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1.Allgemeine Folgen von Privatisierungen - sofort eintretender Steuerverlust für Kommune, Stadt oder Staat - Abbau von Arbeitsplätzen (insbesondere der Fachkräfte; Ersetzung durch Billiglohnverhältnisse) - Einsatz von (äußeren) Firmen mit billigen Angeboten, durch reale Unkenntnis der Verhältnisse treten dadurch Folgeschäden ein... - Minderung der Betriebsqualität mit Folge der erschwerten Absetzbarkeit der Produkte, absolute Verschlechterung der Dienstleistungen Unterlaufen von Sicherheitsstandards ... - neue (meißt unerwartete !) Kosten treten an anderer Stelle auf - Veränderungen immer mit Kreditaufnahmen verbunden, neue Kreditverbindungen in Zeiten der (undurchsichtigen) Finanzwirtschaft verbergen unkalkulierbare Risiken 2.Vertragsrechtliche Veränderungen infolge einer Privatisierung - oft gilt folgende Vorgehensweise (speziell in Kommunen, kleinen Städten u.s.w.) erst wird privatisiert und dann zurück gemietet - damit werden alle laufenden Ausgaben mit Zins- oder Tilgungszahlungen belastet, ganz gleich, ob sie in den Berechnungen enthalten sind oder nicht - die Zahlung einer laufenden Miete trägt aber den Charakter eines Kredits, damit ist eine Verschuldung nur verschleiert, aber nicht gesenkt worden, in den meißten Fällen steigt sogar der Verschuldungsgrad - da allgemeine und öffentliche Kenntnis über die Verschuldung z.B. einer Kommune besteht, (Hinweis: eine mögliche Verschuldung einer Bank fällt im Gegensatz dazu unter das Betriebsgeheimnis!), werden viel höhere Zinsen bei der Kreditaufnahme durchgesetzt als notwendig wäre - die knappen öffentlichen Mittel fallen so in einen Kreislauf: Verknappung - Kredit - weitere Verknappung - höherer Kredit u.s.w. bei ständig steigenden Zinslasten 3. langfristige Veränderung infolge einer Privatisierung - trotz aller angeblichen "Entlastungen" müssen die Raten an den privaten Investor bei einer Rückvermietung sofort gezahlt werden, damit ist der eigentliche Kaufpreis auch sofort verringert worden - weil Vermietung eigentlich eine Art Kreditgeschäft ist, sinkt zugleich der Wert des zurückgemieteten Gutes, man kann damit nicht mehr frei umgehen und unterliegt den Forderungen des neuen Besitzers - bei einem späteren Rückkauf wird dieser Wert"verlust" garantiert in Rechnung gestellt 4. Veränderungen in der Rechtssicherheit infolge von Privatisierungen - der private Investor ist Privateigentümer, sein Besitz ist Privatbesitz - anstelle des öffentlichen Rechts steht jetzt das Recht auf privatem Eigentum - damit entfällt (oder wird zumindestens stark eingeschränkt) die öffentliche Rechenschaftspflicht - die Kommune, die Stadt oder der Staat sind ausgeschaltet bei der Nutzung des privaten Eigentums - der Bürger wird jetzt zum Kunden, entgegen allen Versicherungen steht der Kunde immer öfter im Nachteil, weil für den Kunden andere Gesetze gelten (z.B. Bahnkunde, Bankkunde, Mieter, ...) - neu ist jedoch, das der Kunde zwar kein Einblicksrecht in die Produktion oder Lieferwege seiner gekauften, gemieteten ... Ware hat, aber umgekehrt von ihm Kundendaten verlangt und auch ungenannt gesammelt werden dürfen und massenhaft unkontrolliert gespeichert werden können - bei Geschäften in diesen Größenordnungen handelt es sich beim privaten Investor in den seltensten Fällen um eine einzelne Privatperson, im Regelfall sind es Investorengruppen, Banken, Kosortien, Versicherungen,Rentenkassen ..., die neuerdings den Charkter von Privatpersonen tragen und damit das Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Privateigentums in Anspruch nehmen, damit ist eine "Geheimhaltung" gegenüber dem Kunden, also dem Bürger rechtlich gesichert - der Kunde, die Kommune, die Stadt, der Staat verlieren Kenntnisse und Einfluß auf die "Geldgeber" und die Kontrole über die Wege des Geldes, damit wird dem ungehinderten Eindringen von kriminellen Banden in bisher unvorstellbarer Weise Vorschub geleistet |
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| zur Einleitung | Ablage Privatisierung der Bahn |
Privatisierung von Kunstschätzen |
Privatisierung von Landesbanken, Sparkassen, Renten, u.s.w. |