pfennig steckten wir in das Haus.

Und dann kam Dezember 2004. Wir wurden aufgefordert einen Antrag auf das neue ALG II zustellen. Das taten wir auch. Im Januar 05 kam der Bescheid, dieser war falsch, sie hatten ein Kind vergessen und uns sollte nur 50,00 Euro Heizkosten für 160 m² bewilligt werden. Wir mussten auch im Januar 05 Gas tanken, daher hatten wir nun eine Berechnungsgrundlage für das Jahr 2005, dachte ich somit. Auf Nachfrage beim Amt, kam nur die lapidare Antwort:“ Das ist eben so, damit müssen sie sich abfinden, mehr gibt es nicht, Widerspruch zwecklos“! Das habe ich mir nicht gefallen lassen. Ich haben dann dem damaligen Bundeskanzler geschrieben und  mein Amt wurde aufgefordert binnen 14 Tagen mein Bescheid zu korrigieren und dem Kanzleramt Rückmeldung zu erstatten. Das Kind wurde zwar mit in unsere BG aufgenommen. Aber die Heizkosten blieben bei den 50,00 Euro, außerdem wurde uns die Eigenheimzulage als Einkommen angerechtet, obwohl diese als ein Darlehen an der Bank abgetreten war. Denn um die Fenster, Heizung, Strom und Türen mit einem mal einzubauen, wurde ein höherer Kredit aufgenommen, der dann mit der Eigenheimzulage (EGZ) von 7 Jahren getilgt wurde. Und das wurde uns zum Verhängnis.  Obwohl dieses Haus angeschafft wurde um das schwergeistig behinderte Kind aus dem Heim zu holen, wurde die EGZ nicht als geschütztes Einkommen gesehen. Wir sollten nun von dem Geld leben, obwohl wir es nicht zur Verfügung hatten. Mit den 50,00 € für die Heizkosten, konnte ich nicht die Raten bezahlen. Ich habe dann extra Heizkosten beantragt, die uns als Darlehen gewährt wurden, die ich mit den 50,00 € begleichen sollte. Das hieß, ich sollte die 50,00 € zum ansparen für die Heizkosten 2006 verwenden und gleichzeitig die 50,00 € zurück zahlen. Ich habe dann Widerspruch gegen den 1. Bescheid eingereicht und dann nach der Ablehnung Klage im Mai 05 erhoben. Um es vorweg zu nehmen, diese Klage ist bis heute 11/08 noch nicht verhandelt. Und es sollen noch 5 weitere folge.

Ab 03/05 begann ich mit einer Trainingsmaßnahme, wo ich heute noch mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt bin. 01/05 waren noch 4 Kinder in unserem Haushalt. Dann wurde 05/05 das 1. Kind 18 Jahre. Nach den damaligen Rechtsvorschriften wurde nun dieses Kind nicht mehr unserer BG zugeordnet aber zu unserem Haushalt. Uns wurde der Betriebskostenanteil und Anteil Kosten Heizung abgezogen, aber dem Kind nicht zugeordnet. Das Amt ist der Meinung, dass ich als Stiefmutter und mittlerweile Einkommen, für die Kosten aufkommen muss. Das heiß wieder, Widerspruch und Ablehnung und Klage.

Mit meinem 1. Lohn musste nun auch der Bescheid neu erstellt werden. Nun kam es zur nächsten Katastrophe. Bei der Berechnung wurde nun mein Brutto als Einkommen berechnet. Das Amt hatte meine Sozialversicherungsbeiträge einfach ignoriert. Also wieder Widerspruch der 13 Monate später bearbeitet wurde. Aufgrund meines Einkommens wurde nun zum 01.07.05 Hartz4 komplett eingestellt. Wie bereits erwähnt Brutto gleich Netto. Somit mussten wir für 5 Personen mit meinem Netto von 850,00 € + KG für 3 Kinder auskommen. Ich sollte nun Kindergeldzuschlag beantragen, was ich auch tat. Der wurde abgelehnt, ich verdiene zu wenig, ich soll ALGII beantragen, was ich dann auch wieder tat. Das wurde abgelehnt, mir stehe Kindergeldzuschlag zu. Ich wurde von einer Behörde zur anderen verwiesen. Ich habe dann gegen jede Ablehnung Widerspruch eingereicht, der nach 12 Monaten bearbeitet wurde und abgelehnt wurde. Somit habe ich eine weitere Klage gegen H4 und nun noch gegen die Kindergeldkasse eingereicht.  

