Hier kann man in Beiträgen von Betroffenen lesen, welche "ARGEn Erlebnisse" sie gehabt haben.
Inhalt:
Über schlechte Erfahrungen mit Sachbearbeitern der ARGE kann ich nichts berichten. Aber es gibt noch andere Möglichkeiten wie "Sie" dich richtig fertig machen können: z.b.: wie sollte es anders sein, es geht um die Banken und ihre Machenschaften. Hier die Schilderung eines aktuellen Falles. Da keine gesetzliche Grundlage vorliegt, handelt es sich um Beraubung eines Bankkunden, oder?
Der Schuldner ist im 3. Jahr der Wohlverhaltensperiode. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit Hilfe des Inso-Treuhand-Rechtsanwalts, ein sog. "Jedermann-Konto" bei Bank "A" eröffnet worden. Das Konto war notwendig geworden, um künftige Zahlungseingänge des JobCenters..[...]
************************************************************************************
OB der Stadt Krefeld verweigert die Vergütung der Urlaubstage, bei EEJs, obwohl das Vertraglich so
vereinbart ist !!!
Am 04.11.08 unterschrieb ich eine EGV für einen EinEuroJob über 9 Monate. In dieser EGV stand nichts
davon, das die Urlaubstage ( 2 Tage pro Monat ) wärend der Maßnahme nicht bezahlt werden. Die
Sachbearbeiterin sagte zwar, "Sie bekommen aber kein Urlaubsgeld" während der Maßnahme, aber sie
sagte nicht das die Urlaubstage nicht..[...]
************************************************************************************ Es ist Freitag, der 08.05.09, Frau S. hat einen Termin bei Herrn K. und wir gingen mit zwei
Beiständen aus Krefeld mit zur ARGE Grevenbroich. Als Herr K. sah das Frau S. mit uns sein Büro betreten wollte, bat er uns kurz noch auf
dem Flur zu warten. Während des Wartens bekamen wir mit, dass eine SB einen "Kunden", der
offensichtlich einen Termin bei ihr hatte, zu einem anderen SB mit der Begründung schickte, sie
müsse einem Kollegen (Herr K.) helfen. Sie ging in das Büro von Herrn K. der kurze Zeit später
zu uns auf den Flur kam. Als erstes fragte er mich in einem sehr unfreundlichem Ton
..[...]
************************************************************************************ Hallo,
ich alleinerziehende Mutter habe am 26.02.07 nach Trennung von meinem Mann Harz4 beantragt. Eine Woche bevor ich
hätte alles abgeben müssen, habe ich bei der Vertretung von der Vertretung meiner Sachbearbeiterin alle Unterlagen abgegeben, habe bereits zum 01.05.07 eine kleinere Wohnung bezogen und hatte berreits ab 01.04.07 neue Arbeit auf Steuerkarte und zum 01.05.07 auf weitere Leistungen der Arge verzichtet.
Bis dato noch kein Tag, Tschöschreiben geschweige Zahlung für den Zeitraum vom 26.02.-30.04.07....Habe bis Juli 2007 mit so ziemlich allen Sachbearbeitern der Arge Nettetal telefoniert, jeder versprach sich drum zu kümmern...habe 2 Jahre in erschreckender Armut gelebt ohne Hilfe und mich nicht mehr gewagt der Arge zur
Last fallen zu wollen...am 20.04.09 musst ich nun doch über meinen Schatten springen, da ich so verschuldet bin und gar nix mehr geht...mein alter Antrag kam nach erzählen meiner Geschichte wieder zum Vorschein...mein neuer Sachbearbeiter versprach mir jetzt zu helfen, aber ich glaube nicht daran dass ich noch ohne Gericht und Presse zu meiner mir zustehenden Leistung komme...ich hoffe das denen klar wird, wenn ich das vor Gericht bringe und das veröffentliche gibt das Ärger...
Alleinerziehende ,hilfebedürftige Mutter 2 Jahre vergessen bei der Arge Nettetal...(Eingereicht am
26.04.2009)
************************************************************************************
Uns wurde ein Umzug genehmigt, da wir umziehen müssen. Es ist ein Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung in den Landkreis,
in dem ich aufgewachsen bin. Die Miete soll durch 2 geteilt werden, da ich Grundsicherung bin und mein Mann Harz4 bezieht!
Gestern hieß es plötzlich, man verweigere den Mietanteil meines Mannes zu zahlen und die Übernahme der Kaution verweigere man nun ganz, da die Wohnung angeblich zu teuer ist!
Seltsam ist, dass davon im Oktober kein Wort gesagt wurde! Jetzt ist es nur noch 5 Wochen bis zum Umzug! Zudem gibt’s Nachmieter, d. h. wir müssen also hier raus!
Die ARGE sagt, der Grund, dass ich im Rollstuhl sitze und eine rollstuhlgerechte Wohnung brauche, wäre kein Grund dafür den Mietanteil meines Mannes zu zahlen! Der Umzug wurde von beiden Ämtern in den Landkreisen, wo wir momentan noch sind und in den, wo wir hinziehen, genehmigt!
Zudem wird behauptet das man den Antrag nicht bearbeiten kann, solange wir nicht umgemeldet sind!
Das kann doch nicht sein oder? Man darf sich doch gar nicht Wochen vorher schon ummelden!
Es wurde auch geäußert das es zu 70% eine komplette Ablehnung seitens der ARGE geben kann, aber erst in 4 Wochen! Das heißt es wäre nur noch 1 Woche bis zum Umzug dazwischen!
Mein Mietanteil wird in voller Höhe gezahlt und meine Leistungen auch!
Dass bedeutet ja, das ab 1.4. die Miete und Leistungen meinerseits bezahlt werden und zwar in der neuen Wohnung und der Stadt! Was passiert überhaupt, wenn von mir das Geld kommt aber die Hälfte der Miete fehlt?
Zudem muss man erwähnen, dass wir hier schon seit 2 Jahren leben und auch hier die Miete durch 2 geteilt wird! Es kommt auch keiner über die Mietobergrenzen, da ja jeder die Hälfte zahlen muss!!! Sprich die Ämter! Was kann ich machen? Anwalt hängt dran, er will versuchen alles in 2 Wochen zu klären! Bundesgerichtshofurteile habe ich auch eingereicht bei der ARGE!
Der Sachbearbeiter sagte sogar, er weiß nicht wie man mit Behinderten umgeht und was für Rechte die haben! Meiner Meinung nach kann man so was lernen, außerdem kann es nicht sein das in einer Stadt mit 30.000 Einwohnern noch niemals ein Behinderter bei der ARGE gewesen ist ???
Ich frage auch energisch, was ist und was ich machen soll? Da ich nicht auf der Straße schlafen kann mit Rollstuhl! Wir sind auch beide über 25 Jahre alt und haben bereits eigene Wohnungen gehabt!
Da frag ich mich, was der Scheiß soll? Wir sind verheiratet!!!
Wenn wir die Kaution für die Wohnung nicht binnen 14 Tagen bezahlt haben, bekommen wir den Wohnungsschlüssel nicht und kommen nicht in die neue Wohnung! Zudem, wenn wir nicht binnen 4 Wochen zahlen wird der Mietvertrag als nichtig betrachtet, da es eine Baugenossenschaft ist!
Der Sachbearbeiter sagte auch, es wäre egal ob man das Darlehn der ARGE in Raten zurück zahlt oder ob man dem Vermieter ratenweise die Kaution bezahlt! Bei einer Baugenossenschaft ist so was nicht egal, die bestehen auf dem Geld! Zudem gibt es keine barrierefreie Wohnung, die "billiger ist"! Ich hab ja auch über 6 Monate gesucht!
Der Mietspiegel, nach dem die gehen, ist übrigens von 2006. Der hat sich längst verändert! Laut Anwalt muss die Miete voll bezahlt werden, wenn es keine anderen billigeren Wohnungen gibt! Dann ist es egal ob sie zu teuer ist! Sie kann auch gar nicht zu teuer sein, da ich 330 Euro warm zahlen muss und mein Mann 320 Euro Warmmiete! Zudem steht einem Harz4-Empfänger eine Miete bis zu 350 Euro zu!
p.s. Aussage des Sachbearbeiters: mir stehen als Rollstuhlfahrerin 15qm mehr zu, wegen Hilfsmittel und Rolli, aber angeblich darf dieser Mehrbedarf an Wohnraum nichts kosten! Kann nicht sein, da es Wohnfläche ist, wofür Miete verlangt werden darf!
(Eingereicht am 22.02.2009) ************************************************************************************ Die aktuelle Diskussion und wie Menschen bereitwillig die Vorurteile des Herrn Mißfelder aufgreifen zeigt
in meinen Augen eindeutig, daß es sich um den Straftatbestand der Volksverhetzung handelt. Ich habe jetzt
die Bremer Staatsanwaltschaft um Stellungnahme gebeten - für bessere Ideen bin ich dankbar!
(anmerk. Hartzkritik: wird über Hartzkritik weitergeleitet!) Kopie der email: Hallo,
ich bin erstaunt, warum es noch keine offizielle Anklage gegen Herrn Mißfelder wegen des Straftatsbestands
der Volksverhetzung erhoben wurde. Können Sie mir dies erklären?
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,609228,00.html "Mißfelder lehnt Entschuldigung wegen Kritik an Hartz-IV-Erhöhung ab" "Die Kritik an JU-Chef Mißfelder wegen
dessen Äußerung, die Erhöhung bei Hartz IV sei ein "Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie", nimmt
kein Ende."
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung "Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in Deutschland eine Straftat." "Den Tatbestand einer Volksverhetzung
definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. "
Desweiteren sehe ich die Aussage als eine Beleidung aller Hartz IV Empfänger an - er sollte also entsprechend
zur Zahlung einer Geldbuße herangezogen werden, die auf alle Hartz IV Empfänger aufgeteilt wird.
Bitte stoppen Sie die unsägliche Diffamierung von Menschen, die vollkommen unverschuldet aus der Gesellschaft
ausgesondert wurden!
