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Was
tun, wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten wegen einer Straftat verdächtigt
werden?
Als erstes Ruhe bewahren und die Aussage
verweigern!
Dann Ihren Anwalt informieren. Ihr
Anwalt wird dann Akteneinsicht nehmen und anschließend mit Ihnen
besprechen, ob Sie eine Aussage machen und wenn ja, was Sie aussagen.
Übrigens auch wenn Sie nicht selbst
verdächtigt werden, sondern nur als Zeuge aussagen sollen, gilt: gegenüber
der Polizei muss niemand aussagen.
Nur wenn Sie von der Staatsanwaltschaft
oder dem Gericht vorgeladen werden, müssen sie aussagen, wenn Sie
kein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Vor der Staatsanwaltschaft können
Sie grundsätzlich lügen, „dass sich die Balken biegen". Denn
eine Falschaussage ist nur dann strafbar, wenn sie vor Gericht oder einer
anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen
zuständigen Stelle falsch aussagen.*
Die Staatsanwaltschaft ist keine solche
Stelle und eine Pflicht jemand beim staatlichen Repressionsapparat zu denunzieren,
gibt es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. |
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*Zunächst einmal sei den Angehörigen von
Benno Ohnesorg, Halim Dener, Dennis J. und aller anderen von der Polizei
ermordeten mein herzlichstes Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme
ausgedrückt
Ein Anwalt sollte klar stellen, auf welcher
Seite er steht. Bei Ausübung eines Mandats, steht er immer auf der Seite
seines Mandanten. Aber auch vor Annahme des Mandats ist die Distanz
nicht zu allen Seiten gleich groß. Wenn etwa knüppelnde Polizeibeamte einen
Castor Transport gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen, den Bau einer
Autobahn durchs
Naturschutzgebiet absichern, Jagd auf militante Umwelt- oder Tierschützer
machen u.s.w., dann sollte jeder klar Stellung beziehen, ob er auf der Seite
des staatlichen Repressionsapparates
und seiner Handlanger oder auf der Seite der Opfer steht. Dies gilt erst recht
für uns Anwälte.
Nur wer einen Fall nicht nur als Job ansieht, bei dem es gilt mit
möglichst wenig Arbeitsaufwand an das Honorar zu kommen, sondern 100% hinter
seinen Mandanten steht,
setzt sich auch für ihn ein und erzielt bestmögliche Ergebnisse. Dazu sind
auch mal deutliche Worte erforderlich.
Dies passt nicht jedem, ist aber rechtmäßig.
Besonders die vorstehende Aussage wurde extra von der Rechtsanwaltskammer
Berlin überprüft. Dabei wurde die Beschwerde eines Lesers, dass
meine Aussage die „Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert“ als
unbegründet zurückgewiesen und festgestellt, dass auch die sehr deutliche
Formulierung mit dem Standesrecht vereinbar
ist. V AW 829.08 Denn es ist nicht unsere Aufgabe, dem staatlichen
Repressionsapparate die Arbeit zu erleichtern, sondern diesen in seine
Schranken zu verweisen, wenn dieser die Straftaten
begeht, die er eigentlich aufklären sollte.
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