Aufgrund meiner Notlage im Jahr 2005, als die Zahlungen komplett eingestellt wurden, war es mir nicht möglich Heizkosten für 2006 anzusparren. Uns viel Ende Dezember die  Heizung aus und ich musste eine Notbetankung vornehmen lassen. Die Kosten reichte ich 01/06 beim Amt ein mit Antrag auf Übernahme. Das wurde abgelehnt mit der Begründung, ich habe ja die EZL zur Verfügung, davon kann ich ja tanken.  Zur Erinnerung, abgetreten an Bank für Kredit Heizung, Strom, Sanitär. Mit der Ablehnung reichte ich ein Schnellverfahren vor dem Sozialgereicht ein. In der 1. Instanz habe ich auch gewonnen. H4 sollte uns die Kosten auf Darlehn gewähren. Das Amt ging in Berufung und somit in 2. Instanz. Wir haben da auch gewonnen. Das Amt muss die Kosten gewähren und uns nun monatlich H4 gewähren, bis meine 1. Klage wegen der EZL verhandelt ist. Das Amt hat dann immer noch nicht die Kosten bezahlt. Erst als mein Anwalt 1 Jahr nach Urteil, mit einer beantragten Kontopfändung beim Amt erschien, wurden die Kosten an den Gasversorger vom Amt überwiesen.

 Im März 2006 wurde nun die letzte EZL gezahlt. Uns wurde von 09/05 – 02/07 kein H4 gezahlt. Aufgrund unserer Einschränkungen und meiner Jahresendprämie, konnte ich nun 01/07 die erneuten Heizkosten aufbringen. Seit 01/07 bekommen wir nun H4 auf Darlehen bis zur Klärung. Das war nur eine grobe Zusammenfassung. Letztendlich steht die Frage offen, ist unser Haus geschützt.

3 Erwachsene, 2 Kinder, eins 80 % schwerbehindert mit G, und H und 1 Enkel
3100 m² Gartenland mit einer Zufahrt und 8 Bäume die 110 Jahre und geschützt sind,
160 m² ausgebaute Wohnfläche, einer Küche und ein Bad 

Selbst wenn wir das Haus verkaufen müssen, ist der Geldbetrag geschützt, da wir uns aufgrund des behinderten Kindes ein anderes Haus kaufen könnten.
(Beitrag eingereicht am 05.11.2008)

 

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Eine wahre Geschichte anno 2005 - nun das Urteil!

Am 17.10.2008 erging das Urteil zu dem Vorgang "Eine wahre Geschichte anno 2005" am Sozialgericht Dessau-Roßlau unter dem Aktenzeichen: : S 14 AS 359/06 

Eigentlich war es kein Urteil, sondern ein Schuldbekenntnis der Arge Bitterfeld in meinem Fall rechtswidrig sanktioniert zu haben!

Die Geschichte: 

http://www.dh-online-net.de/eurojob/eurojob.php 

Das Urteil: 

http://www.dh-online-net.de/eurojob/urteil.htm

(Beitrag eingereicht am 30.10.2008)

Auf Hartzkritik wurde die Geschichte schon puplik gemacht unter "Zwei tolle Erlebnisse"!

 

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Tagebuch einer 50plus-Maßnahme

Die folgenden Seiten sind ein tagebuchartiger Bericht über eine angeordnete Maßnahme, die den Titel „Perspektive 50 plus“ trägt, die im Kreis Neuwied in einer Westerwälder Gemeinde aus meiner subjektiven Sicht sich wie folgt zugetragen hat:

Montag, den 14.Juli 2008

Einer Einladung meines Fallmanagers folgend begebe ich mich pünktlichst zum Ersttermin, wo mir die Maßnahme (Träger ist die Arbeiterwohlfahrt, kurz AWO ) unterbreitet werden soll. Wissend und daher ein wenig vorbelastet, was mich erwarten könnte, trete ich dem Leiter der Maßnahme entsprechend skeptisch gegenüber. Es folgt natürlich somit genau dieses erwartete Prozedere über die Errungenschaft dieser Maßnahme, und die erfolgversprechende Haltung. Er meint dies selbstverständlich aus seiner Sicht auch gut. Ich entschließe mich, die Maßnahme zunächst einmal zu beginnen, vielleicht auch deshalb, weil er mir im Verlaufe des Gespräches zumindest in Aussicht stellt, vermittelnd seine Kontakte als Musiker „einfließen“ zu lassen, weil ich ihm über meine beruflichen Erfahrungen vom „auf Tour sein“ als Bühnentechniker erzähle.