Mit freundlichen Grüßen,
Arne Christoffers
(Eingereicht am 22.02.2009) ************************************************************************************ Wir sind eine BG nach dem SGB II. Im September 08 haben wir einen Weiterbewilligungsantrag bei der Arge
beantragt. Alle relevanten Unterlagen wurden persönlich mit Empfangsstempel
abgegeben. Bis mitte November 08 wurden wir komplett ignoriert. Keine Zahlung, kein Bescheid. Wir haben dann eine einstweilige Anordnung vor Gericht
durchgesetzt. Der Richter wurde zwar sofort tätig, aber die Arge nicht. Immer wieder wurde behauptet, es würden Unterlagen fehlen, die aber lange
vorlagen. Bis es dem Richter zu bunt wurde. Ein Anhörungstermin wurde kurzfristig festgelegt. In diesem Termin verpflichtete sich die Rechtsstelle der Arge nun endlich tätig zu werden und die EA war damit
erledigt. 4 Wochen später war immer noch kein rechnerisch richtiger Bescheid erstellt.
Uns wurden kleinste Geldbrocken hingeworfen, mal 60 Euro mal 105 Euro mal 169
Euro. Nun wurde die 2. EA bei Gericht durchgesetzt...und das Spiel ist immer noch nicht
beendet. Wieder fehlten Unterlagen, die die Arge teilweise schon 5fach vorliegen
hatte. Nun muß/soll die Arge sofort tätig werden, ob sie das wohl wird??? Wir warten und warten .....
(Eingereicht am 16.02.2009) ************************************************************************************ Gegen Ende des Jahres bekam ich meine Stromabrechnung.
Diese betrug 455 €. Ich habe in der Wohnung einen 80 Liter Warmwasserspeicher.
Ich zahlte im Januar 125 € auf diesen Betrag und stellte bei meinem
Energieversorger einen Antrag auf Ratenzahlung. Ich bot an zusätzlich zu den
monatlichen Abschlagszahlungen 25 € zu zahlen. Meine monatlichen Zahlungen
betragen ab Februar 95 € monatlich, das wären dann jeden Monat 120 €
Stromkosten. Diesen Vorschlag lehnte man ab und machte mir einen neuen
Ratenzahlungsvorschlag. (Auf www.stromeffizienz.de
kann man nachschauen, was so ein Warmwasserspeicher im Jahr kostet.)
Antwortschreiben Vattenfall Dies ist mir nicht möglich. Also versuchte ich Lösungen
zu finden. Ich ging zu ARGE und stellte einerseits einen Antrag auf Umzug.
Wollte es erst mal schriftlich haben, dass in meinem Fall ein Umzug erforderlich
wäre.
Antrag Umzug Bezüglich meiner Begründung lachte mich die
Sachbearbeiterin aus und meinte Gründe können sie viele angeben, aber das
bringt nichts. Als ich dann einen
schriftlichen Bescheid von dieser Dame haben wollte, hieß es nur „ach was,
den brauchen sie nicht, wird eh abgelehnt“ !. „Die einzige Möglichkeit, dass sie einen Umzug genehmigt
bekommen, ist, dass sie zur sozialen Wohnungshilfe gehen und sich dort ein Schreiben holen, in dem ein Umzug befürwortet wird, weil sie sonst wieder
abrutschen würden“. Abrutschen? Wohin? Ich bin weder Alkoholkrank noch
Drogenabhängig. Ich werde zur Zeit von einem Verein betreut, der versucht mir
zu helfen, meine Sachen zu regeln, weil ich alleine es nicht mehr schaffe. Aber
auch dem sind die Möglichkeiten begrenzt. Es wäre aber alles noch viel
schlimmer, wenn ich diesen Verein nicht hätte. Ich stellte auch einen Darlehensantrag bei der Arge wegen
der Stromkostenübernahme. Antrag Stromkosten. In diesem Termin hörte ich dann, „dass übernehmen wir
nicht, da könne ja jeder kommen“. Dann sah sie sich den Antrag von mir an und
fragte: „Warum haben sie eine Riesterrente?“, schüttelte den Kopf und kam
auf meine Telefon-/Internetkosten. Bemerkung 40 €??? Ich sagte ihr, dass es
sich dabei um Flatratetarife für Internet und Festnetztelefon handelte. Ich
bekam also einen Ablehnungsbescheid. Ablehnungsbescheid Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, durch
einen Anwalt. Alle meine Versuche, irgendwie das Problem zu lösen,
sind gescheitert. Ich sitze jetzt hier und überlege, wie ich ab dem 1.2.2009
existieren soll. Und dann muss ich auch noch lesen und hören, von unserer
Regierung bezüglich des Urteils vom BSG wegen der Regelsätze: „Wir sehen
keinen Handlungsbedarf“. Geht´s noch? Mir verbleiben 174 € ab dem 1.2.2009 zum Leben. Von
dieser Summe muss ich ab 1.2.09 noch folgendes zahlen/bewältigen: Ich beginne am 23.2.09 eine Weiterbildungsmaßnahme, durch
die mir auch wieder Kosten entstehen, für Schreibblöcke und dergleichen. So was
kann man billig kaufen, das ist mir klar. Aber ab den 1.2.09 muss ich mir
zweimal überlegen, ob ich mir einen Schreibblock kaufe oder lieber ein Brot. Eine gesunde Ernährung ist da überhaupt nicht mehr möglich.
Mein Antrag auf Mehrbedarf wird seit ca. 8 Monaten bearbeitet. Soziale Kontakte
habe ich so gut wie keine mehr, eine Teilhabe am soziokulturellen Leben ist so
kaum möglich und ab Februar muss ich darauf ganz verzichten. Das macht Hartz IV aus mir: Kann seit Tagen nicht mehr schlafen, bin nervlich am Ende.
Kann eigentlich nur noch heulen. Schäme mich, wenn ich in der U-Bahn sitze und
einem Fahrkartenkontrolleur mein Sozialticket zeige. Kann keinen klaren Gedanken
mehr
fassen, mich nicht mehr richtig konzentrieren. Bin verzweifelt. Habe Angst es
nicht mehr zu packen. Überlege meinen Strom abzumelden, mein Telefon-/Internet
abzumelden, weil ich es mir eigentlich nicht mehr leisten kann. Den ganzen Tag
denke ich darüber nach, was mache ich ab 1.2.09. Ich beginne eine Weiterbildung
im Februar, auch das kostet Geld (Schreibpapier, das ein oder andere Buch), auch
will man vielleicht in der Pause sich auch mal beim Bäcker für 80 Cent einen
Kaffee kaufen, dass werde ich mir nicht leisten können. Fehler darf ich mir
nicht erlauben, sonst drohen Sanktionen. Ich bin am resignieren und aufgeben. Weil ich keinen Sinn
mehr sehe in allem was ich tue. Und ich war mal jemand, dass behaupte ich jetzt
mal von mir, ein hochmotivierter Mensch gewesen zu sein, davon ist nicht mehr viel da. Da kann ich nur sagen. Herzlichen Glückwunsch Fr.
Bundeskanzlerin Merkel und den Mitgliedern der Regierung. Es besteht kein
Handlungsbedarf!!! (Eingereicht am 28.01.2009) In Kürze erscheint eine länge Fassung
dieses Beitrags, den man sich dann als PDF herunterladen kann! ************************************************************************************ Meine Erlebnisse mit der ARGE sind unfassbar. In einem Anflug von Galgenhumor habe ich da letztes Jahr ein Buch draus gemacht: "Fordern statt Fördern - Ein satirisches Märchen aus der Bananenrepublik Absurdistan." Das gibt's zwar beim Verlag auch in gedruckter Form, aber weil man als Hartz-IV-Empfänger jeden Cent zwanzig Mal umdrehen muss, habe ich's als Gratis-E-Book auf meine HP unter http://asmodis.heim.at gestellt (Direktlink http://asmodis.heim.at/absurdistan.pdf). Ein zweites Buch ist gerade in Arbeit (Direktlink http://asmodis.heim.at/StillesSterben.pdf); Arbeitstitel "Stilles Sterben - Geschichten über das Leben mit Hartz-IV". Wetten, dass sich da der eine oder andere wiedererkennt?
MfG
Eckhard Freuwört (Eingereicht am 25.01.2009) ************************************************************************************ Hallo, Dann mit Hilfe eines Anwalts herausgekommen, zuvor Suche nach einer anderen angemessenen Wohnung, dann zwar eine gefunden, jedoch kurz vor Zwangsauszug vom nächsten Vermieter, einer Gesellschaft in München, eine andere auch nach Ansicht der Polizei unvermietbare Wohnung aufgedrückt bekommen, statt 53,96 qm nur 46,53 qm, der Anwalt konnte aufgrund des knappen Termins auch nichts mehr machen, seither seit
eineinhalb Jahren Schikane, Mobbing, Ärger, Krach etc. mit Vermieter und diversen Nebenmietern bzw. Nachbarn, haben seit dem 1. Tag des Einzugs mit den beiden Nachbarn rechts und links mehr als nur Ärger, diese Nachbarn sind der Polizei bekannt seit ca. 8 Jahren, wegen denen hieß es, sind bereits seit ca. 8 Jahren mehrere Vormieter unserer jetzigen Wohnung aus- und eingezogen. Jetzt haben wir seit Mitte des Jahres eine Notwendigkeitsbescheinigung von der ach so freundlichen ARGE in Bayern, aber man bekommt als Hartzler einfach keine angemessene Wohnung, sei es dass sie einfach zu teuer ist oder die Vermieter keine Hartzleute wollen. Dann seit der gewissermaßen vom Anwalt erzwungenen Erteilung der Notwendigkeitsbescheinigung, nachdem bereits die Miete seit diesen März 2008 gemindert wurde, aber die Situation keinesfalls besser wurde, Schikane der ARGE durch dubiose 1 Euro-Jobs ohne EGV, kein Profiling wird gemacht, es wird nicht nach gesundheitlichen Einschränkungen nachgefragt, jetzt hat einer von uns auf der Stelle eine sofortige Sanktion
von 95,- weniger pro Monat erhalten, es fand keine Anhörung statt und wir finden nicht mal einen Sozialanwalt der für Beratungshilfe was
tut. Einen hatten wir gefunden und auch dieser fällt uns statt zu helfen noch in den Rücken, den Namen dieser dubiosen Wohnungsgesellschaft können wir selbstverständlich auf Wunsch gerne mitteilen, denn wir haben absolut nichts zu verbergen im Gegensatz zu denen. Hier im Hause ist ein Aus- und Einzug am laufenden Band, mittlerweile stehen hier im Hause 3 Wohnungen frei in die freiwillig keiner einzieht, zwei Wohnungen davon sind unserer Ansicht sogenannte ?Pseudo-Wohnungen?, d.h. es sind Namensschilder dran, es wohnt aber keiner drin da wir dort weder tagsüber noch abends Licht sehen. Mitstreiter findet man in dieser ach so tollen ?Innovationsregion? schon gar nicht obwohl es auch hier genügend HartzIV-Leute gibt. Kann uns bitte jemand weiterhelfen???? Danke! ************************************************************************************ Warum nicht mehr? Das Problem ist die Verteilung. Die Reichtumsschere öffnet sich immer weiter, weil die Produktivitätsgewinne für Unternehmen stark gestiegen sind, aber die Löhne stagnieren. Die tatsächliche Arbeitslosigkeit und Dumpinglöhne verschärfen das Problem. Zusätzlich wurde die Rentenkasse mit versicherungsfremden Zahlungen belastet. Beispielsweise Kriegsfolgelasten, Anrechnungszeiten für Kindererziehung und Ausbildung, Renten für so genannte deutschstämmige aus dem früheren Ostblock sind notwendige Ausgaben, aber aus dem Steuersäckel und nicht aus der Rentenkasse. Die Riester- Rente verteuert die Gesamtkosten der Rente um 2 Prozent und bringt Banken und Versicherungen zusätzliche Gewinne. Wer immer nur von Überalterung und Demografie schwafelt hat sich längst auf die weitere Umverteilung von unten nach oben eingestellt und will die Verteilungsfrage kaschieren. Nicht Demografie ist das Problem, sondern Demagogie. (Eingereicht am
14.01.2009) ************************************************************************************ Ich möchte mal gerne von meinem gestrigen Erlebnis bei der
ARGE berichten. Kurz zu mir: ich bin eine alleinerziehende Mutter eines 6jährigen, bin 33
Jahre und habe ein Nebengewerbe im Bereich Kfz-Aufbereitung. Ich habe von meinem
Auftraggeber mündlich eine Zusage das ich im März einen 400 Euro-Job bei ihm
bekomme, weil ich ihm immer wieder gesagt hatte das es mir wichtig ist, irgendwie
weiter zu kommen. Er hat mir schriftlich diese Zusage gegeben mit der Aussicht,
je nach Arbeitslage Mitte des Jahres auch eine Vollzeitbeschäftigung bei ihm zu bekommen.
