Rechtsanwalt Bernhard Müller Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
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Rechtsanwalt Bernhard Müller studierte 
Rechtswissenschaften an der FU und HU in Berlin.

Seine Zulassung als Anwalt erhielt er im März 2004.

Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Im Jahr 2009 gewann er mit Kommentaren zum Strafgesetzbuch ( StGB ), zur Strafprozessordnung   ( StPO ) und zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und vielen anderen Gesetzen zum 2. mal hintereinander den 1. Platz im Kommentierwettbewerb des Internetportals Jusline  


So kommen Sie zu Ihrem Recht. (Wegbeschreibung)

Umweltschutz ist für  meine  Kanzlei 
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Wer heiratet lebt grundsätzlich in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder sein Anfangsvermögen behält. Bei der Scheidung wird dieses dann vom Endvermögen abgezogen. Die Differenz ist dann der Zugewinn. Dieser wird bei der Scheidung geteilt. Durch Ehevertrag kann auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. 

Bei der Scheidung gilt schon seit einiger Zeit nicht mehr das Verschuldensprinzip sondern das Zerrüttungsprinzip. Wenn kein Härtefall vorliegt, muss der Scheidung eine Trennung vorausgehen.   

Ein wichtiges Thema bei der Scheidung ist oft, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt und wer nur ein Umgangsrecht oder Besuchsrecht erhält. Obwohl das BGB im § 1684 II BGB eine sogenannte Wohlverhaltensklausel enthält, werden die Kinder oft zur schärfsten Waffe im Kampf gegen den bisherigen Ehegatten. 

Schließlich ist auch noch zu klären, wer wem wie viel Unterhalt zu zahlen hat. Hierbei richten sich die Gerichte oft nach der Düsseldorfer Tabelle. Aus dieser ergibt sich bei richtiger Anwendung abhängig von der Höhe des Einkommens die Höhe des Kindesunterhalts. Wenn das Kind in der Ehe geboren wurde, gilt der Ehemann als unterhaltspflichtiger Vater, auch wenn ein anderer der Erzeuger ist. Mit der Anfechtungsklage kann der Ehemann jedoch feststellen lassen, dass er nicht der Vater ist und deshalb keinen Unterhalt zahlen muss. 

Auch der Versorgungsausgleich muss bei der Scheidung geregelt werden. Hierbei ist es durch das am 01.09.2009 in Kraft getretene Familienverfahrensgesetz zu einigen Änderungen gekommen.    

  

Im Erbrecht geht es darum, wer das Vermögen des verstorbenen bekommt. Hier unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge wird durch das Testament oder den Erbvertrag festgelegt. Die gesetzlichen Erben, die im Testament übergangen wurden, haben oft Pflichtteilsansprüche. Wenn der Verstorbene vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat, um die Pflichtteilsberechtigten zu benachteiligen, dann gibt es auch Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese können sich nicht nur gegen die Erben sondern auch gegen den Beschenkten richten. Viele versuchen durch sogenannte Strafklauseln im Berliner Testament die Pflichtteilsberechtigten davon abzuhalten ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter wissen wollen, wie Sie trotzdem Ihre Rechte durchsetzen oder als Erblasser die Pflichtteilsklausel so formulieren können, dass diese Gefahr weitgehend vermieden wird, dann wenden Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller. Ebenso können Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller wenden, wenn Sie nach Eintritt des Erbfalls feststellen müssen, dass der liebe Erbonkel nur Schulden hinterlassen hat und der Zugriff der Gläubiger auf Ihr Privatvermögen abgewehrt werden muss.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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