 

Montag, den 21.Juli 2008

Die Maßnahme beginnt zögerlich mit der Vorstellung über deren Inhalt seitens des Maßnahmeleiters. Nun wünschen, sowohl der Leiter der ARGE, als auch die initiierende Sachbearbeiterin, dem ersten Kurs im Kreis Neuwied viel Erfolg. Dabei wird nicht außer acht gelassen, den ursprünglichen Politiker namentlich betont zu erwähnen, der diese ins Leben gerufen hat: Herrn Müntefering. Daß dies bereits vor vier Jahren geschehen war, wird nicht gesagt- die „verfehlte“ Arbeitsmarktpolitik erhält dadurch ohnehin keinen Zugewinn. Und natürlich wird genau dies „angeboten“, was ich bereits weiß: Auffrischungskenntnisse in Excel, Bewerbungskorrekturen und Coaching sowie das Klingelputzen seitens des Leiters. Alles gut gemeint, hilft bestimmt dem einen oder anderen, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach den „Markt“ nicht beeindrucken. Die über 50 Jährigen werden auch weiterhin dadurch weder jünger noch attraktiver.

 

Dienstag, den 22.Juli 2008

Der junge Dozent für die PC-Probleme stellt sich vor. Erwartungsgemäß entdeckt er in meinem vorgelegten Lebenslauf genau die Punkte, die ich eh schon beabsichtigt hatte, ziemlich genau so zu verändern, wie er es mir vorschlägt. In so weit ist seine Kompetenz bis dahin berechtigt.

Das komplette Tagebuch kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden: 50+-Maßnahme in Puderbach.PDF (Beitrag eingereicht am 23.10.2008)

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Wegen Hartz IV: Mutter muss ihre Rechte abtreten  

Da mein Sohn mit 18jahren 1.98m groß ist und Schuhgröße 50,5 hat, hatte ich einen mündlichen Antrag gestellt für ein größeres Bett und Schuhe. Zur Antwort habe ich gesagt bekommen: Ich sollte mir das Geld für die Schuhe zusammensparen und mein Sohn könnte vorrübergehend auf dem Fußboden schlafen bis ich das Geld für ein Bett auch zusammen gespart habe. 

Das war jetzt vor knapp 2 Jahren. Dann habe ich ihn zu meinen Eltern gebracht. Dort hat er dann alles bekommen was er gebraucht hat. In dieser Zeit hatte er eine Lehre angefangen da es eine außerbetriebliche Ausbildung über das Arbeitsamt war, kam meine Mutter bevor mein Sohn den Lehrvertrag unterschrieben hatte, zu mir und ich musste ihr alle Rechte, die ich als Mutter habe, abtreten, weil Kinder von Hartz IV Empfängern dies nicht bewilligt bekommen. 

Das finde ich nicht für richtig. Sind unsere Kinder nichts wehrt nur weil wir in diese Misere geraten sind?(Beitrag eingereicht am 22.10.2008)

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Zu alt für EinEuroJob

Seit neun Jahren arbeitslos, Sozialhilfe-und Arbeitslosengeld-II-Empfänger wurde mir schon im Jahr 2003 vom Sozialamt Chemnitz mitgeteilt,das ich aus Altersgründen in keine Arbeit mehr vermittelbar bin.

Im vergangenen Jahr sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Frank-Jürgen Weise, das man mit 55 keine Chance mehr auf einen neuen Job hat.

Mir wurde jetzt mit 57 Jahren ein 1-Euro-Job angeboten. Da habe ich mich für eine Stelle in einem Internetcafé beworben. Da wurde mir gleich ins Gesicht gesagt,das ich dazu zu alt wäre.

Heute wurden wir zu einem Seminar bestellt, anschließend konnten gleich über die Hälfte wieder gehen, da über 30 Jahre.

Seit sieben Jahren helfe ich Jugendlichen ehrenamtlich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, indem ich freie Lehrstellen aus Tageszeitungen und Internet erfasse und auf meinem Lehrstellenmarkt veröffentliche.

Mit freundlichen Gruß

G. S.

ARGE Chemnitz
Geschäftsführung
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die deutsche Bundeskanzlerin,Frau Angela Merkel, hat Bildung in Deutschland zur Chefsache erklärt.
Im Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen vom 07.04.2008 heißt es:
"Gut ausgebildete Arbeitnehmer sichern Arbeitsplätze und geben Wachstumsimpulse. Berufliche Bildung ist die Grundlage für eine freie und aktive Lebensgestaltung, für Anerkennung und Wohlstand. Sie ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und eröffnet dem Einzelnen neue Perspektiven für seine Zukunft."
 
Seit über neun Jahren helfe ich Jugendlichen in Deutschland ehrenamtlich bei der Lehrstellensuche.
Teilnahme an mehreren Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen in der Region sowie 2003 und 2006 an den Wettbewerben der Wirtschaftsjunioren Deutschlands zum "Ausbildungs-Oskar" bzw. "Ausbildungs-Ass".
Ende November 2007 ist mein Verzeichnis "Azubi-Seiten" mit "Internet-Adressen ausbildender Firmen©"     in Deutschland in den PLZ-Bereichen von 0 - 9 als taschenbuch, CD und E-Book erschienen,wo Schüler die Möglichkeit haben sich zu orientieren,wer in der Region ausbildet.
 