Zur Zeit arbeite ich halt stundenweise bei ihm, wegen dem Wetter. Das Arbeitsamt
bzw. meinem Vermittler teilte ich dies auch im November bei einem Gespräch mit. Sie hörte sich mein Anliegen an....konnte mich auch sehr gut verstehen mit meinen
Argumenten...und meinte jedoch, dass nur mein Vermittler eine Entscheidung treffen könne.
Ich erklärte ihr das er mich vorhin rausgeschmissen hat. Sie regte sich über ihn auf...mit den
Worten: und das will ein Arbeitvermittler sein!???! Sie rief ihn übers Telefon
an....er ging jedoch nicht an den Apparat...sie versuchte es mehrmals weiter...und
schimpfte vor sich hin, das es ja nicht sein kann....er wäre da und geht nicht ans
Telefon! Sie sprach sich dann noch mal mit einem Anderen ab...und erklärte den Fall...der
wollte oder konnte auch keine ************************************************************************************ Seit Mitte Nov. 2008 habe ich einen 400 Euro-Job und musste der ARGE bis zum 03.01.09 die Abrechnungen
sowie die Kontoauszüge vorlegen. Am Freitag, den 02.01.09 war nur der Notdienst da.
Ich habe die geforderten Unterlagen beim Empfang der ARGE abgegeben. Diese wurden aber angeblich, lt. der
Sachbearbeiterin, bis Montagmittag noch nicht weiter geleitet. ************************************************************************************ Liebe
Betroffene,
Widerspruch
gegen den Bescheid zu Alg II vom TT.MM.JJJJ - BG-Nr. XXXXXXXXX Sehr
geehrte Damen und Herren, gegen
den Bescheid zu Alg II vom TT.MM.JJJJ, erhalten am TT.MM.JJJJ, lege ich
hiermit fristgemäß Widerspruch ein. Begründung: 1.
Die Anordnung der amtlichen
Prüfung zur Bewilligung oder Ablehnung von ungeplanten Betriebsausgaben 2.
Die Anordnung zur Vorlage von Belegen verstößt gegen
geltendes Recht und gegen die Grundrechte auf Gleichheit, Freiheit,
Sicherheit, Schutz und Menschenwürde von Geschäftspartnern und Kunden des
Leistungsempfängers: 3.
Die Anordnung zur Vorlage von Belegen verstößt gegen
geltendes Recht und gegen die Grundrechte auf Gleichheit, Freiheit,
Sicherheit, Schutz und Menschenwürde des Leistungsempfängers: 4.
Der Bescheid stellt eine
potentielle Existenzgefährdung dar: 5.
Der Bescheid beugt
Steuerrecht: 6.
Mit dem Bescheid wird eine
positive Geschäftsentwicklung verhindert : Aus
den vorgenannten Gründen beantrage ich hiermit, den Bescheid in allen
diesen Punkten aufzuheben und als einzig erforderlichen Nachweis meiner
Geschäftsvorgänge den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt heranzuziehen. Bitte
bestätigen Sie umgehend den Eingang meines Widerspruchs. Außerdem
bitte ich um zügige Entscheidung über meinen Widerspruch, da
die Angelegenheit sehr dringlich ist. Vielen Dank. (Eingereicht am 28.12.2008) ************************************************************************************ Es REICHT! Ihr Vertrauen in die Behörden und vor allem ARGEn schwindet zu
sehend? Sie verlieren Ihre Geduld und Ihre Freundlichkeit? Dann geht es Ihnen
wie mir! Hier nur einige Punkte die ich schon erleben durfte : Unterschlagen von Geldern, Pflichten zur Information werden missachtet,
Meineid, Schikanen, zu geringe KDU Erstattung, Repressionen gegenüber
Betroffenen von Hartz IV, systematische Vernichtung von Perspektiven ,
Missachtung von einstweiligen Anordnungen , verschleiern von Tatsachen , mangelnde
Transparents, Gelder werden verschoben , Leistungen nach SGB II werden nicht
gewährt, Folge-Antrag auf Weiterzahlung der Leistungen nach SGB II
verschwinden, Verpflegungskostenpauschalen werden rechtswidrig berechnet,
Mietbescheinigungen verschwinden Nachträglich, Telefon-Service Hotlines wissen
nichts , Widerspruchsschreiben verschwinden auf seltsame Weise, es wird unterstellt
betrogen und gelogen zu haben, bis das sich die Balken biegen,
Zuständigkeitsprobleme, Ungereimtheiten, Fehler, Demenz, Willkür, seelische
Grausamkeiten! Begründung : Die fehlende bzw. noch ausstehende Bestätigung eines
Psychologen die belegen soll, dass ich eine Therapie begonnen habe wegen
Depressionen , Burnout , etc. Ich habe bereits 4 Psychologen aufgesucht. Der erste wollte ein 2tes
Erstgespräch! Kommt nicht in Frage. Die anderen haben entweder vor August
keinerlei Termine frei oder aber sind mir unsympatisch was ein absolutes NoGO
ist bei psychologischen Aspekten in Verbindung mit Vertrauen. Keinerlei
Regelungen in der Hartz IV-Idee die hier rechtlich klar und deutlich festlegen
wie lange ein Betroffener Zeit hat eine Bestätigung für eine Arge vorzulegen?!
Dann kommt man wieder nach einer Bestätigung des Folgeantrages der ja
bekanntlicherweise 6 Monate dauert und sendet mir wiederum einen Folgeantrag?!
Was soll das alles bedeuten? Man versucht hier systematisch die Betroffenen zu irritieren,
und hart ausgedrückt, zu vernichten! Man geht weiterhin so vor wie schon damals bei Andre Kirsch, der elendig verhungert
ist! Man hat nichts und rein gar nichts dazu gelernt! Sind wegen dieser
Vorgehensweisen wie oben schon erwähnt, die Türen zum Gebäude seit 2 Wochen
verschlossen? Vor was hat man den Angst? Das wieder Menschen ausrasten und mit
Gewalt vorgehen weil sie keinen Ausweg mehr sehen? Eines ist sicher, die verschlossen Türen sind kein Grund sich sicher zu
fühlen! Was Ihr damit erreicht ist das Gegenteil! Wer schottet sich schon ab, wenn
man keinerlei Bedenken hat bezüglich der Arbeit die man verrichtet? Ich bin
leider Körperlich zu sehr geschwächt, um hier noch etwas in Bewegung setzen zu
können. Und Seelisch wie Geistig nicht mehr in der Lage hiergegen klar rechtlich
vorzugehen. Ich habe wirklich langsam die Schnauze voll mich ständig wehren zu
müssen und die Kraft, die ich für eine erfolgreiche Arbeitsuche aufbringen
könnte, dazu verwenden zu müssen, meine Rechte einzuklagen! Und wenn man bedenkt , das dieser Zustand auch noch von der Gfa Vorderpfalz
Ludwigshafen mbh auch noch erzeugt wurde durch 8 Monate langes, rechtswidriges
Vorenthalten der Leistungen nach SGB ist es eine Farce mich dafür auch noch
komplett zu sperren und die Leistungen jetzt einzustellen! Meine abschließenden Worte an die Gfa Voderpfalz Ludwigshafen mbh : Unmut muss sich Frei entfalten dürfen, wenn man sich nicht selbst Schaden
möchte ! Meine abschließenden Worte an die Bevölkerung des nicht legitimierten
Staates Deutschland : "Die Zeichen stehen auf Sturm", sagte selbst ein Englischer
Wirtschaftsprüfer, wegen der steigenden Inflation, Mehrkosten an Lebensmittel,
Energie und anderen Gütern. Wenn ich ein Leck in einem Schiff habe, dann kann
man es ans rettende Ufer schaffen wenn jeder der auf dem sinkenden Schiff,
tatkräftig und mit vereinten Kräften, das Wasser abschöpft. Was wir heute tun
ist wohl eher, mit zu Helfen das dieses Schiff schneller sinkt, und wie ich
zuerst raus komme! Schämt Euch und schaufelt Euer eigenes Grab! Man sollte sich endlich mal mehr Gedanken machen über die Herrschsucht und
Grausamkeiten des angeblich intelligentesten Säugetieres dieses Planeten. Meine abschließenden Worte an alle Hartz IV Kuchen-Ablecker : Ein jeder wird Rechenschaft ablegen müssen früher oder später , für dass
was er im Leben getan und nicht getan hat. Und die gerechte Strafe wird darauf
folgen! Meine abschließenden Worte zu den modernen Sklaven-Treibern ( Zeitarbeit ): Auch Ihr werdet in naher Zukunft Euch zweimal überlegen, ob Ihr weiterhin
Euch vom Geld eines Arbeitenden oder wie Ihr zu sagen pflegt, vom Human-Kapital
finanziert! Meine abschließenden Worte an die Bundesregierung : Eure neuen Reformentwürfe zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente vom
26. Mai 2008 sind ohne Entschuldigung, Grotesk und Verabscheuungswürdig! Nur
ein Punkt davon zitiert : Durch die Abschaffung wenig wirksamer und wenig genutzter Instrumente werden
Informationspflichten abgebaut und damit verbundene Bürokratiekosten gesenkt.
Durch den Wegfall der institutionellen Förderung nach §§ 248-251 SGB III
entfallen Informationspflichten. Die Änderung des § 86 SGB III reduziert die
Informationspflichten für Unternehmen. Die mit Artikel 2 vorgenommenen
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch begründen keine neuen
Informationspflichten für die Wirtschaft. Die Betroffenen allerdings werden noch mehr kontrolliert und um noch mehr
Daten abgefragt! Meine abschließenden Worte an alle die es überhaupt Interessiert : Für eine gerechte Sache zu kämpfen, bringt mir mehr an Lebensenergie und
Würde, als mein Leben lang geknechtet und versklavt nach Reichtum und Ansehen
zu ringen! Denn Reichtum und Ansehen sind vergänglich! Die Sache selbst aber lebt
in Dir und lebt in anderen weiter! (Beitrag eingereicht
durch DIrk Grund, freier Redakteur, Querdenker , Freigeist , Blogger und
Aktivist ************************************************************************************ Um meine
Geschichte verstehen zu können, muss man auch die Vorgeschichte kennen. ************************************************************************************ Am 17.10.2008 erging das Urteil zu dem Vorgang "Eine wahre Geschichte anno 2005" am Sozialgericht Dessau-Roßlau
unter dem Aktenzeichen: : S 14 AS 359/06
Eigentlich war es kein Urteil, sondern ein Schuldbekenntnis der Arge Bitterfeld in meinem Fall rechtswidrig sanktioniert zu haben! Die Geschichte:
http://www.dh-online-net.de/eurojob/eurojob.php
Das Urteil:
http://www.dh-online-net.de/eurojob/urteil.htm (Beitrag eingereicht am 30.10.2008) Auf Hartzkritik wurde die Geschichte schon puplik gemacht
unter "Zwei
tolle Erlebnisse"! ************************************************************************************ Die folgenden Seiten sind
ein tagebuchartiger Bericht über eine angeordnete Maßnahme, die den Titel
„Perspektive 50 plus“ trägt, die im Kreis Neuwied in einer Westerwälder
Gemeinde aus meiner subjektiven Sicht sich wie folgt zugetragen hat:
Montag, den 14.Juli 2008
Einer Einladung meines Fallmanagers folgend begebe ich mich pünktlichst zum
Ersttermin, wo mir die Maßnahme (Träger ist die Arbeiterwohlfahrt, kurz
AWO ) unterbreitet werden soll. Wissend und daher ein wenig vorbelastet, was
mich erwarten könnte, trete ich dem Leiter der Maßnahme entsprechend skeptisch
gegenüber. Es folgt natürlich somit genau dieses erwartete Prozedere über die
Errungenschaft dieser Maßnahme, und die erfolgversprechende Haltung. Er meint
dies selbstverständlich aus seiner Sicht auch gut. Ich entschließe
mich, die Maßnahme zunächst einmal zu beginnen, vielleicht auch deshalb, weil
er mir im Verlaufe des Gespräches zumindest in Aussicht stellt, vermittelnd
seine Kontakte als Musiker „einfließen“ zu lassen, weil ich ihm über meine
beruflichen Erfahrungen vom „auf Tour sein“ als Bühnentechniker erzähle.
Montag, den 21.Juli 2008
Die Maßnahme beginnt zögerlich mit der Vorstellung über deren Inhalt seitens
des Maßnahmeleiters. Nun wünschen, sowohl der Leiter der ARGE, als auch die
initiierende Sachbearbeiterin, dem ersten Kurs im Kreis Neuwied viel Erfolg.
Dabei wird nicht außer acht gelassen, den ursprünglichen Politiker namentlich
betont zu erwähnen, der diese ins Leben gerufen hat: Herrn Müntefering. Daß
dies bereits vor vier Jahren geschehen war, wird nicht gesagt- die
„verfehlte“ Arbeitsmarktpolitik erhält dadurch ohnehin keinen Zugewinn. Und
natürlich wird genau dies „angeboten“, was ich bereits weiß:
Auffrischungskenntnisse in Excel, Bewerbungskorrekturen und Coaching sowie das
Klingelputzen seitens des Leiters. Alles gut gemeint, hilft bestimmt dem einen
oder anderen, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach den „Markt“ nicht
beeindrucken. Die über 50 Jährigen werden auch weiterhin dadurch weder jünger
noch attraktiver.
Dienstag, den 22.Juli 2008
Der junge Dozent für die PC-Probleme stellt sich vor. Erwartungsgemäß
entdeckt er in meinem vorgelegten Lebenslauf genau die Punkte, die ich eh
schon beabsichtigt hatte, ziemlich genau so zu verändern, wie er es mir
vorschlägt. In so weit ist seine Kompetenz bis dahin berechtigt.
Das komplette ************************************************************************************
Da mein Sohn mit 18jahren 1.98m groß ist und Schuhgröße 50,5 hat, hatte ich einen mündlichen Antrag gestellt für
ein größeres Bett und Schuhe.
Zur Antwort habe ich gesagt bekommen: Ich sollte mir das Geld für die Schuhe zusammensparen und mein Sohn könnte vorrübergehend auf dem
Fußboden schlafen bis ich das Geld für ein Bett auch zusammen gespart habe.
Das war jetzt vor knapp 2 Jahren. Dann habe ich ihn zu meinen Eltern gebracht. Dort hat er dann alles bekommen was er gebraucht hat. In dieser Zeit
hatte er eine Lehre angefangen da es eine außerbetriebliche Ausbildung über das Arbeitsamt war, kam meine Mutter bevor mein Sohn den Lehrvertrag
unterschrieben hatte, zu mir und ich musste ihr alle Rechte, die ich als Mutter habe, abtreten, weil Kinder von Hartz IV Empfängern dies nicht bewilligt
bekommen.
Das finde ich nicht für richtig. Sind unsere Kinder nichts wehrt nur weil wir in diese Misere geraten sind?(Beitrag eingereicht am
22.10.2008)
************************************************************************************
möchten Euch hiermit unsere Hartz IV-Erlebnisse mitteilen, wie man mit lobbylosen Leuten besonders in der
"Innovationsregion" Ulm/Neu-Ulm/ umgeht.
Wir sind leider schon älteren Semesters, für die Politiker und deren Anhängsel unnötiger Ballast u. mussten bereits 2-mal zwangsumziehen wegen diesem HartzIV-Dreck. Beim 1. Mal hat uns eine Baugenossenschaft eine minderwertige Wohnung aufgezwungen in der irgendwann die Wasserrohre in der Mauer platzten, anschließend durch das Wasser in der Mauer radikaler Schimmelbefall von der Decke bis zum Boden, Genossenschaft ließ uns im Schimmel 2 Monate
"wohnen", machte nichts.
Im übrigen ist diese ARGE menschenverachtend, böse und eine Sanktions- und Schikanierungsarge 1. Klasse.
Wir sind momentan auch noch dazu verurteilt auf zerrissenen und kaputten Matratzen zu schlafen.
Was unsere beiden Mieternachbarn anbelangt: Die eine ist eine ältere alleinstehende schwerstens psychisch gestörte Dame, die tag und Nacht Krach macht, zum einen lässt sie ihre Wohnungstüre offen u. stellt davor einen Stuhl und eine große Trittleiter und wirft beides zu unterschiedlichen Zeiten in der Gegend
herum, was natürlich auch Krach bedeutet, sie heult und brüllt laut aus undefinierbaren Gründen, sie schlägt mit div. Gegenständen an unsere Wohnungstüre und an unsere Wände und beleidigt uns grundlos. Die anderen Nachbarn sind eine ausländische Familie, die zu 5 (2 Erwachsene u. 3 Kinder, davon 2 kleinere und 1 größerer Junge) in einer 2 Zimmerwohnung mit 45,81 qm leben. Diese Kinder kommen selten aus der Wohnung raus, dafür trampeln und brüllen sie zu unterschiedlichen Zeiten, auch noch bis spät nachts in der Wohnung rum, schlagen gegen die Türe, schlagen bzw. machen die Wohnungstüre auf und knallen sie anschließend wieder zu, brüllen so laut dass es sich anhört wie wenn ein Schwein abgestochen wird. Das Ganze geht auch laut Polizei schon seit ca. 8 Jahren mit den beiden Parteien schon so.
Trotzdem einen guten Rutsch ins Jahr 2009, wenn auch wir wohl wieder zum 2. Jahr wieder dasselbe Theater haben und einfach keine Ruhe finden.
Bitte um Verständnis dass wir vorerst anonym bleiben wollen.
Grüße von zwei Hartz-IV-Empfängern (Eingereicht am 16.01.2009)
Seit der Rentenreform 1957 gibt es auch in der Bundesrepublik das ursprüngliche, paritätische Umlageverfahren zur Finanzierung der Rente. Diese sollte damals den, im Arbeitsleben erreichten, Lebensstandart für die Ruheständler sichern und nicht wie heute nur noch Armutsschutz zum Ziel haben. Das hat auch bis zur Dynamisierung des systematischen Sozialabbaus vor etwa 12 Jahren, trotz aller Krisen, recht gut funktioniert. Dann wurde dieses System mit allen möglichen Schlagworten diskreditiert.
Krieg der Generationen, gierige Alte nehmen den Jungen die Zukunft, reiche Rentner und andere wurden als üble Schlagworte benutzt. Zusätzlich wurden, als Beleg der
Notwendigkeit von zusätzlicher, kapital gedeckter, privater Rentenvorsorge angeführt, dass der
"Generationenvertrag" nicht mehr funktionieren könne. Deshalb wurden Rentenkürzungen eingeleitet und der gesetzliche Rentenbeginn verschoben.