Heute erreichte mich eine Einladung des Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit:
 
Diesjähriger Fachworkshop des Landesausschusses für Berufsbildung zum Thema „Qualitätssicherung in der Bildung“ am 30.09.2008 im Dresdner Blockhaus.

Geschäftsstelle des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB)

Claudia Hofmann

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Referat 24 - Berufliche Aus- und Weiterbildung

Wilhelm-Buck-Straße 2 in 01097 Dresden

claudia.hofmann@smwa.sachsen.de

Da ich mir von 316,-Arbeitslosengeld II die Fahrt nach Dresden nicht leisten kann,möchte ich Sie bitten, mir einen entsprechenden finanziellen Betrag zu gewähren.

Wie sagte der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in der "Frankfurter Rundschau":

Weil er den hohen Stellenwert bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft kenne, mache er auch «Geld für das Ehrenamt und Stiftungswesen locker»

 

Seit dem 23.08.2008 ist meine neue Homepage
www.lehrstellenservice.info 
online.

(Beitrag eingereicht am 23.09.2008)

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Arge verweigert Fahrgeld

Die ganze Hartz 4 Geschichte ist mir suspekt. 

Die Hartz 4 Empfänger werden in ihren Rechten untergraben. Arbeitslosengeld-Empfänger haben nur Pflichten, was die Arge zu dir sagt. Wenn du das nicht tust, was die sagen, drohen sie dir, ALG2 zu kürzen oder ganz zu streichen.

Von 2007 bis 2008 habe ich den 1€ Job gemacht und im Vertrag stand das ich Fahrgeld bekomme. Nach 8 Monaten habe sie gesagt, nein Sie bekommen kein Fahrgeld mehr und zwangen mich dazu, eine Fahrkarte zu besorgen. Ich habe mich gewehrt und habe den Rechtsanwalt eingeschaltet. Bis heute hat die Arge mein Fahrgeld einbehalten. Und das Geld steht mir zu. Meine Meinung ist, die  ganze Arge ist rechtswidrig. Ich bin dafür das die Arge abgeschafft werden soll, was der Kanzler Schröder verbockt hat. Den sollte man zur Rechenschaft ziehen. (Beitrag eingereicht am 09.09.2008)

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Wie die ARGEn sogar Gerichte zur Rechtsbeugung im Amt auffordern  

Nachfolgend der Originaltext aus dem Schriftsatz der Arge an das Sozialgericht

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Zitat Anfang

Die Beklagte regt ferner an, zu dem Termin das persönliche Erscheinen auch der Ehefrau des Klägers als von der Klage in gleicher Weise Betroffene anzuordnen. Dem o.a. zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten sind aus seinem Bekanntenkreis mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen wie beim Kläger nachts ein Atemdruckgerät benötigt wird. Diese Personen versicherten übereinstimmend, dass der Geräuschpegel des Atemdruckgerätes keineswegs so hoch sei, dass der Ehegatte bzw.  Lebenspartner deswegen ein eigenes Schlafzimmer benötige. Die Beklagte hegt daher Zweifel daran, dass der Kläger und seine Ehefrau tatsächlich zwei getrennte Schlafzimmer benutzen. 

Zitat Ende

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            Der erste Streich >>STASILIKE<<

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Zitat Anfang

Der o.a. Sachbearbeiter als voraussichtlicher Vertreter der Beklagten in einem Erörterungstermin bzw. einer mündlichen Verhandlung würde dann die Gelegenheit wahrnehmen, die Ehefrau des Klägers „unauffällig“ nach der Wohnsituation zu befragen, ohne dass „ für den Fall, dass beide entgegen den bisherigen Angaben des Klägers im selben Schlafzimmer nächtigen“ eine vorherige Absprache der Ehegatten möglich ist. Soweit nur ein Schlafzimmer vorhanden sein sollte, so ergäbe sich bei der Teilung der zugrunde gelegten Kaltmiete durch die angemessene Wohnungsgröße für zwei, anstatt drei Personen rechnerisch eine höhere Miete pro Quadratmeter. 

Zitat Ende

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hier nun das Unglaubliche, die Arge fordert das Gericht zu einer Straftat auf, mir und meiner Rain den Schriftsatz vorzuenthalten. Nachfolgendes wurde sogar noch durch Unterstreichung hervorgehoben.