Doch demografische Verschiebungen sind nicht neu. Etwa 12 Erwerbstätige kamen vor 100 Jahren auf einen
über 65- Jährigen. 1950 betrug dieses Verhältnis nur noch 7 zu 1, während es jetzt bei etwa 3 zu 1 liegt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Durch stetig steigende Produktivität wurde dieser Wandel mehr als ausgeglichen,
obwohl die Arbeitszeit wesentlich kürzer wurde. Der Rentenkürzungs- Professor Rürup geht von zukünftig 1,8 Prozent Produktivitätssteigerung aus. Bis 2030 wären dies 35 Prozent Steigerung gegenüber 2006. Wo liegt da eigentlich der Hase im Pfeffer?
Das sind nur einige Beispiele wie die Rente unsicher gemacht wurde. Es ist zu unterscheiden ob die Rentenkürzung mit Demografie verschleiert wird, oder ob es sich um einen gesellschaftlichen Konflikt handelt. Sachzwänge müssen akzeptiert werden, aber politische Konflikte müssen ausgetragen werden. In Griechenland, Italien, Frankreich und Österreich hat sich das Volk mit den Gewerkschaften gegen Verschlechterungen der Rente erfolgreich gewehrt. Wo bleiben unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Abwehr des Rentenunrechts. Besonders wir Bezieher von Ostrenten,
heute oder später, haben dazu besonderen Anlass, weil diese ja immer noch mit 12 Prozent Abzug bestraft werden.
Ich habe im Dezember eine ABM-Stelle zugewiesen bekommen. Am 5.januar war ich nun bei der
ABM-Stelle zum Gespräch geladen. Dort erklärte ich noch einmal mein Vorhaben mit dem 400
Euro-Job und das mir das sehr am Herzen liegt, weil ich dadurch eine berufliche
Perspektive sehe...denn die ABM geht ja nur 5 Monate und danach stünde ich wieder ganz am
Anfang...der 400 Euro job weg und ich müsste wieder ganz von vorne anfangen. Die
Frau der ABM-Stelle meinte nur das sie trotzdem keinen Grund sehe mich abzulehnen...sie
wolle mich haben. Ich erklärte dann, dass ich das alles noch mal mit meinem Arbeitsvermittler
besprechen möchte und er mich über meine Möglichkeiten aufklären möchte....sie war einverstanden und hat mir einen
Tag Aufschub gewährt um dass zu klären. Ich bin also am nächsten Tag gleich zum
Amt...zu meinem Vermittler...ich klopfte bei ihm...er war alleine in seinem Büro...ich meinte:
Entschuldigung, ich habe keinen Termin, ab
er es ist dringend! Er ging mich gleich an: ich weiß das sie keinen Termin haben!....holen sie sich einen!
ich sagte ihm noch mal das es dringend sei....und er meinte dafür gäbe es den
Schalter für Dringlichkeitsfälle....dort soll ich hin! ich habe an der Information
das alles vorgetragen worum es geht und man hat mich in einen Wartebereich gesetzt wo ich von einer netten
Frau aufgerufen wurde.
Entscheidung treffen....dann meinte sie zu mir...wenn es mir so am Herzen liegt,
würde sie die ABM-Stelle mit dieser Begründung die ich genannt hatte ablehnen!
Sie schickte mich dann zu dem, mit dem sie sich abgesprochen hatte....dort erklärte ich es ihm
noch mal...und lehnte schriftlich diese ABM-Stelle ab, mit der Begründung, die ich erklärt hatte.
Jetzt bin ich mal gespannt ob ich eine Sanktion dafür bekomme! Die Dame die mir
geholfen hatte , meinte noch ...wenn ich eine bekommen sollte, solle ich in Einspruch
gehen. Ich notierte mir noch ihren Namen, da sie ja Zeugin ist, dass mein Vermittler
sich geweigert hat mit mir über diese Sachlage zu sprechen...ich aber eine Entscheidung
treffen musste. Ich sehe in diesem 400 Euro-Job halt Zukunft...die ABM-Stelle (Müll aufsammeln und
Graffiti wegwischen) ist nach 5 Monaten (die könnte eventuell noch mal verlängert werden) dann vorbei!
Sicherlich werden Argumente kommen, dass ich damit erst mal aus der Hilfebedürftigkeit
draußen wäre usw. ....aber für meine Zukunft in die Arbeit zurück zu kehren, langfristiger
wäre der 400 Euro-Job. Na ja, ich werde jetzt mal abwarten! (Eingereicht am
07.01.2009)
Die ARGE hat schon das Entgelt aus dem Job eingerechnet und dementsprechend weniger überwiesen. Ich
hatte aber mein Gehalt bis heute noch nicht auf dem Konto. So musste ich heute erneut, mit Herrn
T. als Beistand, zur ARGE und bin heute um 11:00 Uhr zu meiner Sachbearbeiterin Frau B. (4. Etage)
gegangen, um sie um einen Vorschuss in Form eines Darlehns zu bitten. Sie sagte mir, dass das nicht
möglich wäre. Von dem wenigen Geld, welches mir die ARGE überwiesen hatte, wurden Strom, Telefon und
andere Fixkosten, die monatlich am Monatsanfang anfallen, eingezogen. So wies ich Frau B. darauf hin,
dass ich nur noch ein paar Cent besitze. Trotzdem sagte mir diese Sachbearbeiterin, dass sie mir nichts
geben könnte. Zum anderen sei es zu aufwendig - wegen Rückforderung, Anhörung usw. - ein Darlehn zu
gewähren und ich sollte mich erst einmal an meiner Arbeitgeber wenden, da er in der Pflicht ist.
Auf meinen Einwand, die ARGE hätte ja schon das Geld abgezogen, obwohl es mir noch gar nicht zur
Verfügung stehe, sagte sie nur: "Das muss so sein, es geht nach dem
Zuflussprinzip" und ich würde ja jetzt im Januar das Geld für Nov. und Dez. 08 in Höhe von 680 Euro ausgezahlt bekommen. Dadurch würde
es ja sowieso schon zu einer Überzahlung kommen und ich müsste das zuviel gezahlte Geld wieder zurückzahlen.
Ich meinte daraufhin, "Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig bezahlt und ich zusätzlich von der ARGE
so viel abgezogen bekomme als wenn ich bezahlt worden wäre, dann bräuchte ich auch nicht mehr zu
arbeiten und könne ja dann den Job aufgeben. Jetzt geht es mir ja schlechter, als wenn ich nicht
gearbeitet hätte." Daraufhin drohte Frau B. mir sofort Sanktionen an.
Auf meine Frage, wie hoch denn der Freibetrag, den ich davon abziehen könnte, sei, sagte sie mir:
"100 Euro der Rest wird abgezogen und es gelte der Zugangsmonat, egal, von wann der Lohn
sei."
Herr T. sagte ihr dann, das diese Aussage falsch sei, der Freibetrag bei 280 Euro Brutto für Nov.08
sei 136 Euro und bei 400 Euro Brutto für Dez08 sei 160 Euro. Sie erwiderte nur.
"Nein es sind nur 100 Euro", von anderen Freibeträgen wüsste sie nichts und zum anderen, würde der Computer das ausrechnen.
Als Herr T. dann auf den "unabweisbaren Bedarf und das dieser keinen Aufschub
dulde", hinwies, bot sie mir einen Lebensmittelgutschein an. Sie wollte mit meinem Arbeitgeber zu telefonieren und bat mich um
die Telefonnummer. Als ich ihr diese gegeben hatte, sagte sie uns, wir sollten ihr Büro kurz verlassen
damit sie mit meinen Arbeitgeber telefonieren könnte. Ich erwiderte ihr, dass ich mit meinem Beistand
bei dem Gespräch auf jeden Fall anwesend sein möchte. Daraufhin bot sie mir an, ich könnte ja auch mit
ihrem Vorgesetzten über die Angelegenheit sprechen, was ich auch bejahte. Dann bat sie uns wiederum
ihr Büro zu verlassen, um ihren Vorgesetzten zu holen. Wir verließen ihr Büro und wurden nach einigen
Minuten wieder hinein gebeten. Frau B. sagte uns, dass ihr Vorgesetzter z.Zt. nicht zu erreichen sei
und sie habe schon mal mit meinem Chef gesprochen. Und das, obwohl ich ausdrücklich gesagt habe, dass
ich bei dem Gespräch dabei sein wollte. Nun berichtete sie, er habe ihr gesagt, dass er auf Grund von fehlenden Std. Zetteln noch keine
Abrechnung machen konnte. Er würde mir aber einen Vorschuss zur Verfügung stellen und ich sollte die
Std. Zettel einreichen. Von den Std. Zetteln habe ich aber erst im Büro von Frau B. erfahren und war
sehr überrascht.
Ca. ein halbe Stunde später, ich war gerade dabei meine Std. Zettel zu schreiben, erreichte mich eine SMS von
meinem Chef. In dieser teilte er mir mit, ich könnte den Vorschuss abholen und sollte die Std. Zettel
abgeben. Zum anderen würde ich dann noch ein separates Schreiben von ihm bekommen. Auch hierbei war
Herr T. Zeuge.
Als ich die Std. Zettel abgegeben und meinen Vorschuss abgeholt hatte, lag auch ein Schreiben für mich
dabei: Es war meine fristlose Kündigung.
Ich hatte gar nicht vor, meine Arbeit zu kündigen, zumal ich froh war, endlich Arbeit zu haben. Jetzt
bin ich die Arbeitsstelle los, dank ARGE und dank Frau B. von der 4. Etage. (Eingereicht am
07.01.2009)
Fehlt hierbei etwas? Ja es fehlt definitiv etwas! Die Regelungen zur psychologischen
Begutachtung eines Betroffenen der sich in der Hartz-Idee befindet. Ich werde ab
1.Juli keinerlei Leistungen nach SGB erhalten, dies versicherte mir die
zuständige ARGE Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz
Ludwigshafen mbh in einem Bescheid.
!Tacheles im Namen des Volkes?!; Gemeinschaft für Aufklärung; Tacheles - Bürger
TV; Co Gründer der APO Deutschland die NEUE Bewegung, am
06.11.2008)
Ich bin seit 1997 mit einem Partner zusammen, der 3 Kinder aus einer 1. Ehe und
ein nichteheliches zu 80 % geistig schwerbehindertes Kind aus einer Beziehung
hat. Ich habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Aufgrund seiner Scheidung hat er das
alleinige Sorgerecht der 2 ältesten Kinder, die auch in seinem Haushalt
wohnten. Das 3. Kind blieb bei der Mutter, sie hatte das Sorgerecht. Dieses Kind
wurde mit 12 Jahren von der Mutter ins Heim gegeben, da es zum Vater wollte, sie
es aber zu verhindern versuchte. Für das nichteheliche Kind hatte die
Mutter das Sorgerecht. Aber aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage war sie
nicht in der Lage für dieses Kind zu sorgen. Somit sollte der Vater das Kind
erhalten, was aber von der Mutter vereitelt wurde und das Kind ging mit 6 Jahre
in ein Heim, nach auslaufen des Unterhaltsvorschusses. Somit gab es 6 Kinder. Er
hatte eine 4 Raumwohnung, ich eine 3 Raumwohnung. Um nun die beiden Kinder aus
dem Heim zuholen, musste er geeigneten Wohnraum vorweisen. Wie wollten heiraten
und zusammen ziehen. Ein gemeinsames Kind war geplant. Da wird keine geeignete
Mietwohnung gefunden haben, kaufte mein Mann ein altes Haus, was für unsere
Ansprüche geeignet war. Dieses Haus war 110 Jahre alt und verfügte über die
notwendigen Räume, allerdings auch in einem unbewohnbarem Zustand. Kein Strom,
Heizung, Fenster, Türen, Wasser, Abwasserleitungen. Da das Haus sehr preiswert
war, konnte es von seinem erspartem gekauft werden. Die Eigenheimzulage
und das Baukindergeld wurde zum notwendigen Ausbau verwendet. Nach etlichen
Jahren der Klagen vorm Familiengericht, wurde nun für die beiden Kinder, die im
Heim lebten das gemeinsame Sorgerecht verfügt und die
Aufenthaltsrechtsbestimmung hatte mein Mann. In der Zwischenzeit hatten wir
soweit ausgebaut, dass die Kinder aus dem Heim zu uns kommen konnten.
Eins kam 2000, das andere 2003. Im Jahr 2000 kam auch unser gemeinsames Kind auf
die Welt. Wir lebten jahrelang wie im Mittelalter. Jeder Eimer Wasser musste
auch wieder zur Klärgrube getragen werden. Warmeswasser kam Sommer wie Winters
von der Kochmaschine. Baden ging nur über ein Badeofen in einem unbeheizbaren
Raum das Fenster war nocht nicht vorhanden, also offen. Nur notdürftig
abgedeckt mit einer Folie. Heizung und Strom konnte erst 2002 fertig gestellt
werden. Jeden Pfennig steckten wir in das Haus.
Und dann kam Dezember 2004. Wir wurden aufgefordert einen Antrag auf das neue
ALG II zustellen. Das taten wir auch. Im Januar 05 kam der Bescheid, dieser war
falsch, sie hatten ein Kind vergessen und uns sollte nur 50,00 Euro Heizkosten für
160 m² bewilligt werden. Wir mussten auch im Januar 05 Gas tanken, daher hatten
wir nun eine Berechnungsgrundlage für das Jahr 2005, dachte ich somit. Auf
Nachfrage beim Amt, kam nur die lapidare Antwort:“ Das ist eben so, damit müssen
sie sich abfinden, mehr gibt es nicht, Widerspruch zwecklos“! Das habe ich mir
nicht gefallen lassen. Ich haben dann dem damaligen Bundeskanzler geschrieben
und mein Amt wurde aufgefordert binnen 14 Tagen mein Bescheid zu
korrigieren und dem Kanzleramt Rückmeldung zu erstatten. Das Kind wurde zwar
mit in unsere BG aufgenommen. Aber die Heizkosten blieben bei den 50,00 Euro, außerdem
wurde uns die Eigenheimzulage als Einkommen angerechtet, obwohl diese als ein
Darlehen an der Bank abgetreten war. Denn um die Fenster, Heizung, Strom und Türen
mit einem mal einzubauen, wurde ein höherer Kredit aufgenommen, der dann mit
der Eigenheimzulage (EGZ) von 7 Jahren getilgt wurde. Und das wurde uns zum Verhängnis.
Obwohl dieses Haus angeschafft wurde um das schwergeistig behinderte Kind aus
dem Heim zu holen, wurde die EGZ nicht als geschütztes Einkommen gesehen. Wir
sollten nun von dem Geld leben, obwohl wir es nicht zur Verfügung hatten. Mit
den 50,00 € für die Heizkosten, konnte ich nicht die Raten bezahlen. Ich habe
dann extra Heizkosten beantragt, die uns als Darlehen gewährt wurden, die ich
mit den 50,00 € begleichen sollte. Das hieß, ich sollte die 50,00 € zum
ansparen für die Heizkosten 2006 verwenden und gleichzeitig die 50,00 € zurück
zahlen. Ich habe dann Widerspruch gegen den 1. Bescheid eingereicht und dann
nach der Ablehnung Klage im Mai 05 erhoben. Um es vorweg zu nehmen, diese Klage
ist bis heute 11/08 noch nicht verhandelt. Und es sollen noch 5 weitere folge.
Ab 03/05 begann ich mit einer Trainingsmaßnahme, wo ich heute noch mit einem
unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt bin. 01/05 waren noch 4 Kinder in
unserem Haushalt. Dann wurde 05/05 das 1. Kind 18 Jahre. Nach den damaligen
Rechtsvorschriften wurde nun dieses Kind nicht mehr unserer BG zugeordnet aber
zu unserem Haushalt. Uns wurde der Betriebskostenanteil und Anteil Kosten
Heizung abgezogen, aber dem Kind nicht zugeordnet. Das Amt ist der Meinung, dass
ich als Stiefmutter und mittlerweile Einkommen, für die Kosten aufkommen muss.
Das heiß wieder, Widerspruch und Ablehnung und Klage.
Mit meinem 1. Lohn musste nun auch der Bescheid neu erstellt werden. Nun kam es
zur nächsten Katastrophe. Bei der Berechnung wurde nun mein Brutto als
Einkommen berechnet. Das Amt hatte meine Sozialversicherungsbeiträge einfach
ignoriert. Also wieder Widerspruch der 13 Monate später bearbeitet wurde.
Aufgrund meines Einkommens wurde nun zum 01.07.05 Hartz4 komplett eingestellt.
Wie bereits erwähnt Brutto gleich Netto. Somit mussten wir für 5 Personen mit
meinem Netto von 850,00 € + KG für 3 Kinder auskommen. Ich sollte nun
Kindergeldzuschlag beantragen, was ich auch tat. Der wurde abgelehnt, ich
verdiene zu wenig, ich soll ALGII beantragen, was ich dann auch wieder tat. Das
wurde abgelehnt, mir stehe Kindergeldzuschlag zu. Ich wurde von einer Behörde
zur anderen verwiesen. Ich habe dann gegen jede Ablehnung Widerspruch
eingereicht, der nach 12 Monaten bearbeitet wurde und abgelehnt wurde. Somit
habe ich eine weitere Klage gegen H4 und nun noch gegen die Kindergeldkasse
eingereicht.
Aufgrund meiner Notlage im Jahr 2005, als die Zahlungen komplett eingestellt
wurden, war es mir nicht möglich Heizkosten für 2006 anzusparren. Uns viel
Ende Dezember die Heizung aus und ich musste eine Notbetankung vornehmen
lassen. Die Kosten reichte ich 01/06 beim Amt ein mit Antrag auf Übernahme. Das
wurde abgelehnt mit der Begründung, ich habe ja die EZL zur Verfügung, davon
kann ich ja tanken. Zur Erinnerung, abgetreten an Bank für Kredit
Heizung, Strom, Sanitär. Mit der Ablehnung reichte ich ein Schnellverfahren vor
dem Sozialgereicht ein. In der 1. Instanz habe ich auch gewonnen. H4 sollte uns
die Kosten auf Darlehn gewähren. Das Amt ging in Berufung und somit in 2.
Instanz. Wir haben da auch gewonnen. Das Amt muss die Kosten gewähren und uns
nun monatlich H4 gewähren, bis meine 1. Klage wegen der EZL verhandelt ist. Das
Amt hat dann immer noch nicht die Kosten bezahlt. Erst als mein Anwalt 1 Jahr
nach Urteil, mit einer beantragten Kontopfändung beim Amt erschien, wurden die
Kosten an den Gasversorger vom Amt überwiesen.
Im März 2006 wurde nun die letzte EZL gezahlt. Uns wurde von 09/05 –
02/07 kein H4 gezahlt. Aufgrund unserer Einschränkungen und meiner Jahresendprämie,
konnte ich nun 01/07 die erneuten Heizkosten aufbringen. Seit 01/07 bekommen wir
nun H4 auf Darlehen bis zur Klärung. Das war nur eine grobe Zusammenfassung.
Letztendlich steht die Frage offen, ist unser Haus geschützt.
3 Erwachsene, 2 Kinder, eins 80 % schwerbehindert mit G, und H und 1 Enkel
3100 m² Gartenland mit einer Zufahrt und 8 Bäume die 110 Jahre und geschützt
sind,
160 m² ausgebaute Wohnfläche, einer Küche und ein Bad
Selbst wenn wir das Haus verkaufen müssen, ist der Geldbetrag geschützt, da
wir uns aufgrund des behinderten Kindes ein anderes Haus kaufen könnten. (Beitrag eingereicht am
05.11.2008)
Im vergangenen Jahr sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Frank-Jürgen
Weise, das man mit 55 keine Chance mehr auf einen neuen Job hat.
Mir wurde jetzt mit 57 Jahren ein 1-Euro-Job angeboten. Da habe ich mich für
eine Stelle in einem Internetcafé beworben. Da wurde mir gleich ins Gesicht
gesagt,das ich dazu zu alt wäre.
Heute wurden wir zu einem Seminar bestellt, anschließend konnten gleich über
die Hälfte wieder gehen, da über 30 Jahre.
Seit sieben Jahren helfe ich Jugendlichen ehrenamtlich bei der Suche nach einem
Ausbildungsplatz, indem ich freie Lehrstellen aus Tageszeitungen und Internet
erfasse und auf meinem Lehrstellenmarkt
veröffentliche.
Mit freundlichen Gruß
G. S.
Geschäftsstelle
des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB)
Claudia
Hofmann
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat
24 - Berufliche Aus- und Weiterbildung
Wilhelm-Buck-Straße
2 in 01097 Dresden
claudia.hofmann@smwa.sachsen.de
Da ich mir von 316,-Arbeitslosengeld II die Fahrt nach Dresden nicht leisten kann,möchte ich Sie bitten, mir einen entsprechenden finanziellen Betrag zu gewähren.