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Zitat Anfang 

Die Beklagte bittet, diesen Schriftsatz der Klägerseite nicht zur Kenntnis zu geben. Andernfalls wird sich nicht klären lassen, ob der Kläger und seine Ehefrau tatsächlich getrennte Schlafzimmer benutzen und auch benützen müssen und daher zu recht eine größere Wohnung zugebilligt worden ist. Eine Überprüfung durch den Außendienst der Beklagten scheint sinnlos, weil der Kläger sicherlich von seinem Recht gebrauch machen würde, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Mit freundlichen Grüßen usw.usw...... 

Zitat Ende

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Hierzu ist zu erwähnen, dass ich nicht nur an Schlafapnoe sondern auch an einer weiteren schweren Schlafstörung (Restless Leg Syndrom) leide. Der Arge seit 2006 eine fachärztliche Stellungnahme des Chefarztes meines Schlaflabors vorliegt, worin im Zusammenhang beider chronischen Erkrankungen die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit eines eigenen Schlafraumes für meine Gattin ausdrücklich bejaht wird. Die Tatsache einer Weiteren Schlafstörung und das vorliegende Attest wird überhaupt nicht erwähnt. 

Gruß H****

(Beitrag eingereicht am 05.09.2008)

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Zwei "tolle" Erlebnisse
Habe eure Seiten erst heute gefunden. Bewege mich schon seit 2005 auf hartz4-terrain und bin immer an guten Tipps interessiert. Ich habe bisher zwei "tolle" Erlebnisse veröffentlicht: 

1. http://www.dh-online-net.de/eurojob/eurojob.php, ist zu lang für hier - nachstehender Inhalt wird am 5.september 2008 verhandelt vor dem Sozialgericht Dessau. Der Fall selber ist aus 2005!!! 

Der 2. Fall ist aus 2008,  http://www.dh-online-net.de/willkuer.htm, und machte mich und meine Frau zu wirklich freien Bürgern in einem "freien" Land. 

Einfach mal lesen und wenn Bedarf besteht auch verwenden. Ich werde im übrigen Ende 2009 wieder zu ALG2 zurückkehren, wenn nichts passiert mit lohnenswerter Arbeit - für den Sklavenmarkt stehe ich nicht zur Verfügung! Also weiter so mit dieser Seite, es kann nicht genug geben, die sich mit einmischen! 

Gruß

(Beitrag eingereicht am 24.08.2008)

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Mein Leben mit Hartz IV - Der Kampf geht weiter  

Und der Kampf geht immer weiter. 

Die GEZ weigert sich, mich von der Rundfunkgebühr zu befreien, obwohl ich keinen Zuschlag nach § 24 SGB II mehr bekomme. Sie erkennen den Bescheid vom Jobcenter nicht an. Er besteht aus 5 Seiten, auf der 1. Seite ist der Zuschlag noch angegeben aber auf der 5. Seite ist genau aufgelistet was abgezogen ist von meiner Leistung, und zwar die Sanktion über 105 € zuzüglich die 51 € Zuschlag, also zusammen ein Abzug von 156 €. Ein Mitarbeiter der GEZ sagte mir am Telefon dass sie doch nicht rechnen müssten. Ich habe es ihm ganz genau erklärt dass sie nur zu lesen brauchen, aber es brachte nichts. Also rief ich beim Jobcenter an, vielmehr ich versuchte es..., war erst mal 4 Minuten in der Warteschleife, dann musste ich auch noch auf den AB sprechen. Das kostet !!! 

Nach zwei Tagen wurde ich dann endlich zurückgerufen, nun ist ein neuer Bescheid extra für die GEZ extra in Bearbeitung !!! Hoffentlich steht da dann klar und deutlich drauf dass ich keinen Zuschlag mehr erhalte.   Zu der Sanktion: Auf meinen Widerspruch, in dem ich eine Frist angegeben hatte, bekam ich nun ein Schreiben vom Jobcenter, dass sie sich 3 Monate Zeit lassen dürfen für die Bearbeitung. 

Also das heißt, wieder aufs Sozialgericht, eine einswillige Anordnung beantragen, wieder warten... und am Ende bestimmt wieder Klage einreichen... und wenn dann wieder derselbe Richter B. zuständig ist wie in meiner 1. Klage wegen der Wohnungsgröße, dann weiß ich jetzt schon dass ich verliere...

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Mein Leben mit Hartz IV
Deutscher Sozialstaat?? Und so was nennt sich deutscher Sozialstaat!! Jetzt bin ich seit 3 Jahren arbeitslos, lebe seit einem Jahr von Hartz-IV unverschuldeterweise... 