Wie sagte der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in der "Frankfurter Rundschau":
Weil er den hohen Stellenwert bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft kenne, mache er auch «Geld für das Ehrenamt und Stiftungswesen locker»
(Beitrag eingereicht am 23.09.2008)
************************************************************************************
Die ganze Hartz 4 Geschichte ist mir suspekt.
Die Hartz 4 Empfänger werden in ihren Rechten untergraben. Arbeitslosengeld-Empfänger haben nur Pflichten, was die Arge zu dir sagt. Wenn du das nicht tust, was die sagen, drohen sie dir, ALG2 zu kürzen oder ganz zu streichen.
Von 2007 bis 2008 habe ich den 1€ Job gemacht und im Vertrag stand das ich Fahrgeld bekomme. Nach 8 Monaten habe sie gesagt, nein Sie bekommen kein Fahrgeld mehr und zwangen mich dazu, eine Fahrkarte zu besorgen. Ich habe mich gewehrt und habe den Rechtsanwalt eingeschaltet. Bis heute hat die Arge mein Fahrgeld einbehalten. Und das Geld steht mir zu. Meine Meinung ist, die ganze Arge ist rechtswidrig. Ich bin dafür das die Arge abgeschafft werden soll, was der Kanzler Schröder verbockt hat. Den sollte man zur Rechenschaft ziehen. (Beitrag eingereicht am 09.09.2008)************************************************************************************
Nachfolgend der Originaltext aus dem Schriftsatz der Arge an das Sozialgericht
----------------------------------------
Zitat Anfang
Die Beklagte regt ferner an, zu dem Termin das persönliche Erscheinen auch der Ehefrau des Klägers als von der Klage in gleicher Weise Betroffene anzuordnen. Dem o.a. zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten sind aus seinem Bekanntenkreis mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen wie beim Kläger nachts ein Atemdruckgerät benötigt wird. Diese Personen versicherten übereinstimmend, dass der Geräuschpegel des Atemdruckgerätes keineswegs so hoch sei, dass der Ehegatte bzw. Lebenspartner deswegen ein eigenes Schlafzimmer benötige. Die Beklagte hegt daher Zweifel daran, dass der Kläger und seine Ehefrau tatsächlich zwei getrennte Schlafzimmer benutzen.
Zitat Ende
---------------------------------------
Der erste Streich >>STASILIKE<<
----------------------------------------
Zitat Anfang
Der o.a. Sachbearbeiter als voraussichtlicher Vertreter der Beklagten in einem Erörterungstermin bzw. einer mündlichen Verhandlung würde dann die Gelegenheit wahrnehmen, die Ehefrau des Klägers „unauffällig“ nach der Wohnsituation zu befragen, ohne dass „ für den Fall, dass beide entgegen den bisherigen Angaben des Klägers im selben Schlafzimmer nächtigen“ eine vorherige Absprache der Ehegatten möglich ist. Soweit nur ein Schlafzimmer vorhanden sein sollte, so ergäbe sich bei der Teilung der zugrunde gelegten Kaltmiete durch die angemessene Wohnungsgröße für zwei, anstatt drei Personen rechnerisch eine höhere Miete pro Quadratmeter.
Zitat Ende
--------------------------------------
hier nun das Unglaubliche, die Arge fordert das Gericht zu einer Straftat auf, mir und meiner Rain den Schriftsatz vorzuenthalten. Nachfolgendes wurde sogar noch durch Unterstreichung hervorgehoben.
-------------------------------------
Zitat Anfang
Die Beklagte bittet, diesen Schriftsatz der Klägerseite nicht zur Kenntnis zu geben. Andernfalls wird sich nicht klären lassen, ob der Kläger und seine Ehefrau tatsächlich getrennte Schlafzimmer benutzen und auch benützen müssen und daher zu recht eine größere Wohnung zugebilligt worden ist. Eine Überprüfung durch den Außendienst der Beklagten scheint sinnlos, weil der Kläger sicherlich von seinem Recht gebrauch machen würde, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Mit freundlichen Grüßen usw.usw......
Zitat Ende
------------------------------------
Hierzu ist zu erwähnen, dass ich nicht nur an Schlafapnoe sondern auch an einer weiteren schweren Schlafstörung (Restless Leg Syndrom) leide. Der Arge seit 2006 eine fachärztliche Stellungnahme des Chefarztes meines Schlaflabors vorliegt, worin im Zusammenhang beider chronischen Erkrankungen die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit eines eigenen Schlafraumes für meine Gattin ausdrücklich bejaht wird. Die Tatsache einer Weiteren Schlafstörung und das vorliegende Attest wird überhaupt nicht erwähnt.
Gruß H****
(Beitrag eingereicht am 05.09.2008)
************************************************************************************
1. http://www.dh-online-net.de/eurojob/eurojob.php, ist zu lang für hier - nachstehender Inhalt wird am 5.september 2008 verhandelt vor dem Sozialgericht Dessau. Der Fall selber ist aus 2005!!!
Der 2. Fall ist aus 2008, http://www.dh-online-net.de/willkuer.htm, und machte mich und meine Frau zu wirklich freien Bürgern in einem "freien" Land.
Einfach mal lesen und wenn Bedarf besteht auch verwenden. Ich werde im übrigen Ende 2009 wieder zu ALG2 zurückkehren, wenn nichts passiert mit lohnenswerter Arbeit - für den Sklavenmarkt stehe ich nicht zur Verfügung! Also weiter so mit dieser Seite, es kann nicht genug geben, die sich mit einmischen!
Gruß
(Beitrag eingereicht am 24.08.2008)
************************************************************************************
Und der Kampf geht immer weiter.
Die GEZ weigert sich, mich von der Rundfunkgebühr zu befreien, obwohl ich keinen Zuschlag nach § 24 SGB II mehr bekomme. Sie erkennen den Bescheid vom Jobcenter nicht an. Er besteht aus 5 Seiten, auf der 1. Seite ist der Zuschlag noch angegeben aber auf der 5. Seite ist genau aufgelistet was abgezogen ist von meiner Leistung, und zwar die Sanktion über 105 € zuzüglich die 51 € Zuschlag, also zusammen ein Abzug von 156 €. Ein Mitarbeiter der GEZ sagte mir am Telefon dass sie doch nicht rechnen müssten. Ich habe es ihm ganz genau erklärt dass sie nur zu lesen brauchen, aber es brachte nichts. Also rief ich beim Jobcenter an, vielmehr ich versuchte es..., war erst mal 4 Minuten in der Warteschleife, dann musste ich auch noch auf den AB sprechen. Das kostet !!!
Nach zwei Tagen wurde ich dann endlich zurückgerufen, nun ist ein neuer Bescheid extra für die GEZ extra in Bearbeitung !!! Hoffentlich steht da dann klar und deutlich drauf dass ich keinen Zuschlag mehr erhalte. Zu der Sanktion: Auf meinen Widerspruch, in dem ich eine Frist angegeben hatte, bekam ich nun ein Schreiben vom Jobcenter, dass sie sich 3 Monate Zeit lassen dürfen für die Bearbeitung.
Also das heißt, wieder aufs Sozialgericht, eine einswillige Anordnung beantragen, wieder warten... und am Ende bestimmt wieder Klage einreichen... und wenn dann wieder derselbe Richter B. zuständig ist wie in meiner 1. Klage wegen der Wohnungsgröße, dann weiß ich jetzt schon dass ich verliere...
************************************************************************************
Ich wurde letztes Jahr aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen, mir stehen 45qm bis zu einem Mietpreis von 225€ kalt zu! Das habe ich auch versucht und natürlich nichts gefunden, ich wohne in einer 71qm Wohnung zu 421 € Warmmiete. Mein Geld wurde deshalb um 80 € gekürzt deshalb, ich habe dagegen geklagt und was kam jetzt dabei raus. Der Richter Herr B. hat entschieden: Ich bin verpflichtet in ein 18qm Kämmerlein zu ziehen und das mit meinen 50 Jahren, dabei kostet so ein Zimmerchen vielleicht im Endeffekt 50 € weniger als meine 3-Zi-Wohnung. Einen Umzug bekomme ich nicht bezahlt, die Sicherheitsleistung für die Wohnungsbaugesellschaft wird mir versagt, kann also auch nicht auf die Liste für eine Tauschwohnung kommen. Auch eine Renovierung wird mir nicht bezahlt. Es heißt nur immer nein das bezahlen wir nicht !!
Dass ich Arbeit finde da hilft keiner vom Jobcenter, nein ich werde auf Kurse geschickt die kein Mensch braucht, wo man den ganzen Tag rumsitzt und sich die Zeit im Internet vertreibt oder man lernt wie man sich schminken muss für das Vorstellungsgespräch. Das ist doch wohl ein Witz, nur damit man aus der Statistik rausfällt...!! Seit 3 Jahren versuche ich einen Kurs zu bekommen den ich brauche für meinen Job als Bürokauffrau, und zwar Buchhaltung, SAP und englisch. Das bekomme ich nicht bezahlt!! Der Witz ist, letztes Jahr gab es einen Kurs mit SAP, da ich aber schon in ALG II war, habe ich den nicht bekommen, mit ALG I hätte ich den SAP-Kurs belegen können!!
Jobvorschläge vom Jobcenter Reutlingen habe ich in den 3 Jahren meiner Arbeitslosigkeit vielleicht 6 Stück bekommen, die dann nicht einmal in Frage kamen für mich oder schon belegt waren!!
Ich habe mich jetzt geweigert einen Kurs zu machen, 3 Monate jeden Tag, wieder mal mit Bewerbungstraining und wie man sich kleidet usw... also lauter Dinge die ich sowieso kann, Fahrgeld hätte ich noch 23 € bezahlen müssen im Monat. Was ich nicht habe. Jetzt steht mir wieder eine Geldkürzung von 30 % bevor. Wie soll ich da überleben? Das ist doch wohl alles ein Witz. Hat man als Deutscher keine Rechte mehr, keiner hilft Einem. Da hat man sein Leben lang gearbeitet und wird dann so behandelt. Als Hartz-IV-Empfänger hat man keine Rechte mehr...