Ich wurde letztes Jahr aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen, mir stehen 45qm bis zu einem Mietpreis von 225€ kalt zu! Das habe ich auch versucht und natürlich nichts gefunden, ich wohne in einer 71qm Wohnung zu 421 € Warmmiete. Mein Geld wurde deshalb um 80 € gekürzt deshalb, ich habe dagegen geklagt und was kam jetzt dabei raus. Der Richter Herr B. hat entschieden: Ich bin verpflichtet in ein 18qm Kämmerlein zu ziehen und das mit meinen 50 Jahren, dabei kostet so ein Zimmerchen vielleicht im Endeffekt 50 € weniger als meine 3-Zi-Wohnung. Einen Umzug bekomme ich nicht bezahlt, die Sicherheitsleistung für die Wohnungsbaugesellschaft wird mir versagt, kann also auch nicht auf die Liste für eine Tauschwohnung kommen. Auch eine Renovierung wird mir nicht bezahlt. Es heißt nur immer nein das bezahlen wir nicht !!

 Dass ich Arbeit finde da hilft keiner vom Jobcenter, nein ich werde auf Kurse geschickt die kein Mensch braucht, wo man den ganzen Tag rumsitzt und sich die Zeit im Internet vertreibt oder man lernt wie man sich schminken muss für das Vorstellungsgespräch. Das ist doch wohl ein Witz, nur damit man aus der Statistik rausfällt...!! Seit 3 Jahren versuche ich einen Kurs zu bekommen den ich brauche für meinen Job als Bürokauffrau, und zwar Buchhaltung, SAP und englisch. Das bekomme ich nicht bezahlt!! Der Witz ist, letztes Jahr gab es einen Kurs mit SAP, da ich aber schon in ALG II war, habe ich den nicht bekommen, mit ALG I hätte ich den SAP-Kurs belegen können!! 

Jobvorschläge vom Jobcenter Reutlingen habe ich in den 3 Jahren meiner Arbeitslosigkeit vielleicht 6 Stück bekommen, die dann nicht einmal in Frage kamen für mich oder schon belegt waren!! 

Ich habe mich jetzt geweigert einen Kurs zu machen, 3 Monate jeden Tag, wieder mal mit Bewerbungstraining und wie man sich kleidet usw... also lauter Dinge die ich sowieso kann, Fahrgeld hätte ich noch 23 € bezahlen müssen im Monat. Was ich nicht habe. Jetzt steht mir wieder eine Geldkürzung von 30 % bevor. Wie soll ich da überleben? Das ist doch wohl alles ein Witz. Hat man als Deutscher keine Rechte mehr, keiner hilft Einem. Da hat man sein Leben lang gearbeitet und wird dann so behandelt. Als Hartz-IV-Empfänger hat man keine Rechte mehr... 

So, nachdem ich eine Maßnahme abgelehnt habe bekomme ich nun eine Kürzung meiner Leistung um 30 %. Dann habe ich noch 620 € zum leben, das heißt: nach Abzug meiner Kosten wie Strom, Heizung, Wasser, Internet und Telefon bleiben mir im Monat noch 25 € zum überleben... Das Jobcenter erkennt meine Begründung nicht an, in der ich geschrieben hatte, dass ich einen solchen Kurs schon besucht habe (was mich aber nicht weiterbrachte) und dass ich das Fahrgeld nicht gezahlt bekomme. Sie schreiben, eine Monatskarte (sie kostet 41,90 €) würde ich ja auch privat nutzen. Ein Witz, ich kann mir gar keine Monatskarte leisten, also wie und von welchem Geld soll ich die Fahrtkosten bestreiten? Aber anstatt dass sie mir einen Kurs (Buchhaltung oder SAP) bezahlen den ich auch wirklich brauche, nein, den bekomm ich als ALG II-Empfänger nicht bezahlt, so was wird nur einem ALG I - Empfänger angeboten! Übrigens, in anderen Städten sind die Jobcenter wohl etwas menschenfreundlicher, meine Freundin hat mit ihren 58 Jahren sofort einen SAP-Kurs bekommen! In Reutlingen bekommt man wohl als 50-jährige Frau und nach 3-jähriger Arbeitslosigkeit keine Chance mehr, im Gegenteil man wird vom Jobcenter regelrecht fertiggemacht...(Beitrag eingereicht am 23.08.2008)

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Behörde verweigert Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Stellen Sie sich vor, Sie müssen aus gesundheitlichen Gründen umziehen und Ihr Antrag wird abgelehnt.  

Auf meiner Homepage unter www.horst-steinicke.de wird Ihnen Einblick in den Schriftverkehr zwischen mir und verschiedener Ämter, Behörden und Institutionen gewährt. Erleben Sie meinen Kampf gegen Behördenwillkür, Amtsmissbrauch und Schikane. Die Warmmiete der avisierten Wohnung beträgt 385,08 Euro und liegt mit 14,88 Euro (4,02%) über den für Nichtbehinderte und "nicht besondere Personenkreise" angedachten Warmmietbetrag in Höhe von 370,20 Euro. Würde die ARGE Leipzig, das Sozialgericht Leipzig und das Sächsische Landessozialgericht die Härtefallregel der Richtlinien der Stadtverwaltung Leipzig für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II beachten und richtig anwenden, würde die avisierte Wohnung innerhalb der vorgegebenen Werte nach den Richtlinien der Stadtverwaltung Leipzig für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II liegen. 

14,88 Euro, die möglicherweise ein Menschenleben kosten! (Beitrag eingereicht am 13.08.2008)

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So spart Landratsamt Geld

Eine Optionskommune (Landratsamt) irgendwo in Deutschland...  

Eine Familie bestehend aus einem Erwerbsfähigen Mann und seiner pflegebedürftigen und im Rollstuhl sitzenden Ehefrau, mit Behindertenhund. Die besagte Familie wird wegen Arbeitslosigkeit des Ehemannes und diverser weiterer unglücklicher Umständen obdachlos. Weil sie nicht direkt auf die Straße wollten, wohnten sie in verschiedenen möblierten Wohnungen-auf-Zeit. Eine solche Wohnung kostet monatlich 980,-Euro inkl. aller Nebenkosten und ist behindertengerecht. Beim Ehemann läuft das Arbeitslosengeld I aus. Aus diesem Grund beantragt die Familie bei dem zuständigen Landratsamt SGB II-Leistungen, mit der Bitte die Kosten für die möblierte Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen, bis sie eine behindertengerechte Wohnung gefunden haben. 

Beim persönlichen Termin mit der Fallmanagerin teilte die Familie mit, dass sie für 580,- Euro eine Wohnung die behindertengerecht ist, gefunden hat. Dies wurde von der Fallmanagerin abgelehnt, weil die Wohnung "unangemessen" und "zu teuer" sei. Der Preis sei 120,- Euro zu teuer. Die Familie bat dann wenigstens für 2-3 Monate die Kosten der Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen. Daraufhin teilte die "freundliche Mitarbeiterin" vom Amt mit, dass auch diese Wohnung für 2-3 Monate zu teuer wäre. Die "freundliche Mitarbeiterin" beriet sich mit ihrem Chef, was zu tun wäre. Daraufhin bekam die Familie folgendes Angebot: so lange keine angemessene Wohnung gefunden wäre, solle der erwerbsfähige Ehemann ins Obdachlosenheim ziehen, die pflegebedürftige Ehefrau könne ja ins Pflegeheim gebracht werden und der Behindertenhund ins Tierheim. Dies wäre doch eine "gute Lösung für alle". Eine Familie auseinander zu reißen nennt man " eine gute Lösung". Ein Obdachlosenheim sowie Tierheim kosten auch Geld. Allein ein Pflegeheim kostet monatlich ca. 1.700,- Euro. Diese Lösung wäre viel teuerer gewesen als eine Wohnung-auf-Zeit. 

Das Landratsamt wollte damit nur die Familie unter Druck setzen, was anderes kann man sich in diesem Fall nicht vorstellen. Der Autor merkt hier an: ich dachte immer, dass die Familie im Grundgesetz geschützt ist. Also ist die besagte Familie in der Wohnung-auf-Zeit geblieben und hat weitere Schulden gemacht, um nicht auseinander gerissen zu werden. Diese Schulden haben zur Folge, dass die Familie deswegen auf Verdacht des Betruges angezeigt wurde. Dieser Fall ging vor das Sozialgericht. Rechtlich gesehen, durfte das Landratsamt die Bezahlung ablehnen. Die Familie hat sich dann auch beim Landrat der zuständig für das besagte Landratsamt ist, beschwert. Dieser Landrat ist zugleich auch Sozialpolitiker. Er meinte nur trocken "die Lösung, die Familie auseinander zu reißen bis eine adäquate Wohnung gefunden wäre, wäre doch eine gute Lösung gewesen". 