So, nachdem ich eine Maßnahme abgelehnt habe bekomme ich nun eine Kürzung meiner Leistung um 30 %. Dann habe ich noch 620 € zum leben, das heißt: nach Abzug meiner Kosten wie Strom, Heizung, Wasser, Internet und Telefon bleiben mir im Monat noch 25 € zum überleben... Das Jobcenter erkennt meine Begründung nicht an, in der ich geschrieben hatte, dass ich einen solchen Kurs schon besucht habe (was mich aber nicht weiterbrachte) und dass ich das Fahrgeld nicht gezahlt bekomme. Sie schreiben, eine Monatskarte (sie kostet 41,90 €) würde ich ja auch privat nutzen. Ein Witz, ich kann mir gar keine Monatskarte leisten, also wie und von welchem Geld soll ich die Fahrtkosten bestreiten? Aber anstatt dass sie mir einen Kurs (Buchhaltung oder SAP) bezahlen den ich auch wirklich brauche, nein, den bekomm ich als ALG II-Empfänger nicht bezahlt, so was wird nur einem ALG I - Empfänger angeboten! Übrigens, in anderen Städten sind die Jobcenter wohl etwas menschenfreundlicher, meine Freundin hat mit ihren 58 Jahren sofort einen SAP-Kurs bekommen! In Reutlingen bekommt man wohl als 50-jährige Frau und nach 3-jähriger Arbeitslosigkeit keine Chance mehr, im Gegenteil man wird vom Jobcenter regelrecht fertiggemacht...(Beitrag eingereicht am 23.08.2008)
************************************************************************************
Auf meiner Homepage unter www.horst-steinicke.de wird Ihnen Einblick in den Schriftverkehr zwischen mir und verschiedener Ämter, Behörden und Institutionen gewährt. Erleben Sie meinen Kampf gegen Behördenwillkür, Amtsmissbrauch und Schikane. Die Warmmiete der avisierten Wohnung beträgt 385,08 Euro und liegt mit 14,88 Euro (4,02%) über den für Nichtbehinderte und "nicht besondere Personenkreise" angedachten Warmmietbetrag in Höhe von 370,20 Euro. Würde die ARGE Leipzig, das Sozialgericht Leipzig und das Sächsische Landessozialgericht die Härtefallregel der Richtlinien der Stadtverwaltung Leipzig für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II beachten und richtig anwenden, würde die avisierte Wohnung innerhalb der vorgegebenen Werte nach den Richtlinien der Stadtverwaltung Leipzig für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II liegen.
14,88 Euro, die möglicherweise ein Menschenleben kosten! (Beitrag eingereicht am 13.08.2008)
************************************************************************************
Eine Optionskommune (Landratsamt) irgendwo in Deutschland...
Eine Familie bestehend aus einem Erwerbsfähigen Mann und seiner pflegebedürftigen und im Rollstuhl sitzenden Ehefrau, mit Behindertenhund. Die besagte Familie wird wegen Arbeitslosigkeit des Ehemannes und diverser weiterer unglücklicher Umständen obdachlos. Weil sie nicht direkt auf die Straße wollten, wohnten sie in verschiedenen möblierten Wohnungen-auf-Zeit. Eine solche Wohnung kostet monatlich 980,-Euro inkl. aller Nebenkosten und ist behindertengerecht. Beim Ehemann läuft das Arbeitslosengeld I aus. Aus diesem Grund beantragt die Familie bei dem zuständigen Landratsamt SGB II-Leistungen, mit der Bitte die Kosten für die möblierte Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen, bis sie eine behindertengerechte Wohnung gefunden haben.
Beim persönlichen Termin mit der Fallmanagerin teilte die Familie mit, dass sie für 580,- Euro eine Wohnung die behindertengerecht ist, gefunden hat. Dies wurde von der Fallmanagerin abgelehnt, weil die Wohnung "unangemessen" und "zu teuer" sei. Der Preis sei 120,- Euro zu teuer. Die Familie bat dann wenigstens für 2-3 Monate die Kosten der Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen. Daraufhin teilte die "freundliche Mitarbeiterin" vom Amt mit, dass auch diese Wohnung für 2-3 Monate zu teuer wäre. Die "freundliche Mitarbeiterin" beriet sich mit ihrem Chef, was zu tun wäre. Daraufhin bekam die Familie folgendes Angebot: so lange keine angemessene Wohnung gefunden wäre, solle der erwerbsfähige Ehemann ins Obdachlosenheim ziehen, die pflegebedürftige Ehefrau könne ja ins Pflegeheim gebracht werden und der Behindertenhund ins Tierheim. Dies wäre doch eine "gute Lösung für alle". Eine Familie auseinander zu reißen nennt man " eine gute Lösung". Ein Obdachlosenheim sowie Tierheim kosten auch Geld. Allein ein Pflegeheim kostet monatlich ca. 1.700,- Euro. Diese Lösung wäre viel teuerer gewesen als eine Wohnung-auf-Zeit.
Das Landratsamt wollte damit nur die Familie unter Druck setzen, was anderes kann man sich in diesem Fall nicht vorstellen. Der Autor merkt hier an: ich dachte immer, dass die Familie im Grundgesetz geschützt ist. Also ist die besagte Familie in der Wohnung-auf-Zeit geblieben und hat weitere Schulden gemacht, um nicht auseinander gerissen zu werden. Diese Schulden haben zur Folge, dass die Familie deswegen auf Verdacht des Betruges angezeigt wurde. Dieser Fall ging vor das Sozialgericht. Rechtlich gesehen, durfte das Landratsamt die Bezahlung ablehnen. Die Familie hat sich dann auch beim Landrat der zuständig für das besagte Landratsamt ist, beschwert. Dieser Landrat ist zugleich auch Sozialpolitiker. Er meinte nur trocken "die Lösung, die Familie auseinander zu reißen bis eine adäquate Wohnung gefunden wäre, wäre doch eine gute Lösung gewesen".
Durch die Obdachlosigkeit hat die Familie alle ihre Möbel verloren. Bei der Beantragung von Erstausstattung von Möbeln, wurde dies vom Landratsamt abgelehnt. Man würde die Möbel bekommen, aber dies nur auf Darlehensbasis. Zwei Monate später hat die Familie eine nicht behindertengerechte Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug gefunden. Der Ehemann musste dann seine pflegebedürftige Frau täglich zum zweiten Stock hoch- und runter tragen. Diese Situation war der Familie trotzdem lieber, als auseinander gerissen zu werden. Um Kosten zu sparen, wurde die pflegebedürftige Frau als "arbeitsfähig" eingestuft. Nach etwa weiteren drei Monaten musste der Ehemann eine neue Wohnung suchen, weil er aus gesundheitlichen Gründen seine Ehefrau nicht mehr in den zweiten Stock tragen konnte. Der Autor merkt hier wieder an: es kann nachempfunden werden, wenn man jemanden täglich in zweiten Stock tragen muss, dass man dann Rückenprobleme bekommt. Dies ist eine wahre recherchierte Geschichte, die in Deutschland vorkam. (Beitrag von Bernd Klumpp aus seinem Buch, "Hartz IV - Der helle Wahnsinn", ISBN 978-3-8370-5608-2, Paperback, 88 S., € 9,90, am 30.07.2008 eingereicht)
************************************************************************************
Ein Hartz IV-Empfänger freut sich darauf, dass er am nächsten ersten des Monats bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen darf. Er ist pflichtbewusst und meldet dies seiner ARGE. Er arbeitet nun schon seit sechs Wochen bei seinem neuen Arbeitgeber. Leider kann ihn der Arbeitgeber nicht bezahlen und geht schon nach sechs Wochen pleite. Der Hartz IV-Empfänger geht sofort zur seiner ARGE (Bundesagentur für Arbeit) und meldet dort, dass er keinen Lohn bekommen hat. Er bittet um Hilfe, damit er seine Wohnung bezahlen kann und Geld zum Leben hat. Die freundliche Mitarbeiterin der ARGE sagt zu ihm: Wir müssen zuerst überprüfen, ob Sie Geld von Ihrem Ex-Arbeitgeber bekommen haben. Der Hartz IV-Empfänger bittet um finanzielle Hilfe, da er kein Geld mehr zum Leben hat. Dies wird von der ARGE abgelehnt mit der Begründung, man müsse zuerst prüfen und das könnte zwei Wochen dauern. Man machte ihm den Vorschlag, er könne zur Suppenküche oder zum Pfarramt gehen; vielleicht würde er dort etwas bekommen. Verzweifelt und niedergeschlagen, geht er tatsächlich zum Pfarramt der katholischen Kirche. Dort wurde er dumm angeguckt und er solle zur Caritas gehen. Da die Caritas 20 km von seinem Wohnort entfernt war, meinte die Dame vom Pfarramt als Arbeitsloser hätte er ja genug Zeit, um dort hinzulaufen.
Der Hartz IV-Empfänger ist dann mit der Bahn dorthin schwarzgefahren. Bei der Caritas erklärte er seine Lage. Die glaubten ihm nicht, dass er kein Geld von der ARGE bekommen hätte, aber sozialhalber gaben sie ihm einen Gutschein in Höhe von 5,- Euro für Lebensmittel für den Tafelladen. Na ja, mit 5,- Euro zwei Wochen überleben?! Das wird etwas schwierig sein...
Da er auch hier kein Geld bekam, musste er die Rückfahrt auch schwarzfahren. Bei der Rückfahrt kam er mit einem türkischen Moslem ins Gespräch. Die beiden unterhielten sich über ihre alltäglichen Probleme. Der türkische Moslem bat ihm seine Hilfe an; er solle mit ihm zu seiner Gemeinde kommen.
Misstrauisch ging der Hartz IV-Empfänger mit zur Gemeinde und erzählte dort seine Geschichte mit der ARGE. Die Mitglieder der Gemeinde reagierten sofort und halfen ihm sowohl finanziell als auch mit Lebensmittel für die nächsten zwei Wochen aus, bis er sein Geld von der ARGE bekommen hatte.
------------------
Mit einem Hartz IV-Empfänger wurde in seiner Eingliederungsvereinbarung vereinbart, dass er fünf
Bewerbungen pro Monat schreiben muss. Dies machte er monatelang korrekt. Da er auch mündliche Bewerbungen tätigte, lieferte er in einem Monat nur drei schriftliche Bewerbungen ab.
Daraufhin bekam der Hartz IV-Empfänger drei Monate Sperre. Ihm wurden monatlich 30% seines Regelsatzes gekürzt und das nur, weil er zwei schriftliche Bewerbungen zu wenig hatte.
Aber er hatte mindestens fünf mündliche Bewerbungen hinter sich gehabt. Das Sozialgericht gab ihm nach einer sechsmonatigen Klage recht.
(Beiträge von Bernd Klumpp
aus seinem Buch, "Hartz IV Der helle Wahnsinn", ISBN
978-3-8370-5608-2, Paperback, 88 S., € 9,90, am 30.07.2008 eingereicht)
************************************************************************************