Durch die Obdachlosigkeit hat die Familie alle ihre Möbel verloren. Bei der Beantragung von Erstausstattung von Möbeln, wurde dies vom Landratsamt abgelehnt. Man würde die Möbel bekommen, aber dies nur auf Darlehensbasis. Zwei Monate später hat die Familie eine nicht behindertengerechte Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug gefunden. Der Ehemann musste dann seine pflegebedürftige Frau täglich zum zweiten Stock hoch- und runter tragen. Diese Situation war der Familie trotzdem lieber, als auseinander gerissen zu werden. Um Kosten zu sparen, wurde die pflegebedürftige Frau als "arbeitsfähig" eingestuft. Nach etwa weiteren drei Monaten musste der Ehemann eine neue Wohnung suchen, weil er aus gesundheitlichen Gründen seine Ehefrau nicht mehr in den zweiten Stock tragen konnte. Der Autor merkt hier wieder an: es kann nachempfunden werden, wenn man jemanden täglich in zweiten Stock tragen muss, dass man dann Rückenprobleme bekommt. Dies ist eine wahre recherchierte Geschichte, die in Deutschland vorkam. (Beitrag von Bernd Klumpp  aus seinem Buch, "Hartz IV - Der helle Wahnsinn", ISBN 978-3-8370-5608-2, Paperback, 88 S., € 9,90, am 30.07.2008 eingereicht)

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Weitere Berichte aus dem Buch "Hartz IV - Der helle Wahnsinn"

Ein Hartz IV-Empfänger freut sich darauf, dass er am nächsten ersten des Monats bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen darf. Er ist pflichtbewusst und meldet dies seiner ARGE. Er arbeitet nun schon seit sechs Wochen bei seinem neuen Arbeitgeber. Leider kann ihn der Arbeitgeber nicht bezahlen und geht schon nach sechs Wochen pleite. Der Hartz IV-Empfänger geht sofort zur seiner ARGE (Bundesagentur für Arbeit) und meldet dort, dass er keinen Lohn bekommen hat. Er bittet um Hilfe, damit er seine Wohnung bezahlen kann und Geld zum Leben hat. Die freundliche Mitarbeiterin der ARGE sagt zu ihm: Wir müssen zuerst überprüfen, ob Sie Geld von Ihrem Ex-Arbeitgeber bekommen haben. Der Hartz IV-Empfänger bittet um finanzielle Hilfe, da er kein Geld mehr zum Leben hat. Dies wird von der ARGE abgelehnt mit der Begründung, man müsse zuerst prüfen und das könnte zwei Wochen dauern. Man machte ihm den Vorschlag, er könne zur Suppenküche oder zum Pfarramt gehen; vielleicht würde er dort etwas bekommen. Verzweifelt und niedergeschlagen, geht er tatsächlich zum Pfarramt der katholischen Kirche. Dort wurde er dumm angeguckt und er solle zur Caritas gehen. Da die Caritas 20 km von seinem Wohnort entfernt war, meinte die Dame vom Pfarramt als Arbeitsloser hätte er ja genug Zeit, um dort hinzulaufen.

 Der Hartz IV-Empfänger ist dann mit der Bahn dorthin schwarzgefahren. Bei der Caritas erklärte er seine Lage. Die glaubten ihm nicht, dass er kein Geld von der ARGE bekommen hätte, aber sozialhalber gaben sie ihm einen Gutschein in Höhe von 5,- Euro für Lebensmittel für den Tafelladen. Na ja, mit 5,- Euro zwei Wochen überleben?! Das wird etwas schwierig sein...
Da er auch hier kein Geld bekam, musste er die Rückfahrt auch schwarzfahren. Bei der Rückfahrt kam er mit einem türkischen Moslem ins Gespräch. Die beiden unterhielten sich über ihre alltäglichen Probleme. Der türkische Moslem bat ihm seine Hilfe an; er solle mit ihm zu seiner Gemeinde kommen. 

Misstrauisch ging der Hartz IV-Empfänger mit zur Gemeinde und erzählte dort seine Geschichte mit der ARGE. Die Mitglieder der Gemeinde reagierten sofort und halfen ihm sowohl finanziell als auch mit Lebensmittel für die nächsten zwei Wochen aus, bis er sein Geld von der ARGE bekommen hatte.

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Mit einem Hartz IV-Empfänger wurde in seiner Eingliederungsvereinbarung vereinbart, dass er fünf Bewerbungen pro Monat schreiben muss. Dies machte er monatelang korrekt. Da er auch mündliche Bewerbungen tätigte, lieferte er in einem Monat nur drei schriftliche Bewerbungen ab.

Daraufhin bekam der Hartz IV-Empfänger drei Monate Sperre. Ihm wurden monatlich 30% seines Regelsatzes gekürzt und das nur, weil er zwei schriftliche Bewerbungen zu wenig hatte. 

Aber er hatte mindestens fünf mündliche Bewerbungen hinter sich gehabt. Das Sozialgericht gab ihm nach einer sechsmonatigen Klage recht. (Beiträge von Bernd Klumpp  aus seinem Buch, "Hartz IV Der helle Wahnsinn", ISBN 978-3-8370-5608-2, Paperback, 88 S., € 9,90, am 30.07.2008 eingereicht)

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